Belgien: Euthanasie häufig ohne Zustimmung des Patienten
Demente oder komatöse über 80-jährige Spitalspatienten am meisten gefährdet
Acht Jahre nach der Legalisierung wird die aktive Sterbehilfe in Flandern häufig praktiziert – und nicht selten erfolgt sie – bei dementen oder komatösen Patienten – auch ohne deren Einwilligung. Die Medikamente werden oft von Krankenschwestern verabreicht – wenn auch meist in Anwesenheit eines Arztes –, die dabei ein hohes Risiko eingehen, sich strafbar zu machen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 18. 05. 2010).
Aktive Sterbehilfe ist derzeit in den drei Benelux-Ländern und Arzt-assistierter Suizid in zwei US-Bundesstaaten (Washington und Oregon) legal. In Kanada wird sie derzeit heftig diskutiert, was das Canadian Medical Association Journal (CMAJ) veranlasste, zwei Studien zu den Erfahrungen in Belgien zu publizieren, wo die Sterbehilfe 2002 legalisiert wurde. Einer der Studien wurde 2007 in Flandern durchgeführt. Kenneth Chambaere von der Vrije Universiteit in Brüssel befragte Ärzte zu einer repräsentativen Stichprobe von 6.927 Todesfällen (2010; doi:10.1503/cmaj.091876). Wenn man davon ausgeht, dass Mediziner, die Sterbehilfe praktizieren, aus Angst vor juristischen Folgen (auch wenn ihnen Anonymität zugesichert wurde) eher nicht antworten, könnte die Prävalenz sogar noch höher sein, als die von Chambaere genannten Zahlen.
Demnach erfolgten 2007 in Belgien insgesamt 3,8 Prozent aller Todesfälle durch Euthanasie, in 2 Prozent wurde die Tötung auf Wunsch des Patienten durchgeführt, in 1,8 Prozent ohne Zustimmung des Patienten. Die beiden Patientengruppen unterschieden sich: Die aktive Sterbehilfe mit Zustimmung des Patienten wurde in der Regel bei Patienten unter 80 Jahren (Anteil 79,6 Prozent) durchgeführt, von denen viele im Endstadium einer Krebserkrankung waren (80,2 Prozent), und sie fand häufig in der Wohnung des Patienten statt (50,3 Prozent). Die Tötung von Patienten ohne deren Zustimmung wurde überwiegend bei Patienten über 80 Jahren (53 Prozent) durchgeführt, die zumeist im Krankenhaus starben (67 Prozent). Es handelte sich überwiegend um demente oder komatöse Patienten. Diese Gruppe wird laut Studie durch die belgische Gesetzgebung einem erhöhten Risiko ausgesetzt, gegen ihren früheren Willen getötet zu werden.
Quelle: IMABE-Newsletter Juni 2010
Labels: Euthanasie, Fremdbestimmung, Niederlande, Selbstbestimmung
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