Montag, 8. Oktober 2012

Studie: Körperliche Bewegung macht Kinder auch psychisch fit

Positives Selbstbild und soziale Interaktion durch Sport sind protektive Faktoren

Bewegung tut Leib und Seele gut. Doch was genau steckt hinter dieser Alltagserfahrung? Wie hängen körperliche Aktivität und psychische Gesundheit zusammen? Dieser Frage gingen Karin Monshouwer vom Trimbos Institute in Utrecht gemeinsam mit Soziologen und Public Health-Experten der VU Medical Center und der VU University of Amsterdam nach.

Die Forscher werteten im Rahmen einer Langzeitstudie Daten von mehr als 7.000 niederländischen Schülern im Alter zwischen 11 und 16 Jahren aus. Dabei wurden nicht nur gesundheitliche Fakten wie Körpergewicht, sportliche Aktivität und mentale Verfassung erfasst, sondern auch soziale – etwa der sozioökonomische Status, Freundeskreis, Familiensituation und das Selbstbild der Probanden. 

Das Ergebnis der im Fachjournal Clinical Psychological Science publizierten Studie (DOI: 10.1177/2167702612450485): Jugendliche, die kaum Bewegung machten oder ihren Körper entweder als „zu dick“ oder „zu dünn“ wahrgenommen hatten, zeigten ein höheres Risiko für sowohl internalisierende Probleme (z. B. Depression, Angst) als auch externalisierende Konflikte (z. B. Aggression, suchtabhängiges Verhalten). Jugendliche, die regelmäßig im organisierten Sport teilnahmen, hatten dagegen ein niedrigeres Risiko für psychische Probleme. 

Monshouwer sieht durch die Daten zwei Hypothesen bestätigt: Bewegung führt demnach über den Umweg der körperlichen Fitness zu positiven Reaktionen durch Gleichaltrige, was wiederum das Selbstbild stärkt. Und Sport ist, wo er im Team wie in Schulen oder Vereinen betrieben wird, auch eine soziale Übung. Auch das festige die psychische Gesundheit. 

Diese Ergebnisse legen nahe, dass bestimmte psychosoziale Faktoren – Körperbild und soziale Interaktion – dazu beitragen können, zumindest einen Teil der Verbindung zwischen körperlicher Aktivität und psychischer Gesundheit zu erklären. Andere Faktoren wie die physiologischen Auswirkungen im Gehirn, die durch Bewegung „in Gang“ kommen (vgl. die kürzlich publizierte Studie in Neuroscience (2012: 215. 59–68), spielten ebenfalls eine Rolle. 

„Diese Erkenntnisse sind für die Politik wichtig. Unsere Ergebnisse zeigen, dass körperliche Aktivität ein wirksames Instrument für die Prävention von psychischen Problemen in der Adoleszenz sein kann“, sagt Monshouwer. Die Soziologin und ihre Kollegen hoffen auf weitere Studien, um die Zusammenhänge zwischen körperlicher Aktivität und geistiger Gesundheit besser zu verstehen.

Labels: , , ,

Studie: Kommunikation beeinflusst Lebensqualität und Therapieerfolg

Worte, Zuhören und Verständnis der Behandler stärkt Vertrauen und Compliance

Eine gute Kommunikation zwischen Patienten und Behandlern – also Ärzten, Therapeuten, Psychologen – stärkt die Lebensqualität der Erkrankten lange nach einer stationären Rehabilitation. Dies belegen zwei aktuelle Studien unter der Leitung von Erik Farin-Glattacker von der Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin des Uniklinikums Freiburg, berichtet das Krankenpflegejournal (online, 19.9.2012). Mehr als 1.000 Rehabilitanden mit Brustkrebs und mit chronischen Rückenschmerzen haben an dem Forschungsprojekt teilgenommen. Die Patienten füllten zu Beginn, am Ende und sechs Monate nach einer stationären Rehabilitation mehrere Fragebögen aus. „Die Ergebnisse belegen, dass das Vertrauen in den Arzt und die Zufriedenheit mit der Behandlung die Lebensqualität der Patientinnen ähnlich stark beeinflussen wie der Bildungsgrad, die soziale Stellung und die Erwerbsfähigkeit“, so der Psychologe. Die Studien (DRV-Schriften, Bd 98., 2012, S. 129-135) gehören zum Förderschwerpunkt Chronische Krankheiten und Patientenorientierung, den das Deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die gesetzliche und die private Krankenversicherung initiierten.

Neben einer verständlichen Aufklärung sei, so Farin-Glattacker, die „Passung“ der Beteiligten ein wichtiges Kriterium für eine gelungene Kommunikation. Das heißt: Die Erwartungen des Rehabilitanden sollten zum Verhalten des Behandlers passen, im besten Fall kongruent sein. Der Arzt sollte nachfragen, wie sich der Patient seine Erkrankung erklärt und wie er sich seine weitere Behandlung vorstellt: „Denkt der Patient, dass seine Beschwerden rein körperlich bedingt sind oder ist ihm bewusst, dass er durch sein eigenes Verhalten seinen Gesundheitszustand auch beeinflussen kann? Fühlt der Patient sich unter Umständen erschöpft und hofft auf eine Art von Erholungsurlaub oder ist ihm klar, dass er aktiv am Erfolg der Rehabilitation mitarbeiten sollte?“

Zudem ergab die Befragung, dass die Rehabilitanden sich verstärkt wünschten, der Arzt würde nach ihren Gefühlen fragen, ihren Ausdruck wahrnehmen und dies ansprechen. Farin-Glattacker: „Vor allem Menschen mit Krebserkrankungen suchen stark nach einem emotionalen Halt – Ärzte sollten deshalb empathisch reagieren und sich auch mal zurücknehmen, um einfach nur zuzuhören und zu verstehen, was den Patienten bewegt.“

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2012

Labels: , ,

Stammzellen: Keine EU-Gelder für Embryonenforschung

Europaabgeordnete und parteiübergreifendes Bündnis in Deutschland fordern Stopp für ES-Forschungsprojekte

Darf man menschliche Embryonen in der (vagen) Hoffnung „verbrauchen“, um mit ihren Stammzellen irgendwann einmal bisher unheilbare Krankheiten therapieren zu können? Widerstand gegen diese nach eigener Einschätzung „marktnahen“ Absichten der EU-Kommission regt sich im Europäischen Parlament. Der Rechtsausschuss hat sich kürzlich eindeutig gegen die Aufnahme der Stammzellforschung in das kommenden EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 ausgesprochen. Eine Forschung, bei der menschliche Embryonen zerstört oder menschliche embryonale Stammzellen benutzt werden, dürfe nicht weiter mit EU-Mitteln unterstützt werden, so das Votum des Ausschusses (vgl. EVP-Abgeordneter Peter Liese, Pressemitteilung, online 18.9.2012). Horizon 2020 soll ab 2014 das auslaufende 7. Forschungsrahmenprogramm ersetzen, der Forschungsetat wurde von 50 auf 80 Milliarden Euro aufgestockt. Noch vor Ende 2013 sollen sich die zuständigen EU-Minister und das Europäische Parlament über die Pläne einigen. Die nächste Beratung darüber ist für 10. Oktober im Ausschuss „Industrie, Forschung, Energie“ angesetzt. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2011 entschieden (Brüstle vs. Greenpeace, C34-10), dass menschliche Embryonen und deren Stammzellen nicht patentierbar sind, weil dies gegen die Menschenwürde verstoße. 

Das deutsche Stammzellgesetz verbietet die Vernichtung von Embryonen für Forschungszwecke und erlaubt die Forschung mit embryonalen Stammzellen nur als streng geregelte Ausnahme. Wenn überhaupt dürfen nur vor dem Mai 2007 gewonnene Zellen dafür verwendet werden. Auch in Österreich ist die sogenannte „verbrauchende Embryonenforschung“ verboten. 

Sollte das EU-Forschungsprogramm nun wieder Gelder für die umstrittene Forschung mit Embryonen locker machen, würden österreichische und deutsche Steuerzahler über Umwege Projekte mitfinanzieren, die in ihren eigenen Ländern unter Strafe verboten sind, sagen Kritiker. Explizit ausgeschlossen hatte die EU eine Förderung bislang nur für Projekte, bei denen Embryonen direkt zerstört werden. Sie kennt aber keine Stichtagsregelung. Embryonale Stammzellforschung werde bislang ohne Restriktionen gefördert. 

In Deutschland hat sich inzwischen auch eine parteienübergreifende Initiative gegen eine EU-Förderung für Forschung an menschlichen Embryonen formiert, berichtet Der Tagesspiegel (online, 24.9.2012). Laut Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linkspartei könne es nicht angehen, dass man auf EU-Ebene eine Forschung legitimiere, die national derart umstritten sei ,Sie fordern eine europaweite „offensive Debatte“ darüber, ob und wie weit man „Menschen verzwecken“ dürfe. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen habe zudem bisher keineswegs den versprochenen medizinischen Durchbruch gebracht, betonten die Abgeordneten. Die Förderung solle sich auf erfolgversprechendere Projekte mit adulten oder künstlich reprogrammierten Stammzellen konzentrieren. 

Die embryonale Stammzellforschung ist in den EU-Ländern verschieden geregelt und wird zunehmend kontrovers diskutiert. Erst im November 2011 hatte das federführende US-amerikanische Biotech-Unternehmen Geron, das weltweit die ersten klinische Studien mit embryonalen Stammzellen bei vier querschnittsgelähmten Patienten begonnen hatte, die Studie überraschend abgebrochen und das gesamte Forschungsprogramm geschlossen. Der Grund: zu hohe Kosten und kein Erfolg in Sicht (vgl. IMABE-Newsletter Dezember 2011).

Labels: , ,

Demenz: Bis 2050 gibt es weltweit 115 Millionen Betroffene

Vorurteile abbauen, soziale Kontakte fördern, Freiräume erkennen

36 Millionen Menschen leiden weltweit unter einer Demenz. Im Jahr 2030 werden es 66 Millionen und 2050 gar rund 115 Millionen sein. Das berichtet die Organisation Alzheimer’s Disease International im World Alzheimer Report 2012, der aus Anlass des Welt-Alzheimertags am 21. September erschien. Demnach kostete die Versorgung der Demenzpatienten 2010 weltweit rund 604 Milliarden US-Dollar. Es sei wahrscheinlich, dass die Kosten der Erkrankungen in den kommenden Jahren mit den Erkrankungszahlen steigen. „Unsere Gesundheits- und Finanzsysteme sind für eine solche Epidemie nicht vorbereitet“, schreibt Marc Wortmann, Executive Director von Alzheimer’s Disease International in seinem Vorwort zum Report, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 21.9.2012). 

Dieser konzentriert sich in diesem Jahr auf das mit einer Demenz einhergehende Stigma sowie Konzepte, dieses zu überwinden. Informationsmängel und Vorurteile tragen dazu bei, Demenzpatienten und ihre Betreuer zu isolieren. Zum Beispiel meinten viele Menschen, dass Demenzkranke keine Möglichkeiten mehr hätten, sich zu freuen oder in positiver Weise am Leben teilzunehmen. Das Gegenteil sei jedoch richtig: Demenzkranke und ihre Angehörigen profitierten davon, bei möglichst vielen Gelegenheiten soziale Kontakte zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Außerdem sei es wichtig, Demenzkranke so lange wie möglich in die Entscheidungen einzubeziehen, die sie betreffen, um ihre Würde zu erhalten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, heißt es im World Alzheimer Report 2012.

Labels: , , ,

Deutschland: Debatte über „ärztlich begleiteten Selbstmord“ hält an


Ärztekammer lehnt Sterbehilfe ab, Ethikrat diskutiert über Gesetzesentwurf

In Deutschland wird derzeit die Frage der Suizid-Beihilfe diskutiert. Dürfen Ärzte oder nahe Anverwandte Patienten dabei assistieren, wenn sie sich aufgrund schwerer Erkrankung, Demenz oder Depression das Leben nehmen wollen? Anlass ist ein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzesentwurf. Demnach soll Sterbehilfe durch Organisationen, die damit Geld verdienen, zwar unter Strafe gestellt werden, nicht aber die Suizidbeihilfe durch nahe Angehörige oder einen nahestehenden Arzt. Diese Aufweichung lasse die Vermutung zu, dass das Justizministerium die Suizidbeihilfe über die Hintertür salonfähig machen möchte, sagen Kritiker. 

Der Präsident der Deutschen Bundesärztekammer, Frank Montgomery, lehnt jegliche Sterbehilfe durch Ärzte kategorisch ab. Der ärztlich assistierte Suizid sei berufsrechtlich zu missbilligen, betonte Montgomery anlässlich der Sitzung des Deutschen Ethikrats zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe (Ärztezeitung, online 27.9.2012) in Berlin. „Es darf keine Option ärztlichen Handelns sein, auch nicht in schwierigen oder hoffnungslosen Situationen. Ärztliche Aufgabe ist es vielmehr, das Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen“, so der Mediziner. Kritik ernteten Ärzte mit dieser Position vor allem von Juristen, etwa Reinhard Merkel, selbst Mitglied des Deutschen Ethikrats. „Es gibt Situationen, wo die einzige verbleibende Hilfe in der Hilfe zum humanen Suizid besteht“, meint er. Laut Merkel sei es ethisch nicht akzeptabel, dass Ärzte sich in dieser Situation komplett zurückziehen. 

Über den Gesetzesentwurf zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe soll demnächst im Bundestag abgestimmt werden. Abgeordnete verlangten eine Aufhebung des Fraktionszwangs. Zahlreiche NGOs, Kirchen und Interessensverbände hatten massiv gegen den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium protestiert. Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sprach von einem „Bärendienst für Schwerstkranke und Sterbende" (vgl. Stellungnahme, online, 25.9.2012). Er forderte mehr Schutz für selbstmordgefährdete Menschen. In Belgien wurde erst kürzlich erstmals einem Häftling das Recht auf Sterbehilfe gewährt (vgl. Die Welt, online 13.9.2012). 

In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selbst herbeiführt (sich das Gift selbst verabreicht). In Österreich ist dagegen laut Strafgesetzbuch (StGB) sowohl die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) als auch die Mitwirkung am Suizid verboten und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (vgl. § 78).

Labels: , , ,

Österreich: Wer darf in Zukunft noch ungetestet ins Leben treten?

Druml (li.), Merckens (re.)

Bioethikkommission in Fragen der Fortpflanzungsmedizin tief gespalten

Soll das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich liberalisiert werden? Ja, meinen 15 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission am Bundeskanzleramt (BEK) in einer am 21.9.2012 veröffentlichten Stellungnahme (Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts). Sie fordern, dass in Hinkunft Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) genetischen Prüfungen zwecks Selektion (Präimplantationsdiagnostik, PID) unterzogen werden dürfen. Auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren soll zudem ein Kinderwunsch per IVF erfüllt werden können. Interessant ist, dass das Mehrheitsvotum die „heiße Kartoffel“ weiterschiebt und keine näheren Auskünfte darüber gibt, aufgrund welcher Indikationen bestimmte Embryonen im Rahmen einer PID selektiert werden dürfen. BEK-Vorsitzende Christiane Druml meinte bei der Pressekonferenz, dass die genaue Festlegung der Krankheiten und Risikofaktoren nicht Aufgabe der Ethikkommission, sondern des Gesetzgebers sei.

Genau darin sieht das BEK-Minderheitenvotum ein Problem: Wie könne man eine Selektionstechnik generell freigeben, ohne vorher genau zu definieren, bei welchen Indikationen die Selektion (eine Therapie ist ja bei den etwaigen risikobehafteten Embryos nicht möglich) erlaubt sein soll – um so auch Missbrauch kontrollieren zu können, konterte BEK-Mitglied Stephanie Merckens, Unterzeichnerin des Minderheitenvotums. 

Das Mehrheitsvotum – vier Kommissionsmitglieder, darunter der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Jurist Christian Kopetzki und der Behindertenverteter Klaus Voget enthielten sich der Stimme – plädiert in mehreren Fragen für eine gegenüber Deutschland weitaus liberalere Gesetzgebung: PID soll im Zuge des IVF-Verfahrens angewendet werden dürfen, wenn es trotz mehrmaliger Versuche zu keiner Schwangerschaft gekommen ist (was angesichts der niedrigen Erfolgsrate der IVF nicht selten vorkommt). Außerdem soll die Eizellenspende legalisiert werden. Die Leihmutterschaft solle zwar verboten bleiben, im Gegenzug dafür aber ein Adoptionsrecht für männliche homosexuelle Paare etabliert werden. 

Der Philosoph Thomas Sören Hoffmann kritisiert im Standard (online, 19.9.2012), dass diese Position letztlich das Kind auf ein Produkt, eine Ware reduziere: Die Bioethikkommission kämpfe, „als wäre sie eine Abteilung der WTO, für den Abbau von Handelshindernissen für ein humanes Bioprodukt“, so Hoffmann. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer hält in der Presse (online, 21.9.2012) fest, dass eine Liberalisierung des FMedG ein Rückschritt wäre. Österreich laufe Gefahr, die Fehler anderer Länder mit 20 Jahren Verspätung zu wiederholen – statt selbst höhere ethische und wissenschaftsbasierte Standards zu setzen. Es gehöre zu den „fundamentalen Schutzpflichten des Staates, schon die Erzeugung von Embryonen zu verbieten, die in diskriminierender Weise ’aussortiert’ werden sollen. Wer dieses Prinzip zugunsten einer fragwürdigen Eugenik aufgibt, unterhöhlt die Grundlagen der Demokratie“, betont Kummer. 

IMABE begrüßt das Minderheitenvotum von sechs Mitgliedern der Bioethikkommission (vgl. IMABE-Presseaussendung, 21.9.2012). In Kapitel 7 der Stellungnahme begründen sie ausführlich, warum sie für ein Festhalten an der Beschränkung der IVF-Anwendung auf eine stabile Mann-Frau-Beziehung, die Aufrechterhaltung der Verbote für PID sowie den Import embryonaler Stammzellen und Eizellenspenden plädieren. Zugleich fordern die Experten eine Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen bzw. biologischen Eltern durch die Einführung einer entsprechenden Auskunftspflicht und eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, um etwaigen "Reproduktionstourismus" zu unterbinden. Derzeit dürfen in Österreich nur verheiratete, heterosexuelle Paare und Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei Unfruchtbarkeit IVF in Anspruch nehmen. Das Gesetz unterbindet zudem die medizinische Diagnostik an der befruchteten Eizelle (Präimplantationsdiagnostik, PID) auf schwere Erbkrankheiten oder sonstige Merkmale.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2012
Foto: BKA/Regina Aigner

Labels: , , , ,