Selektive Willkür - Selektion künstlich erzeugter Embryonen in Deutschland erlaubt
Das Urteil des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik ist in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig. Das Urteil erleichtert eine Fehlentwicklung der modernen Fortpflanzungsmedizin, weil es eine Selektion unter den künstlich erzeugten Embryonen erlaubt. Die probeweise Erzeugung einer Überzahl von Embryonen, die anschließend einer Qualitätskontrolle unterworfen werden, widerspricht der Menschenwürde und dem Instrumentalisierungsverbot, das auch das vorgeburtliche menschliche Leben schützt.
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Gastbeitrag von Eberhard Schockenhoff in der Frankfurter Rundschau am 8. Juli 2010
Labels: Fortpflanzungsmedizin, Menschenwürde, Präimplantationsdiagnostik
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