Dienstag, 14. Oktober 2014

Deutschland: Ärzteverbände gegen Zulassung von ärztlich assistiertem Suizid

IMABE-Geschäftsführerin kritisiert: Suizidgesetz schützt Ärzte, nicht aber Patienten

Die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland haben sich geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. In einer Stellungnahme bekräftigten sie, dass eine solche Beihilfe keine ärztliche Aufgabe sei, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 9. 10. 2014). Eine Gesetzesänderung zur Ermöglichung eines ärztlich assistierten Suizids sei keine adäquate Antwort auf Leiden. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin unterstützt den Appell. Damit stellen sich die Palliativmediziner u. a. offen gegen ihren in Lausanne und früher in München tätigen Kollegen, Gian Domenico Borasio. Dieser hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach es Ärzten erlaubt sein sollte, Suizidwilligen bei der Selbsttötung Beihilfe zu leisten. Auch die Österreichische Palliativgesellschaft hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz, der Caritas, dem Roten Kreuz und der Vinzenzgruppe in einer an die Enquete „Sterben in Würde“ gerichteten Stellungnahme gefordert, dass Palliativbetreuung flächendeckend ausgebaut werden müsse. Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zur Selbsttötung lehnen sie entschieden ab (vgl. Tiroler Tageszeitung, online, 9. 10. 2014). 

„Positiv ist, dass man sich nun öffentlich mit tabuisierten Themen wie Krankheit, Sterben, Tod auseinandersetzt. Es wird auch ein Bedarf an Weiterbildung für Ärzte und Pfleger in der Begleitung und Behandlung Schwerkranker deutlich“, sagt Ethikerin Susanne Kummer. „Die Antwort auf einen therapeutischen Übereifer, der nicht Leben, sondern Sterben verlängert, kann aber nicht darin bestehen, die Tötung oder Hilfe zur Selbsttötung der Leidenden als individuelles Recht einzufordern“, betont die IMABE-Geschäftsführerin. Es wäre fatal, wenn Selbstmord zu einem logischen Akt der Selbstbestimmung umdefiniert würde. „Eine menschliche Medizin zeige sich in der „professionellen Kompetenz, Therapien zurückzufahren, wo keine Aussicht auf Heilung besteht“, „Therapieziele zum Wohle des Patienten ändern zu können“, die „Schmerzlinderung zu verbessern, dem Sterbenden als Mitmenschen beizustehen und ihn nicht alleine zu lassen“, so Kummer. 

Ein Blick auf den US-Bundesstaat Oregon, wo es Ärzten seit 1997 erlaubt ist, Beihilfe zum Suizid zu leisten, beunruhige zutiefst, erklärt Kummer. So habe sich die Zahl der Patienten, die sich seit 1998 mit ärztlicher Unterstützung das Leben nahmen, laut aktuellem Death with Dignity Act-Report bis 2013 verfünffacht (16 auf 75), 2 von 1.000 Todesfällen gingen im 3,9 Millionen Einwohner zählenden Oregon bereits auf ärztlich-assistierten Suizid zurück. Als Hauptgrund geben die Betroffenen nicht, wie man meinen würde, unerträgliche Schmerzen an. Für 93 Prozent lag der Wunsch nach Suizid in der Angst vor einem „Verlust von Autonomie“ und damit die Sorge, eine Last für andere zu werden; 89 Prozent sagten, sie seien „weniger in der Lage, an Aktivitäten teilzuhaben, die dem Leben Freude geben“; 73 Prozent fürchteten einen „Verlust an Würde“. 

Auch die Haltung der Ärzte veränderte sich: Von zwei Krebspatienten, die nur über die staatliche Armen-Krankenversicherung Medicaid verfügten, wird berichtet, dass ihnen per amtlichem Schreiben die zu teure Chemotherapie verweigert, gleichzeitig aber angeboten wurde, einen assistierten Suizid als Alternative zu bezahlen. Beide wollten aber leben und behandelt werden. Erst als der Fall von Randy Stroup an die Öffentlichkeit kam, wurde ihm eine Chemotherapie zugestanden (vgl. Daily Telegraph, online, 20. 2. 2009). In rund 17 Prozent der Fälle stellten die Ärzte entgegen der gesetzlichen Kriterien auch bei chronischen Erkrankungen ohne infauste Prognose Bewilligungen für eine Beihilfe zur Selbsttötung aus. 

„Entgegen aller Beteuerungen der Suizid-Befürworter zeigt das Beispiel Orgeon klar: Eine Legalisierung der medizinisch assistierten Selbsttötung untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. Das Gesetz schützt vielleicht die Ärzte, sicher aber nicht die vulnerable Gruppe der Patienten und seelisch Verzweifelten. Und es schafft neue Graubereiche statt Transparenz“, betont Ethikerin Kummer.

Auch in der Schweiz ist die Zahl der Menschen, die über Organisationen wie Exit oder Dignitas Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen, in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen (vgl. Imabe 2014: Schweiz: Exit will assistierten Suizid auch lebensmüden Gesunden anbieten): im Jahr 2012 waren es 508 Schweizer und 172 Ausländer. Auch in den Niederlanden ist die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt, sie wird meist von Hausärzten ausgeführt. Die Zahl der assistieren Suizide und der Fälle von „Tötung auf Verlangen“ ist laut dem aktuellen Jahresbericht der Regionalen Prüfungskommissionen Regionale Toetsingcommissies Euthanasie um 15 Prozent gegenüber 2012 gestiegen und betrug knapp 5.000 Fälle (vgl. NiederlandeNet, online, 30. 9. 2014). Das sind 13 Todesfälle pro Tag. Laut einer im Fachjournal Lancet publizierten Studie (doi:10.1016/S0140-6736(08)61345-8) werden 23 Prozent aller Euthanasie-Todesfälle aber erst gar nicht gemeldet – obwohl das niederländische Gesetz dies vorschreibt. In Belgien starben 2012 1.816 Personen durch Beihilfe zur Selbsttötung oder Euthanasie (vgl. Imabe Juni 2014: Österreich: Bürgerinitiative gegen Euthanasie gestartet). Großes Aufsehen erregte zuletzt der Fall eines 52-jährigen Sexualstraftäters. Ihm wurde Beihilfe zum Suizid wegen „unerträglicher psychischer Qualen“ gewährt.

Quelle: Imabe-Newsletter Oktober 2014
Foto: © Dan Race - Fotolia

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Montag, 15. September 2014

Public Health: WHO fordert mehr Einsatz in der Suizidprävention


WHO

Jeder Suizid ist eine Tragödie, die Familien, Gemeinden und ganze Länder betrifft

Jährlich begehen weltweit 800.000 Menschen Selbstmord, das entspricht 1,4 Prozent aller Todesfälle. Dies geht aus dem aktuellen WHO-Report Preventing Suicide – a global Imperative 2014 hervor. Die höchsten Suizidraten – für fast alle Regionen der Welt – sind bei Männern und Frauen über 70 Jahren. In der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen ist Selbstmord inzwischen die zweithäufigste Todesursache überhaupt. In den wohlhabenden Ländern (25 Prozent der Suizide weltweit) gehen gar 1,7 Prozent aller Todesfälle auf Selbsttötungen zurück.
 
In Österreich nahmen sich nach den Zahlen der WHO im Jahr 2012 insgesamt 1.319 Menschen das Leben. Der weltweite Durchschnitt liegt bei 11,4 Selbstmorden pro 100.000 Einwohner. Mit 11,5 liegt Österreich knapp darüber, gleichauf mit Äthiopien. Deutschland liegt mit 9,2 unter dem Durchschnitt, USA mit 19,4 erschreckend hoch. Laut der Studie ist ein bereits gescheiterter Suizidversuch der größte Risikofaktor für einen weiteren Versuch. 

Ursachen für den Wunsch, eigenhändig und verfrüht aus dem Leben zu scheiden, seien häufig schwere mentale Probleme wie Depressionen, erläutert WHO-Generaldirektorin Margaret Chan anlässlich der Präsentation des Reports zum Welttag der Suizidprävention. Oft führe übermäßiger Alkoholkonsum zu den psychischen Problemen oder gehe mit ihnen einher. Der Untersuchung zufolge spielt in etwa 25 bis 50 Prozent aller Suizide Alkoholismus oder Drogenmissbrauch eine Rolle. Weitere individuelle Risikofaktoren sind dem WHO-Report zufolge Job- und Finanzprobleme. Aber auch ein allgemeines Gefühl der Hoffnungslosigkeit, das Vorhandsein chronischer Schmerzen oder Krankheiten können den Anstoß zu der Entscheidung geben, sich das Leben zu nehmen. 

Die WHO stellt ein Bündel von Präventionsmaßnahmen vor: So müsse der Zugang zu Waffen, Giften und gefährlichen Medikamenten eingeschränkt werden. Weiters sollten die Medien in einer „verantwortlichen“ Weise berichten, um Nachahmung zu vermeiden. Außerdem müssten Menschen mit mentalen Problemen, chronischen Schmerzen und in akuten emotionalen Stresslagen eine bessere Betreuung erfahren. 

In der WHO-Statistik ist die Anzahl der Fälle von assistiertem Suizid nicht eigens ausgewiesen. Eine Pilotstudie im Raum Zürich, die kürzlich im Journal of Medical Ethics veröffentlicht wurde (doi:10.1136/medethics-2014-102091, Published Online First: 20. August 2014) zeigte, dass sich innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Ausländer, die zwecks Suizidunterstützung in die Schweiz gingen, verdoppelt hat. Im Schnitt waren die „Selbstmordtouristen“, wie die Autoren sie bezeichnen, 69 Jahre alt, knapp 60 Prozent waren Frauen. Fast alle töteten sich mit Hilfe eines Schlafmittels. Die Zahl Lebensmüder ohne lebensbedrohliche Erkrankung ist ebenfalls angestiegen. 

„Jeder Suizid ist eine Tragödie, die Familien, Gemeinden und ganze Länder betrifft“, betonte Chan. Die Hinterbliebenen – Familienangehörige und Freunde – hätten sehr oft mit Traumata und psychischen Problemen zu kämpfen. Zu lange sei der Suizid ein Tabu gewesen, die Staaten sollten dieses „große Problem der öffentlichen Gesundheit angehen“. Bislang würden nur 28 Staaten – darunter Österreich – nationale Programme zur Suizidprävention durchführen.

Quelle: Imabe-Newsletter September 2014

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Montag, 14. Februar 2011

Euthanasie: Kein Recht auf Suizid, sagt Europäischer Menschengerichtshof

Staat ist nicht zu Selbstmord-Beihilfe verpflichtet

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat abermals in einem Streit um Beihilfe zum Suizid entschieden, dass ein Staat nicht zu Selbstmord-Beihilfe verpflichtet ist (Pressemitteilung zum Urteil Haas vs. Schweiz, online 20. 01. 2011). Die Straßburger Richter wiesen dabei die Klage eines Schweizers ab, der wegen einer psychischen Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen wollte. Der 57-jährige Mann, der seit rund 20 Jahren an einer schweren psychischen Krankheit leidet, wollte seinem Leben, das er als nicht mehr würdig empfand, ein Ende setzen. Die Ärzte hätten sich jedoch geweigert, ihm das dafür notwendige rezeptpflichtige Mittel Pentobarbital zu verschreiben. Auch die Behörden und schließlich das Schweizer Bundesgericht wiesen seine Klage zurück. Daraufhin legte er Beschwerde beim EGMR ein und berief sich dabei auf Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach ihm seines Erachtens das Recht zustünde, über seinen eigenen Tod zu entscheiden. Der Staat oder ein Dritter habe deshalb die Pflicht, ihn beim Selbstmord zu unterstützen, so dass dieser sicher gelinge und schmerzfrei sei.

Der EGMR entschied, dass ein Mensch frei über die Art und den Zeitpunkt seines Todes selbst entscheiden könne. Allerdings gebe es keine „positive Verpflichtung“ eines Staates, eine tödliche Medikamentendosis zur Verfügung zu stellen. In ihrem Urteil betonten die Straßburger Richter, dass die Gefahren eines Systems, in dem die Beihilfe zum Suizid erleichtert würde, nicht unterschätzt werden dürften. Das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben bedeute für die Staaten auch die Pflicht, Regelungen dafür zu treffen, dass die Entscheidung, das Leben zu beenden, wirklich dem freien Willen des Betroffenen entspreche.

Quelle: IMABE-Newsletter Februar 2011

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Montag, 12. April 2010

Niederlande: Parlament debattiert über „Letzte-Wille-Pille“ für Menschen ab 70

In Österreich fordern Caritas und Hospiz ein Euthanasie-Verbot in der Verfassung

In den Niederlanden wird jetzt, neun Jahre nach der Legalisierung der Euthanasie, der nächste Schritt vorbereitet: Die „Letzte-Wille-Pille“ für Menschen über 70 Jahre. Wer als Pensionist nicht mehr leben will, soll ein Recht auf Beihilfe zum Selbstmord haben, egal, ob krank oder gesund. Die einflussreiche Organisation „Right to Die“, die in den Niederlanden bereits seit 1973 aktiv ist und dort nach eigenen Angaben 100.000 Mitglieder hat, läutete diese Diskussion durch eine Unterschriftenaktion ein. Von deren Erfolg sei man „überwältigt“ gewesen, heißt es aus dem Büro der Euthanasie-Organisation. Nun beschäftigt sich das Parlament mit ihren Forderungen, darunter mit jener, auch nicht-medizinisches Personal auszubilden, damit sie tödliche Injektionen verabreichen oder Suizid-Pillen an gesunde, über 70-jährige Menschen verteilen können. „Zertifizierte Selbstmord-Assistenten“ könnten besser unterscheiden, ob es sich bloß um eine vorübergehende Depression oder einen „anhaltenden Herzenswunsch“ zu sterben handle, argumentieren die Lobbyisten, wie die britische Zeitung Daily Telegraph berichtet (online, 10. 03. 2010).

Österreich setzt in der Bewältigung von Leid und Schmerz auf eine andere Karte: Der Dachverband „Hospiz Österreich“ und die Wiener Caritas fordern ein Sterbehilfeverbot in der österreichischen Verfassung und zeigen sich hinsichtlich einer Umsetzung zuversichtlich. Der Umgang mit Menschen am Ende des Lebens sei entscheidend für das menschliche Antlitz einer Gesellschaft, heißt es in einer am 21. 03. 2010 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Organisationen fordern darin die Regierung auf, ein klares „Ja“ zur Hospizarbeit zu setzen. Wer sich gegen aktive Sterbehilfe ausspreche, müsse für eine optimale Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung Sorge tragen. Ein in der Verfassung verankertes Sterbehilfeverbot wäre „nicht nur ein Bekenntnis zum Leben, sondern auch ein Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus“, heißt es in der Erklärung.

Quelle: IMABE-Newsletter April 2010

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