Freitag, 25. März 2011

Katholische Gynäkologen heute: Bedrängnis und Bewährung

(zenit.org) Die Internationale Föderation der Katholischen Ärzte (FIAMC) hat in Rom eine Konferenz über die Würde der Mutterschaft und der Gynäkologen einberufen, die vom 31. August bis 4. September diesen Jahres im Institut Maria SS. Bambina stattfinden soll.
Dieser VIII. Kongress der katholischen Gynäkologen wird von MaterCare International organisiert, einer Vereinigung der FIAMC, die vom Päpstlichen Rat für die Pastoral im Krankendienst und von der Päpstlichen Akademie für das Leben unterstützt wird.
Ziel dieser Konferenz ist einerseits den Wert der Mutterschaft und andererseits die einzigartige Rolle der Gynäkologen und Mediziner im Dienst ihrer Verteidigung hervorzuheben.
Der Präsident von FIAMC, der spanische Arzt José Maria Simon Castellvi, erklärte gegenüber ZENIT, dass die Prioritäten der katholischen Ärzte „der Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod sind, sowie der Schutz der Fruchtbarkeit, da Kinder ein großes Gut sind,sowie die Förderung einer gesunden Anthropologie zwischen Ehegatten und die Gesundheitsversorgung von Müttern und Kindern."
Geburtshelfer und Gynäkologen, sowie Hebammen und anderes medizinisches Personal „sind die Finger, die das Gut des entstehenden Lebens berühren. Sie stehen an entscheidenden Momenten des menschlichen Lebens und können viel Gutes tun, aber auch viel Schaden anrichten", sagte der Arzt.
Bei der Vorstellung der Konferenz wurden die katholischen Gynäkologen als „Zeichen des Widerspruchs in der Welt der Kultur des Todes" betrachtet. „Katholische Gynäkologen sind heute wahre Helden. Sie stehen unter großem Druck. In vielen „zivilisierten" Ländern ist es leider unmöglich, ohne die Durchführung von Abtreibungen als katholischer Frauenarzt praktizieren zu können", sagte der spanische Arzt.
Der Präsident von FIAMC bedauerte die Existenz von „Gruppen und sogar internationalen Organisationen, die anstatt diese Werte zu fördern, mit medizinisch unhaltbaren Ausreden unschuldigen Menschen in der Gebärmutter das Leben auslöschen, und die Fruchtbarkeit bekämpfen, als ob dieses Kind ein Insekt wäre. Das Problem des Westens ist, dass sie die Fruchtbarkeit als eine Gefahr für den persönlichen Gesundheits- oder Sozialbereich hinstellt. Und das ist sie nicht."
Die entwickelten Länder müssten kulturelle und geistige Anstrengungen erbringen, um die eheliche Beziehung und Kinder als großes Geschenk Gottes sehen zu können. Die größten Herausforderungen, denen die katholischen Gynäkologen derzeit gegenüberstünden, seien die natürliche Regulierung der Fruchtbarkeit, der Mutterschutz und intensive Dienstleistungen, die jedoch die unfruchtbaren Ehegatten nicht ersetzen.
Simon erklärte, dass die sanitäre Versorgung von Müttern in der Dritten Welt zu den größten Sorgen von MaterCare und FIAMC gehöre, da sie dürftig oder gar unzureichend sei. „Es fehlt an allem, vor allem aber an Fachpersonal." In der Dritten Welt würden Entbindungskliniken benötigt, die sie nun anfingen zu bauen. Zum Beispiel bauten sie gerade eine Klinik in Isiolo, Kenia.
Für den Präsidenten von FIAMC gehört zu den Prioritäten, die Müttersterblichkeit zu verringern. Jeden Tag sterben Simon zufolge weltweit, vor allem in armen Ländern, 1.500 Mütter, oft verlassen und allein. "Wir können das nicht zulassen." Die heutige Medizin habe alle Werkzeuge, um Müttern und Kindern zu helfen, ohne irgendjemanden oder irgendetwas zerstören zu müssen. "Vielleicht werden Kinder im Westen nicht als Gut mit Ewigkeitswert gesehen. Dennoch ist jedes menschliche Wesen für die Ewigkeit erschaffen", sagte der Arzt.
Für weitere Informationen: www.fiamc.org

Quelle: stjosef.at vom 24. März 2011

Labels: , ,

Montag, 11. Oktober 2010

Strassburg: Europarat bekräftigt Recht auf Gewissensfreiheit von Ärzten

Kein Mitwirkungszwang für medizinisches Personal bei Abtreibungen

„Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden.“ So lautet nun die Formulierung einer Entschließung, die das Europaparlament am 7. Oktober 2010 in Straßburg mit knapper Mehrheit verabschiedete, von der die Presse (online 09. 10. 2010) berichtet. Anlass war die Abstimmung über den sogenannten McCafferty-Bericht. Die britische Sozialistin Christine McCafferty wollte im Europarat eine Resolution herbeiführen, die ein Recht auf Abtreibung oder Euthanasie vorsah und Ärzte und medizinisches Personal zwingen sollte, sich daran zu beteiligen – auch gegen ihre Gewissensüberzeugung. Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist. Außerdem hätte ein Verzeichnis geschaffen werden sollen, in dem alle Verweigerer bestimmter medizinischer Dienstleistungen (insbesondere im Bereich der „Reproduktionsmedizin“) erfasst werden sollten. Der umstrittene Bericht rief zahlreiche Proteste von Standesvertretern, Bürgern und christlichen Vereinigungen hervor.

Die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern lehnten den McCafferty-Bericht ab und verabschiedeten eine eigene Resolution (Nr. 1763 (2010)), in der sie das Recht von Ärzten und medizinischem Personal auf Schutz der Gewissensfreiheit bekräftigten. Die britische Sozialistin war empört und nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat: Es gehöre zu den Rechten von Frauen, Zugang zur Abtreibung zu haben.

In Österreich hatte u. a. die Wiener Ärztekammer vor dem McCafferty-Bericht gewarnt. Zwar verfolge der Antrag das Ziel, möglichst vielen Menschen Zugang zu den medizinischen Leistungen eines Landes zu ermöglichen, er degradiere auf der anderen Seite aber auch Ärztinnen und Ärzte „zu bloßen Dienstleistern am Patienten“. Der für bioethische Fragen zuständige Bischof in Österreich, Klaus Küng, hatte in einem offenen Brief an den Europarat appelliert, den Schutz der Gewissensfreiheit aufrecht zu erhalten und nicht – etwa im Gesundheitsbereich – durch neue Richtlinien zu untergraben, berichtet Kathpress (online, 05. 10. 2010). Die Gewissensfreiheit gehöre zu den „Grundrechten des Menschen“, d. h. niemand dürfe gezwungen werden, „etwas zu tun, was seinem Gewissen (…) widerspricht.“

Eine rechtliche Bindungswirkung hat die Resolution nicht. Verabschiedete Texte der Parlamentarischen Versammlung, die nur beratende Funktionen hat, dienen lediglich als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats sowie für die nationalen Regierungen und Parlamente.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

Labels: , ,

Freitag, 8. Oktober 2010

Europarat gegen Abtreibungsrecht in Europa

Der Europarat hat sich nach kontroverser Debatte gegen ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ausgesprochen.
Straßburg – „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich verabschiedete.
Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen. Sie bedauerte, dass ihr Bericht in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Sie hatte darin gefordert, dass alle Frauen, die dies wünschten, auch Zugang zu einer Abtreibung haben dürften. Besonders Frauen mit geringem Einkommen und in ländlichen Gebieten hätten Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der bereit sei, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern das Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen abzulehnen. Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen diesen Bericht protestiert. (APA/dpa)
Quelle: tt.com am 8. Oktober 2010

Labels: , ,

Dienstag, 6. Juli 2010

Europarat: Ärztliche Gewissensfreiheit soll beschnitten werden

Straßburger Vorschlag sieht Mithilfe bei Abtreibung in staatlichen Einrichtungen zwingend vor

Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates greift die ärztliche Gewissensfreiheit massiv an. Er will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 22. 06. 2010). In dem Straßburger Entwurf, der sich an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten richtet, heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben. Der Straßburger Entschließungsentwurf nennt Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe als Konfliktfelder zwischen Ärzten und Patienten. In öffentlichen und staatlichen Einrichtungen wie etwa Kliniken sollte der Arzt deshalb seine Gewissensprobleme in diesen Fragen hintanstellen, fordert der Text.

Diese Debatte wurde bereits im Frühjahr 2009 (IMABE-Newsletter April 2009) in den USA losgetreten. Kritiker sprechen von einer drohenden Form von Despotismus, wenn im Gesundheitswesen Beschäftigte gezwungen wären, sich gegen ihr Gewissen an einer Abtreibung oder an Euthanasie beteiligen müssen. Da es sich hierbei um keine Heilbehandlungen handelt, fallen sie außerdem gar nicht in den Bereich der ärztlichen Pflicht zur Hilfeleistung. Nicht das Heil, sondern der Wille des Patienten stehe über allem, der Arzt habe sich ihm zu beugen. Diese Argumentation werde von Abtreibungs- und Euthanasielobbyisten als Instrument verfolgt, ihre Interessen durchzusetzen. Sie stelle allerdings ein grobes Unrecht gegen das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit dar, unterstrich der Bioethiker José Lopéz Guzmán von der Universität Navarra in einem Artikel im Fachjournal Imago Hominis (Gewissensvorbehalt im Gesundheitswesen und die europäischen Gesetzgebungen, 2008; 15: 101-119). „Wenn man eine Fachkraft zur Mitarbeit an einer von ihr als Gewissensbelastung empfundenen Handlung zwingt, so stellt das für sie eine Instrumentalisierung seitens eines Sektors der Gesellschaft dar, das heißt, dass die Gemeinschaft von der Person zu ihrem Nutzen Besitz ergreift.“ Die Gewissensfreiheit einer Person zu missachten sei ein Angriff auf ihre Würde, stellte Lopéz Guzmán klar. Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll im Herbst im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden.

Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010

Labels: , , ,