Fraktionsübergreifender Gruppenantrag auf PID-Verbot
Berlin – Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Antrag für ein umfassendes Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) geeinigt. Eine „gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwangerschaft“ wäre nicht akzeptabel, heißt es in dem heute veröffentlichten Antrag.
Hinter dem Antrag stehen Unions-Abgeordnete wie Dorothee Bär und Johannes Singhammer (beide CSU), Maria Flachsbarth und Rudolf Henke (beide CDU), sowie SPD-Politikerinnen wie Andrea Nahles und die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Grünen-Abgeordneten Birgitt Bender und Markus Kurth sowie die Linken-Politikerin Kathrin Vogler. Für die FDP ist Pascal Kober als Mitinitiator aufgeführt.
Der Bundesgerichtshof hatte mit einem Urteil im Juli die PID in Deutschland faktisch zugelassen. Der Bundestag will die Frage ohne Fraktionszwang beraten. Die Befürworter – die sich ebenfalls in allen Bundestagsfraktionen finden - argumentieren, die Methode könne Paaren mit Vorbelastung durch schwere Erbkrankheiten helfen. Bei künstlicher Befruchtung könne verhindert werden, einen geschädigten Embryo in den Mutterleib einzupflanzen und womöglich eine spätere Abtreibung zu riskieren.
Die Gegner der PID sehen keinen Widerspruch zur bestehenden Gesetzesregelung für einen Schwangerschaftsabbruch, wonach Spätabtreibungen bei Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter möglich sind. Bei der PID sei anders als bei der vorgeburtlichen Untersuchung von Embryonen im Mutterleib auf mögliche Behinderungen oder schwere Krankheiten keinerlei Abwägung möglich. Die Entscheidung sei bei der PID damit vorgegeben.
In dem Gruppenantrag heißt es, man erkenne den hohen Leidensdruck betroffener Paare an. Doch behalte man die gesellschaftspolitischen Auswirkungen im Blick. „Ein immer weiter um sich greifendes medizinisches Optimierungsstreben verletzt und stigmatisiert alle Menschen, die sich bewusst gegen die Idee der Machbarkeit entscheiden“, erklären die Antragsteller.
Ein gewichtiges Argument gegen PID seien auch die Erfahrungen in anderen Ländern. Eine begrenzte Zulassung für nur wenige Einzelfälle sei nicht möglich.
„Unser gesellschaftliches Bild von Menschen, die nicht zu 100 Prozent gesund sind, muss sich ändern“, heißt es weiter. „Körperliche und intellektuelle Beeinträchtigungen dürfen nicht automatisch mit Leid verbunden werden, sondern sind selbstverständlicher Ausdruck menschlicher Vielfalt.“
Eltern schwer kranker oder behinderter Kinder würden schon jetzt diskriminiert. „Die Akzeptanz für das Verfahren, auf Probe erzeugte Embryonen mit einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung aussortierten zu können, stellt damit unterschwellig einen Angriff auf die Würde eines jeden Menschen mit diesen Erkrankungen oder Behinderungen dar.“
Wird bei PID eine Krankheit festgestellt, werden die Embryonen verworfen. Auch das halten Gegner der Methode für unethisch. Allerdings fallen bei künstlicher Befruchtung fast immer „überzählige“ Embryonen an, die zum Teil eingefroren werden.
In dem Antrag argumentieren die Abgeordneten zudem, dass die PID Paare zur künstlichen Befruchtung zwinge, die sich auf natürliche Weise fortpflanzen könnten. Das bringe für Frauen erhebliche körperliche Belastungen mit sich.
Vor allem das christlich-konservative Lager ist in der Frage der PID gespalten. Befürworter einer begrenzten Zulassung der Genuntersuchungen wollen nächste Woche einen eigenen, fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur genetischen Untersuchung von künstlich erzeugten Embryonen vorlegen.
Der Entwurf sieht vor, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten, in Ausnahmefällen aber ausdrücklich erlaubt sein wird. Der CDU-Parteitag hatte sich im November mit knapper Mehrheit für ein PID-Verbot ausgesprochen, die Abstimmung im Bundestag aber zur Gewissensentscheidung erklärt. Das Parlament soll - ohne Fraktionszwang - im Frühsommer abstimmen.
Der Deutsche Ethikrat kündigte unterdessen seine Stellungnahme zur PID für Ende Februar 2011 an. Ethikratmitglied Wolf-Michael Catenhusen sagte gestern in Berlin, damit wolle der Ethikrat sicherstellen, dass seine Beratungsergebnisse in die Entscheidung des Bundestags mit einfließen könnten. dapd /afp/kna © afp/dapd/kna/aerzteblatt.de
Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 17. Dezember 2010
Labels: Deutschland, Politik, Präimplantationsdiagnostik
1 Kommentare:
Wir leben in einer erstaunlichen Zeit, in der es für alle kinderlosen Paare möglich wurde, Eltern ihres Kindes zu werden. Vielleicht gibt es in Europa Probleme mit dem gesetzlichen Rahmen, gerade weil es in diesem schwierigen Bereich einen Mangel an professionellen Ärzten gibt. Genetik und Fortpflanzung sind keine Witze. Ich hatte das Glück, eine Klinik in der Ukraine zu finden, wo ich die Dienste der Leihmutterschaft in Anspruch nehmen konnte. Es handelt sich um die Klinik von Professor Feskov in Charkiv, sie wird auch Feskov Human Reproduction Group genannt. Dank professioneller Ärzte wurde ich die Mutter eines wunderschönen Jungen. Es gab keine Probleme, die Ukraine und die Dokumente zu verlassen. So kann ich allen Zweiflern sagen: Haben Sie keine Angst, Sie können bis ans Ende der Welt gehen, um Ihr Kind zu holen, und die Ukraine ist nicht das Ende der Welt.
Vor kurzem habe ich ein ukrainisches Gesetz über Leihmutterschaft gefunden, das ins Deutsche übersetzt wurde. Sehr nützliche Informationen, ich rate allen, die an diesem Thema interessiert sind, sie zu lesen. https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf
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