Dienstag, 18. November 2014

Reproduktionsmedizin: Frauen werden kaum über Risiken und Fehlerquoten informiert

IMABE fordert Gesetzgeber zum Umdenken auf: Das Kindeswohl schützen – und das der Frauen

In Österreich liegt ein Entwurf für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) auf dem Tisch. Darin ist weitgehend jede Option erlaubt, um Kinderwunsch zu realisieren, die der Markt zur Zeit bietet: Selektion von Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter (PID), vorsätzliches Splitting von genetischer und sozialer Elternschaft (Ermöglichung von Eizellen- oder Samenspende durch Dritte). Selbst dann, wenn keine medizinische Unfruchtbarkeit vorliegt, wie etwa bei lesbischen Paaren, soll es in Zukunft mögich sein, auf die Technik der künstlichen Befruchtung zurückzugreifen. Einzig prinzipiell verboten bleibt vorerst die Leihmutterschaft und die Samenspende für Alleinstehende. Damit würde Österreich Regelungen einführen, die zum Teil weder in Deutschland noch der Schweiz erlaubt sind (vgl. Die Presse, online, 14. 11. 2014).

Scharfe Kritik an dem Entwurf übte Aktion Leben. Die Rechte des Kindes würden „sträflich missachtet“. Der Gesetzesentwurf ignoriere völlig das Recht eines Kindes, seine biologischen Eltern zu kennen und bei ihnen aufzuwachsen. Ebenso sei die vorgesehene Beratung durch einen Arzt über die Risiken einer Eizellenspende eine „Farce“, da es keine Trennung zwischen beratendem und behandelndem Arzt gäbe, kritisiert Aktion Leben-Präsidentin Gertraude Steindl (Pressemitteilung, online, 13. 11. 2014). 

Familienbischof Klaus Küng sprach von einem „Dammbruch“: Durch die Zulassung einer Samenspende für die In-vitro-Fertilisation (IVF), die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (PID) würden „im Namen einer Fortschrittlichkeitsgläubigkeit“ eine ganze Reihe von Problemen und Leiden, vor allem für die als Spenderinnen oft unter Druck stehenden Frauen, geschaffen, warnte der Bischof, selbst Mediziner. Es sei ein Recht der Kinder „Vater und Mutter zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen“, sie würden mehr und mehr zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie, berichtet Kathpress (online, 14. 11. 2014). 

„Es überrascht, dass der Gesetzgeber zu diesen extrem heiklen Fragen offenbar keine Diskussion wünscht“, kritisiert IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer angesichts der knappen Frist: Einwände können nur noch bis 1. Dezember vorgebracht werden. „Was Österreich braucht, ist eine Regelung, die das Kindeswohl schützt und auch das der Frauen vor einem zunehmend aggressiven Markt“, betont Kummer: „Die Schattenseiten der Reproduktionsmedizin, die Gesundheitsrisiken und geringen Erfolgsquoten der Methoden werden in der Debatte ausgeblendet. Das ist unverantwortlich.“ 

Wie dünn die Informationen sind, aber gleichzeitig illusionäre Hoffnungen geweckt werden, zeigte jüngst die Social-Egg-Freezing-Debatte. Denn die Chance, dass eine Frau nach Einfrieren ihrer Eizellen und künstlicher Befruchtung überhaupt ein Kind bekommt, liegt unter der 10-Prozent-Marke – je älter die Frau, desto geringer. Nach einer künstlichen Befruchtung ab 38 Jahren seien laut American Society of Reproductive Medicine (vgl. ASRM Fact Sheet 2014) überhaupt nur 2 bis 12 Prozent der aufgetauten und künstlich befruchteten Eizellen implantationsfähig und könnten zu einer Lebendgeburt führen, sagt Josephine Johnston, Forschungsdirektorin am Hastings Center in New York (Newsrepublic, online, 1. 11. 2014).

Für jede künstliche Befruchtung gilt: Nicht nur die Qualität der Eizellen sinkt mit steigendem Alter, auch der Organismus der Frauen ist für Komplikationen leichter anfällig. Die Zahl der Lebendgeburten sind gering, die Frauen geraten unter Erfolgsdruck, immer mehr Versuche machen zu lassen. So wurden laut einer im Mai 2013 im Journal Fertil Steril publizierten Übersichtstudie (2013 Aug; 100(2):492-9.e3. doi: 10.1016/j.fertnstert.2013.04.023) 1805 Frauen (Durchschnittsalter 34 Jahre) zwecks künstlicher Befruchtung hormonell stimuliert. Es wurden invasiv 13.000 Eizellen entnommen und eingefroren. 60 Prozent der Eizellen erwiesen sich nach dem Auftauen jedoch als unbrauchbar. Von den restlichen 40 Prozent ließen sich zwar einige befruchten, nisteten sich aber dann nicht in der Gebärmutter ein. Mehr als 95 Prozent der Embryonen gingen im Mutterleib zugrunde. Unterm Strich überlebten nur 4,3 Prozent (!) der erzeugten Embryonen (224 Lebendgeburten, darunter Zwillinge und Drillinge), was 1,7 Prozent der aufgetauten Eizellen entspricht. 

Bei minus 196 Grad kann man Eizellen einfrieren, auch künstlich befruchtete Embryonen lagern, aber nicht den eigenen Körper. Je älter, desto eher müssen Schwangere nach IVF mit überhöhtem Blutdruck oder Diabetes und einem medizinisch notwendigen Kaiserschnitt rechnen (vgl. FAZ, online, 6. 11. 2014).
Auch die Gesundheitsrisiken für Kinder aus künstlichen Befruchtungen werden kaum thematisiert. Dazu zählen Frühgeburten, niedriges Geburtsgewicht, Mehrlingsschwangerschaften, ein vierfaches höheres Risiko für Totgeburten (vgl. IMABE 2010), Verengungen der Harnwege, neurologische Störungen oder systemische Fehlbildungen. 

Auch bei einer „normalen“ künstlichen Befruchtung mit frischen Eizellen liegt die Baby-Take-Home-Rate bei geringen 15 bis 20 Prozent. Mit anderen Worten: Mehr als 80 Prozent der Frauen kommen trotz psychisch, emotional und körperlich stark belastender Eingriffe auch nach mehreren IVF-Versuchen zu keinem Kind. „Der Großteil der IVF-Versuche führt zu keinem Kind, sondern zu vielen Wunden und Traumata. Die psychischen und emotionalen Belastungen der Frauen durch künstliche Befruchtungen sind immer noch ein Tabu-Thema“, kritisiert Ethikerin Susanne Kummer. „Aufgrund der aggressiven Vermarktung und liberaler Gesetze, die diese begünstigen, wird die künstliche Befruchtung häufig leichtfertig angewendet“, betont Kummer unter Berufung auf eine kürzlich vom Zentrum für Reproduktionsmedizin an der Universität Amsterdam publizierten Studie (vgl. IMABE 2014). „Drei Viertel der Frauen, die wegen vermeintlicher Unfruchtbarkeit eine künstliche Befruchtung durchführen ließen, bekamen drei Jahre später auch auf völlig normalen Weg ein Kind. Hier scheinen also Marktinteressen die Beratung zu beeinflussen. So eine Medizin lehnen wir ab.“ Auch die ethische Grundsatzfrage, was es heißt, Embryonen herzustellen und einzufrieren, müsse neu diskutiert werden. 

Am Traum vom Kind lässt sich jedenfalls verdienen: Laut dem aktuellen Report Global In-Vitro Fertilization (IVF) Market 2013 – 2020 des Internationalen Marktforschungsinstituts Allied Analytics LLP ist die Reproduktionsmedizin zu einer gewinnbringenden Industrie geworden: Der globale IVF-Markt lag Ende 2012 bei 9,3 Milliarden US-Dollar, bis 2020 wird er auf schätzungsweise 21,6 Milliarden Dollar ansteigen. 

IMABE hat ausführlich zu Fragen der Liberalisierung des FMedG Stellung genommen. Eine Übersicht findet sich hier: www.imabe.org/index.php.

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Mittwoch, 11. Juni 2014

Reproduktionsmedizin: Politischer Widerstand gegen Eizellenspende in Deutschland

90 Prozent der Frauen werden nach Social Egg Freezing erst gar nicht schwanger

In Deutschland haben sich die Gesundheitspolitiker dreier Bundestagsfraktionen bei der Jahrestagung des Deutschen Ethikrats zur Fortpflanzungsmedizin klar gegen eine Liberalisierung in der Frage der sog. Eizellenspende ausgesprochen, berichtet die Ärztezeitung (online, 23. 5. 2014). Für Katrin Vogler (Linke), Harald Terpe (Grüne) und Hubert Hüppe (CDU) ist die Eizellspende in Deutschland aus guten Gründen verboten. Das Gros der Frauen, so die Linken-Abgeordnete Vogler, würde nicht aus Altruismus, sondern aus wirtschaftlicher Not Eizellen spenden. Im krisengeschüttelten Spanien sei rund jede vierte Spenderin Studentin, die rund 1000 Euro „Aufwandsentschädigung“ erhält. Kritisch kommentiert wurden von den Parlamentariern neue Verfahren, die es Frauen mit mitochondrialen DNA-Erkrankungen erlauben sollen, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen (IMABE-April 2013 Großbritannien: Kind mit drei genetischen Elternteilen rückt näher). 

Auf Ablehnung und Sorge stieß der Trend des Social Egg Freezing. Frauen wird angeboten, unbefruchtete Eizellen in jüngeren Jahren auf Vorrat einzufrieren, um später auf Abruf per künstlicher Befruchtung schwanger zu werden. Dass immer mehr Frauen Mitte 30 sind, bevor sie das erste Kind bekommen, habe gesellschaftliche Ursachen, sagte Vogler. Neue reproduktionsmedizinische Verfahren seien darauf die falsche Antwort. Hubert Hüppe verwies dazu auf deutlich erhöhte Abortraten bei Schwangerschaften, bei denen Frauen zuvor eingefrorene Eizellen eingesetzt wurden. 

Jennifer Lahl, Direktorin des Center for Bioethics and Culture, unterstreicht in einem aktuellen Beitrag die Risiken: Laut Daten der American Society for Reproductive Medicine (ASRM) spielt das Alter der Frau für die spätere Embryo-Implantationsraten eine große Rolle. Rund 90 Prozent dieser Frauen werden erst gar nicht schwanger. Frauen, die mit 30 Jahren ihre Eizellen schockgefrieren haben lassen, haben je nach Tiefkühlverfahren eine 8,9- bis 13,2-prozentige Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft. Die Rate sinkt auf 4,3 bzw. 8,6 Prozent, wenn die Eizellen einer 40-Jährigen eingelagert werden (vgl. Pressemitteilung, online, 20. 5. 2013). Die sogenannte Baby-Take-Home-Rate ist nochmals geringer (IMABE-Februar 2014 Studie: Künstliche Befruchtung wird zu leichtfertig angewendet). Lahl weist auf die Illusion hin, dass das Einfrieren von Eizellen Garantie für ein Kind sei. Hier werde mit Hoffnungen und Ängsten der Frauengespielt, schreibt Lahl in einem kritischen Beitrag zu Egg Freezing. Dahinter stünden auch starke finanzielle Interessen. 

Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio hatte erst kürzlich in seinem Beitrag Schwangerschaft auf Abruf? Warum Social Egg Freezing nicht der richtige Weg ist (Imago Hominis 2014; 21(1): 12-16) die suggestive Kraft des Social Egg Freezing kritisiert, wonach man die Fortpflanzung geradezu beliebig planbar und den eigenen Wünschen verfügbar machen könne. Viele Menschen seien ihr Leben lang auf der Suche nach der noch besseren Option für ihr Leben und versäumen, sich irgendwann wirklich zu binden, erläutert Maio: „Insofern kann die Technik auch zu einer Einladung werden, in diesem Modus des Multioptionslebens zu verharren – und sich damit auch noch die letzte Chance auf ein Kind zu verbauen.“

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Dienstag, 13. Dezember 2011

Eizellenspende: US-Feministinnen warnen vor Ausbeutung der Frau

Zwei preisgekrönte US-Dokus beleuchten die Schattenseite der Reproduktionsindustrie

Drei prominente US-Feministinnen haben nun einen Protestbrief an Nature (2011: 480, 39 doi:10.1038/480039c) geschrieben, in dem sie vor Eizellenspende von Frauen für Forschungsprojekte warnen. Was als freiwillig getarnt ist, schlage unversehens in eine Form der Ausbeutung des weiblichen Körpers um – denn Frauen würden bis heute kaum über die medizinischen Risiken aufgeklärt, die die hormonelle Überstimulation ihres Organismus mit sich bringt. Eine Bezahlung in der Höhe von 8.000 US-Dollar - genannt „Aufwandsentschädigung“ – nütze finanzielle Krisensituationen von Frauen in Not aus – oder verführe sie dazu, uninformiert Dauerschäden wie Unfruchtbarkeit in Kauf zu nehmen, was unethisch sei (vgl. http://thehumanfuture.cbc-network.org/2011/12/feminists-warn-against-exploiting-women-for-eggs-in-biotech/). Die US-amerikanische NGO The Center for Bioethics and Culture (CBC) lässt in dem preisgekrönten Film Eggsploitation 2011 Eizellenspenderinnen und deren Schicksal zu Wort kommen.

Das Problem der anonymen Samenspende beleuchtet ein zweiter, 44-minütiger Dokumentarfilm Anonymous Father's Day 2011 aus der Perspektive betroffener Kinder. In Interviews erzählen die inzwischen erwachsen gewordenen Kinder, die genetisch von einem anonymen Samenspender abstammen, von ihrem Schicksal. Auch jetzt leiden sie noch unter ihren „Entstehungsbedingungen“ und fahnden immer noch nach ihrem (anonymen) genetischen Vater und Dutzenden Halbgeschwistern.

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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Montag, 5. Juli 2010

Eizellenspende: Österreich stemmt sich gegen Urteil des EGMR

IMABE begrüßt Entscheidung der Justizministerin

Österreich will eine Liberalisierung von Ei- und Samenzellspenden von Dritten für künstliche Befruchtungen verhindern. Die Bundesregierung ficht deshalb nun das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, wonach Österreich mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstoße. Das bestätigte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am 1. Juli 2010 gegenüber der Austria Presse Agentur.

Für Bandion-Ortner widerspricht die EGMR-Entscheidung dem Wohl des Kindes, das das Recht habe, zu wissen, wer seine genetischen Eltern sind. Nach Bandion-Ortner sei der Staat nicht verpflichtet, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben (vgl. Wiener Zeitung online, 28. 06. 2010). Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, begrüßt die Entscheidung der Bundesministerin. In einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (25. 06. 2010) beruft sich Kummer auf eine aktuelle Studie, die zeigt, dass 92 Prozent genetischer Labor-Patchwork-Kinder wissen wollen, wer ihre genetischen Verwandten sind und nach ihrem genetischem Vater sowie möglichen Halbgeschwistern fahnden. Als Begründung gab ein Großteil der Kinder an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle. Diese Fakten stimmten nachdenklich angesichts der Auffassung des EGMR, der meint, soziale, Leihzell- und Gebär-Mütter willkürlich trennen zu können. „Wer denkt eigentlich noch an das Wohl des Kindes?“, fragt Kummer. Das Urteil der Kleinen Kammer des EGMR würde außerdem die Augen vor dem weltweit steigenden Eizellenhandel und der damit verbundenen Degradierung des Körpers der Frau zur Rohstofflieferantin verschließen. Das mit einer Eizellspende verbundene Gesundheitsrisiko werde schon heute heruntergespielt. „Die Erfüllung des verzweifelten Kinderwunsches eines unfruchtbaren Paares soll die Bereitschaft zur Eizellspende in potentiellen Spenderinnen erzeugen. (…) Es muss Aufgabe des Gesetzgebers sein, Betreffende in diesem Fall vor sich selbst zu schützen. Und das Kindeswohl mit allen Mitteln zu verteidigen.“ Nun liegt es an der Großen Kammer des EGMR, ihren eigenen Spruch zu prüfen.

In der aktuellen Imago Hominis-Ausgabe analysiert der Jurist Thomas Piskernigg die umstrittene Argumentation des EGMR: „Verbot von Samen- und Eizellenspende: eine Menschenrechtsverletzung?“ (Imago Hominis 2010; 17: 143-149).

Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010

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Dienstag, 15. Juni 2010

7000 Euro für eine Eizelle?

Ministerin Heinisch-Hosek will die Eizellenspende legalisieren. Lässt sie sich damit von der Biotech-Lobby vereinnahmen?
Gastkommentar von Monika Piskernigg in der „Presse“ vom 15. Juni 2010

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Montag, 17. Mai 2010

Studie: Kinder von Fremdsamenspendern suchen nach ihrer Identität

Ethische Bedenken gegen künstliche Fortpflanzung bleiben für IMABE-Geschäftsführer Prat berechtigt

Wie gehen Kinder mit dem Wissen um, dass sie nicht auf natürlichem Weg, sondern künstlich entstanden sind und dass sie sich einem Fremdsamenspender verdanken? Suchen sie nach ihrem biologischen Vater oder potentiellen Halbgeschwistern? Ja, zeigt nun eine Studie in Reproductive BioMedicine Online (2010; 20(4): 523-532), eine der wenigen Publikationen, die auf die psychischen Folgen bei künstlich gezeugten Kindern eingeht, erhoben unter Mitgliedern der Donor Sibling Registration (DSR), einem US-Register, das den Kontakt zwischen dem Nachwuchs von ein und demselben Samenspender ermöglicht.

165 Kinder, die alle durch Fremdsamenspende (heterologe Insemination) entstanden sind, beteiligten sich an der Umfrage. Das Ergebnis: 92 Prozent aller Kinder wollten wissen, wer ihre genetischen Verwandten sind. 64 Prozent aller Befragten suchten sowohl nach Halbgeschwistern als auch nach ihrem genetischen Vater, 13 Prozent nur nach dem Samenspender und 15 Prozent nur nach Halbgeschwistern. Ein Großteil der Kinder gab als Grund für ihre Teilnahme an dieser Umfrage an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle.

Generell hat sich in den letzten Jahren unter den durch Insemination von Dritten gezeugten Kindern ein wachsendes Interesse entwickelt, ihre Samenspender und potentiellen Halbgeschwister ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Viele hatten sich beklagt, dass ihnen Informationen über ihren „Samenvater“ vorenthalten wurden. In vielen Staaten ist es deshalb zur Abschaffung der Anonymität der Spender gekommen.

Angesichts der empirischen Daten der Studie würden die ethischen Bedenken gegen künstliche Fortpflanzungsmethoden, die von vielen Seiten seit 25 Jahren vorgebracht werden, erneut bestätigt, sagt IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat. „Jedes Kind hat ein Recht auf einen Vater und eine Mutter. Durch die Technik der künstlichen Befruchtung wird der Mensch zum Objekt technischer Rationalität gemacht wird, d. h. an sich zum Instrument und Mittel eines technisches Prozesses, was dem Konzept der Menschenwürde diametral widerspricht.“ Prat fordert deshalb Bundesjustizministerin Claudia Bandion-Ortner dringend auf, gegen das jüngste Urteil des EGMR, das Österreich zwingen will, nicht nur Samen, sondern auch Eizellen von Dritten für IVF-Verfahren zuzulassen, Einspruch zu erheben (vgl. IMABE-Newsletter April 2010). Bei In-vitro-Fertilisation sind Samen- und Eizellenspenden derzeit in Österreich verboten.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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Montag, 12. April 2010

Eizellen-Spende: EGMR zwingt Österreich zu Liberalisierung

IMABE-Kritik: „Fragwürdig postuliertes Recht auf Kind um jeden Preis“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) will Österreich mit einem Urteil dazu zwingen, das geltende Verbot von Eizellen- und Samenspenden für die In-vitro-Fertilisation (IVF) aufzuheben. Nach dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz darf ein Paar – ausgenommen bei Insemination der Frau durch Samen eines Dritten – keine fremden Eizellen bzw. Samenzellen für eine künstliche Befruchtung verwenden. Dieses Gesetz verstoße, so das siebenköpfige EGMR-Richtergremium, darunter auch Elisabeth Steiner aus Österreich, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – konkret gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) und das Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8). Anlass für das Urteil waren zwei Paare, die bereits vor zwölf Jahren ihren Kinderwunsch mittels IVF erfüllen wollten. In beiden Fällen konnten die Frauen keine Eizellen produzieren, einer der Ehemänner war unfruchtbar. Die österreichischen Behörden lehnten es ab, die biologische Elternschaft im Zuge der IVF auf drei Personen zu splitten – mit guten Gründen: Zum einen sollten damit „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ durch die Existenz zweier Mütter (einer genetischen und der austragenden) verhindert werden, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus „sozial benachteiligten Schichten“ unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden. Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten (vgl. Rechtsnews 2010; 8923 vom 02. 04. 2010). Begründung: Auch Adoptionen würden zu „ungewöhnlichen Familienverhältnissen“ führen.

„Die Kurzsichtigkeit des Gerichts ist erschreckend“, kritisiert Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Ausgangspunkt sei ein „fragwürdig postuliertes Recht auf ein Kind um jeden Preis“. Die Rechte des Kindes würden dabei komplett außer Acht gelassen. Der Vergleich mit der Adoption sitzt einem Trugschluss auf: Wenn Eltern fremde Kinder uneigennützig in einer Notsituation auffangen und ihnen ein neues Zuhause schaffen wollen, kann dies nicht verglichen werden mit der gezielten Absicht, ein Kind vom Beginn seiner Existenz an dazu zu verurteilen, ein „Adoptionsfall“ zu sein. „Jedes Kind hat das Recht auf einen Vater und eine Mutter!“ Geradezu naiv reagiere das Urteil auch auf die Tendenz des weltweit steigenden Eizellenhandels und der damit verbundenen „Degradierung des Körpers der Frau, der als Rohstofflieferant abgeerntet werden darf“, betont Kummer. Sie fordert, dass die Republik Österreich von ihrem Recht gebraucht macht, das Urteil innerhalb von drei Monaten anzufechten.

Quelle: IMABE-Newsletter April 2010

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