Montag, 14. Mai 2012

IMABE-Symposium: „Konfliktherd Krankenhaus: Ärzte versus Manager“, 24.5.12 in Wien

Ärzteschaft und Pflegepersonal haben ihren Beruf stets in erster Linie als spezifisch karitative Berufung verstanden. Die Aufgabe des Managements war es, die anfallenden Kosten über Politik, öffentliche Hand, Versicherungen und Spenden aufzubringen. In den letzten Jahren ist jedoch eine Trendumkehr zu verzeichnen: Krankenhäuser werden wie moderne Wirtschaftsunternehmen geführt, von denen eine ausgeglichene Bilanz gefordert wird, während die soziale Komponente in den Hintergrund tritt. Der Patient wird zunehmend als Kunde und nicht mehr als Hilfsbedürftiger betrachtet.

Dementsprechend wird das strukturelle Angebot zur Patientenversorgung nicht mehr von der Ärzteschaft nach den Bedürfnissen der Patienten vorgegeben, sondern von Managern nach ökonomischen Gesichtspunkten bestimmt. Diese Entwicklung ist für viele Ärzte, Pflegepersonen und Therapeuten belastend - und hat zu einem erheblichen Konfliktpotential zwischen Ärzteschaft und Management beigetragen.

Im Rahmen des von IMABE – Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) veranstalteten Symposiums „KONFLIKTHERD KRANKENHAUS: ÄRZTE VERSUS MANAGER“ diskutieren am 24. Mai 2012 von 15.00 bis 19.30 Uhr namhafte Experten darüber, welche Weichenstellungen es braucht, um Medizin auch in Zukunft mit Qualität, Kostenbewusstsein und Menschlichkeit zu verwirklichen.

Das interdisziplinäre Symposium findet in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA, 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65) statt. Programm und Anmeldeformular unter http://www.imabe.org/index.php?id=1660.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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USA: Fachjournals und Pharmafirmen beschließen gemeinsam ethische Leitlinien

Glaubwürdigkeit soll durch Null-Toleranz gegenüber „schwarzen Schafen“ wachsen

Die Glaubwürdigkeit der von der Industrie gesponserten klinischen Forschung hat in den vergangen Jahren gelitten. Immer wieder wurden versteckte Einflussnahmen bekannt, die Publikation von geschönten Ergebnissen, Ghostwriting, potentielle Interessenskonflikte bis hin zu glatten Fälschungen (vgl. u. a. IMABE-Newsletter April 2011: Interessenkonflikte: Was Pharmakonzerne US-Ärzten zahlen, April 2010: Studie: Pharmakontakte beeinflussen Fachautoren, Dezember 2008: Zulassungsstudien: Studienergebnisse in klinischen Journals häufig beschönigt, Juli 2008: Studie: Verdachtsfälle von Forschungsbetrug werden zu selten gemeldet, Jänner 2007: Studie: Bestellte Ghostwriter und Autoren arbeiten zu „produktfreundlich“). Zwar wurden in den vergangenen fünf Jahren in den USA etliche Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz gesetzt. Einigen Journal-Editoren und Pharmafirmen war das aber zu wenig. Sie gründeten 2008 gemeinsam die Medical Publishing Insights and Practices (MPIP)-Initiative. Sie soll das Vertrauen, die Transparenz und die Integrität der Publikationen stärken. In einem nun veröffentlichten gemeinsamen Konsens-Papier gibt das MPIP 10 konkrete Empfehlungen, um diese Qualitätskriterien auch in die Praxis umsetzen zu können, berichtet Mayo Clinic Proceedings (2012:87, Nr. 5, 424-429). Die 10 Empfehlungen umfassen u. a. die Aufforderung, zu prüfen, ob sich die klinischen Studien und Publikationen tatsächlich mit klinisch wichtigen Fragen befassen; weiters die Offenlegung aller Ergebnisse, einschließlich der negativen oder ungünstigen - in einer angemessenen Zeitspanne und mit mehr Bezug auf die klinische Relevanz der Nebenwirkungen; Zugang zu kompletten Protokoll-Informationen; Null-Toleranz gegenüber selektiver oder voreingenommener Weitergabe von Forschungsergebnissen oder Ghostwriting; Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit des Studiendesigns sowie transparente Berichterstattung über die statistische Methoden, die in der Analyse verwendet wurden.

Die Autoren verstehen die Top-10-Empfehlungen als „Aufruf zum Handeln für alle Beteiligten“. Sie würden, so Maja Zecevic, Co-Autorin des Papers und US-Senior-Herausgeberin von The Lancet, einen „Fahrplan für Autoren, Redakteure und Verleger“ zur Einhaltung hoher Standards vorgeben.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Studie: Höhere Fehlbildungsrate bei IVF-Kindern belegt

Überdenken der IVF-Praxis in Fachkreisen gefordert

Auch wenn der Vorgang der künstlichen Befruchtung an sich problemlos verlaufen ist, ist dies noch keine Garantie für eine komplikationslose weitere Entwicklung von Kindern, die auf künstlichem Wege im Reagenzglas erzeugt wurden. IVF-Kliniken und neonatologische Stationen sind sich der größeren Häufigkeit von Frühgeburten und Fehlbildungen bei IVF-Kindern bewusst. In der Öffentlichkeit werden diese Faktoren aber noch kaum diskutiert. Jüngste Fachpublikationen könnte dazu jedoch genügend Anlass bieten: So haben zwei aktuelle Studien gezeigt, dass die Häufigkeit von Fehlbildungen und langfristigen Kreislaufproblemen bei IVF-Kindern signifikant höher ist als bei natürlich gezeugten.


In einer in Fertility and Sterility publizierten Studie führte eine Gruppe von Wissenschaftlern an der Nanjing Medical University in China eine Meta-Analyse durch von Studien kindlicher Missbildungen seit September 2011 durch und verglich dabei die Zahl der Geburtsfehler von spontan empfangenen Kindern mit jenen der durch IVF und ICSI erzeugten. Das Ergebnis: Das Risiko für Fehlbildungen (dazu zählten sowohl körperliche, als auch systemische Fehlbildungen wie z. B. angeborene Stoffwechselerkrankungen) lag bei jenen durch reproduktive Technologien entstandene Kindern um 37 Prozent höher als bei natürlich gezeugten.

Offenbar gibt es auch einen Zusammenhang zwischen der Hormonbehandlung der Frauen im Zuge der IVF und einem höheren Risiko für Leukämieerkrankungen bei IVF-Kindern. Dies legt eine französische Studie nahe (publiziert im American Journal of Epidemiology, 2010 172 (9): 1015-1027. doi: 10.1093/aje/kwq233), die vom Studienleiter Jérémie Rudant, Epidemiologe am französischen Forschungsinstitut INSERM, kürzlich auf dem Kongress Childhood Cancer 2012 (Video) in London vorgestellt wurde (vgl. Daily Telegraph, online 24. 04. 2012). Die Studie zeigt, dass die Einnahme von Eierstock stimulierenden Medikamenten im Zuge des IVF-Verfahrens mit einem 2,6-mal höheren Risiko für das Kind korreliert, an akuter lymphatischer Leukämie (ALL), der häufigsten Form der Leukämie bei Kindern, zu erkranken bzw. auch einem 2,3-fach erhöhten Risiko für die seltenere akute myeloische Leukämie (AML).

Unter den verschiedenen Formen der künstlichen Befruchtung scheint die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bei der ein Sperma direkt in die Eizelle injiziert wird, mit einer höheren Rate von Fehlbildungen einher zu gehen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 07. 05. 2012) unter Berufung auf eine jüngst von einem australischen Team um Michael Davis von der Universität Adelaide publizierte Studie im New England Journal of Medicine (2012; doi: 10.1056/NEJMoa1008095). Weltweit werden jährlich mehr als 3,7 Millionen Kinder nach IVF-Verfahren geboren. In Fachkreisen werden Stimmen laut, die fordern, dass die Schattenseiten der IVF deutlicher als Public-Health-Problem wahrgenommen werden. So fordert der australische Studienautor Davis (Pressemitteilung online, 05. 05. 2012), dass die Risiken in Zusammenhang mit dem Transfer von mehreren Embryonen (Mehrlingsschwangerschaften, Fetozid, Frühgeburten), Gesundheitsrisiken bei Kindern nach artifizieller Befruchtung und psychische Belastungen als Folge der assistierten Reproduktion kritisch begleitet werden.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Deutschland: PID bleibt verboten, da es immer noch keine Regeln gibt

IMABE: „PID ist Tanz auf dem Vulkan, der sich in keine exakten Überwachungsregeln pressen lässt“

Es ist paradox: Im Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag nach langen und heftigen Debatten beschlossen, das umstrittene Verfahren der PID, also den Gencheck von Embryonen im Reagenzglas vor der Implantation in die Gebärmutter, zuzulassen: für bestimmte Fälle, nur in bestimmten Zentren und nur nach der erforderlichen Genehmigung durch eine Ethikkommission. Im Dezember 2011 trat das Gesetz in Kraft – und seither ist die PID verboten. Der Grund: Bis heute fehlt die dafür nötige Rechtsverordnung, die die Details für die Praxis regelt.

„Dass die Verordnung nun schon ein dreiviertel Jahr auf sich warten lässt, bestätigt, dass das Ansinnen, die PID auf wenige Einzelfälle zu beschränken, in der Praxis undurchführbar ist“, sagt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Österreich solle aus dem Beispiel Deutschland seine Lehren ziehen, betont Kummer: „PID, also die Erlaubnis zur Selektion von Embryonen, ist ein Tanz auf dem Vulkan, der sich eben in keine exakten Überwachungsregeln pressen lässt.“

Der deutsche Gesetzgeber erlaubt die PID zur Feststellung „einer schwerwiegenden Schädigung“ der Embryonen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird“. Da dies nie auszuschließen ist, sehen Kritiker den Weg für ein Screening eröffnet bei den jährlich bereits rund 70.000 In-vitro-Fertilisationen in Deutschland.

Weiters darf eine PID laut Gesetz nur „nach einer medizinischen und psychosozialen Beratung“ von „fachlich geschulten Ärzten“ erfolgen. In der Rechtsverordnung zu regeln ist noch, wie die Beratung auszusehen hat und welche Expertise die Ärzte haben müssen. Ferner verlangt das Gesetz das Votum einer Ethikkommission. Wer diese bestellt, wer dort sitzt und wo sie angesiedelt sein sollen, soll ebenfalls in der Verordnung stehen. Unklar ist außerdem deren Kompetenz. Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio sieht diese Instanzen deshalb kritisch. Nach seiner Einschätzung wird der Ethikkommission kaum Entscheidungsspielraum bleiben. Die Experten „werden ihre Entscheidung immer abhängig machen von der Belastung für die Paare oder von deren Lebensverhältnissen“, sagte er. „Wenn das Paar sagt, das ist für uns unerträglich, wird die Kommission dem kaum widersprechen können“. Das Gremium werde damit letztlich eine „Absegnungsinstanz“, so Maio gegenüber der KNA (online, 04. 05. 2012). Oder soll sie entscheiden, ob ein Embryo auch bei spät auftretenden Erbkrankheiten wie Chorea Huntington verworfen werden soll, wie dies einige Reproduktionsmediziner fordern? Offen ist auch, welche und wie viele Zentren die PID anbieten dürfen. Ein schwieriges Unterfangen, da mehr als Hundert Zentren an diesem neuen Markt gerne mitnaschen wollen.

Schließlich muss die Regierung sich festlegen, welche Art der PID überhaupt erlaubt ist. Im Gesetz heißt es nur, dass sie dem „allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik“ entsprechen soll. Johannes Singhammer (CSU), ein Initiator des Verbotsantrags im Bundestag, verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die international übliche Methode in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) unzulässig ist. Das Gesundheitsministerium strebt eine Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause an. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Strassburg: Wird Eugenik zum fundamentalen Menschenrecht?

Österreichische Politiker fordern Abschaffung der eugenischen Indikation


Ein drastischer „Kind als Schaden“-Fall (Anita KRUZMANE against Latvia no. 33011/08) beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Gibt es in der EU ein Grundrecht auf die vorgeburtliche Tötung eines Kindes aus eugenischen Gründen? Beim Streitfall handelt es sich um eine Lettin, die als 40-Jährige im Jahr 2001 ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt brachte. Sie klagte daraufhin ihren Arzt auf Schadenersatz für emotionalen Stress und finanzielle Schäden. Er hätte sie nicht eindringlich genug auf die Möglichkeit eines pränatalen Screenings auf Down-Syndrom hingewiesen, was ihr die Möglichkeit geraubt habe, sich frei zu entscheiden, das Mädchen auszutragen oder abzutreiben. Die lettischen Gerichte wiesen diese Forderung zurück. Der Arzt habe die Frau untersucht und ihr geraten, einen Spezialisten aufzusuchen, was sie jedoch unterließ. Für den Umstand, dass er nicht nochmals nachgefragt hatte, ob sie seinen Anweisungen gefolgt war, wurde er 2002 von den lettischen Gerichten zu einer Geldstrafe wegen Nachlässigkeit verurteilt.

Nun wendet sich die Lettin unter Berufung auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ an den EGMR. Dieses ihr Recht sei verletzt worden und könne, so argumentiert sie, nur garantiert werden, wenn dieser Trisomie-21-Test als Grundausstattung in der Vorsorge von Schwangeren angeboten werde.

Erstmals sollen nunRichter die Frage eines Rechts auf Abtreibung im Zusammenhang mit der „Krankheit“ eines Kindes prüfen. Der bevorstehende Entscheid wird als Präzedenzfall gewertet, ob es in Zukunft einen formal rechtlich sanktionierten Mechanismus für die Beseitigung von Menschen mit Behinderung geben wird.

Menschenrechtsaktivisten und Behindertenverbände laufen Sturm: Die Plattform Stop Eugenics Now fordert in einer Deklaration, dass Eugenik nicht zu einem Menschenrecht erklärt werden darf. Wenn es „als Menschenrecht anerkannt“ würde, „das Leben eines Kindes mit Down-Syndrom vor seiner Geburt zu beenden“, führe dies dazu, eine Gruppe von Personen „wegen ihres Genoms zu stigmatisieren“ sowie einen „Mechanismus ihrer Eliminierung einzuführen“.

In Österreich haben sich jüngst Vertreter von FPÖ und ÖVP erneut für eine Beseitigung der eugenischen Indikation (vgl. Pressemitteilung, 04. 05. 2012) und der „pränatale Rasterfahndung“ (vgl. Die Presse, online, 03. 05. 2012) ausgesprochen.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Künstliche Befruchtung: „Kindeswohl steht vor Kinderwunsch“

IMABE-Stellungnahme kritisiert Votum zur Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Sollen auch alleinstehende Frauen und lesbische Paare in Zukunft künstliche Befruchtung in Österreich in Anspruch nehmen dürfen? 19 von 25 Mitgliedern der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (BEK) haben auf Anfrage des Verfassungsgerichtshofes einen solchen Schritt befürwortet. Gegen die dünne Substanz der Argumente wendet sich IMABE in einer differenzierten Stellungnahme, berichtet Kathpress (online 24. 04. 2012) „Das Kindeswohl steht vor dem Kinderwunsch“, heißt es in der offenen Stellungnahme von IMABE.

Das vorsätzliche Splitten von sozialer und biologischer Elternschaft im Zuge von fortpflanzungsmedizinischen Techniken wie Samen- oder Eizellenspenden missachte insbesondere die Rechte des Kindes. Deutliche Kritik kommt von Seiten von IMABE auch an der Vorgangsweise der Bioethikkommission: Auch wenn die Mehrheit ein Votum für eine Liberalisierung abgegeben habe, hätten sich sechs BEK-Mitglieder der Kommission in einer Minderheitsstellungnahme dagegen ausgesprochen. „Es wäre fair gewesen, beide Positionen als gleichwertige Empfehlung zu veröffentlichen“, betont IMABE. Weder Politik, noch „bloße Mehrheitsentscheide“ könnten bestimmen, „was gut und was schlecht ist“, so das Institut. Ethik müsse „politikunabhängig“ sein.

Inhaltlich weist IMABE die Mehrheitsstellungnahme der BEK in mehreren Punkten zurück. Dass darin etwa die Erfüllung des Kinderwunsches „um jeden Preis mit der Selbstverwirklichung der Person gerechtfertigt wird“, öffne „unkontrolliertem Missbrauch“ Tür und Tor. Das Pro-Votum laufe auf eine Forderung nach einem von einer Partnerbeziehung unabhängigen „Recht auf ein Kind für jedermann“ hinaus. In der Folge würde man sich konsequenterweise auch vom Verbot von Eizellspende und Leihmutterschaft in Österreich verabschieden müssen, warnt IMABE.

Kein Verständnis gibt es für das Argument, wonach es hinsichtlich von Beeinträchtigungen für Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bisher keine ausreichenden Studien gebe. Dies sei ein unzulässiger Umkehrschluss: „Wenn es um die physische und psychische Gesundheit von Millionen von Menschen geht, kann eine unbeschränkte Zulassung von IVF überhaupt nur dann in Betracht gezogen werden, wenn es zumindest eine moralische Sicherheit gäbe, dass daraus keine Schäden für das Kind entstehen können. Diese gibt es aber nach heutigem Wissensstand nicht.“ Insgesamt müsse das Kindeswohl Vorrang vor dem Kinderwunsch haben: „Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter – nicht umgekehrt. “

Dass die Befürworter einer Lockerung des Fortpflanzungsmedizingesetzes darauf hinweisen, dass Kinder auch schicksalhaft, etwa durch Unfälle, einen Elternteil verlieren oder vaterlos bleiben, und dies nicht schlimmer gewertet werden könne als etwa eine „natürliche“ Vaterlosigkeit, weist IMABE zurück. „Die Proponenten dieses Vorschlags scheinen komplett zu übersehen, dass ein schicksalhaftes Ereignis ethisch anders zu bewerten ist, als wenn handelnde Personen für ein Kind von vorne herein Vaterlosigkeit planen und intendieren.“ Voller Wortlaut der Stellungnahme unter Link: http://www.imabe.org/index.php?id=1704


Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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