Dienstag, 18. November 2014

Reproduktionsmedizin: Frauen werden kaum über Risiken und Fehlerquoten informiert

IMABE fordert Gesetzgeber zum Umdenken auf: Das Kindeswohl schützen – und das der Frauen

In Österreich liegt ein Entwurf für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) auf dem Tisch. Darin ist weitgehend jede Option erlaubt, um Kinderwunsch zu realisieren, die der Markt zur Zeit bietet: Selektion von Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter (PID), vorsätzliches Splitting von genetischer und sozialer Elternschaft (Ermöglichung von Eizellen- oder Samenspende durch Dritte). Selbst dann, wenn keine medizinische Unfruchtbarkeit vorliegt, wie etwa bei lesbischen Paaren, soll es in Zukunft mögich sein, auf die Technik der künstlichen Befruchtung zurückzugreifen. Einzig prinzipiell verboten bleibt vorerst die Leihmutterschaft und die Samenspende für Alleinstehende. Damit würde Österreich Regelungen einführen, die zum Teil weder in Deutschland noch der Schweiz erlaubt sind (vgl. Die Presse, online, 14. 11. 2014).

Scharfe Kritik an dem Entwurf übte Aktion Leben. Die Rechte des Kindes würden „sträflich missachtet“. Der Gesetzesentwurf ignoriere völlig das Recht eines Kindes, seine biologischen Eltern zu kennen und bei ihnen aufzuwachsen. Ebenso sei die vorgesehene Beratung durch einen Arzt über die Risiken einer Eizellenspende eine „Farce“, da es keine Trennung zwischen beratendem und behandelndem Arzt gäbe, kritisiert Aktion Leben-Präsidentin Gertraude Steindl (Pressemitteilung, online, 13. 11. 2014). 

Familienbischof Klaus Küng sprach von einem „Dammbruch“: Durch die Zulassung einer Samenspende für die In-vitro-Fertilisation (IVF), die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (PID) würden „im Namen einer Fortschrittlichkeitsgläubigkeit“ eine ganze Reihe von Problemen und Leiden, vor allem für die als Spenderinnen oft unter Druck stehenden Frauen, geschaffen, warnte der Bischof, selbst Mediziner. Es sei ein Recht der Kinder „Vater und Mutter zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen“, sie würden mehr und mehr zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie, berichtet Kathpress (online, 14. 11. 2014). 

„Es überrascht, dass der Gesetzgeber zu diesen extrem heiklen Fragen offenbar keine Diskussion wünscht“, kritisiert IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer angesichts der knappen Frist: Einwände können nur noch bis 1. Dezember vorgebracht werden. „Was Österreich braucht, ist eine Regelung, die das Kindeswohl schützt und auch das der Frauen vor einem zunehmend aggressiven Markt“, betont Kummer: „Die Schattenseiten der Reproduktionsmedizin, die Gesundheitsrisiken und geringen Erfolgsquoten der Methoden werden in der Debatte ausgeblendet. Das ist unverantwortlich.“ 

Wie dünn die Informationen sind, aber gleichzeitig illusionäre Hoffnungen geweckt werden, zeigte jüngst die Social-Egg-Freezing-Debatte. Denn die Chance, dass eine Frau nach Einfrieren ihrer Eizellen und künstlicher Befruchtung überhaupt ein Kind bekommt, liegt unter der 10-Prozent-Marke – je älter die Frau, desto geringer. Nach einer künstlichen Befruchtung ab 38 Jahren seien laut American Society of Reproductive Medicine (vgl. ASRM Fact Sheet 2014) überhaupt nur 2 bis 12 Prozent der aufgetauten und künstlich befruchteten Eizellen implantationsfähig und könnten zu einer Lebendgeburt führen, sagt Josephine Johnston, Forschungsdirektorin am Hastings Center in New York (Newsrepublic, online, 1. 11. 2014).

Für jede künstliche Befruchtung gilt: Nicht nur die Qualität der Eizellen sinkt mit steigendem Alter, auch der Organismus der Frauen ist für Komplikationen leichter anfällig. Die Zahl der Lebendgeburten sind gering, die Frauen geraten unter Erfolgsdruck, immer mehr Versuche machen zu lassen. So wurden laut einer im Mai 2013 im Journal Fertil Steril publizierten Übersichtstudie (2013 Aug; 100(2):492-9.e3. doi: 10.1016/j.fertnstert.2013.04.023) 1805 Frauen (Durchschnittsalter 34 Jahre) zwecks künstlicher Befruchtung hormonell stimuliert. Es wurden invasiv 13.000 Eizellen entnommen und eingefroren. 60 Prozent der Eizellen erwiesen sich nach dem Auftauen jedoch als unbrauchbar. Von den restlichen 40 Prozent ließen sich zwar einige befruchten, nisteten sich aber dann nicht in der Gebärmutter ein. Mehr als 95 Prozent der Embryonen gingen im Mutterleib zugrunde. Unterm Strich überlebten nur 4,3 Prozent (!) der erzeugten Embryonen (224 Lebendgeburten, darunter Zwillinge und Drillinge), was 1,7 Prozent der aufgetauten Eizellen entspricht. 

Bei minus 196 Grad kann man Eizellen einfrieren, auch künstlich befruchtete Embryonen lagern, aber nicht den eigenen Körper. Je älter, desto eher müssen Schwangere nach IVF mit überhöhtem Blutdruck oder Diabetes und einem medizinisch notwendigen Kaiserschnitt rechnen (vgl. FAZ, online, 6. 11. 2014).
Auch die Gesundheitsrisiken für Kinder aus künstlichen Befruchtungen werden kaum thematisiert. Dazu zählen Frühgeburten, niedriges Geburtsgewicht, Mehrlingsschwangerschaften, ein vierfaches höheres Risiko für Totgeburten (vgl. IMABE 2010), Verengungen der Harnwege, neurologische Störungen oder systemische Fehlbildungen. 

Auch bei einer „normalen“ künstlichen Befruchtung mit frischen Eizellen liegt die Baby-Take-Home-Rate bei geringen 15 bis 20 Prozent. Mit anderen Worten: Mehr als 80 Prozent der Frauen kommen trotz psychisch, emotional und körperlich stark belastender Eingriffe auch nach mehreren IVF-Versuchen zu keinem Kind. „Der Großteil der IVF-Versuche führt zu keinem Kind, sondern zu vielen Wunden und Traumata. Die psychischen und emotionalen Belastungen der Frauen durch künstliche Befruchtungen sind immer noch ein Tabu-Thema“, kritisiert Ethikerin Susanne Kummer. „Aufgrund der aggressiven Vermarktung und liberaler Gesetze, die diese begünstigen, wird die künstliche Befruchtung häufig leichtfertig angewendet“, betont Kummer unter Berufung auf eine kürzlich vom Zentrum für Reproduktionsmedizin an der Universität Amsterdam publizierten Studie (vgl. IMABE 2014). „Drei Viertel der Frauen, die wegen vermeintlicher Unfruchtbarkeit eine künstliche Befruchtung durchführen ließen, bekamen drei Jahre später auch auf völlig normalen Weg ein Kind. Hier scheinen also Marktinteressen die Beratung zu beeinflussen. So eine Medizin lehnen wir ab.“ Auch die ethische Grundsatzfrage, was es heißt, Embryonen herzustellen und einzufrieren, müsse neu diskutiert werden. 

Am Traum vom Kind lässt sich jedenfalls verdienen: Laut dem aktuellen Report Global In-Vitro Fertilization (IVF) Market 2013 – 2020 des Internationalen Marktforschungsinstituts Allied Analytics LLP ist die Reproduktionsmedizin zu einer gewinnbringenden Industrie geworden: Der globale IVF-Markt lag Ende 2012 bei 9,3 Milliarden US-Dollar, bis 2020 wird er auf schätzungsweise 21,6 Milliarden Dollar ansteigen. 

IMABE hat ausführlich zu Fragen der Liberalisierung des FMedG Stellung genommen. Eine Übersicht findet sich hier: www.imabe.org/index.php.

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Montag, 8. Oktober 2012

Österreich: Wer darf in Zukunft noch ungetestet ins Leben treten?

Druml (li.), Merckens (re.)

Bioethikkommission in Fragen der Fortpflanzungsmedizin tief gespalten

Soll das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich liberalisiert werden? Ja, meinen 15 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission am Bundeskanzleramt (BEK) in einer am 21.9.2012 veröffentlichten Stellungnahme (Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts). Sie fordern, dass in Hinkunft Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) genetischen Prüfungen zwecks Selektion (Präimplantationsdiagnostik, PID) unterzogen werden dürfen. Auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren soll zudem ein Kinderwunsch per IVF erfüllt werden können. Interessant ist, dass das Mehrheitsvotum die „heiße Kartoffel“ weiterschiebt und keine näheren Auskünfte darüber gibt, aufgrund welcher Indikationen bestimmte Embryonen im Rahmen einer PID selektiert werden dürfen. BEK-Vorsitzende Christiane Druml meinte bei der Pressekonferenz, dass die genaue Festlegung der Krankheiten und Risikofaktoren nicht Aufgabe der Ethikkommission, sondern des Gesetzgebers sei.

Genau darin sieht das BEK-Minderheitenvotum ein Problem: Wie könne man eine Selektionstechnik generell freigeben, ohne vorher genau zu definieren, bei welchen Indikationen die Selektion (eine Therapie ist ja bei den etwaigen risikobehafteten Embryos nicht möglich) erlaubt sein soll – um so auch Missbrauch kontrollieren zu können, konterte BEK-Mitglied Stephanie Merckens, Unterzeichnerin des Minderheitenvotums. 

Das Mehrheitsvotum – vier Kommissionsmitglieder, darunter der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Jurist Christian Kopetzki und der Behindertenverteter Klaus Voget enthielten sich der Stimme – plädiert in mehreren Fragen für eine gegenüber Deutschland weitaus liberalere Gesetzgebung: PID soll im Zuge des IVF-Verfahrens angewendet werden dürfen, wenn es trotz mehrmaliger Versuche zu keiner Schwangerschaft gekommen ist (was angesichts der niedrigen Erfolgsrate der IVF nicht selten vorkommt). Außerdem soll die Eizellenspende legalisiert werden. Die Leihmutterschaft solle zwar verboten bleiben, im Gegenzug dafür aber ein Adoptionsrecht für männliche homosexuelle Paare etabliert werden. 

Der Philosoph Thomas Sören Hoffmann kritisiert im Standard (online, 19.9.2012), dass diese Position letztlich das Kind auf ein Produkt, eine Ware reduziere: Die Bioethikkommission kämpfe, „als wäre sie eine Abteilung der WTO, für den Abbau von Handelshindernissen für ein humanes Bioprodukt“, so Hoffmann. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer hält in der Presse (online, 21.9.2012) fest, dass eine Liberalisierung des FMedG ein Rückschritt wäre. Österreich laufe Gefahr, die Fehler anderer Länder mit 20 Jahren Verspätung zu wiederholen – statt selbst höhere ethische und wissenschaftsbasierte Standards zu setzen. Es gehöre zu den „fundamentalen Schutzpflichten des Staates, schon die Erzeugung von Embryonen zu verbieten, die in diskriminierender Weise ’aussortiert’ werden sollen. Wer dieses Prinzip zugunsten einer fragwürdigen Eugenik aufgibt, unterhöhlt die Grundlagen der Demokratie“, betont Kummer. 

IMABE begrüßt das Minderheitenvotum von sechs Mitgliedern der Bioethikkommission (vgl. IMABE-Presseaussendung, 21.9.2012). In Kapitel 7 der Stellungnahme begründen sie ausführlich, warum sie für ein Festhalten an der Beschränkung der IVF-Anwendung auf eine stabile Mann-Frau-Beziehung, die Aufrechterhaltung der Verbote für PID sowie den Import embryonaler Stammzellen und Eizellenspenden plädieren. Zugleich fordern die Experten eine Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen bzw. biologischen Eltern durch die Einführung einer entsprechenden Auskunftspflicht und eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, um etwaigen "Reproduktionstourismus" zu unterbinden. Derzeit dürfen in Österreich nur verheiratete, heterosexuelle Paare und Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei Unfruchtbarkeit IVF in Anspruch nehmen. Das Gesetz unterbindet zudem die medizinische Diagnostik an der befruchteten Eizelle (Präimplantationsdiagnostik, PID) auf schwere Erbkrankheiten oder sonstige Merkmale.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2012
Foto: BKA/Regina Aigner

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Freitag, 9. Juli 2010

Selektive Willkür - Selektion künstlich erzeugter Embryonen in Deutschland erlaubt

Das Urteil des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik ist in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig. Das Urteil erleichtert eine Fehlentwicklung der modernen Fortpflanzungsmedizin, weil es eine Selektion unter den künstlich erzeugten Embryonen erlaubt. Die probeweise Erzeugung einer Überzahl von Embryonen, die anschließend einer Qualitätskontrolle unterworfen werden, widerspricht der Menschenwürde und dem Instrumentalisierungsverbot, das auch das vorgeburtliche menschliche Leben schützt.
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Gastbeitrag von Eberhard Schockenhoff in der Frankfurter Rundschau am 8. Juli 2010

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Dienstag, 15. Juni 2010

7000 Euro für eine Eizelle?

Ministerin Heinisch-Hosek will die Eizellenspende legalisieren. Lässt sie sich damit von der Biotech-Lobby vereinnahmen?
Gastkommentar von Monika Piskernigg in der „Presse“ vom 15. Juni 2010

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Montag, 12. April 2010

Eizellen-Spende: EGMR zwingt Österreich zu Liberalisierung

IMABE-Kritik: „Fragwürdig postuliertes Recht auf Kind um jeden Preis“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) will Österreich mit einem Urteil dazu zwingen, das geltende Verbot von Eizellen- und Samenspenden für die In-vitro-Fertilisation (IVF) aufzuheben. Nach dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz darf ein Paar – ausgenommen bei Insemination der Frau durch Samen eines Dritten – keine fremden Eizellen bzw. Samenzellen für eine künstliche Befruchtung verwenden. Dieses Gesetz verstoße, so das siebenköpfige EGMR-Richtergremium, darunter auch Elisabeth Steiner aus Österreich, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – konkret gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) und das Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8). Anlass für das Urteil waren zwei Paare, die bereits vor zwölf Jahren ihren Kinderwunsch mittels IVF erfüllen wollten. In beiden Fällen konnten die Frauen keine Eizellen produzieren, einer der Ehemänner war unfruchtbar. Die österreichischen Behörden lehnten es ab, die biologische Elternschaft im Zuge der IVF auf drei Personen zu splitten – mit guten Gründen: Zum einen sollten damit „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ durch die Existenz zweier Mütter (einer genetischen und der austragenden) verhindert werden, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus „sozial benachteiligten Schichten“ unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden. Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten (vgl. Rechtsnews 2010; 8923 vom 02. 04. 2010). Begründung: Auch Adoptionen würden zu „ungewöhnlichen Familienverhältnissen“ führen.

„Die Kurzsichtigkeit des Gerichts ist erschreckend“, kritisiert Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Ausgangspunkt sei ein „fragwürdig postuliertes Recht auf ein Kind um jeden Preis“. Die Rechte des Kindes würden dabei komplett außer Acht gelassen. Der Vergleich mit der Adoption sitzt einem Trugschluss auf: Wenn Eltern fremde Kinder uneigennützig in einer Notsituation auffangen und ihnen ein neues Zuhause schaffen wollen, kann dies nicht verglichen werden mit der gezielten Absicht, ein Kind vom Beginn seiner Existenz an dazu zu verurteilen, ein „Adoptionsfall“ zu sein. „Jedes Kind hat das Recht auf einen Vater und eine Mutter!“ Geradezu naiv reagiere das Urteil auch auf die Tendenz des weltweit steigenden Eizellenhandels und der damit verbundenen „Degradierung des Körpers der Frau, der als Rohstofflieferant abgeerntet werden darf“, betont Kummer. Sie fordert, dass die Republik Österreich von ihrem Recht gebraucht macht, das Urteil innerhalb von drei Monaten anzufechten.

Quelle: IMABE-Newsletter April 2010

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