Dienstag, 14. Oktober 2014

Deutschland: Ärzteverbände gegen Zulassung von ärztlich assistiertem Suizid

IMABE-Geschäftsführerin kritisiert: Suizidgesetz schützt Ärzte, nicht aber Patienten

Die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland haben sich geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. In einer Stellungnahme bekräftigten sie, dass eine solche Beihilfe keine ärztliche Aufgabe sei, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 9. 10. 2014). Eine Gesetzesänderung zur Ermöglichung eines ärztlich assistierten Suizids sei keine adäquate Antwort auf Leiden. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin unterstützt den Appell. Damit stellen sich die Palliativmediziner u. a. offen gegen ihren in Lausanne und früher in München tätigen Kollegen, Gian Domenico Borasio. Dieser hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach es Ärzten erlaubt sein sollte, Suizidwilligen bei der Selbsttötung Beihilfe zu leisten. Auch die Österreichische Palliativgesellschaft hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz, der Caritas, dem Roten Kreuz und der Vinzenzgruppe in einer an die Enquete „Sterben in Würde“ gerichteten Stellungnahme gefordert, dass Palliativbetreuung flächendeckend ausgebaut werden müsse. Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zur Selbsttötung lehnen sie entschieden ab (vgl. Tiroler Tageszeitung, online, 9. 10. 2014). 

„Positiv ist, dass man sich nun öffentlich mit tabuisierten Themen wie Krankheit, Sterben, Tod auseinandersetzt. Es wird auch ein Bedarf an Weiterbildung für Ärzte und Pfleger in der Begleitung und Behandlung Schwerkranker deutlich“, sagt Ethikerin Susanne Kummer. „Die Antwort auf einen therapeutischen Übereifer, der nicht Leben, sondern Sterben verlängert, kann aber nicht darin bestehen, die Tötung oder Hilfe zur Selbsttötung der Leidenden als individuelles Recht einzufordern“, betont die IMABE-Geschäftsführerin. Es wäre fatal, wenn Selbstmord zu einem logischen Akt der Selbstbestimmung umdefiniert würde. „Eine menschliche Medizin zeige sich in der „professionellen Kompetenz, Therapien zurückzufahren, wo keine Aussicht auf Heilung besteht“, „Therapieziele zum Wohle des Patienten ändern zu können“, die „Schmerzlinderung zu verbessern, dem Sterbenden als Mitmenschen beizustehen und ihn nicht alleine zu lassen“, so Kummer. 

Ein Blick auf den US-Bundesstaat Oregon, wo es Ärzten seit 1997 erlaubt ist, Beihilfe zum Suizid zu leisten, beunruhige zutiefst, erklärt Kummer. So habe sich die Zahl der Patienten, die sich seit 1998 mit ärztlicher Unterstützung das Leben nahmen, laut aktuellem Death with Dignity Act-Report bis 2013 verfünffacht (16 auf 75), 2 von 1.000 Todesfällen gingen im 3,9 Millionen Einwohner zählenden Oregon bereits auf ärztlich-assistierten Suizid zurück. Als Hauptgrund geben die Betroffenen nicht, wie man meinen würde, unerträgliche Schmerzen an. Für 93 Prozent lag der Wunsch nach Suizid in der Angst vor einem „Verlust von Autonomie“ und damit die Sorge, eine Last für andere zu werden; 89 Prozent sagten, sie seien „weniger in der Lage, an Aktivitäten teilzuhaben, die dem Leben Freude geben“; 73 Prozent fürchteten einen „Verlust an Würde“. 

Auch die Haltung der Ärzte veränderte sich: Von zwei Krebspatienten, die nur über die staatliche Armen-Krankenversicherung Medicaid verfügten, wird berichtet, dass ihnen per amtlichem Schreiben die zu teure Chemotherapie verweigert, gleichzeitig aber angeboten wurde, einen assistierten Suizid als Alternative zu bezahlen. Beide wollten aber leben und behandelt werden. Erst als der Fall von Randy Stroup an die Öffentlichkeit kam, wurde ihm eine Chemotherapie zugestanden (vgl. Daily Telegraph, online, 20. 2. 2009). In rund 17 Prozent der Fälle stellten die Ärzte entgegen der gesetzlichen Kriterien auch bei chronischen Erkrankungen ohne infauste Prognose Bewilligungen für eine Beihilfe zur Selbsttötung aus. 

„Entgegen aller Beteuerungen der Suizid-Befürworter zeigt das Beispiel Orgeon klar: Eine Legalisierung der medizinisch assistierten Selbsttötung untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. Das Gesetz schützt vielleicht die Ärzte, sicher aber nicht die vulnerable Gruppe der Patienten und seelisch Verzweifelten. Und es schafft neue Graubereiche statt Transparenz“, betont Ethikerin Kummer.

Auch in der Schweiz ist die Zahl der Menschen, die über Organisationen wie Exit oder Dignitas Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen, in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen (vgl. Imabe 2014: Schweiz: Exit will assistierten Suizid auch lebensmüden Gesunden anbieten): im Jahr 2012 waren es 508 Schweizer und 172 Ausländer. Auch in den Niederlanden ist die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt, sie wird meist von Hausärzten ausgeführt. Die Zahl der assistieren Suizide und der Fälle von „Tötung auf Verlangen“ ist laut dem aktuellen Jahresbericht der Regionalen Prüfungskommissionen Regionale Toetsingcommissies Euthanasie um 15 Prozent gegenüber 2012 gestiegen und betrug knapp 5.000 Fälle (vgl. NiederlandeNet, online, 30. 9. 2014). Das sind 13 Todesfälle pro Tag. Laut einer im Fachjournal Lancet publizierten Studie (doi:10.1016/S0140-6736(08)61345-8) werden 23 Prozent aller Euthanasie-Todesfälle aber erst gar nicht gemeldet – obwohl das niederländische Gesetz dies vorschreibt. In Belgien starben 2012 1.816 Personen durch Beihilfe zur Selbsttötung oder Euthanasie (vgl. Imabe Juni 2014: Österreich: Bürgerinitiative gegen Euthanasie gestartet). Großes Aufsehen erregte zuletzt der Fall eines 52-jährigen Sexualstraftäters. Ihm wurde Beihilfe zum Suizid wegen „unerträglicher psychischer Qualen“ gewährt.

Quelle: Imabe-Newsletter Oktober 2014
Foto: © Dan Race - Fotolia

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Dienstag, 18. März 2014

Schweiz: Exit will assistierten Suizid auch lebensmüden Gesunden anbieten

IMABE kritisiert Tod als Dienstleistung und fordert eine neue Kultur des Beistands

In der Schweiz nehmen immer mehr Menschen Beihilfe zum Suizid in Anspruch – ohne an einer lebensbedrohlichen Krankheit zu leiden (vgl. IMABE 2008: Schweizer Studie: Sterbehilfe bei nicht tödlich Kranken nimmt zu) Die umstrittene Sterbehilfeorganisation Exit will sich deshalb in Zukunft für einen „Altersfreitod“ engagieren, berichtet die Neue Zürcher Zeitung (online, 9. 3. 2014). Strafrechtlich sei in der Schweiz die Freitodbegleitung von Gesunden gedeckt, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Gründen geschieht und der Sterbewillige urteilsfähig sei. Standesrechtlich hingegen riskiere der Arzt, der das tödliche Barbiturat einem Gesunden verschreibt, den Entzug seiner Praxisbewilligung.
Bereits vor 10 Jahren zählten 33 Prozent der Klienten von Exit zu den lebensüberdrüssigen Gesunden. Frank Mathwig, Mitglied der Nationalen Ethikkommission sieht hier eine bedrohliche Entwicklung: „Hier werden prophylaktisch Todesängste bewirtschaftet.“ Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des Instituts Dialog Ethik, weist darauf hin, dass viele ältere Menschen vereinsamen: „In dieser Situation den sogenannten Altersfreitod anzubieten, ist zynisch und wirft ein düsteres Bild auf die Humanität unserer Gesellschaft.“
Eine kürzlich im International Journal of Epidemiology (2014 doi: 10.1093/ije/dyu010) publizierte Studie bestätigte dies: Wer alleine lebt und wer geschieden ist, lässt sich eher in den Freitod begleiten als Verheiratete und sozial integrierte Personen. Die Suizidbeihilfe ist außerdem bei Frauen deutlich häufiger als bei Männern (740 Frauen gegenüber 561 Männern), ein Ergebnis, das die Autoren der durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Studie überraschte. Der Anteil der Frauen ist auch höher, wenn berücksichtigt wird, dass es mehr ältere Frauen als Männer gibt.
Das Team um Matthias Egger vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern hatte anonymisierte Daten zu 1300 Sterbehilfefällen in der Schweiz in den Jahren 2003 bis 2008 mit Daten zur 5-Millionen-Gesamtbevölkerung aus der Schweizer Kohortenstudie verknüpft. Bemerkenswert sei auch, dass der begleitete Freitod bei gebildeten, in urbanen und wohlhabenden Wohngegenden lebenden Personen überdurchschnittlich häufig war. „Die Resultate deuten darauf hin, dass es tatsächlich verletzliche Bevölkerungsgruppen geben könnte“, sagt Matthias Egger. „Soziale Isolation und Einsamkeit sind bekannt als Risikofaktoren für nicht begleiteten Suizid, das gilt wohl auch für begleiteten Suizid.“
„Töten heißt versagen“, kommentierte IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer das belgische Euthanasiegesetz für Minderjährige in der Presse (online, 21. 2. 2014). Der vorzeitige Tod als Dienstleistung für alle, Jung und Alt, krank oder nur lebensmüde, ausgeführt von staatlich geprüften Fachleuten ist laut Kummer „die moralische Bankrotterklärung einer Kultur“, die „ihre Kompetenz im Umgang mit Leidenden verloren“ hat und „im Rückzugsgefecht die legale Tötung als Befreiung feiert“. Stattdessen sei eine neue „Kultur des Beistands“ gegenüber jenen gefordert, die besonders vulnerabel und schutzbedürftig, weil krank, alt, allein oder minderjährig sind, fordert Kummer.

Foto: © Jens Goetzke: pixelio.de

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Montag, 20. Januar 2014

Euthanasie: Palliativmediziner gegen ärztliche Suizidassistenz in Österreich

WHO-Richtlinien warnen vor positiver Darstellung des Suizids in den Medien

„Gesunde unterschätzen die Kraft der Kranken, die fast ausnahmslos trotz allem leben wollen“, betont Herbert Watzke, Leiter der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin an der Medizinischen Universität Wien. In einem Presse-Streitgespräch (vgl. Die Presse, online, 10. 1. 2014) mit dem Philosophen Peter Kampits, Euthanasie-Befürworter und Mitglied der Bioethikkommission, warnt er vor einer Einführung der aktiven Sterbehilfe, die Ärzte zu „Handlangern“ von Suizidwilligen umfunktionieren würde (vgl. auch Gastkommentar von IMABE-Direktor Johannes Bonelli, Die Presse, online, 17. 12. 2013). Als Palliativmediziner bekennt sich Watzke zum maximalen Einsatz schmerzlindernder Medikamente am Lebensende, auch wenn diese Maßnahmen lebensverkürzend wirken. Kritisch äußert sich der Mediziner zu einer Umfrage, wonach 62 Prozent der Österreicher für aktive Sterbehilfe seien (vgl. Umfrage: Tötung durch Spritze für 62 Prozent der Österreicher kein Tabu). Angesichts der tendenziösen Frageformulierungen, in der keine Rede von einer Schmerztherapie angesichts „unerträglicher Schmerzen am Lebensende“ die Rede war, hätte auch er wohl mit „Ja“ geantwortet. 

In Österreich ist Tötung auf Verlangen mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verboten. Dieses Verbot sollte zusätzlich in der Verfassung verankert werden, damit künftig für eine Änderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre, forderte die ÖVP. SPÖ und Grüne stellen sich quer. Im Regierungsprogramm kam es zu keiner Übereinkunft, allerdings soll eine Enquete-Kommission zu Fragen rund um eine verbesserte Palliativmedizin und Sterbehilfe eingesetzt werden. 

Eine Verankerung des Verbots von Tötung auf Verlangen hält Watzke angesichts der Entwicklung in vielen anderen europäischen Ländern für sinnvoll. Als Beispiel seien Belgien und die Niederlande genannt, wo nicht nur assistierter Suizid, sondern auch die Tötung von Neugeborenen, Dementen oder Depressiven möglich ist – auch ohne deren Einwilligung, wie eine Studie zeigt: In 32 Prozent aller Euthanasie-Todesfälle in der flämischen Region Belgiens handelten die Ärzte ohne ausdrücklichen Willen des Patienten (vgl. Canadian Medical Association Journal, DOI:10.1503/cmaj.091876). Zahlreiche Studien bestätigen die Aussagen des Palliativmediziners, wonach mit Todesnähe die Zustimmung von Schwerstkranken sogar zu Intensiv- Behandlungen wächst (vgl. Studie: Mit Todesnähe wächst Zustimmung zu Intensivbehandlung) aber auch rechtzeitige Gespräche über das Lebensende zu einem Loslassen von überzogenen Therapieforderungen führen (vgl. Studie: Positiver Effekt durch Gespräche übers Lebensende bei Terminalpatienten). 

Wenn Prominente heute Beihilfe zum Selbstmord in Anspruch nehmen, würden Medien geradezu euphorisch von einem „würdevollen“ und selbstbestimmten Tod berichten, obwohl Studien klar belegen, dass dies bei gefährdeten Menschen einen Nachahmungseffekt auslösen kann (sog. „Werther-Effekt“). Aus diesem Grund hat die WHO im Jahr 2008 eigene Richtlinien zur Darstellung von Suizid in Medien erlassen. Sie fordert darin Medienschaffende auf, sowohl eine „Sensationssprache“ als auch „normalisierende Darstellung von Selbstmord als Lösung für Probleme“ zu vermeiden, ebenso eine „prominente Platzierung von Geschichten über Selbstmord“ sowie eine „explizite Beschreibung der verwendeten Methode“. Besondere Zurückhaltung sollte bei der Berichterstattung über Promi-Selbstmorde geübt werden. Umgekehrt können Medien auch einen suizidprotektiven Effekt haben (vgl. British Journal of Psychiatry 2010; 197: 234-243), etwa durch Berichte über Betroffene, die Krisensituationen konstruktiv und ohne suizidales Verhalten bewältigen konnten („Papageno-Effekt“).

Foto:  © Jens Goetzke / PIXELIO

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Dienstag, 27. November 2012

Euthanasie: Vier Mythen zur Legalisierung des assistierten Suizid



Angehörige leiden nach Euthanasie an posttraumatischer Belastungsstörung

Die Bürgerinitiative Death With Dignity im US-Bundesstaat Massachusetts hat ihr Ziel nicht erreicht: In einer knappen Abstimmung am 6. November 2012 sprachen sich 51 Prozent der Wähler gegen eine Legalisierung der ärztlichen Beihilfe zum Selbstmord aus. Der Gesetzesentwurf sah vor, dass Schwerkranke, die nach Einschätzung der Ärzte „weniger als sechs Monate Lebenswartung“ haben, zukünftig legal tödliche Medikamentendosen erhalten dürfen. Die Patienten müssten zurechnungsfähig sein, aus freiem Willen entscheiden sowie ihren Wunsch schriftlich und zweimal mündlich äußern, hieß es in der Vorlage. Euthanasie ist bislang nur in zwei der 50 US-Bundesstaaten - Oregon und Washington - zulässig. 

Kritiker der Initiative warnten vor Missbrauch. Prognosen zur Lebenserwartung seien schwierig und „nicht immer korrekt“, erklärte der Ärzteverband Massachusetts Medical Society. Der demokratische Kongressabgeordnete Barney Frank argumentierte dagegen, bei der Sterbehilfe gehe es um „individuelle Rechte und persönliche Freiheit“. 

Ezekiel Emanuel, prominenter Bioethiker der University of Pennsylvania School of Medicine sowie Fellow des Hasting Center hatte im Vorfeld des Referendums in der New York Times (online, 27. Oktober 2012) die „Vier Mythen zur Legalisierung des ärztlich assistierten Suizid“ kritisiert. 

Patienten, so heißt es, würden den ärztlich assistierten Suizid wegen unerträglicher körperlicher Schmerzen fordern. Das stimme so nicht: Studien zeigen, dass das Hauptmotiv nicht körperliche Schmerzen sind, sondern „psychische Belastungen“ wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst vor dem Verlust von Autonomie. Die Antwort auf Selbstmordgedanken, die mit Depressionen und Hoffnungslosigkeit verbunden sind, könne aber nicht sein, Menschen Mittel bereit zu stellen, um ihr Leben zu beenden, sondern ihnen Beratung und Betreuung anzubieten, so Emanuel. 

Ein weiteres Scheinargument: Die Forderung nach Beihilfe zum Selbstmord sei eine unausweichliche Folge der Entwicklung der High-Tech-Medizin, wenn sie ein Leben unnötig und unwürdig verlängere. Wie kommt es dann, fragt der Bioethiker, dass schon Griechen und Römer Euthanasie-Befürworter waren? Nicht die Fortschritte der Hightech-Medizin seien hier treibende Kraft, sondern die Verherrlichung der persönlichen Entscheidung des Individuums. 

Mythos Nummer Drei laute, dass der ärztlich assistierte Suizid die Möglichkeit garantiere, für alle das Lebensende zu verbessern, wenn jedes Individuum einen qualvollen Tod vermeiden könne. Tatsache sei aber, dass selbst dort, wo ärztlich assistierter Suizid legal ist, nur wenige Menschen darauf zurückgreifen. Wer würde also von einer Legalisierung der Sterbehilfe „profitieren“? Eine kleine Elite Reicher, gut Gebildeter. Und wer sind die Menschen, die am ehesten missbraucht werden, wenn assistierter Suizid legalisiert wird? fragt Emanuel: „Die armen, schlecht ausgebildeten, sterbenden Patienten, die eine Belastung für ihre Angehörigen darstellen“. 

Schließlich stelle der ärztlich assistierte Suizid selbst im medizinischen Sinn keinen „guten Tod“ dar, schließt Emanuel seine Kritik. Laut einer niederländische Studie käme es immer wieder zu Komplikationen nach Einnahme des tödlichen Medikaments – das nicht wirkt, den Tod über Tage hinauszögert und in 18 Prozent der Fälle dazu führt, dass Ärzte direkt in die Tötung eingreifen müssen. 

Auch für Angehörige scheint der „sanfte, sichere und würdige Tod durch Einschlafen im eigenen Zuhause, umgeben von den engsten Angehörigen“ – so die Versprechen auf der Homepage des Schweizer Suizidbeihilfeverbandes Exit – alles andere als harmonisch. Dies zeigt das Ergebnis einer jüngst im Fachjournal European Psychiatry publizierten Studie (2012: 27, 7, 542–546), in der 85 Familienmitglieder oder enge Freunde von Sterbewilligen befragt wurden, die vor 14 bis 24 Monaten einem assistierten Suizid durch Exit beigewohnt haben. 20 Prozent hatten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), bei zwei Dritteln der Befragten waren die Symptome voll ausgeprägt. 16 Prozent hatten eine Depression und 5 Prozent litten immer noch unter ähnlich starker Trauer wie in den ersten Monaten (eine sogenannte komplexe Trauerreaktion). Dazu trug allerdings nicht nur die Situation der Sterbebegleitung selbst bei, sondern auch die forensische Untersuchung durch Polizei, Ärzte und Staatsanwaltschaft, die in der Schweiz jedem Freitod zwingend folgt, ergänzen die Studienautoren. 

Die Österreichische Gesellschaft für Palliativmedizin hat sich in einer aktuellen Pressemitteilung (online 5.11.2012) entschieden dafür ausgesprochen, die in Österreich geltende Gesetzeslage, in der die Hilfe zum Selbstmord unter Strafe steht, beizubehalten.

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Montag, 8. Oktober 2012

Deutschland: Debatte über „ärztlich begleiteten Selbstmord“ hält an


Ärztekammer lehnt Sterbehilfe ab, Ethikrat diskutiert über Gesetzesentwurf

In Deutschland wird derzeit die Frage der Suizid-Beihilfe diskutiert. Dürfen Ärzte oder nahe Anverwandte Patienten dabei assistieren, wenn sie sich aufgrund schwerer Erkrankung, Demenz oder Depression das Leben nehmen wollen? Anlass ist ein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzesentwurf. Demnach soll Sterbehilfe durch Organisationen, die damit Geld verdienen, zwar unter Strafe gestellt werden, nicht aber die Suizidbeihilfe durch nahe Angehörige oder einen nahestehenden Arzt. Diese Aufweichung lasse die Vermutung zu, dass das Justizministerium die Suizidbeihilfe über die Hintertür salonfähig machen möchte, sagen Kritiker. 

Der Präsident der Deutschen Bundesärztekammer, Frank Montgomery, lehnt jegliche Sterbehilfe durch Ärzte kategorisch ab. Der ärztlich assistierte Suizid sei berufsrechtlich zu missbilligen, betonte Montgomery anlässlich der Sitzung des Deutschen Ethikrats zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe (Ärztezeitung, online 27.9.2012) in Berlin. „Es darf keine Option ärztlichen Handelns sein, auch nicht in schwierigen oder hoffnungslosen Situationen. Ärztliche Aufgabe ist es vielmehr, das Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen“, so der Mediziner. Kritik ernteten Ärzte mit dieser Position vor allem von Juristen, etwa Reinhard Merkel, selbst Mitglied des Deutschen Ethikrats. „Es gibt Situationen, wo die einzige verbleibende Hilfe in der Hilfe zum humanen Suizid besteht“, meint er. Laut Merkel sei es ethisch nicht akzeptabel, dass Ärzte sich in dieser Situation komplett zurückziehen. 

Über den Gesetzesentwurf zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe soll demnächst im Bundestag abgestimmt werden. Abgeordnete verlangten eine Aufhebung des Fraktionszwangs. Zahlreiche NGOs, Kirchen und Interessensverbände hatten massiv gegen den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium protestiert. Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sprach von einem „Bärendienst für Schwerstkranke und Sterbende" (vgl. Stellungnahme, online, 25.9.2012). Er forderte mehr Schutz für selbstmordgefährdete Menschen. In Belgien wurde erst kürzlich erstmals einem Häftling das Recht auf Sterbehilfe gewährt (vgl. Die Welt, online 13.9.2012). 

In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selbst herbeiführt (sich das Gift selbst verabreicht). In Österreich ist dagegen laut Strafgesetzbuch (StGB) sowohl die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) als auch die Mitwirkung am Suizid verboten und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (vgl. § 78).

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Montag, 16. April 2012

Euthanasie: Wie autonom sind Suizidwillige, Neugeborene und Demente?

Freiburger Medizinethiker Maio fordert Trendumkehr zu einer „Kultur des Beistands und der Sorge“

Vor 10 Jahren hatten die Niederlande als erstes Land weltweit die aktive Sterbehilfe legalisiert. Seit 1 März 2012 bieten in Holland auch „ambulante Todesteams“ ihre Dienste an, ebenso wurde die erste „Euthanasie-Klinik“ des Landes eröffnet – scharf kritisiert von Ärzten der Königlichen Niederländischen Ärztevereinigung (KNMG), die die Arzt-Patienten-Beziehung fundamental gefährdet sehen (vgl. IMABE-Newsletter Februar 2012). Der Antrag der Lobby-Gruppe Right to Die in den Niederlanden, die ein „Recht auf Selbsttötung“ für alle Menschen ab 70 Jahre einforderte – egal, ob diese gesund oder krank sind – wurde nun aber im Oberhaus des niederländischen Parlaments mit breiter Mehrheit abgelehnt (vgl. Europa-Online 9.3.2012).


In Belgien gilt Euthanasie ebenfalls seit 2002 als unter bestimmten Bedingungen straffrei, inzwischen wird sie auch bei Neugeborenen und Depressiven angewandt. Die Zahl der Euthanasiefälle bei dementen oder komatösen Patienten – auch ohne deren Einwilligung – nehmen laut Studien zu (vgl. IMABE-Newsletter Juni 2010: Belgien: Euthanasie häufig ohne Zustimmung des Patienten).

In der Schweiz, wo der assistierte Suizid erlaubt ist, setzen immer mehr Sterbewillige auf Suizidhilfe. Das Schweizer Bundesamt für Statistik legte nun erstmals einen Bericht über den assistierten Suizid aus den Jahren 1998 bis 2009 vor. Demnach stieg die Zahl der Personen, die begleiteten Selbstmord in Anspruch nahmen, von weniger als 50 im Jahr 1998 auf knapp 300 im Jahr 2009 an. Dabei kamen auf 1000 Todesfälle 4,8 begleitete Suizide, berichtet die NZZ (online 27.3.2012). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte in einem Streit um Beihilfe zum Suizid klar entschieden, dass der Staat nicht zu Selbstmord-Beihilfe verpflichtet ist (vgl. IMABE-Newsletter Jänner 2011: Kein Recht auf Suizid, sagt Europäischer Menschengerichtshof).

Angesichts der „trügerischen Autonomie“ plädiert der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio in Die Welt (online, 27.3.2012) für eine Trendumkehr, in der eine „Kultur des Beistands“ und „der Sorge“ gestärkt werden solle. Wenn Prominente heute Beihilfe zum Selbstmord in Anspruch nehmen, würden Medien geradezu euphorisch von einem „würdevollen“ und selbstbestimmten Tod berichten. Hinter diesem „Pathos der Freiheit“, der die Entscheidung zum Suizid als Ausdruck der Autonomie abfeiert, stecke Angst, Verdrängung und Leugnung, dass es zum Wesen des Menschen gehöre, lebenslang auf die Hilfe Dritter angewiesen zu sein, so Maio, selbst Arzt. Die Erfahrung von Hospizbegleitern und Palliativmedizinern zeige, dass sehr Kranke „Zuversicht, Trost und neue Perspektiven“ durch andere brauchen – und nicht Unterstützung zum Selbstmord.

Dass terminale Sedierung keine Euthanasie darstellt, legt IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat in einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (online 25.3.2012) differenziert dar. Sedierung zur Schmerzlinderung am Lebensende kann ethisch gerechtfertigt sein, auch dann, wenn diese Maßnahmen den Sterbeprozess geringfügig verkürzen können. Zum Loslassen am Ende des Lebens gehöre aus medizinischer Sicht auch, dass man „auf sinnwidrige Maßnahmen verzichten darf und soll“, so Prat.

Quelle: IMABE-Newsletter 2012

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Montag, 16. Januar 2012

Großbritannien: Assistierter Suizid bei Lebenserwartung unter 12 Monaten?

Euthanasie-Vorstoß selbst ernannter „unabhängiger“ Kommission sorgt für Wirbel

Ein neuer Vorstoß für Sterbehilfe sorgt in Großbritannien für eine Kontroverse. Nach dem am 4. Jänner 2012 veröffentlichten Vorschlag einer Kommission, die unter der Leitung von Lordkanzler Lord Falconer für eine Gesetzesänderung eintritt, sollen Volljährige, die unheilbar krank sind und eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr haben, einen assistierten Suizid wählen können.

Die Commission on Assisted Dying bezeichnet sich selbst als „unabhängig“. Ein Blick auf die Zusammensetzung der elf Kommissionsmitglieder sowie die Finanzierung zeichnet ein anderes Bild: Acht Mitglieder gelten als klare Pro-Euthanasie-Vertreter. Das Gremium war von der Vereinigung Dignity in Dying aufgestellt worden, die bereits dreimal im britischen Parlament mit dem Vorschlag einer Einführung der Möglichkeit eines assistieren Suizids, zuletzt im Jahr 2009, gescheitert war. Berichten zufolge hatte die Kommission, die u. a. vom schillernden Schriftsteller Sir Terry Pratchett finanziert wird, der öffentlich für Euthanasie bei Menschen mit Demenz eintritt, über ein Jahr hinweg 1.300 Stellungnahmen ausgewertet.

In einem Kommentar über die Hintergründe der selbst ernannten Kommission kritisiert Peter Saunders, Vorsitzender der NGO Care Not Killing, scharf die von Falconer ernannte Gruppe. Sie habe Kritiker des assistierten Suizids von vornherein ausgeschlossen (vgl. Dailymail, online, 5.1.2012).

Dies sei auch der Grund, warum mehr als 40 Organisationen, darunter die Britische Ärztekammer, die mehr als 140.000 Ärzte vertritt, eine Zusammenarbeit am Report verweigert hatten. 95 Prozent der britischen Palliativmediziner und die überwältigende Mehrheit der Ärzteschaft sei gegen eine Gesetzesänderung – und wurde von Falconers Kommission ignoriert (vgl. Blog von Peter Saunders). Neben der Ärzteschaft haben sich die anglikanische Church of England und katholische Vereinigungen scharf gegen eine Legalisierung des assistieren Suizids ausgesprochen.

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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