Mittwoch, 11. Juni 2014

Österreich: Bürgerinitiative gegen Euthanasie gestartet

Sorge um Ausweitung und steigende Zahl von Todesdiensten in der Schweiz und Belgien

Euthanasie und aktive Sterbehilfe bleiben auch in Österreich ein Thema. Im Herbst 2014 soll laut Regierungsübereinkommen eine parlamentarische Enquete stattfinden, die sich „mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben“ befasst. Zudem soll eine gesetzliche Regelung den „gleichen Zugang zur Palliativmedizin“ sicherstellen. Derzeit versucht eine parlamentarische Bürgerinitiative diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen. 

Gefordert werden von der Bürgerinitiative An der Hand eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, der Ausbau palliativmedizinischer Forschung, die Sicherstellung der häuslichen Pflege und ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen (vgl. Kathpress, online, 28. 5. 2014). Auch eine Verankerung der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung in der Ausbildung der Ärzte soll überlegt werden. Die zunächst private Initiative sammelte 13.600 Unterschriften und nahm damit die erforderliche Hürde, um offiziell auf der Internetseite des österreichischen Parlaments präsent zu sein. Dort kann man seit 30. Mai auch online bis 1. Juli unterzeichnen. 

Die Initiative sieht sich auch als Antwort auf besorgniserregende Entwicklungen in Europa. So zeigt die aktuelle Statistik aus Belgien, wo kürzlich auch das „Recht auf assistierten Suizid“ für Kinder gebilligt wurde, einen neuen Rekordstand von Euthanasiefällen: Die Zahl der Fälle stieg um 26,8 Prozent gegenüber 2012 und liegt jetzt bei 1.816 gemeldeten Personen. Das meldete die Sudpresse, eine der führenden frankophonen Tageszeitungen Belgiens (online, 28. 5. 2014): "Täglich sterben fünf Belgier durch Euthanasie", so die Headline. Die vulnerabelste Personengruppe sind Männer (51,7 Prozent) im Alter zwischen 70 und 90 Jahren (53,3 Prozent) und jene aus dem flämischen Teil (80 Prozent) Belgiens. Die Dunkelziffer der nichtgemeldeten Fälle oder jener bei dementen oder komatösen Patienten auch ohne deren Einwilligung nimmt laut Studien zu (vgl. IMABE 2014 Euthanasie: Kritiker warnen vor Pseudo-Autonomie und Ökonomisierungsdruck; IMABE 2010 Belgien: Euthanasie häufig ohne Zustimmung des Patienten). Die belgische Evaluationskommission zur Euthanasie veröffentlicht jährlich die gemeldeten Fälle, die Zahlen für 2013 sollen in Kürze offiziell verfügbar sein. 

In der Schweiz hat die umstrittene Organisation Exit nun offiziell beschlossen, künftig auch gesunde Senioren mit Selbstmord-Medikamenten zu bedienen (KIPA, online, 25. 5. 2014). Kritik an den Plänen von Exit kam von Ärztevertretern und Politikern. „Damit will die Sterbehilfe-Industrie ganz offensichtlich ihr Geschäftsmodell weiter ausdehnen“, kritisierte die Schweizer CVP-Nationalrätin Barbara Schmidt-Federer (Pressemitteilung, online 25. 5. 2014). Auch die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie Jürg Schlup, Präsident der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) distanzierten sich von den Statutenänderungen, die den Druck auf ältere Menschen begünstigen, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. 

„Der Schutz des Lebens ist ein vorpolitisches Recht, es steht also über der Demokratie, und daher kann man darüber auch nicht abstimmen“, hält Kommentatorin Gudula Walterskirchen in der Presse fest (online, 2. 6. 2014). Man könne es nicht demokratischen Mehrheiten überlassen, zu entscheiden, welches Leben für erhaltenswert angesehen werde und welches nicht: „Vielmehr braucht es eine Betonung der Würde des Menschen und des Wertes des Lebens bis zuletzt.“

Foto: An der Hand

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Dienstag, 16. April 2013

EU: Bürgerinitiative One of Us kann noch bis 9.5. online unterschrieben werden

Bereits 242.000 Unterschriften zum Schutz des Embryos

Die Europaweite Bürgerinitiative One of Us („Eine/r von uns“) kann in Österreich noch bis 9. Mai online unterschrieben werden. Dann endet hierzulande die Eintragungsfrist. Für die Unterschriften müssen online Namen, Adresse und Passnummer angegeben werden. 

One of Us fordert von der Europäischen Union den Schutz der Würde und des Lebens des Embryos, denn er ist ‚einer von uns’: „Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet, und seine Unversehrtheit sichergestellt werden“. Die Bürgerinitiative fordert, „die Finanzierung aller Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen oder zum Ziel haben, einzustellen“. Betroffen wäre davon vor allem die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung. 

Die Initiatoren berufen sich in ihrer Argumentation auf das sogenannte „Brüstle-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2011, wonach menschliche embryonale Stammzellen nicht für die Forschung patentiert werden dürfen, da die Zerstörung von Embryonen für die Stammzellen-Gewinnung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße und es sich bei befruchteten Eizellen um Embryonen handle. Logische Konsequenz daraus sei es laut der Initiative, dass jegliche Finanzierung von Aktivitäten eingestellt werden müsste, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen. „Was für Patentämter gilt, sollte für die gesamte Politik der EU gelten“, argumentieren die Initiatoren aus sieben EU-Ländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Ungarn und Polen). 

Notwendig für die Behandlung der Gesetzesvorschläge einer europäische Bürgerinitiative durch die EU-Kommission sind eine Million Unterschriften aus zumindest einem Viertel - also derzeit sieben – der EU-Mitgliedstaaten. Wer One Of Us unterzeichnen will, muss Bürgerin oder Bürger der EU sein, d. h. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, und wie im EU-Wahlrecht mindestens 18 Jahre alt sein, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt.

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