Montag, 8. Oktober 2012

Österreich: Wer darf in Zukunft noch ungetestet ins Leben treten?

Druml (li.), Merckens (re.)

Bioethikkommission in Fragen der Fortpflanzungsmedizin tief gespalten

Soll das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich liberalisiert werden? Ja, meinen 15 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission am Bundeskanzleramt (BEK) in einer am 21.9.2012 veröffentlichten Stellungnahme (Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts). Sie fordern, dass in Hinkunft Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) genetischen Prüfungen zwecks Selektion (Präimplantationsdiagnostik, PID) unterzogen werden dürfen. Auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren soll zudem ein Kinderwunsch per IVF erfüllt werden können. Interessant ist, dass das Mehrheitsvotum die „heiße Kartoffel“ weiterschiebt und keine näheren Auskünfte darüber gibt, aufgrund welcher Indikationen bestimmte Embryonen im Rahmen einer PID selektiert werden dürfen. BEK-Vorsitzende Christiane Druml meinte bei der Pressekonferenz, dass die genaue Festlegung der Krankheiten und Risikofaktoren nicht Aufgabe der Ethikkommission, sondern des Gesetzgebers sei.

Genau darin sieht das BEK-Minderheitenvotum ein Problem: Wie könne man eine Selektionstechnik generell freigeben, ohne vorher genau zu definieren, bei welchen Indikationen die Selektion (eine Therapie ist ja bei den etwaigen risikobehafteten Embryos nicht möglich) erlaubt sein soll – um so auch Missbrauch kontrollieren zu können, konterte BEK-Mitglied Stephanie Merckens, Unterzeichnerin des Minderheitenvotums. 

Das Mehrheitsvotum – vier Kommissionsmitglieder, darunter der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Jurist Christian Kopetzki und der Behindertenverteter Klaus Voget enthielten sich der Stimme – plädiert in mehreren Fragen für eine gegenüber Deutschland weitaus liberalere Gesetzgebung: PID soll im Zuge des IVF-Verfahrens angewendet werden dürfen, wenn es trotz mehrmaliger Versuche zu keiner Schwangerschaft gekommen ist (was angesichts der niedrigen Erfolgsrate der IVF nicht selten vorkommt). Außerdem soll die Eizellenspende legalisiert werden. Die Leihmutterschaft solle zwar verboten bleiben, im Gegenzug dafür aber ein Adoptionsrecht für männliche homosexuelle Paare etabliert werden. 

Der Philosoph Thomas Sören Hoffmann kritisiert im Standard (online, 19.9.2012), dass diese Position letztlich das Kind auf ein Produkt, eine Ware reduziere: Die Bioethikkommission kämpfe, „als wäre sie eine Abteilung der WTO, für den Abbau von Handelshindernissen für ein humanes Bioprodukt“, so Hoffmann. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer hält in der Presse (online, 21.9.2012) fest, dass eine Liberalisierung des FMedG ein Rückschritt wäre. Österreich laufe Gefahr, die Fehler anderer Länder mit 20 Jahren Verspätung zu wiederholen – statt selbst höhere ethische und wissenschaftsbasierte Standards zu setzen. Es gehöre zu den „fundamentalen Schutzpflichten des Staates, schon die Erzeugung von Embryonen zu verbieten, die in diskriminierender Weise ’aussortiert’ werden sollen. Wer dieses Prinzip zugunsten einer fragwürdigen Eugenik aufgibt, unterhöhlt die Grundlagen der Demokratie“, betont Kummer. 

IMABE begrüßt das Minderheitenvotum von sechs Mitgliedern der Bioethikkommission (vgl. IMABE-Presseaussendung, 21.9.2012). In Kapitel 7 der Stellungnahme begründen sie ausführlich, warum sie für ein Festhalten an der Beschränkung der IVF-Anwendung auf eine stabile Mann-Frau-Beziehung, die Aufrechterhaltung der Verbote für PID sowie den Import embryonaler Stammzellen und Eizellenspenden plädieren. Zugleich fordern die Experten eine Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen bzw. biologischen Eltern durch die Einführung einer entsprechenden Auskunftspflicht und eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, um etwaigen "Reproduktionstourismus" zu unterbinden. Derzeit dürfen in Österreich nur verheiratete, heterosexuelle Paare und Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei Unfruchtbarkeit IVF in Anspruch nehmen. Das Gesetz unterbindet zudem die medizinische Diagnostik an der befruchteten Eizelle (Präimplantationsdiagnostik, PID) auf schwere Erbkrankheiten oder sonstige Merkmale.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2012
Foto: BKA/Regina Aigner

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Montag, 6. August 2012

Österreich: Bioethikkommission ist „kein Garant für neues Kinderglück"

IMABE-Ethikerin übt im „Standard" scharfe Kritik an unsauberen Argumenten zur IVF-Liberalisierung

Österreichs Fortpflanzungsmedizingesetz
müsse liberalisiert werden, und zwar schnell: So lautete im April 2012 das Votum von 19 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission (BEK, vgl. IMABE-Stellungnahme vom 24.4. 2012). Unter anderem wurde darin die Zulassung der künstlichen Befruchtung sowohl für Alleinstehende als auch für lesbische Paare gefordert. Doch wie stimmig ist die Argumentationslinie der Liberalisierungsbefürworter? Bei genauer Durchsicht der Thesen stoße man auf "zahlreiche Widersprüche, in die sich eine solche Forderung verwickelt", erklärt die Ethikerin Susanne Kummer. Die stv. IMABE-Geschäftsführerin analysierte jüngst in einem Gastkommentar im Standard (online, 3.7.2012), warum der Staat gut daran tut, auch in Zukunft die In-vitro-Fertilisation (IVF) auf heterosexuelle, zeugungsunfähige Paare zu beschränken - und warum es „wenig sinnvoll" ist, die Bioethikkommission „als Garant für neues Kinderglück zu zitieren".

Die Inanspruchnahme einer künstlichen Befruchtung, erinnert Kummer, ist laut geltendem FMedG zeugungsunfähigen Männern und Frauen vorbehalten, was weder für Lesben noch homosexuelle Männer prinzipiell zutrifft. Da auch heterosexuelle gesunde Paare laut Gesetz kein Recht auf künstliche Fortpflanzung haben, liege keine Diskriminierung Homosexueller vor - und auch keine medizinische Indikation für eine Unfruchtbarkeitsbehandlung per IVF.

Wenn die BEK nun offenbar die „künstliche Erzeugung von Menschen als solche aus dem Kontext medizinisch indizierter Behandlung herauslösen will“, sollte sie besser von einem „Gesetz zur Kindererzeugung“ o. ä. sprechen: „Mit Fortpflanzung und Medizin hat das aber nichts mehr zu tun, eher mit Lifestyle und Wunsch-'Medizin'“, stellt Kummer klar.

Zudem kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu "suboptimalen Lebensbedingungen zu verurteilen, in denen sie keinen leiblichen, sondern nur noch einen „Pipetten-Papa“ (und später auch keine leibliche, sondern nur noch eine „Gebärleih-Mutter“) haben“.

Kummer betont, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter hätten - und nicht umgekehrt: „Es gibt kein Recht auf ein Kind.“ Dass jedes Kind optimalerweise unter der Obhut beider Elternteile aufwächst, werde niemand ernsthaft anzweifeln. „Hier muss das Kindeswohl vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Das prinzipielle Recht des Kindes auf Eltern darf nicht willkürlich missachtet werden.“

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Montag, 14. Mai 2012

Künstliche Befruchtung: „Kindeswohl steht vor Kinderwunsch“

IMABE-Stellungnahme kritisiert Votum zur Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Sollen auch alleinstehende Frauen und lesbische Paare in Zukunft künstliche Befruchtung in Österreich in Anspruch nehmen dürfen? 19 von 25 Mitgliedern der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (BEK) haben auf Anfrage des Verfassungsgerichtshofes einen solchen Schritt befürwortet. Gegen die dünne Substanz der Argumente wendet sich IMABE in einer differenzierten Stellungnahme, berichtet Kathpress (online 24. 04. 2012) „Das Kindeswohl steht vor dem Kinderwunsch“, heißt es in der offenen Stellungnahme von IMABE.

Das vorsätzliche Splitten von sozialer und biologischer Elternschaft im Zuge von fortpflanzungsmedizinischen Techniken wie Samen- oder Eizellenspenden missachte insbesondere die Rechte des Kindes. Deutliche Kritik kommt von Seiten von IMABE auch an der Vorgangsweise der Bioethikkommission: Auch wenn die Mehrheit ein Votum für eine Liberalisierung abgegeben habe, hätten sich sechs BEK-Mitglieder der Kommission in einer Minderheitsstellungnahme dagegen ausgesprochen. „Es wäre fair gewesen, beide Positionen als gleichwertige Empfehlung zu veröffentlichen“, betont IMABE. Weder Politik, noch „bloße Mehrheitsentscheide“ könnten bestimmen, „was gut und was schlecht ist“, so das Institut. Ethik müsse „politikunabhängig“ sein.

Inhaltlich weist IMABE die Mehrheitsstellungnahme der BEK in mehreren Punkten zurück. Dass darin etwa die Erfüllung des Kinderwunsches „um jeden Preis mit der Selbstverwirklichung der Person gerechtfertigt wird“, öffne „unkontrolliertem Missbrauch“ Tür und Tor. Das Pro-Votum laufe auf eine Forderung nach einem von einer Partnerbeziehung unabhängigen „Recht auf ein Kind für jedermann“ hinaus. In der Folge würde man sich konsequenterweise auch vom Verbot von Eizellspende und Leihmutterschaft in Österreich verabschieden müssen, warnt IMABE.

Kein Verständnis gibt es für das Argument, wonach es hinsichtlich von Beeinträchtigungen für Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bisher keine ausreichenden Studien gebe. Dies sei ein unzulässiger Umkehrschluss: „Wenn es um die physische und psychische Gesundheit von Millionen von Menschen geht, kann eine unbeschränkte Zulassung von IVF überhaupt nur dann in Betracht gezogen werden, wenn es zumindest eine moralische Sicherheit gäbe, dass daraus keine Schäden für das Kind entstehen können. Diese gibt es aber nach heutigem Wissensstand nicht.“ Insgesamt müsse das Kindeswohl Vorrang vor dem Kinderwunsch haben: „Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter – nicht umgekehrt. “

Dass die Befürworter einer Lockerung des Fortpflanzungsmedizingesetzes darauf hinweisen, dass Kinder auch schicksalhaft, etwa durch Unfälle, einen Elternteil verlieren oder vaterlos bleiben, und dies nicht schlimmer gewertet werden könne als etwa eine „natürliche“ Vaterlosigkeit, weist IMABE zurück. „Die Proponenten dieses Vorschlags scheinen komplett zu übersehen, dass ein schicksalhaftes Ereignis ethisch anders zu bewerten ist, als wenn handelnde Personen für ein Kind von vorne herein Vaterlosigkeit planen und intendieren.“ Voller Wortlaut der Stellungnahme unter Link: http://www.imabe.org/index.php?id=1704


Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Montag, 17. Oktober 2011

Österreich: Vorsitzende der Bioethikkommission will PID zügig etablieren

Moraltheologe Virt sieht Ethik in Gefahr, wenn sie durch Mehrheiten bestimmt wird

Die Mitglieder der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt wurden von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) neu bestellt, ihre Amtsperiode dauert bis 2013. Drei der bisherigen Mitglieder schieden aus (Univ.-Prof. Günther Pöltner, Univ.-Prof.°Gerhard Luf und Dr. Verena Strausz). Die einzigen neuen Mitglieder der 25-köpfigen Kommission sind Dr. Stephanie Merckens (Rechtsanwältin und Lebensschutz-Beauftragte der Erzdiözese Wien), Univ.-Prof. DDr. Matthias Beck (Mediziner und ao. Professor für Moraltheologie mit Schwerpunkt Medizinethik) und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Institut für Arbeits- und Sozialrecht, langjähriger Mitherausgeber der Fachzeitschrift Recht der Medizin).

Die Vorsitzende der Bioethikkommission, Christiane Druml, betonte anlässlich der neuen Amtsperiode, dass die Bioethikkommission mehr Öffentlichkeit suchen wolle und "kein Spielplatz für radikale Einzelmeinungen" sei. Pluralismus sei das Gebot der Stunde. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Kommission warf der Moraltheologe Günther Virt als ehemaliges Kommissionsmitglied kritisch ein, dass die Bioethikkommission ihre eigene Ethik, d.h. die ethische Kompetenz ihrer Mitglieder überprüfen müsse. Weder Politik noch bloße Mehrheitsentscheide dürften bestimmen, was gut und was schlecht sei. Ethik müsse politikunabhängig sein, die "liberalste Lösung" sei nicht "immer die menschlichste".

Auch IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat verweist in einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (online, 25.9.2011) auf die unklare Funktion dieser "Ethikkommission": Sie soll den Bundeskanzler beraten, unklar ist aber, nach welchen - der vielen möglichen - ethischen Prinzipien sich die Beratung richtet. Es wäre deshalb sinnvoll, "die Werte, die zur Anwendung kommen sollen, klar vorzugeben". Offene Kritik übt Prat am "Auswahlmodus der Kommissionsmitglieder, der ja für die Qualität ihrer Stellungnahmen nicht irrelevant ist. Dass die Berater direkt von dem zu beratenden Politiker ernannt werden, ohne eine von der Öffentlichkeit kontrollierbare Auswahlprozedur, wirft ein schlechtes Licht auf die Unabhängigkeit des Gremiums." Die Chance, eine dem Parlament zugeordnete Ethikkommission zu gründen, mit einem demokratischeren Wahlmodus für die Mitglieder, sei bedauerlicherweise auch nach 10 Jahren nicht genutzt worden.

Kommissionsvorsitzende Druml sieht derzeit vorrangigen Handlungsbedarf, die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) möglichst rasch in Österreich zu legalisieren, ebenso die Möglichkeit von Eizellenspenden. Bei SP-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek rennt sie dabei offene Türen ein: Erst kürzlich hatte die Ministerin betont, sie wolle "so schnell wie möglich" auch in Österreich den Gencheck bei in vitro erzeugten Embryonen zulassen und kündigte eine politische Enquete an (vgl. Kleine Zeitung online, 29.9.2011). Zur Eröffnung der Konferenz der Bioethikkommission zum Thema Fortpflanzungsmedizin war Heinisch-Hosek für die Legalisierung der Eizellenspende eingetreten (online, 31.5.2011). Ihr Parteikollege, Gesundheitsminister Alois Stöger, forderte jüngst, dass die künstliche Befruchtung auch für Single-Frauen und Homosexuelle in Österreich legalisiert werden sollte (Standard online, 14.10.2011).

Quelle: Imabe-Newsletter Oktober 2011

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