Dienstag, 14. Oktober 2014

Deutschland: Ärzteverbände gegen Zulassung von ärztlich assistiertem Suizid

IMABE-Geschäftsführerin kritisiert: Suizidgesetz schützt Ärzte, nicht aber Patienten

Die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland haben sich geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. In einer Stellungnahme bekräftigten sie, dass eine solche Beihilfe keine ärztliche Aufgabe sei, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 9. 10. 2014). Eine Gesetzesänderung zur Ermöglichung eines ärztlich assistierten Suizids sei keine adäquate Antwort auf Leiden. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin unterstützt den Appell. Damit stellen sich die Palliativmediziner u. a. offen gegen ihren in Lausanne und früher in München tätigen Kollegen, Gian Domenico Borasio. Dieser hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach es Ärzten erlaubt sein sollte, Suizidwilligen bei der Selbsttötung Beihilfe zu leisten. Auch die Österreichische Palliativgesellschaft hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz, der Caritas, dem Roten Kreuz und der Vinzenzgruppe in einer an die Enquete „Sterben in Würde“ gerichteten Stellungnahme gefordert, dass Palliativbetreuung flächendeckend ausgebaut werden müsse. Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zur Selbsttötung lehnen sie entschieden ab (vgl. Tiroler Tageszeitung, online, 9. 10. 2014). 

„Positiv ist, dass man sich nun öffentlich mit tabuisierten Themen wie Krankheit, Sterben, Tod auseinandersetzt. Es wird auch ein Bedarf an Weiterbildung für Ärzte und Pfleger in der Begleitung und Behandlung Schwerkranker deutlich“, sagt Ethikerin Susanne Kummer. „Die Antwort auf einen therapeutischen Übereifer, der nicht Leben, sondern Sterben verlängert, kann aber nicht darin bestehen, die Tötung oder Hilfe zur Selbsttötung der Leidenden als individuelles Recht einzufordern“, betont die IMABE-Geschäftsführerin. Es wäre fatal, wenn Selbstmord zu einem logischen Akt der Selbstbestimmung umdefiniert würde. „Eine menschliche Medizin zeige sich in der „professionellen Kompetenz, Therapien zurückzufahren, wo keine Aussicht auf Heilung besteht“, „Therapieziele zum Wohle des Patienten ändern zu können“, die „Schmerzlinderung zu verbessern, dem Sterbenden als Mitmenschen beizustehen und ihn nicht alleine zu lassen“, so Kummer. 

Ein Blick auf den US-Bundesstaat Oregon, wo es Ärzten seit 1997 erlaubt ist, Beihilfe zum Suizid zu leisten, beunruhige zutiefst, erklärt Kummer. So habe sich die Zahl der Patienten, die sich seit 1998 mit ärztlicher Unterstützung das Leben nahmen, laut aktuellem Death with Dignity Act-Report bis 2013 verfünffacht (16 auf 75), 2 von 1.000 Todesfällen gingen im 3,9 Millionen Einwohner zählenden Oregon bereits auf ärztlich-assistierten Suizid zurück. Als Hauptgrund geben die Betroffenen nicht, wie man meinen würde, unerträgliche Schmerzen an. Für 93 Prozent lag der Wunsch nach Suizid in der Angst vor einem „Verlust von Autonomie“ und damit die Sorge, eine Last für andere zu werden; 89 Prozent sagten, sie seien „weniger in der Lage, an Aktivitäten teilzuhaben, die dem Leben Freude geben“; 73 Prozent fürchteten einen „Verlust an Würde“. 

Auch die Haltung der Ärzte veränderte sich: Von zwei Krebspatienten, die nur über die staatliche Armen-Krankenversicherung Medicaid verfügten, wird berichtet, dass ihnen per amtlichem Schreiben die zu teure Chemotherapie verweigert, gleichzeitig aber angeboten wurde, einen assistierten Suizid als Alternative zu bezahlen. Beide wollten aber leben und behandelt werden. Erst als der Fall von Randy Stroup an die Öffentlichkeit kam, wurde ihm eine Chemotherapie zugestanden (vgl. Daily Telegraph, online, 20. 2. 2009). In rund 17 Prozent der Fälle stellten die Ärzte entgegen der gesetzlichen Kriterien auch bei chronischen Erkrankungen ohne infauste Prognose Bewilligungen für eine Beihilfe zur Selbsttötung aus. 

„Entgegen aller Beteuerungen der Suizid-Befürworter zeigt das Beispiel Orgeon klar: Eine Legalisierung der medizinisch assistierten Selbsttötung untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. Das Gesetz schützt vielleicht die Ärzte, sicher aber nicht die vulnerable Gruppe der Patienten und seelisch Verzweifelten. Und es schafft neue Graubereiche statt Transparenz“, betont Ethikerin Kummer.

Auch in der Schweiz ist die Zahl der Menschen, die über Organisationen wie Exit oder Dignitas Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen, in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen (vgl. Imabe 2014: Schweiz: Exit will assistierten Suizid auch lebensmüden Gesunden anbieten): im Jahr 2012 waren es 508 Schweizer und 172 Ausländer. Auch in den Niederlanden ist die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt, sie wird meist von Hausärzten ausgeführt. Die Zahl der assistieren Suizide und der Fälle von „Tötung auf Verlangen“ ist laut dem aktuellen Jahresbericht der Regionalen Prüfungskommissionen Regionale Toetsingcommissies Euthanasie um 15 Prozent gegenüber 2012 gestiegen und betrug knapp 5.000 Fälle (vgl. NiederlandeNet, online, 30. 9. 2014). Das sind 13 Todesfälle pro Tag. Laut einer im Fachjournal Lancet publizierten Studie (doi:10.1016/S0140-6736(08)61345-8) werden 23 Prozent aller Euthanasie-Todesfälle aber erst gar nicht gemeldet – obwohl das niederländische Gesetz dies vorschreibt. In Belgien starben 2012 1.816 Personen durch Beihilfe zur Selbsttötung oder Euthanasie (vgl. Imabe Juni 2014: Österreich: Bürgerinitiative gegen Euthanasie gestartet). Großes Aufsehen erregte zuletzt der Fall eines 52-jährigen Sexualstraftäters. Ihm wurde Beihilfe zum Suizid wegen „unerträglicher psychischer Qualen“ gewährt.

Quelle: Imabe-Newsletter Oktober 2014
Foto: © Dan Race - Fotolia

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Montag, 15. September 2014

Aktive Sterbehilfe: Ärzte verstehen sich nicht als Dienstleister für Suizidwillige

Österreichische Parteien einig im Ausbau der Hospiz und Sterbebegleitung

In Deutschland stellt sich der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, strikt gegen eine Erlaubnis für Mediziner zur Suizidbeihilfe. „Wer Ärzte an ‚qualitätsgesicherten, klinisch sauberen‘ Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie“, betonte Montgomery gegenüber dem Focus (vgl. online, 11. 8. 2014). Der Deutsche Bundestag wird sich nach zahlreichen Debatten ab Herbst mit der Frage der Beihilfe zum Suizid befassen und 2015 ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Zuvor soll das Parlament ohne Fraktionszwang über das Thema diskutieren. 

Zur Diskussion steht seit kurzem ein Gesetzesvorschlag, der von vier Wissenschaftlern – unter ihnen überraschenderweise der Lausanner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio – ausgearbeitet wurde. Sterbehilfe-Vereinen, wie sie in der Schweiz existieren, werden für Deutschland zwar ausgeschlossen, die Zuständigkeit für die Beihilfe zum Selbstmord sollte dafür Ärzten übertragen werden und ausschließlich bei ihnen liegen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung online, 27. 8. 2014). Dass die deutsche Bundesärztekammer Ärzten den assistierten Suizid per Berufsordnung verboten hat, halten die vier Proponenten für „berufsethisch nicht haltbar“. 

Eine klare Absage erteilte diesem Vorschlag die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). In einer Stellungnahme (online, 26. 8. 2014) betont die DGP, dass die Palliativmedizin „respektvoll mit Suizidwünschen in verzweifelt scheinenden Situationen“ umgehe, „ohne diese zu verurteilen“. Sie stelle ihr Angebot zum Umgang mit Leid am Lebensende zur Verfügung. Es gehöre jedoch „nicht zu ihrem Grundverständnis, Beihilfe zum Suizid zu leisten.“ Gegen die gesetzliche Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids stellt sich klar der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. „Selbst eng umgrenzte Regelungen liefen im Ergebnis darauf hinaus, ein angeblich ‚menschenwürdiges Töten' zu organisieren“, so der Münchner Erzbischof in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (online, 4. 9. 2014) im Blick auf die bevorstehenden Beratungen des Deutschen Bundestages über das Thema Sterbehilfe. 

Auch der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio warnte vor der „gesellschaftlichen Signalwirkung“, die eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots mit sich bringen würde. Eine Alltagskultur, die enge Zuwendung einschließt, lasse Maßstäbe des richtigen Handelns wachsen, ohne dass man alles regeln könne noch müsse, so der Bonner Staatsrechtler im Kölner Stadtanzeiger (online, 2. 9. 2014). 

In Österreich ist sowohl die Mithilfe am Selbstmord (§ 78 StGB) als auch Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) gesetzlich verboten. Die Enquete-Kommission zur „Würde am Ende des Lebens“ tritt am 17. September erneut zusammen (vgl. Die Presse, online, 11. 9. 2014). In der Frage des Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung sind sich die Parteien einig, kontrovers diskutiert wird noch die Frage, ob das bestehende Verbot für aktive Sterbehilfe in die Verfassung geschrieben werden soll. Für Frühjahr 2015 wird ein Bericht an den Nationalrat angepeilt. Via E-Mail (wuerdevoll.leben@parlament.gv.at) können sich auch Bürger in die Debatte einbringen.

Foto: Jens Goetzke / pixelio.de

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Mittwoch, 11. Juni 2014

Reproduktionsmedizin: Politischer Widerstand gegen Eizellenspende in Deutschland

90 Prozent der Frauen werden nach Social Egg Freezing erst gar nicht schwanger

In Deutschland haben sich die Gesundheitspolitiker dreier Bundestagsfraktionen bei der Jahrestagung des Deutschen Ethikrats zur Fortpflanzungsmedizin klar gegen eine Liberalisierung in der Frage der sog. Eizellenspende ausgesprochen, berichtet die Ärztezeitung (online, 23. 5. 2014). Für Katrin Vogler (Linke), Harald Terpe (Grüne) und Hubert Hüppe (CDU) ist die Eizellspende in Deutschland aus guten Gründen verboten. Das Gros der Frauen, so die Linken-Abgeordnete Vogler, würde nicht aus Altruismus, sondern aus wirtschaftlicher Not Eizellen spenden. Im krisengeschüttelten Spanien sei rund jede vierte Spenderin Studentin, die rund 1000 Euro „Aufwandsentschädigung“ erhält. Kritisch kommentiert wurden von den Parlamentariern neue Verfahren, die es Frauen mit mitochondrialen DNA-Erkrankungen erlauben sollen, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen (IMABE-April 2013 Großbritannien: Kind mit drei genetischen Elternteilen rückt näher). 

Auf Ablehnung und Sorge stieß der Trend des Social Egg Freezing. Frauen wird angeboten, unbefruchtete Eizellen in jüngeren Jahren auf Vorrat einzufrieren, um später auf Abruf per künstlicher Befruchtung schwanger zu werden. Dass immer mehr Frauen Mitte 30 sind, bevor sie das erste Kind bekommen, habe gesellschaftliche Ursachen, sagte Vogler. Neue reproduktionsmedizinische Verfahren seien darauf die falsche Antwort. Hubert Hüppe verwies dazu auf deutlich erhöhte Abortraten bei Schwangerschaften, bei denen Frauen zuvor eingefrorene Eizellen eingesetzt wurden. 

Jennifer Lahl, Direktorin des Center for Bioethics and Culture, unterstreicht in einem aktuellen Beitrag die Risiken: Laut Daten der American Society for Reproductive Medicine (ASRM) spielt das Alter der Frau für die spätere Embryo-Implantationsraten eine große Rolle. Rund 90 Prozent dieser Frauen werden erst gar nicht schwanger. Frauen, die mit 30 Jahren ihre Eizellen schockgefrieren haben lassen, haben je nach Tiefkühlverfahren eine 8,9- bis 13,2-prozentige Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft. Die Rate sinkt auf 4,3 bzw. 8,6 Prozent, wenn die Eizellen einer 40-Jährigen eingelagert werden (vgl. Pressemitteilung, online, 20. 5. 2013). Die sogenannte Baby-Take-Home-Rate ist nochmals geringer (IMABE-Februar 2014 Studie: Künstliche Befruchtung wird zu leichtfertig angewendet). Lahl weist auf die Illusion hin, dass das Einfrieren von Eizellen Garantie für ein Kind sei. Hier werde mit Hoffnungen und Ängsten der Frauengespielt, schreibt Lahl in einem kritischen Beitrag zu Egg Freezing. Dahinter stünden auch starke finanzielle Interessen. 

Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio hatte erst kürzlich in seinem Beitrag Schwangerschaft auf Abruf? Warum Social Egg Freezing nicht der richtige Weg ist (Imago Hominis 2014; 21(1): 12-16) die suggestive Kraft des Social Egg Freezing kritisiert, wonach man die Fortpflanzung geradezu beliebig planbar und den eigenen Wünschen verfügbar machen könne. Viele Menschen seien ihr Leben lang auf der Suche nach der noch besseren Option für ihr Leben und versäumen, sich irgendwann wirklich zu binden, erläutert Maio: „Insofern kann die Technik auch zu einer Einladung werden, in diesem Modus des Multioptionslebens zu verharren – und sich damit auch noch die letzte Chance auf ein Kind zu verbauen.“

Foto:  © koya979 - Fotolia.com

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Donnerstag, 21. März 2013

PID: Deutschland erlaubt Selektion von Embryonen ab Februar 2014

Schwammige Indikationen und fehlende Kontrolle öffnen Markt für PID, sagen Kritiker

Es war ein letztes Aufgebot: Im Herbst 2012 hatten deutsche Abgeordnete von CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken noch versucht, die Verordnung zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik zu verhindern (vgl. September 2012: Deutschland: Politiker kritisieren PID-Verordnung als nicht gesetzeskonform). Nun stimmte nach monatelangem Streit das Bundeskabinett der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, 25. Februar 2013) von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu. Die Verordnung tritt per 1.2.2014 in Kraft. Bis dahin bleibt die Präimplantationsdiagnostik (PID), die in dafür eigens zugelassenen Zentren nach Bewilligung durch eine achtköpfige Ethikkommission mit Zweidrittel-Mehrheit durchführt werden darf, noch verboten. Danach dürfen auch in Deutschland künstlich erzeugte Embryonen mittels PID auf schwere Erbkrankheiten untersucht und aussortiert werden.
Bereits im Juli 2011 hatte der Bundestag nach emotionaler Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID bei einem grundsätzlichen Verbot zugestimmt. Anders als von Minister Bahr vorgesehen, werden Zentren keinen Rechtsanspruch auf Zulassung haben. Die Zulassung soll davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Laut Schätzungen dürften in Deutschland, wenn die strengen Regeln eingehalten würden, ohnehin nur 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen. Die Forderung von PID-Kritikern überhaupt nur zwei bis drei Zentren zuzulassen – was für den Bedarf völlig ausreichend gewesen wäre –, wurde aber vom FDP-Gesundheitsminister abgelehnt. Damit bleibt die Sorge, dass eine höhere Zahl an PID-Zentren (und damit ein wachsender Markt) auch eine Ausweitung der Indikation für einen Embryonencheck mit sich bringt.
Außerdem ist nicht vorgesehen, dass die Spruchpraxis der Ethikkommissionen erfasst wird. Die Ethikkommissionen müssen bei einer Erlaubnis für eine PID bloß den Begründungstyp melden (elterliche Vorbelastung, Risiko für Tot- oder Fehlgeburt). Was sie dann aber genau unter einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ verstehen, bleibt unbenannt. Damit, so Kritiker, werden künftige Aussagen darüber, ob in Deutschland PID hinsichtlich der Indikationen zurückhaltend oder ausufernd eingesetzt wird, spekulativ bleiben müssen.
Im Informationsvideo Minenfeld PID. Was Präimplantationsdiagnostik mit unseren Kinder macht melden sich Betroffene und Experten kritisch zur PID zu Wort, unter ihnen IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. Das sechsminütige von Jugend für das Leben produzierte Video ist online unter http://pid.youthforlife.net/ abrufbar. Fakten, Daten und ethische Bewertung der PID finden sich auch in der IMABE-Info zur Präimplantationsdiagnostik 2012.

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Mittwoch, 13. Februar 2013

IMABE-Stellungnahme zur Diskussion über die Wirkungsweise der „Pille danach"

In sehr wenigen, klar definierten Situationen kann die Verschreibung der „Pille danach“ ethisch zulässig sein

In Deutschland ist eine heftige Debatte über die Wirkungsweise der sogenannten „Pille danach“ aufgeflammt (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 4.2.2013). Anlass war die Frage, ob katholische Krankenhäuser die „Pille danach“ an Vergewaltigungsopfer abgeben dürfen. Dazu müsste geklärt sein, ob diese Präparate nur antikonzeptiv oder auch nidationshemmend wirken, was einen erheblichen moralischen Unterschied ausmacht. 

Aus diesem Grund hat das Wiener Wissenschaftsinstitut IMABE nun eine Stellungnahme (online, 13.2.2013) veröffentlicht gemeinsam mit einer Aktualisierung der Erkenntnisse zur Wirkweise der „Pille danach“ zu Studien bis zum Jahr 2013 (online, 13.2.2013). „Es ist richtig, dass die ‚Pille danach‘ verschiedene Wirkungsweisen hat. Dies hängt davon ab, an welchem Tag des Zyklus das Präparat eingenommen wurde“, erklärt der Internist und klinische Pharmakologe, Univ.-Prof. Dr. Johannes Bonelli, Direktor von IMABE. So ist die „Pille danach“ in mehr als 90 Prozent der Fälle wirkungslos, weil zum Zeitpunkt der Einnahme aufgrund des Zyklus der Frau ohnehin keine Schwangerschaft möglich ist. 

In der von IMABE verfassten Aktualisierung der Erkenntnisse zur Wirkweise der „Pille danach“ wird festgestellt, dass die „Pille danach“, wenn sie bis zirka 2 Tage vor dem Eisprung gegeben wird, ausschließlich antikonzeptiv wirkt, kurz vor der Ovulation und knapp danach wirkt sie nidationshemmend und damit als Abtreibungsmittel, nach der Ovulation verabreicht wird die „Pille danach“ zunehmend unwirksam oder sogar schwangerschaftsschützend. Der Anteil der Anwendungsfälle der „Pille danach“ bei Vergewaltigungsopfern, in denen sie abtreibend wirkt, dürfte nach wissenschaftlich fundierten Schätzungen bei maximal 2,5 Prozent liegen. 

Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hatte aus gegebenem Anlass die ethischen Richtlinien für eine Abgabe der „Pille danach“ festgehalten. In einer Erklärung (online, 31.1.2013) stellte Meisner klar, dass die Einnahme bzw. die Verabreichung eines Medikaments, das frühabtreibend wirkt, moralisch unerlaubt ist, da es sich dabei um unerlaubte Tötung menschlichen Lebens handle. Wenn eine „Pille danach“ dagegen die Befruchtung der Eizelle verhindert, ist dies im Fall einer Vergewaltigung sittlich erlaubt. IMABE begrüßt die klare und eindeutige Stellungnahme des Kölner Kardinals. 

Aus ethischer Sicht und auch ärztlicher Sorgfaltspflicht ergibt sich, dass sich jemand, der die Absicht hat, die „Pille danach“ nur zu verabreichen, wenn sie die Ovulation verhindert, nicht aber wenn sie abtreibend wirkt, mit Hilfe medizinischer Methoden vergewissern muss, dass sich die Frau im entsprechenden Stadium des Zyklus befindet. Ab zwei Tage vor dem Eisprung (im Fall von Ulipristal einen Tag davor), sollte die „Pille danach“ wegen ihrer nidationshemmenden Wirkung nicht mehr verschrieben werden. 

So eine Untersuchung könne relativ unaufwändig vorgenommen werden, z. B. mit Hilfe der Vaginalsonographie, die zeigt, ob ein Follikel am Ovar vorhanden ist. Auch anhand der Größe und Morphologie mit zusätzlicher Beurteilung des Endometriums könne ermittelt werden, wann der Eisprung stattfinden wird. Falls man dies mit einem LH Schnelltest ergänze, könne man mit großer Sicherheit erkennen, ob der Eisprung kurz bevor steht oder ob er erst in 2 oder mehr Tagen zu erwarten ist, heißt es in den aktualisierten Erkenntnissen. 

„Mit dieser Lösung sollte jeder Arzt einverstanden sein, der seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht nachkommt“, hält Bonelli auch als Mediziner fest. Für katholische Krankenhäuser wäre damit ein gangbarer Weg geebnet – und sie wären Vorreiter, da Frauen sich darauf verlassen könnten, nicht unnötig ein hochdosiertes Hormonpräparat verschrieben zu bekommen. Da die „Pille danach“ in rund 90 Prozent der Fälle wirkungslos ist, weil zum Zeitpunkt der Einnahme aufgrund des Zyklus der Frau ohnehin keine Schwangerschaft möglich ist, wäre eine Vorabuntersuchung in jedem Fall angezeigt, so der IMABE-Direktor. 

Auch für jene, die eine nidationshemmende Wirkung der „Pille danach“ abstreiten, wäre die Diagnostik hilfreich, da laut ihrem Dafürhalten nach Überschreitung der 48-Stundenfrist (bei Levonorgestrel-Präparaten wie Vikela®) bzw. der 24-Stundenfrist (bei Ulipristalacetat-Präparaten wie EllaOne®) das Präparat ohnehin unwirksam ist. „Kein Arzt, der seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, wird mit Absicht ein unwirksames Präparat verschreiben wollen“, heißt es in der IMABE-Stellungnahme.

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Donnerstag, 13. Dezember 2012

Patentstreit: Neue Ausrichtung der Stammzellforschung in Sicht

Auch Deutschland verbietet Patent auf ES-Zellen nach Embryonenvernichtung

Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, dürfen in Deutschland nicht patentiert werden. Mit diesem Urteil vom 27. 11. 2012 zog der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) einen vorläufigen Schlussstrich unter den seit dem Jahr 1999 andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace. Der Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hatte ein Patentierungsverbot von ES-Zellen damit (vgl. 18. 10. 2011, Rechtssache C-34/10) damit begründet, dass die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen und deren Verwendung als Rohstoff für die Forschung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße (vgl. IMABE-Newsletter November 2011). 

Nun war Deutschland am Zug, das EuGH-Urteil in deutsche Rechtssprechung umzusetzen. Nur dann, so das Urteil der Karlsruher Richter, wenn Stammzellen ohne die Zerstörung von Embryonen gewonnen wurden, kann deren Nutzung Patentschutz erhalten. 

Diese Entscheidung hat für die Wissenschaft wohl keine besonders große Bedeutung mehr, wie sich nun abzeichnet. Inzwischen kennen Wissenschaftler mehrere, unterschiedlich gut erprobte Methoden, mit denen sie an Stammzellen kommen können, ohne Embryonen zu „verbrauchen“. 

Der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese, begrüßte die Entscheidung der deutschen Richter. „Die Entscheidung des BGH ist konsequent. Sie ist ein Sieg menschlicher und ethischer Grundwerte gegenüber den kommerziellen Interessen Einzelner. Ein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen darf es nicht geben“, erklärte Liese (Presseaussendung, online 27. 11. 2012). Der Mediziner Liese forderte die Wissenschaftler in Deutschland und Europa auf, den Fokus nun stärker auf die ethisch vertretbare Alternativen wie adulte Stammzellen, Stammzellen aus dem Nabelschnurblut und induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen) zu legen. 

Die Verleihung des diesjährigen Nobelpreises für Medizin an den Japaner Shimana Yamanka, dem es als erstem gelang, iPS-Zellen herzustellen, zeigt, welche große Bedeutung die quasi-embryonalen Stammzellen inzwischen haben. Yamanaka verwandelte gewöhnliche Körperzellen in vielseitige Stammzellen. Dank seiner Methode lassen sich heute Hautzellen so umsteuern, dass sie quasi-embryonale Fähigkeiten besitzen, ohne dass dabei ein menschlicher Embryo gefährdet oder getötet werden muss. Die Yamanaka-Methode sei in die Forscherlabors längst eingezogen, ihr gehöre vermutlich die Zukunft – auch in der Medizin. Embryonale Stammzellen und mit ihnen Tausende Embryonen in den Gefriertanks der Fortpflanzungskliniken würden nicht mehr gebraucht, kommentierte der Deutschlandfunk (online 2. 12. 2012). Im kommenden Jahr entscheidet die EU, ob die umstrittene Forschung, die die Tötung von Embryonen einschließt, im Rahmen des 8. Forschungsprogramms Horizon 2020 noch weiter finanziell unterstützt werden soll.

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Montag, 8. Oktober 2012

Deutschland: Debatte über „ärztlich begleiteten Selbstmord“ hält an


Ärztekammer lehnt Sterbehilfe ab, Ethikrat diskutiert über Gesetzesentwurf

In Deutschland wird derzeit die Frage der Suizid-Beihilfe diskutiert. Dürfen Ärzte oder nahe Anverwandte Patienten dabei assistieren, wenn sie sich aufgrund schwerer Erkrankung, Demenz oder Depression das Leben nehmen wollen? Anlass ist ein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzesentwurf. Demnach soll Sterbehilfe durch Organisationen, die damit Geld verdienen, zwar unter Strafe gestellt werden, nicht aber die Suizidbeihilfe durch nahe Angehörige oder einen nahestehenden Arzt. Diese Aufweichung lasse die Vermutung zu, dass das Justizministerium die Suizidbeihilfe über die Hintertür salonfähig machen möchte, sagen Kritiker. 

Der Präsident der Deutschen Bundesärztekammer, Frank Montgomery, lehnt jegliche Sterbehilfe durch Ärzte kategorisch ab. Der ärztlich assistierte Suizid sei berufsrechtlich zu missbilligen, betonte Montgomery anlässlich der Sitzung des Deutschen Ethikrats zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe (Ärztezeitung, online 27.9.2012) in Berlin. „Es darf keine Option ärztlichen Handelns sein, auch nicht in schwierigen oder hoffnungslosen Situationen. Ärztliche Aufgabe ist es vielmehr, das Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen“, so der Mediziner. Kritik ernteten Ärzte mit dieser Position vor allem von Juristen, etwa Reinhard Merkel, selbst Mitglied des Deutschen Ethikrats. „Es gibt Situationen, wo die einzige verbleibende Hilfe in der Hilfe zum humanen Suizid besteht“, meint er. Laut Merkel sei es ethisch nicht akzeptabel, dass Ärzte sich in dieser Situation komplett zurückziehen. 

Über den Gesetzesentwurf zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe soll demnächst im Bundestag abgestimmt werden. Abgeordnete verlangten eine Aufhebung des Fraktionszwangs. Zahlreiche NGOs, Kirchen und Interessensverbände hatten massiv gegen den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium protestiert. Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sprach von einem „Bärendienst für Schwerstkranke und Sterbende" (vgl. Stellungnahme, online, 25.9.2012). Er forderte mehr Schutz für selbstmordgefährdete Menschen. In Belgien wurde erst kürzlich erstmals einem Häftling das Recht auf Sterbehilfe gewährt (vgl. Die Welt, online 13.9.2012). 

In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selbst herbeiführt (sich das Gift selbst verabreicht). In Österreich ist dagegen laut Strafgesetzbuch (StGB) sowohl die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) als auch die Mitwirkung am Suizid verboten und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (vgl. § 78).

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Montag, 17. September 2012

Deutschland: Politiker kritisieren PID-Verordnung als nicht gesetzeskonform

Widersprüche werden deutlich, es gibt nicht „ein bisschen Selektion“, sagt IMABE

Die Verordnung, wie die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland nun in der Praxis geregelt werden soll, beschert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) scharfen Gegenwind (vgl. IMABE-Newsletter, August 2012). Der nun vorgelegte Entwurf für die lang erwartete Regelung stehe im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, kritisieren Politiker aller Parteien. Statt der gesetzlich festgelegten Begrenzung des Genchecks von Embryonen im Reagenzglas auf Ausnahmefälle sei nun im Verordnungsentwurf „eine Ausweitung der PID angelegt“, heißt es in dem an Bahr gerichteten Schreiben der Abgeordneten von CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken, berichtet die Ärzte Zeitung (online 11.9.2012).

Das im Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz stellt rechtstechnisch die PID unter Strafe, lässt eine Untersuchung aber dann zu, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder schwere Schädigung des Embryos zu erwarten ist. Definiert werden diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht.

Die Abgeordneten kritisieren weiters, dass die Zahl der PID-Zentren nicht festgelegt sei, womit die Gefahr einer „ungewollten Leistungsausweitung“ entstünde. Zudem seien Qualitätsstandards fraglich, wenn viele Zentren nur hin und wieder eine PID durchführten. Bundesweit geht man nur von rund 200 Fällen pro Jahr aus. Würde man sich an die Vorgaben des Gesetzes halten, wäre eine kleine Anzahl von Zentren ausreichend.

Skeptisch beurteilt die Gruppe auch die Regelung, wonach die psychosoziale Beratung der Paare über die Folgen der PID in den reproduktionsmedizinischen Zentren selbst stattfinden soll. Das beratende Personal sei damit abhängig von „wirtschaftlichen Interessen“ der Einrichtung. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Diagnosen oder Erkrankungen, mit der eine PID gerechtfertigt wird, statistisch nicht erfasst werden sollen. Somit lasse sich eine schleichende Ausweitung des Indikationsspektrums nicht kontrollieren.

Ein Inkrafttreten der Verordnung ist für 2013 geplant. Zuvor muss der Bundesrat zustimmen. Doch die Gesundheitsminister von sechs Ländern haben bereits signalisiert, dass sie ihrer Landesregierung keine Zustimmung für eine unbegrenzte Zahl von PID-Zentren empfehlen werden. Aufgrund der fehlenden Rechtsverordnung darf die PID in Deutschland derzeit nicht durchgeführt werden.

„Für Österreich, in der die Vorab-Selektion von Embryonen noch verboten ist, ist das Beispiel Deutschland ein lehrreiches Stück“, gibt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin, zu Bedenken. „Eine Pandora-Büchse lässt sich nicht einfach nur kurz und nur ein paar Millimeter öffnen. Es gibt eben nicht ‚ein bisschen Selektion’, genauso wenig wie eine ‚Zeugung auf Probe’“, betont Kummer und ergänzt: „Die Frage ist, ob hiesige Verantwortliche die richtigen Konsequenzen aus der deutschen Problematik ziehen: nämlich die PID ausnahmslos zu verbieten.“

Quelle: IMABE-Newsletter September 2012

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Montag, 6. August 2012

Deutschland: Zahnlose PID-Verordnung öffnet Markt für Selektion

Kritiker fordern rasche Überarbeitung des Entwurfs

Kritische Stimmen haben Recht behalten: Das im Juli 2011 beschlossenen deutsche Gesetz zu einer beschränkten Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) sollte eine „eng begrenzte Anwendung der PID" sicherstellen: beschränkt auf schwere Erbkrankheiten oder Chromosomenstörungen, auf wenige, speziell zugelassene Zentren und unter strenger Aufsicht einer Ethikkommission (vgl. IMABE-Newsletter Mai 2012). Herausgekommen ist in dem nun vorliegenden Entwurf einer Rechtsverordnung (Stand: 11. Juli 2012) eine praktisch komplette Freigabe des Verfahrens. Politiker von Union und Grünen, Kirchenvertreter sowie die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, üben scharfe Kritik an dem von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Papier. Die obersten Landesgesundheitsbehörden können bis zum 17. August dazu Stellung nehmen. Anschließend muss noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Dass die Anwendung der PID begrenzt wird und der Gesetzgeber sie kontrollieren kann, könne man angesichts dieses Entwurfes „getrost bezweifeln“, kritisiert Woppen (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 1.8.2012) So sei die Anzahl der PID-Zentren nicht festgelegt, es fehlten zudem einheitliche Kriterien für die dort angesiedelten Ethikkommissionen. Paare würden in einem „Kommissions-Tourismus“ von einem Bundesland ins andere fahren, bis sie ihre Bewilligung bekämen, warnt Woopen.

Der Ethikkommission komme laut PID-Verordnung ohnedies nur noch eine Feigenblatt-Funktion zu: Sie müsste alle Anträge genehmigen, wenn sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen, kritisiert der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe (CDU). Außerdem sei die Verordnung in Hinblick auf Indikationen „so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden", so Hüppe.

Angesichts der auch in Österreich von PID-Befürwortern fadenscheinig geführten Diskussion wird immer deutlicher, was die offiziellen Zahlen der Europäischen Gesellschaft für Humane Reproduktion und Embryologie (ESHRE) bereits belegen: Der Hauptgrund für PID ist nicht das Vermeiden von seltenen Krankheiten, sondern die Steigerung der Erfolgsraten der künstlichen Befruchtung (vgl. FAZ, online 12.7.2012). IVF-Zentren wollen ungerichtet nach allen möglichen Defekten in den Embryonen jener Paare suchen, die unfruchtbar sind, obwohl keine Erbkrankheit bekannt ist. So erklärt sich auch, warum der deutsche Entwurf nun offenbar jedes größere Wunschkind-Zentrum für PID zertifizieren will: Die Verfasser gingen von sehr hohen Fallzahlen aus, entsprechend viele Zentren wolle man zulassen. Insofern „könnte es mit dieser Verordnung dazu kommen, dass die PID zum Regelangebot bei der künstlichen Befruchtung wird", sagt Hüppe.

Jörg T. Epplen, Vorstand der Humangenetik Medizinische Fakultät Ruhr-Universität Bochum, rückt angesichts der Gencheck-Debatten die Aussagekraft der Methoden der DNA-Analyse zurecht (vgl. Pressaussendung, 23.7.2012): Die Programme zur Vorhersage der Krankheitsbedeutung neuer DNA-Variationen seien derzeit „mitunter widersprüchlich und daher insgesamt noch völlig unzureichend“, korrigiert Epplen überzogene Erwartungen: Unzählige DNA-Sequenzauffälligkeiten würden sich komplett konkreten Aussagen zu ihrer Bedeutung für den Träger entziehen.

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Montag, 11. Juni 2012

Deutschland: Operationen aus ökonomischem Kalkül ohne Nutzen für Patienten

Aufwendige Eingriffe bringen mehr Geld, Großgeräte verlangen nach Auslastung


Nicht medizinische Notwendigkeit, sondern ökonomisches Kalkül als Indikation für Operationen? Der 66-seitige Endbericht eines Gutachtens, das im Auftrag des Spitzenverbands des Gesetzlichen Krankenkassenverbands (GKV) vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) erstellt und nun vorgestellt wurde, liefert für diesen Vorwurf reichen Diskussionsstoff. Die Quintessenz der Studie Mengenentwicklung und Mengensteuerung stationärer Leistungen (Mai 2012): Die Anzahl an medizinischen Behandlungen in Kliniken hat sich in den Jahren von 2006 bis 2010 um 13 Prozent erhöht, wobei die aufwendigen Eingriffe mit einem stärkeren Gewicht in die Rechnung eingingen. Nur 40 Prozent des Zuwachses könnten durch die gesellschaftliche Alterung erklärt werden, sagt Studienautor und Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Die übrigen 60 Prozent seien durch andere Faktoren verursacht – etwa dem Streben nach Auslastung von Großgeräten oder Profitbestrebungen der Kliniken.

„Man muss immer mehr aufpassen, dass man nicht unters Messer kommt“, sagte dazu etwas salopp der Leiter der GKV-Krankenhausabteilung, Wulf-Dietrich Leber, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (online, 30.5.2012). Nicht selten gehe die Arbeit der Ärzte in den Kliniken über das medizinisch Vernünftige hinaus, es fänden Behandlungen ohne Nutzen für den Patienten statt, dem dadurch sogar „gesundheitliche Gefahren“ drohten. Als Beispiele nannte er Wirbelsäulenoperationen und den Einsatz von Gelenkprothesen, die auffällig stark zugenommen hätten (vgl. Oktober 2011: Gesundheitswesen: Ökonomische Zwänge contra Patientenwohl?). Auch unter Ärzten werden leistungsabhängige Vergütungssysteme zunehmend kritisch diskutiert.

Hintergrund dieser Entwicklung ist nach Einschätzung von RWI und Kassenverband, dass die einzelnen Behandlungen den Kliniken höher vergütet werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies die Vorwürfe dagegen als „diffamierend“ zurück. Laut einem Bericht des Tagblattes (online, 31.5.2012) kämen die jetzigen Warnungen der Kassen jedoch nicht zufällig: Hinter den Kulissen würden die Gesundheitspolitiker von Union und FDP gerade eine Neuausrichtung der Klinikfinanzen – inklusive Operationsbremse – verhandeln.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2012

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Montag, 14. Mai 2012

Deutschland: PID bleibt verboten, da es immer noch keine Regeln gibt

IMABE: „PID ist Tanz auf dem Vulkan, der sich in keine exakten Überwachungsregeln pressen lässt“

Es ist paradox: Im Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag nach langen und heftigen Debatten beschlossen, das umstrittene Verfahren der PID, also den Gencheck von Embryonen im Reagenzglas vor der Implantation in die Gebärmutter, zuzulassen: für bestimmte Fälle, nur in bestimmten Zentren und nur nach der erforderlichen Genehmigung durch eine Ethikkommission. Im Dezember 2011 trat das Gesetz in Kraft – und seither ist die PID verboten. Der Grund: Bis heute fehlt die dafür nötige Rechtsverordnung, die die Details für die Praxis regelt.

„Dass die Verordnung nun schon ein dreiviertel Jahr auf sich warten lässt, bestätigt, dass das Ansinnen, die PID auf wenige Einzelfälle zu beschränken, in der Praxis undurchführbar ist“, sagt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Österreich solle aus dem Beispiel Deutschland seine Lehren ziehen, betont Kummer: „PID, also die Erlaubnis zur Selektion von Embryonen, ist ein Tanz auf dem Vulkan, der sich eben in keine exakten Überwachungsregeln pressen lässt.“

Der deutsche Gesetzgeber erlaubt die PID zur Feststellung „einer schwerwiegenden Schädigung“ der Embryonen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird“. Da dies nie auszuschließen ist, sehen Kritiker den Weg für ein Screening eröffnet bei den jährlich bereits rund 70.000 In-vitro-Fertilisationen in Deutschland.

Weiters darf eine PID laut Gesetz nur „nach einer medizinischen und psychosozialen Beratung“ von „fachlich geschulten Ärzten“ erfolgen. In der Rechtsverordnung zu regeln ist noch, wie die Beratung auszusehen hat und welche Expertise die Ärzte haben müssen. Ferner verlangt das Gesetz das Votum einer Ethikkommission. Wer diese bestellt, wer dort sitzt und wo sie angesiedelt sein sollen, soll ebenfalls in der Verordnung stehen. Unklar ist außerdem deren Kompetenz. Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio sieht diese Instanzen deshalb kritisch. Nach seiner Einschätzung wird der Ethikkommission kaum Entscheidungsspielraum bleiben. Die Experten „werden ihre Entscheidung immer abhängig machen von der Belastung für die Paare oder von deren Lebensverhältnissen“, sagte er. „Wenn das Paar sagt, das ist für uns unerträglich, wird die Kommission dem kaum widersprechen können“. Das Gremium werde damit letztlich eine „Absegnungsinstanz“, so Maio gegenüber der KNA (online, 04. 05. 2012). Oder soll sie entscheiden, ob ein Embryo auch bei spät auftretenden Erbkrankheiten wie Chorea Huntington verworfen werden soll, wie dies einige Reproduktionsmediziner fordern? Offen ist auch, welche und wie viele Zentren die PID anbieten dürfen. Ein schwieriges Unterfangen, da mehr als Hundert Zentren an diesem neuen Markt gerne mitnaschen wollen.

Schließlich muss die Regierung sich festlegen, welche Art der PID überhaupt erlaubt ist. Im Gesetz heißt es nur, dass sie dem „allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik“ entsprechen soll. Johannes Singhammer (CSU), ein Initiator des Verbotsantrags im Bundestag, verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die international übliche Methode in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) unzulässig ist. Das Gesundheitsministerium strebt eine Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause an. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Montag, 19. März 2012

Deutschland: Ältere Schmerzpatienten sind oft unterversorgt

Schmerzen machen Patienten auch psychisch zu schaffen

Eine EU-weite Studie in sechs europäischen Ländern belegt, dass knapp 70 Prozent der über 75-Jährigen unter Schmerzen leiden. 50 Prozent geben an, in ihrer Mobilität eingeschränkt zu sein (vgl. Health and Quality of Life Outcomes 2010, 8:143 doi:10.1186/1477-7525-8-143). Das auch bei den Betroffenen selbst verbreitete Vorurteil, dass Schmerz eben zum Alter gehöre, sei mit dafür verantwortlich, dass viele dieser alten Menschen keine adäquate Schmerztherapie erhalten – mit schlimmen Folgen, wie Oliver Emrich, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie anlässlich des 23. Deutschen interdisziplinären Schmerz- und Palliativkongresses (Pressemitteilung, online 15.3.2012) in Frankfurt erklärte. Häufig würden in diesen Fällen auch die mit Schmerz assoziierten objektiven Behinderungen zunehmen, berichtet der Schmerztherapeut. Die körperlichen, sozialen und psychologischen Fähigkeiten der Betroffenen würden zusätzlich beeinträchtigt. Es entstünde ein fataler Kreislauf: Die Schmerzen und ihre Auswirkungen verursachen nicht nur Leid, sondern auch Angst und Depression, die wiederum den Schmerz verstärken.

Den Folgen schlecht oder gar nicht behandelter Schmerzen werde laut Emrich zu wenig Beachtung geschenkt. „In Pflegeheimen wird, falls überhaupt, am häufigsten mit dem Aufkleben eines Schmerzpflasters reagiert.“ Es sei kaum bekannt, dass Symptome wie Depression und Angst, Schlafstörungen, Gewichtsverlust und Störungen der Kognition mit Schmerz einhergehen können, ja mitunter sich sogar als »Schmerz« phänomenologisch äußern. Ein Problem liegt darin, dass bei alten Menschen und Heimbewohnern der Schmerz kaum regelhaft erfasst wird, obwohl dies auch bei Menschen mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen möglich wäre.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, Gerhard H. Müller-Schwefe fordert eine eigene Facharztausbildung für Schmerzmedizin. Ebenso sollte Schmerzmedizin umfassend in den Leistungsverzeichnissen der Krankenkassen abgebildet sein und zu einem festen Bestandteil der Fortbildung von Haus- und Fachärzten gehören.

Quelle: IMABE-Newsleter März 2012

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Mittwoch, 14. September 2011

PID: Lebensschutzfrage nicht Expertengremium überlassen

Die Umsetzung des deutschen PID-Gesetzes weist viele Widersprüche auf

Anfang Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach eine Präimplantationsdiagnostik (PID), also der umstrittene Gen-Check von Embryonen im Reagenzglas, bei Verdacht auf schwerwiegende Erkrankungen durchgeführt werden darf. Dies schließt die Verwerfung und Selektion von Embryonen ein.

Bis Herbst sollte die Deutsche Bundesregierung Regelungen zur konkreten Umsetzung des Gesetzes erarbeiten. Doch diese werfen zahlreiche Fragen, ja „Wertungswidersprüche gegenüber anderen Gesetzen“ auf, stellte der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU) in einem Interview mit der KNA (online, 12.8.2011) fest.

So sei im deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) festgelegt, dass im Rahmen einer künstlichen Befruchtung maximal drei Embryonen hergestellt werden dürfen. Nach Stand der Medizin verlangt die PID allerdings die Herstellung von mindestens acht Embryonen. Das ESchG könne nicht einfach durch ein später zustande gekommenes Gesetz entwertet werden, kritisiert Singhammer. Ein weiterer Wertungswiderspruch: Die PID soll künftig bei „schwerwiegenden Erkrankungen“ erlaubt sein. Diese allgemeine Festlegung schließe Krankheiten ein, die möglicherweise erst im späten Erwachsenenalter auftreten könnten. Dem widerspreche jedoch das Gendiagnostikgesetz: Es verbietet ausdrücklich solche Tests während der Schwangerschaft. Auf diese Widersprüche und ungelösten Fragen hätten die PID-Gegner auch schon während der monatelangen Debatten hingewiesen. Nun würden sie im Zuge der Umsetzung des Gesetzes offen zutage treten. Kritisch sieht Singhammer auch die Rolle der Ethikkommissionen, die künftig über die Zulässigkeit der PID im Einzelfall entscheiden sollen: „In einer so grundlegenden Frage des Lebensschutzes darf es nicht einfach einem Expertengremium überlassen bleiben, welche Grenzen und Ausweitungen zu setzen sind.“ Der Gesetzgeber – und nicht unterschiedliche Wertungen je nach Ethikkommission – müsse im Rahmen des Beschlossenen das letzte Wort haben.

Quelle: Imabe-Newsletter September 2011

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Dienstag, 12. Juli 2011

Präimplantationsdiagnostik: Soll Österreich hinter Deutschland nachziehen?

Scharfe Kritik von stv. Imabe-Geschäftsführerin in „Die Presse“

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 mit 326 Stimmen den Gencheck an künstlich erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib erlaubt. Zuvor hatten 228 für ein Verbot der PID gestimmt, ohne die erforderliche Mehrheit zu erlangen.

Die Methode ist umstritten, weil bei der PID im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet werden.

PID ist in Deutschland nun für Paare erlaubt, „in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Voraussetzung für den Embryonentest ist die Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Paare. Die Befürworter der PID verwiesen auf das Leid erblich vorbelasteter Eltern mit Kinderwunsch und nahmen für sich eine "Ethik des Heilens" in Anspruch.

In Österreich ist die PID verboten. Es werde aber bereits an einer Gesetzesnovellierung gearbeitet, sagte PID-Befürworter Ludwig Wildt, Direktor der Innsbrucker Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Department Frauenheilkunde gegenüber der Tiroler Tageszeitung (online 7.7.2011). Er gehört der vom Ministerium eingesetzten Kommission an. „Es soll ein Katalog erstellt werden, auf welche Erkrankungen genau untersucht werden darf.“ Noch bestünde aber kein Konsens darüber, welche aufgenommen werden sollen.

Genau diese Art der Vorgangsweise kritisiert die Wiener Zeitung (online 7.7.2011) scharf: Es sei zu befürchten, dass die Diskussion über eine mögliche Freigabe der PID in Österreich im Gegensatz zur vorbildlichen jahrelangen Debatte in Deutschland nur „hinter verschlossenen Türen“ stattfinde. Und wenn „die Sache ins Parlament kommt, wird schon vorher klar sein, wie die Abstimmung ausgeht.“

Scharfe Kritik an der Propagierung der PID übte die stv. IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. „Menschen fallen hier einem abstrakten Gesundheitsideal zum Opfer: Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken.“, so Kummer in einem Gastkommentar in Die Presse (online, 6.7.2011). Das Beispiel Großbritanniens zeige, dass die begrenzte Einzelfalllösung, wie sie nun auch in Deutschland beschlossen wurde, einer Gesellschaft bald nicht mehr genügt, sobald Begehrlichkeiten nach einem "gesunden Null-Fehler-Baby" geweckt wurden. Seit 2006 könne die PID dort legal bei drohender Vererbung bestimmter Krankheiten genutzt werden; es gebe mehr als 160 Indikationen. Inzwischen genüge allerdings schon das bloße Vorhandensein eines sogenannten Risiko-Gens (etwa des Brustkrebsgens BRCA1), um Embryonen im Zuge der PID auszusortieren - selbst wenn bekannt sei, dass die Krankheit weder zwingend ausbricht noch allein auf dieses Risiko-Gen rückführbar ist.

Ein anderes Argument, wonach die PID ohnehin nur nicht lebensfähige Embryonen aussortieren würde bzw. die IVF-Erfolgsrate steigern könnte, sei laut Studien selbst unter Reproduktionsmedizinern umstritten: Das praktische Problem der PID sei ihre schwache Aussagekraft in Bezug auf Chromosomenanomalien. Genmaterial, das aus zwei verschiedenen Blastomeren entnommen wird, kann zwei komplett verschiedene Ergebnisse liefern: "Wird es nun ein gesundes oder ein krankes Kind?"

Zudem sei jede Antwort auf die Frage, ob durch die Einführung der PID die Zahl der Spätabtreibungen gesenkt werden könnte, nur spekulativ. Sicher sei hingegen, dass die Bandbreite von "Normalität", die künftig noch toleriert werden wird, durch die Möglichkeiten der PID deutlich schmaler werden würde. Kummer: "Die Entscheidung wird im Zweifel jedenfalls gegen das Leben des potenziell kranken Embryos ausfallen.“

Quelle: Imabe-Newsletter Juli 2011

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Dienstag, 14. Juni 2011

PID: Evangelischer Bischof fordert komplettes PID-Verbot

Deutscher Bundestag entscheidet über Gesetzesänderung noch vor dem Sommer

Die Katholische Kirche, Caritas sowie der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Wolfgang Huber, haben sich für ein "ausnahmsloses gesetzliches Verbot" von Gentests an Embryonen ausgesprochen. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) verstoße gegen den Würdeschutz des Menschen und sei "keine ethisch verantwortbare Möglichkeit", heißt es in einer veröffentlichten Stellungnahme des Kommissariats der Deutschen Bischöfe (Katholisches Büro) und des Caritasverbandes zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Regelung der PID in Deutschland, berichtet Kathpress (online, 25.5. 2011). Der evangelische Bischof Huber sprach sich in einem Interview mit dem Kölner Domradio auch dagegen aus, die PID bei Erbkrankheiten ausnahmsweise zuzulassen. Es gebe keine Antworten auf die Frage, ob Erbkrankheiten unweigerlich in der frühen Kindheit zum Tode führen oder sich erst später manifestieren. Selektion und Vernichtung von Embryonen mit genetischen Schäden sowie eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben seien ethisch nicht tragbar, betonte der vormalige EKD-Vorsitzende von 22 evangelischen Kirchen Deutschlands. Die katholische Kirche warnt in ihrer Stellungnahme zu den Gesetzesvorlagen vor einer "Instrumentalisierung" menschlichen Lebens durch eine mögliche PID-Freigabe. Die Embryonen würden nicht um ihrer selbst willen erzeugt, "sondern ihre Existenz wird abhängig gemacht von bestimmten genetischen Dispositionen, Anlagen und Merkmalen".

Bei der PID werden Embryonen im Reagenzglas auf Erbschäden untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Die Mehrheit der Delegierten am Deutschen Ärztetag hatte sich für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen. Dem Gesundheitsausschuss des deutschen Parlaments liegen derzeit drei verschiedene Gesetzentwürfe zur PID vor. Zwei Entwürfe plädieren für eine begrenzte Zulassung, einer für ein komplettes Verbot des Genchecks bei Embryonen. Über eine neue gesetzliche Regelung soll noch vor dem Sommer entschieden werden, bei der Abstimmung gibt es keinen Fraktionszwang.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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Dienstag, 12. April 2011

PID: Warum der Staat kein Recht zur Menschenselektion erteilen darf

Deutscher Bundesverfassungsrichter Böckenförde: „Keine Zeugung auf Probe“

Der ehemalige deutsche Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (online, 15.3.2011) für ein striktes Verbot von Gentests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen ausgesprochen. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) sei ein Selektionsinstrument und missachte die Würde des Menschen. Es gebe keine „Zeugung auf Probe“, betont der Jurist. Menschliches Leben auszusortieren widerspreche dem deutschen Grundgesetz und der Menschenwürde des Embryos. In seinem Kommentar zeigt der Jurist auf, warum die Straffreiheit der Abtreibung des Kindes bei Behinderung kein Argument für die PID sein kann.

Auch eine Krankheit oder ein genetischer Defekt allein könne niemals Grund genug für eine medizinische Indikation des Schwangerschaftsabbruchs sein. "Die heute verbreitete Praxis ist ein faktischer Missbrauch der Vorschrift", erklärt er mit Bezug auf das Gesetz, das eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung der Schwangeren als Voraussetzung für eine Abtreibung benennt. Die Korrektur sollte an einer strengeren Handhabung der Abtreibung von Behinderten und an einer stärkeren Verteidigung des Lebensrechts jedes Menschen ansetzen – statt in der Debatte eine falsche Praxis der Pränataldiagnostik (PND) als Argument für die Rechtfertigung für die PID zu missbrauchen.

Der Jurist warnt weiters davor, die Menschenwürde in „kleine Münze“ auszufalten. Wer eine bestimmte Phase des Lebensprozesses von der Anerkennung und Achtung, die dem Menschen von seiner Würde her geschuldet ist, ausnimmt oder die Würde prozesshaft abzustufen versucht, „reißt ein Loch in die Entwicklung des einzelnen individuellen Menschen selbst“. Die Anerkennung der Würde des Menschen ist an seine Existenz gebunden, nicht an Eigenschaften.

Gegen die PID spreche, dass sie nicht in Gang gesetzt werde, "um den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen", sondern, "um den Wunsch nach einem nicht mit bestimmten genetischen Defekten behafteten, insoweit gesunden Kind zu erfüllen". Deutlicher könne nicht zum Ausdruck kommen, dass ein so entstehendes Kind "keinen Anteil an menschlicher Würde, am Dasein um seiner selbst willen hat", analysiert Böckenförde. Über den Embryo werde bei Durchführung der PID wie über eine Sache entschieden, zwischen lebenswert und lebensunwert unterschieden.

Der Deutsche Bundestag wird – nach mehrmaligen Verschiebungen - in dieser Woche erstmals über drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe zum Thema PID debattieren. Die PID ist eine ethisch umstrittene Methode, bei der im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten hin untersucht werden, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Embryonen mit vermutetem Risiko auf Erkrankungen werden vernichtet.

Quelle: IMABE-Newsletter April 2011

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Montag, 14. März 2011

Placebo: Ärzte sollten positiven Effekt für Therapien stärker nutzen

Deutsche Bundesärztekammer hält Einsatz für ethisch und rechtlich vertretbar

Die Deutsche Bundesärztekammer (BÄK) empfiehlt ihren Mitgliedern, Placebos künftig gezielt noch häufiger einzusetzen. Unter der Leitung von Robert Jütte hat der Wissenschaftliche Beirat der BÄK nun eine Stellungnahme zu „Placebo in der Medizin“ in Buchform vorgelegt. Auch Pillen und Spritzen ohne geeigneten Wirkstoff helfen Studien zufolge oft – und zwar häufig ohne schlimme Nebenwirkungen und exorbitante Kosten. „Mit dem Einsatz von Placebo lassen sich erwünschte Arzneimittelwirkungen maximieren, unerwünschte Wirkungen von Medikamenten verringern und Kosten im Gesundheitswesen sparen“, sagt Jütte (Pressemitteilung BÄK, online, 02. 03. 2011). Was wie Täuschung aussieht, kann durchaus dem Wohl des Patienten dienen. Forscher haben sogar im Gehirn eine Wirkung von Placebos nachgewiesen – sie ist also nicht nur Einbildung. Allerdings haben Wissenschaftler noch keine schlüssige Erklärung. Sie vermuten, dass die Wirkung von der Lernerfahrung oder von der Erwartung der Patienten abhängt, nach dem Motto: Wenn man eine Pille nimmt, gehen die Schmerzen weg. Eine der wichtigsten Erkenntnisse der Forschung sei, „dass der Placeboeffekt hirnphysiologisch und -anatomisch lokalisierbar ist“.

Die Experten des Wissenschaftlichen Beirats halten die bewusste Anwendung von Placebo in der therapeutischen Praxis für ethisch und rechtlich vertretbar. Voraussetzung sei aber, dass in dem jeweiligen Einzelfall keine geprüfte wirksame (Pharmako-)therapie vorhanden ist, es sich um relativ geringe Beschwerden handelt und Aussicht auf Erfolg einer Placebobehandlung bei dieser Erkrankung besteht. Vgl. dazu auch: Imago Homins, Schwerpunkt: Placebo (2006) http://www.imabe.org/index.php?id=367.

Quelle: IMABE-Newsletter März 2011

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Politik: Deutscher Ethikrat gespalten in der Frage der Präimplantationsdiagnostik

Ruf nach Abschaffung nationaler Bioethik-Kommission wird laut

Für die Entscheidung über ein Verbot von Genchecks an im Reagenzglas erzeugten Embryonen vor Einsetzung in die Gebärmutter erhält der Deutsche Bundestag keine klare Empfehlung: Auch der Deutsche Ethikrat zeigt sich in seiner Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID) tief gespalten, berichtet u. a. die Süddeutsche Zeitung (online, 08. 03. 2011). Während 13 der 26 Ratsmitglieder eine eng begrenzte Zulassung der PID befürworten, sind 11 gegen diesen Vorschlag, ein Mitglied zeigte sich unentschieden, ein anderes gab ein Sondervotum ab.

Mehrere Abgeordnete äußerten die Befürchtung, dass die geteilte Stellungnahme den Abgeordneten kaum eine Entscheidungshilfe sein wird. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn stellte das Gremium überhaupt in Frage: „Es stellt sich einmal mehr die Frage, wozu es einen Ethikrat braucht. Letzten Endes fasst er die gesellschaftliche Debatte zusammen, nicht weniger, aber auch nicht mehr“, sagte Spahn. Am Ende entscheide der Bundestag. Vertreter des Ethikrats selbst verteidigten dagegen das gespaltene Votum.

Die Debatte über die Sinnhaftigkeit eines Ethikrates lässt sich eins zu eins auf Österreich übertragen. IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat hat bereits mehrfach auf die Grundproblematik dieses Gremiums hingewiesen (vgl. Die Presse, 24. 08. 2007): Das Ziel, eine breite öffentliche Diskussion über medizinethische und biotechnologische Themen anzuregen, habe die Bioethikkommission auch in ihrer Neuauflage seit 2007 nicht geschafft. Hinzu kämen die fragwürdige Zusammensetzung und der Auswahlmodus der Kommissionsmitglieder, der für die moralische Qualität ihrer Stellungnahmen nicht irrelevant sei. „Das Problem der fachlichen Zusammensetzung einer Bioethikkommission ist deshalb sehr groß, weil es eine wertneutrale Wissenschaft nur auf dem Papier gibt und ein wertneutraler Wissenschaftler nicht einmal denkbar ist. Dass diese Berater direkt von dem zu beratenden Politiker, dem Bundeskanzler, ernannt werden ohne eine von der Öffentlichkeit kontrollierbare Auswahlprozedur, wirft ein schlechtes Licht auf die Unabhängigkeit des Gremiums“, so Prat.

Bioethikkommissionen könnten damit bloß zum Feigenblatt der jeweiligen Regierung werden, wenn es eigentlich darum ginge, politisch auch unpopuläre und einschneidende Regelungen im Einsatz der Biotechnologie für Zwecke der Forschung, der Heilbehandlung und der menschlichen Reproduktion zu finden. Das Mandat des 25-köpfigen Gremiums läuft im Herbst 2011 aus. Eine komplette Umformung, wenn nicht gar Abschaffung, sollte in Erwägung gezogen werden, so Prat zu aktuellen Debatte.

Quelle: IMABE-Newsletter März 2011

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Montag, 14. Februar 2011

Deutschland: Kirchen stellen neue Christliche Patientenvorsorge vor

Nennung von Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte empfohlen
Die christlichen Kirchen in Deutschland haben den Anspruch der Bürger auf ein menschenwürdiges Sterben betont und eine neue Handreichung vorgestellt: die neue Christliche Patientenvorsorge. Das Dokument tritt an die Stelle der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung“. „Wir hoffen, damit einen Weg zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzuzeigen“, heißt es in der Ende Jänner 2011 veröffentlichten, rund 50 Seiten umfassenden Broschüre. Bemerkenswert ist, dass die Christliche Patientenvorsorge gegenüber ihrem Vorgängerdokument nicht nur die eigentliche Patientenverfügung enthält, sondern auch drei weitere Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen. Die christlichen Kirchen empfehlen, sich frühzeitig und intensiv darüber Gedanken zu machen, welche Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer benannt werden können und welche medizinische Behandlung gewünscht oder ausgeschlossen wird. Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sei eine ärztliche Beratung beim Ausfüllen des Formulars ratsam. Im Gegensatz zu anderen ähnlichen Vorsorgetexten berücksichtigt das Dokument auch theologisch-ethische Aspekte eines christlichen Umgangs mit Lebensende, Sterben und Tod.
Quelle: IMABE-Newsletter Februar 2011

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Donnerstag, 23. Dezember 2010

Fraktions­über­greifender Gruppen­antrag auf PID-Verbot

Berlin – Abgeordnete aller Bundestags­fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Antrag für ein umfassendes Verbot der umstrittenen Präimplan­tations­diagnostik (PID) geeinigt. Eine „gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwanger­schaft“ wäre nicht akzeptabel, heißt es in dem heute veröffentlichten Antrag.

Hinter dem Antrag stehen Unions-Abgeordnete wie Dorothee Bär und Johannes Singhammer (beide CSU), Maria Flachsbarth und Rudolf Henke (beide CDU), sowie SPD-Politikerinnen wie Andrea Nahles und die frühere Bundes­gesundheits­ministerin Ulla Schmidt, die Grünen-Abgeordneten Birgitt Bender und Markus Kurth sowie die Linken-Politikerin Kathrin Vogler. Für die FDP ist Pascal Kober als Mitinitiator aufgeführt.

Der Bundesgerichtshof hatte mit einem Urteil im Juli die PID in Deutschland faktisch zugelassen. Der Bundestag will die Frage ohne Fraktionszwang beraten. Die Befürworter – die sich ebenfalls in allen Bundestagsfraktionen finden - argumentieren, die Methode könne Paaren mit Vorbelastung durch schwere Erbkrankheiten helfen. Bei künstlicher Befruchtung könne verhindert werden, einen geschädigten Embryo in den Mutterleib einzupflanzen und womöglich eine spätere Abtreibung zu riskieren.

Die Gegner der PID sehen keinen Widerspruch zur bestehenden Gesetzesregelung für einen Schwangerschaftsabbruch, wonach Spätabtreibungen bei Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter möglich sind. Bei der PID sei anders als bei der vorgeburtlichen Untersuchung von Embryonen im Mutterleib auf mögliche Behinderungen oder schwere Krankheiten keinerlei Abwägung möglich. Die Entscheidung sei bei der PID damit vorgegeben.

In dem Gruppenantrag heißt es, man erkenne den hohen Leidensdruck betroffener Paare an. Doch behalte man die gesellschaftspolitischen Auswirkungen im Blick. „Ein immer weiter um sich greifendes medizinisches Optimierungsstreben verletzt und stigmatisiert alle Menschen, die sich bewusst gegen die Idee der Machbarkeit entscheiden“, erklären die Antragsteller.

Ein gewichtiges Argument gegen PID seien auch die Erfahrungen in anderen Ländern. Eine begrenzte Zulassung für nur wenige Einzelfälle sei nicht möglich.

„Unser gesellschaftliches Bild von Menschen, die nicht zu 100 Prozent gesund sind, muss sich ändern“, heißt es weiter. „Körperliche und intellektuelle Beeinträchtigungen dürfen nicht automatisch mit Leid verbunden werden, sondern sind selbstverständlicher Ausdruck menschlicher Vielfalt.“

Eltern schwer kranker oder behinderter Kinder würden schon jetzt diskriminiert. „Die Akzeptanz für das Verfahren, auf Probe erzeugte Embryonen mit einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung aussortierten zu können, stellt damit unterschwellig einen Angriff auf die Würde eines jeden Menschen mit diesen Erkrankungen oder Behinderungen dar.“

Wird bei PID eine Krankheit festgestellt, werden die Embryonen verworfen. Auch das halten Gegner der Methode für unethisch. Allerdings fallen bei künstlicher Befruchtung fast immer „überzählige“ Embryonen an, die zum Teil eingefroren werden.

In dem Antrag argumentieren die Abgeordneten zudem, dass die PID Paare zur künstlichen Befruchtung zwinge, die sich auf natürliche Weise fortpflanzen könnten. Das bringe für Frauen erhebliche körperliche Belastungen mit sich.

Vor allem das christlich-konservative Lager ist in der Frage der PID gespalten. Befürworter einer begrenzten Zulassung der Genuntersuchungen wollen nächste Woche einen eigenen, fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur genetischen Untersuchung von künstlich erzeugten Embryonen vorlegen.

Der Entwurf sieht vor, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten, in Ausnahmefällen aber ausdrücklich erlaubt sein wird. Der CDU-Parteitag hatte sich im November mit knapper Mehrheit für ein PID-Verbot ausgesprochen, die Abstimmung im Bundestag aber zur Gewissensentscheidung erklärt. Das Parlament soll - ohne Fraktionszwang - im Frühsommer abstimmen.

Der Deutsche Ethikrat kündigte unterdessen seine Stellungnahme zur PID für Ende Februar 2011 an. Ethikratmitglied Wolf-Michael Catenhusen sagte gestern in Berlin, damit wolle der Ethikrat sicherstellen, dass seine Beratungsergebnisse in die Entscheidung des Bundestags mit einfließen könnten. dapd /afp/kna © afp/dapd/kna/aerzteblatt.de

Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 17. Dezember 2010

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