Mittwoch, 19. März 2014

IMAGO-HOMINIS-Vorschau: Spiritualität in der Medizin, Band II

Der Diskurs über den Zusammenhang zwischen Religiosität und Gesundheit ist in akademischen medizinischen Kreisen immer noch eine Rarität. Erst in jüngerer Zeit haben einige wenige psychiatrische Teams, vor allem in den Vereinigten Staaten, den Faktor Religiosität rehabilitiert und zum Forschungsgegenstand erhoben. Zugleich erlebt der Begriff „Spiritualität“ derzeit einen para-wissenschaftlichen Boom. 

Welche existentielle Bedeutung hat Krankheit für den Menschen? Vor welche Aufgaben – auch anthropologische – ist hier die Heilkunst der Medizin gestellt? 

Arndt Büssing, Mediziner und Professor am Zentrum für Integrative Medizin (Universität Witten/Herdecke) und Janusz Surzykiewicz, Professor für Pastoraltheologie und Allgemeine Psychologie (Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt) zeigen anhand einiger empirischer Studien, dass nicht nur Terminalpatienten oder schwer Erkrankte, sondern auch Patienten mit chronischen Erkrankungen spirituelle Bedürfnisse haben, diese aber im Gesundheitssystem zumeist unberücksichtigt bleiben. Etliche Studienergebnisse stellen einen Zusammenhang zwischen Spiritualität und erfolgter Genesung her. Auch wenn die Daten stimmig erhoben wurden, scheint es, als ob man sich nur für den Glauben entscheiden müsse, um einige Lebensjahre dazuzugewinnen. Diese Befunde wirken verführerisch. Der Beitrag von Wilhelm Donner (Philosoph, Wien) geht kritisch der Tendenz nach, Spiritualität als Medizin zu betrachten. Religiosität dürfe nicht als Therapeutikum missdeutet werden, wenngleich sie zu nutzbringenden oder wünschenswerten Placebo-Effekten führt. 

Die Theologin Katharina Westerhorstmann (Universität Bonn) stellt die Frage, ob Krankheit ein Weg sein kann, das Wesentliche im Leben besser zu erkennen und dadurch paradoxerweise als Mensch in der Krankheit zu „gesunden“? In ihren anthropologisch-ethischen Überlegungen zeigt sie, wie diese „Zumutung“ für den Menschen und seine Umgebung zum Katalysator werden kann, das ihm anvertraute Leben als Gabe und Aufgabe zu erkennen. 

Clemens Pilar, Theologe und Priester (Kalasantiner, Wien), legt dar, dass neben sinnvollen Ansätzen, die die spirituelle Dimension des Menschen im therapeutischen Bereich berücksichtigen, besonders auf dem Gebiet der Alternativmedizin häufig Therapien zu finden sind, die unter dem Etikett der „Ganzheitlichkeit“ in Wahrheit die Personalität des Menschen leugnen und lediglich eine Pseudospiritualität anbieten. 

Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio widmet sich in der Rubrik „Aus aktuellem Anlass“ kritisch der Tendenz der Reproduktionsmedizin, wonach man die Fortpflanzung geradezu beliebig planbar und den eigenen Wünschen verfügbar machen könne. Anhand des sog. Social Egg Freezing (Einfrieren von Eizellen der Frau auf Vorrat für etwaige spätere Schwangerschaft) zeigt Maio auf, warum das Suggerieren einer Verfügbarkeit von Schwangerschaft auf Knopfdruck eine gefährliche Illusion ist. 

Eine Vorschau der Imago-Hominis-Ausgabe 1/2014 mit dem Schwerpunkt „Spiritualität in der Medizin II“ findet sich auf http://www.imabe.org/index.php?id=1522, das Einzelheft kann um 10 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Foto: IMABE

Dienstag, 18. März 2014

Studie: Mitgefühl mit Leid des anderen kann physische Schmerzen verursachen

Auch soziale Zurückweisung kann körperliches Leiden auslösen

Ein Spieler wird von einem Ball angeschossen – und man zuckt selbst zusammen: Empathie als Fähigkeit, sich in die Gefühls- oder Sinneswelt anderer einfühlen zu können, gilt als unverzichtbare Basis des menschlichen Zusammenlebens. Was aber, wenn es nicht um körperliche Not, sondern etwa um die Not sozialer Ausgrenzung geht? Auch dann wird als Reaktion ein sogenannter „sozialer Schmerz“ ausgelöst, wie italienische Forscher nun gezeigt haben. 

Das Forscherteam der kognitiven Neurowissenschaftler rund um Studienautorin Giorgia Silani von der International School for Advanced Studies (SISSA) in Triest zeigte den Teilnehmern der Studie Videos und maß währenddessen mithilfe bildgebender Methoden (funktioneller Magnetresonanztomographie) eine gesteigerte Gehirnaktivität in einer bestimmten Region (Posteriorer Inselcortex), die mit der sensorischen Verarbeitung körperlichen Schmerzes verbunden ist. 

Egal ob physisch oder psychisch: Sobald die Studienteilnehmer via Videoaufzeichnung echter Menschen Zeuge der Erfahrung des Schmerzes eines Freundes wurden, löste der mitgefühlte Schmerz einen Zustand physischen Schmerzes aus (vgl. Pressemitteilung, online, 27. 2. 2014).
Interessanterweise wurde diese Region im Gehirn aktiviert, sowohl wenn ein Teilnehmer den sozialen oder physischen Schmerz selbst erfuhr, als auch wenn er sah, dass ein Freund unter einem von beiden leiden musste. Erst kürzlich hatte eine Studie gezeigt, dass Männer und Frauen selbst physisch – etwa durch Schlafmangel – beeinträchtigt wurden, wenn ihre jeweiligen Ehepartner unter chronischen Schmerzen litten (vgl. PAIN 2013; 154(9) 1725-1731).

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Public Health: Zwei von drei Frauen lassen nach Verhütung abtreiben

Bürgerinitiative in Österreich fordert anonymisierte Daten und Fakten zu Schwangerschaftsabbruch

Bislang schien die These, dass durch Verhütung Abtreibungen verhindert werden, kaum widersprochen. Nun zeigt eine vom British Pregnancy Advisory Service (BPAS) in Auftrag gegebene Studie (vgl. Pressemitteilung, online, 4. 2. 2014) ein differenzierteres Bild. Zwei Drittel der Frauen, die ihr Kind abtreiben ließen, hatten zur Zeit der Empfängnis verhütet. Die Studie hatte die Daten von 157.000 Frauen (ab 15 Jahren), die zwischen Jänner 2011 und Dezember 2013 Verhütung in Anspruch nahmen, und die Zahl der Abtreibungen in dieser Gruppe im selben Zeitraum analysiert. Die Daten stammen aus 50 BPAS-Beratungszentren in ganz Großbritannien, in denen Abtreibungen und Pränataldiagnostik durchgeführt, aber auch Antikonzeptiva abgegeben oder Sterilisierungen vorgenommen werden. BPAS ist der größte Anbieter im Land und versorgt nach eigenen Angaben jährlich mehr als 60.000 Klienten. 

66 Prozent der Frauen, die abgetrieben hatten, waren sicher, aufgrund der Empfängnisverhütung nicht schwanger werden zu können. Von ihnen hatten 40 Prozent die „Pille“ eingenommen, die zu den am sichersten propagierten und meist genutzten Verhütungsmitteln in Großbritannien zählt. Bei üblicher Einnahme werden laut BPAS rund 9 von 100 Frauen pro Jahr dennoch schwanger (Pearl-Index 9). Ein Drittel der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, hatte auf Kondome als gängiges Verhütungsmittel gesetzt (12 von 100 Frauen wurden schwanger: Pearl-Index 12), nur ein Drittel hatte gar nicht verhütet, häufig weil sie meinten, ohnehin nicht mehr fruchtbar zu sein (Alter: 40 Jahre plus). Eine steigende Zahl von Frauen sei außerdem, so BPAS-Geschäftsführerin Ann Furedi, inzwischen über die Nebenwirkungen der hormonellen Verhütung, unglücklich. 

Furedi forderte deshalb nun offen Abtreibung als „Backup“-Methode für misslungene Verhütung, da Frauen offenbar ihre Fruchtbarkeit nicht allein durch kontrazeptive Methoden kontrollieren können, so die Leiterin des größten britischen Abtreibungsanbieters. 

BPAS ist intensiv in die Gestaltung des Sexualunterrichts an britischen Schulen eingebunden. Scharfe Kritik an diesem Vorstoß kam von Louise Kirk, Koordinatorin des britischen Bildungsprogramms Alive to the World (vgl. Mercatornet, online, 24. 2. 2014). Statt eines verantwortlichen Umgangs mit Sexualität und der Nutzbarmachung des Wissens um Fruchtbarkeit würden ausschließlich Verhütung und nun auch Abtreibung als quasi notwendiger Teil der Fertilitätskontrolle propagiert. Ein Alternativkonzept der Sexualerziehung bietet Alive to the World für Eltern, Kinder und Schulen im Handbuch Sexuality Explained

In Österreich fordert die Bürgerinitiative Fakten Helfen, gestartet von Aktion Leben, die anonyme Erhebung von Zahlen und Motiven zu Abbrüchen. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von der Chirurgin Hildegunde Piza: Ein Schwangerschaftsabbruch sei als invasiver Eingriff wie jede andere Operation statistisch zu melden – noch dazu, wo sie eine so hohe psychische und soziale Komponente sowie schwerwiegende, auch seelische Folgen für die Betroffenen haben kann. „Es wäre also mehr als vernünftig, nach 40 Jahren Säumigkeit diese Daten statistisch zu erfassen und offenzulegen. Nur wer die Fakten und Motive kennt, kann helfen und Lösungen anbieten“, betont Medizinerin Piza.

Foto:  © Der Arzt: pixelio.de

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Studie: Sterberisiko von Patienten steigt mit Arbeitslast der Pflege

Akademisierung der Ausbildung kommt der Pflegequalität zu Gute

Ein hohes Arbeitspensum, zu viele Patienten pro Pfleger und ein niedriges Ausbildungsniveau erhöhen das Risiko, dass ein Patient im Krankenhaus stirbt. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher um Linda Aiken von der University of Pennsylvania (vgl. Pflegeonline-Portal station24, online, 27. 2. 2014). Sie werteten insgesamt 422.730 Daten aus 300 europäischen Krankenhäusern aus. Die betroffenen Patienten waren 50 Jahre und älter. 

Laut der nun im Lancet (2014, doi:10.1016/S0140-6736(13)62631-8) veröffentlichten Studie steigt mit jedem zusätzlichen Patienten, den eine Pflegefachperson versorgen muss, das Risiko, nach einer Operation zu sterben, um 7 Prozent. Generell lag die Todesrate in der Untersuchung zwischen 1 und 1,5 Prozent. Die Studie ist ein Zwischenergebnis aus der multilateralen Registered Nurse Forecasting Study (RN4CAST), eine der größten Pflegepersonal-Studien, die je in der EU durchgeführt wurden. 

Je mehr Schwestern mit einem Universitätsabschluss in einem Krankenhaus arbeiten, desto besser sind die Patienten dort aufgehoben. So ist das Todesfall-Risiko in jenen Krankenhäusern um ein Drittel niedriger, in denen sich ein Pflegender um sechs Patienten kümmert und 60 Prozent des Pflegepersonals einen Hochschulabschluss haben, als in Einrichtungen, in denen ein Pflegender acht Patienten betreut und nur 30 Prozent des Personals einen höheren Ausbildungsabschluss haben. Das Fazit der Wissenschaftler: Wo die Ausgaben für das Pflegepersonal reduziert werden, steigen die negativen Folgen für die Patienten; eine Akademisierung der Ausbildung kommt der Pflegequalität zu Gute.

Quelle: Imabe-Newsletter März 2014
Foto: © Tyler Olson - Fotolia.com

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Schweiz: Exit will assistierten Suizid auch lebensmüden Gesunden anbieten

IMABE kritisiert Tod als Dienstleistung und fordert eine neue Kultur des Beistands

In der Schweiz nehmen immer mehr Menschen Beihilfe zum Suizid in Anspruch – ohne an einer lebensbedrohlichen Krankheit zu leiden (vgl. IMABE 2008: Schweizer Studie: Sterbehilfe bei nicht tödlich Kranken nimmt zu) Die umstrittene Sterbehilfeorganisation Exit will sich deshalb in Zukunft für einen „Altersfreitod“ engagieren, berichtet die Neue Zürcher Zeitung (online, 9. 3. 2014). Strafrechtlich sei in der Schweiz die Freitodbegleitung von Gesunden gedeckt, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Gründen geschieht und der Sterbewillige urteilsfähig sei. Standesrechtlich hingegen riskiere der Arzt, der das tödliche Barbiturat einem Gesunden verschreibt, den Entzug seiner Praxisbewilligung.
Bereits vor 10 Jahren zählten 33 Prozent der Klienten von Exit zu den lebensüberdrüssigen Gesunden. Frank Mathwig, Mitglied der Nationalen Ethikkommission sieht hier eine bedrohliche Entwicklung: „Hier werden prophylaktisch Todesängste bewirtschaftet.“ Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des Instituts Dialog Ethik, weist darauf hin, dass viele ältere Menschen vereinsamen: „In dieser Situation den sogenannten Altersfreitod anzubieten, ist zynisch und wirft ein düsteres Bild auf die Humanität unserer Gesellschaft.“
Eine kürzlich im International Journal of Epidemiology (2014 doi: 10.1093/ije/dyu010) publizierte Studie bestätigte dies: Wer alleine lebt und wer geschieden ist, lässt sich eher in den Freitod begleiten als Verheiratete und sozial integrierte Personen. Die Suizidbeihilfe ist außerdem bei Frauen deutlich häufiger als bei Männern (740 Frauen gegenüber 561 Männern), ein Ergebnis, das die Autoren der durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Studie überraschte. Der Anteil der Frauen ist auch höher, wenn berücksichtigt wird, dass es mehr ältere Frauen als Männer gibt.
Das Team um Matthias Egger vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern hatte anonymisierte Daten zu 1300 Sterbehilfefällen in der Schweiz in den Jahren 2003 bis 2008 mit Daten zur 5-Millionen-Gesamtbevölkerung aus der Schweizer Kohortenstudie verknüpft. Bemerkenswert sei auch, dass der begleitete Freitod bei gebildeten, in urbanen und wohlhabenden Wohngegenden lebenden Personen überdurchschnittlich häufig war. „Die Resultate deuten darauf hin, dass es tatsächlich verletzliche Bevölkerungsgruppen geben könnte“, sagt Matthias Egger. „Soziale Isolation und Einsamkeit sind bekannt als Risikofaktoren für nicht begleiteten Suizid, das gilt wohl auch für begleiteten Suizid.“
„Töten heißt versagen“, kommentierte IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer das belgische Euthanasiegesetz für Minderjährige in der Presse (online, 21. 2. 2014). Der vorzeitige Tod als Dienstleistung für alle, Jung und Alt, krank oder nur lebensmüde, ausgeführt von staatlich geprüften Fachleuten ist laut Kummer „die moralische Bankrotterklärung einer Kultur“, die „ihre Kompetenz im Umgang mit Leidenden verloren“ hat und „im Rückzugsgefecht die legale Tötung als Befreiung feiert“. Stattdessen sei eine neue „Kultur des Beistands“ gegenüber jenen gefordert, die besonders vulnerabel und schutzbedürftig, weil krank, alt, allein oder minderjährig sind, fordert Kummer.

Foto: © Jens Goetzke: pixelio.de

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Studie: Experten mahnen zu Umsicht und Zurückhaltung bei genetischen Tests

Wie wirkt sich bei Betroffenen Wissen und Nichtwissen genetischer Risiken aus?

Mit einem neuen Bluttest wollen US-Forscher eine künftige Alzheimer-Erkrankung vorhersagen. Der Prototyp des Tests sage zu 90 Prozent korrekt voraus, ob ein Mensch in den kommenden drei Jahren Alzheimer oder eine sogenannte leichte kognitive Störung entwickeln werde, so die Forschergruppe des Georgetown University Medical Center (Nature Medicine doi:10.1038/nm.3466). Das wirft viele Fragen auf. Alzheimer ist unheilbar. Wie geht man mit Ergebnissen von Gentests um, die das Risiko für eine Erkrankung vorhersagen können? Was löst dies in den Betroffenen aus?
Ein US-amerikanisches Wissenschaftlerteam ging dieser Frage bei prädiktiven Alzheimer-Tests nach. Das Ergebnis der im American Journal of Psychiatry (2014;171:201-208, doi:10.1176/appi.ajp.2013.12121590) publizierten Studie: Jene Studienteilnehmer, die über eine genetische Prädisposition informiert wurden, waren gegenüber jenen, die nicht informiert wurden, sowohl kognitiv als auch psychisch beeinträchtigt – obwohl gesund.

Die 150 älteren Erwachsenen, die nach dem genetischen Test bzgl. eines Erkrankungsrisikos an Alzheimer informiert wurden, schnitten bei Gedächtnistests objektiv schlechter ab. Außerdem schätzten sie subjektiv ihre Gedächtnisleistung pessimistischer ein, als sie tatsächlich war. Das Team unter der Leitung des Neurowissenschaftlers David Salmon von der UC San Diego rät Klinikern und Forschern, dieses Phänomen der Belastung und Verunsicherung durch prädiktive Gentests im Umgang mit Patienten mehr zu berücksichtigen.

Gibt es ein Recht auf Nichtwissen der genetischen Abstammung? Auch für Ungeborene? Ja, sagt die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen in Hinblick auf die steigende Zahl von genetischen Tests im Zuge der Pränataldiagnostik. „Es gibt ein Recht auf Wissen und eines auf Nichtwissen. Darüber hinaus gibt es ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, betonte die Gynäkologin gegenüber der Berliner taz (online, 1. 3. 2014). Es müsse jedem Menschen selbst überlassen bleiben, ob er seine genetische Ausstattung kennen möchte. „Das heißt, entscheiden zu dürfen, wer sonst noch informiert werden darf. Dieser Grundsatz muss mit Blick auf sein späteres Leben auch schon für das Ungeborene gelten“, so die Medizinethikerin, selbst vierfache Mutter. Das Recht auf Nichtwissen würde aber hinfällig, wenn man schon vor der Geburt oder im Kindesalter den Nachwuchs auf ein bloßes Risiko hin untersuchte.
Eltern könnten daraus nicht das Recht ableiten, ihr Kind genetisch zu screenen. Man könne die Tests nicht verbieten, aber es sei, so die Ethikrat-Vorsitzende, Aufgabe des Staates, durch Rahmenbedingungen hier seinen „Schutzpflichten gegenüber dem ungeborenen Leben“ nachzukommen.

Quelle: IMABE-Newsletter März 2014
Foto: © Serg Nvns - Fotolia.com

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