Dienstag, 16. April 2013

EU: Bürgerinitiative One of Us kann noch bis 9.5. online unterschrieben werden

Bereits 242.000 Unterschriften zum Schutz des Embryos

Die Europaweite Bürgerinitiative One of Us („Eine/r von uns“) kann in Österreich noch bis 9. Mai online unterschrieben werden. Dann endet hierzulande die Eintragungsfrist. Für die Unterschriften müssen online Namen, Adresse und Passnummer angegeben werden. 

One of Us fordert von der Europäischen Union den Schutz der Würde und des Lebens des Embryos, denn er ist ‚einer von uns’: „Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet, und seine Unversehrtheit sichergestellt werden“. Die Bürgerinitiative fordert, „die Finanzierung aller Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen oder zum Ziel haben, einzustellen“. Betroffen wäre davon vor allem die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung. 

Die Initiatoren berufen sich in ihrer Argumentation auf das sogenannte „Brüstle-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2011, wonach menschliche embryonale Stammzellen nicht für die Forschung patentiert werden dürfen, da die Zerstörung von Embryonen für die Stammzellen-Gewinnung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße und es sich bei befruchteten Eizellen um Embryonen handle. Logische Konsequenz daraus sei es laut der Initiative, dass jegliche Finanzierung von Aktivitäten eingestellt werden müsste, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen. „Was für Patentämter gilt, sollte für die gesamte Politik der EU gelten“, argumentieren die Initiatoren aus sieben EU-Ländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Ungarn und Polen). 

Notwendig für die Behandlung der Gesetzesvorschläge einer europäische Bürgerinitiative durch die EU-Kommission sind eine Million Unterschriften aus zumindest einem Viertel - also derzeit sieben – der EU-Mitgliedstaaten. Wer One Of Us unterzeichnen will, muss Bürgerin oder Bürger der EU sein, d. h. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, und wie im EU-Wahlrecht mindestens 18 Jahre alt sein, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt.

Labels: , , ,

Studie: Positiver Zusammenhang zwischen Religion und psychischer Gesundheit

Religiosität von Patienten ist eine wichtige nutzbare Ressource in der Therapie

Religiöse Menschen sind weniger oft von Depression, Suchtkrankheiten oder Suizid betroffen als Atheisten. Dies ist das Ergebnis einer österreichisch-amerikanischen Übersichtsstudie, die jüngst im Journal of Religion and Health veröffentlicht wurde. 

Das Team um Raphael Bonelli, Psychiater und Neurologe an der Sigmund-Freud-Universität in Wien, und seinem Kollegen Harold G. Koenig, Vorstand des Center for the Study of Religion/Spirituality and Health an der Duke University, untersuchte alle Forschungsarbeiten zu Religiosität und psychischer Gesundheit, die seit 1990 weltweit in den meistzitierten psychiatrischen und neurologischen Fachzeitschriften erschienen sind. 

72 Prozent der relevanten Studien zeigten, dass die psychische Gesundheit mit dem Ausmaß, in dem sich ein Mensch religiös-spirituell engagierte, stieg, bei 18 Prozent war der Zusammenhang nicht eindeutig, nur bei fünf Prozent fiel er negativ aus. Für Bonelli bestätigen diese detaillierten und umfangreichen Daten den stabilisierenden Faktor von Religiosität. „Natürlich werden aber immer wieder auch religiöse Menschen psychisch krank oder nehmen sich das Leben“, räumt der Psychiater gegenüber Kathpress (online 1. 4. 2013) ein, eine 100-prozentige Garantie gebe es nie. Für Bonelli, der das Institut für Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie (RPP) leitet, sind die Studienergebnisse klarer Auftrag an Psychiater und Therapeuten, die vorhandene Religiosität von Patienten als nutzbare Ressource anzusehen, nach der man durchaus „ebenso wie nach der Familie“ fragen solle. 

Dass Religion und Spiritualität für eine optimale medizinische Betreuung von Patienten eine wichtige Rolle spielen, zeigte auch eine kürzlich in der Psychiatrischen Praxis veröffentlichte Studie (2013; 40(01): 43-48 DOI: 10.1055/s-0032-1327242). Wissenschaftler von der Abteilung für Psychiatrie der Universität Münster fanden heraus, dass Religion und Spiritualität bei drei von vier Patienten eine mehr oder weniger große Rolle spielten. Es gab zudem deutliche Hinweise dafür, dass Religiosität einen positiven Effekt für die Krankheitsbewältigung hatte.

Labels: , , , ,

Großbritannien: Kind mit drei genetischen Elternteilen rückt näher

Scharfe Proteste von Wissenschaftlern gegen Liberalisierung

Die oberste Regulierungsbehörde für Fortpflanzungsmedizin in Großbritannien, die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), hat der Regierung empfohlen, ein Verfahren der künstlichen Befruchtung zu erlauben, bei dem das Kind drei genetische Elternteile hat. Die Methode, die eine Keimbahnmanipulation mit einschließt, soll es ermöglichen, dass Paaren mit einer mitchondrialen Erkrankung „die Chance auf ein gesundes Kind“ gegeben wird, so die HFEA-Vorsitzende Lisa Jardine (vgl. Pressemitteilung, online 20. 3. 2013). 

Eine Reihe von Erbkrankheiten, sogenannte Mitochondriopathien, gehen auf Gendefekte der im Plasma in der Eizelle befindlichen Mitochondrien zurück. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa eines von 5000 bis 10.000 Neugeborenen an einer dieser Krankheiten leidet. Britische Wissenschaftler hatten im Jahr 2005 erstmals die Genehmigung für Versuche an Embryonen mit einer mitochondrialen Erkrankung erhalten. Im Jahr 2010 gelang es Forschern der Universität Newcastle, das Erbgut des Zellkerns eines Embryos (entstanden durch das männliche Sperma und die Eizelle einer Frau mit bisher unheilbarer Mitochondriopathie) in die entkernte Eizelle einer zweiten Frau (mit gesunden Mitochondrien) einzusetzen. Rund 40 Prozent der so erzeugten Embryonen entwickelten sich weiter, wurden aber später im Rahmen der Forschung getötet. Sie hatten drei genetische Elternteile: Zwei, deren Erbgut im Kern steckt, und eine weitere Mutter, von der die Zellhülle mitsamt den DNA-Anteilen in den Mitochondrien stammt. 

Die HFEA beruft sich in ihrer Empfehlung unter anderem auf eine Online-Befragung, wonach es eine „breite Unterstützung“ in der Bevölkerung für dieses Verfahren gebe. Die Daten seien irreführend und offenbar bereits auf ein gewünschtes Ergebnis hin interpretiert, kritisiert dagegen das in Kalifornien ansässige Center for Genetics and Society. Ein genauerer Blick auf die Online-Umfrage zeige nämlich, dass die Mehrheit der Befragten im Grunde gegen die Herstellung von Drei-Elternteile-Kindern sei (vgl. online 21. 3. 2013). 

Ethisch würde die Einführung der Erbgutmanipulation einen enormen Rückschritt bedeuten. In einem Brief an die Londoner Times (online 20. 3. 2013, Volltext) sprachen sich mehr als 30 namhafte Bioethiker aus der ganzen Welt gegen eine Mitochondrien-Manipulation aus. „Es wäre das erste Mal, dass vorsätzlich genetische Veränderungen von Kindern und deren Nachkommen ausdrücklich zugelassen würden. Damit wäre das Tor für weitere genetische Veränderungen von Menschen mit unabsehbaren Folgen geöffnet“, warnen die Ethiker. 

Sie erinnern, dass jegliche Manipulation der Keimbahn zum Zweck der Fortpflanzung in zahlreichen internationalen Abkommen, die auch Großbritannien unterzeichnet hat, untersagt wurde. Die Wissenschaftler fordern die britische Regierung auf, ihre Verantwortung für die Völkergemeinschaft wahrzunehmen und nicht im Alleingang einen „schwerwiegenden Präzedenzfall zu schaffen“. Hinzu komme das Problem der Eizellenspende und der dadurch wachsenden Ausbeutung von Frauen. Ein US-Forscherteam hatte im Oktober 2012 in Nature (doi: 10.1038/nature11647) von ähnlichen Exprimenten berichtet: Zur Herstellung von 13 keimbahnmanipulierten Embryonen hatten sie insgesamt 106 Eizellen von Frauen benötigt.

Foto: © Thommy Weiss  / pixelio.de

Labels: , , , ,

Pharmaindustrie: Roche verspricht Veröffentlichung der Studiendaten über Tamiflu

Druck auf Hersteller des bestverkauften Grippemittels wächst

Seit über drei Jahren versuchen Forscher, Einblick in die noch unpublizierten Daten des Pharmakonzerns Roche zu Tamiflu (Oseltamivir) zu erhalten. Im Kern geht es um die Frage, ob das Unternehmen womöglich das positive Bild von der Wirksamkeit des Medikaments, dem bestverkauften Grippemittel, geschönt hatte (vgl. November 2012, BMJ-Initiative: Pharmakonzerne sollen alle Daten offenlegen). Die Cochrane Collaboration, die unparteiisch Nutzen und Schaden medizinischer Therapien und Arzneimittel untersucht, und das British Medical Journal werfen Roche-Pharma vor, Daten zu seinem Grippemedikament zurückzuhalten und dadurch eine unabhängige Bewertung zu Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels zu erschweren. Roche war an insgesamt 74 klinischen Studien beteiligt. Offengelegt wurden die Daten bis heute nicht. Nun scheint der Schweizer Konzern doch einzuwilligen. Am 2. April hat Roche den Forschern in einem Email zugesichert, nicht nur die Daten zu den 74 firmen-gesponserten Studien zu veröffentlichen, sondern auch die klinischen Studienberichte (CSR) zur Verfügung zu stellen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 5. 4. 2013). Die Veröffentlichung soll im Laufe der kommenden Monate passieren. 

Um für die Vogelgrippe (2005) und die Schweinegrippe (2009) gewappnet zu sein, sollen Regierungen weltweit Tamiflu im Wert von acht Milliarden US-Dollar gehortet haben. Auf dem Höhepunkt der Pandemieangst wurde Tamiflu für Roche zum Verkaufsschlager. Behörden wie die WHO oder die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hatten Empfehlungen zum Einsatz von Tamiflu ausgesprochen – ohne dass sie dabei auf die vollständigen Studiendaten zugreifen konnten. Seit 2002 hat Roche mit seinem Grippemittel einen Umsatz von rund zwölf Milliarden Dollar gemacht. In den Ländern wurde das Medikament zum Ladenhüter: „Denn die Angst hat sich zweimal als unbegründet erwiesen: An der Vogelgrippe sind weltweit 258 Menschen gestorben“, schreibt Rüdiger Meyer im Deutschen Ärzteblatt (2013; 110(4): A-132 / B-121 / C-121). Bereits 2009 hatte die Cochrane Collaboration Zweifel an der Wirksamkeit von Tamiflu geäußert. Sie begrüßt das Verhalten von Roche nun mit Zurückhaltung. Der Konzern habe bereits in der Vergangenheit die Veröffentlichung der Studien angekündigt, dann aber den Worten nicht immer Taten folgen lassen.

Labels: , , , ,

USA: Bundesstaat verankert Lebensschutz im Gesetz

North Dakota untersagt Abtreibung bei genetischem Defekt und senkt die Frist

Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Empfängnis eine Person im juristischen Sinn. Dies wurde im US-Bundesstaat North Dakota nun auch gesetzlich verankert. Das Repräsentantenhaus hat das Gesetz mit 57 gegen 35 Stimmen angenommen, nachdem auch der Senat dafür gestimmt hatte, berichtet die Huffington Post (online 22. 3. 2013). Der Abstimmung gingen zwei gesetzliche Neuregelungen zur Abtreibung voran, die einen höheren Schutz des Ungeborenen gewährleisten. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in North Dakota nun untersagt, sobald der fetale Herzschlag hörbar ist (ca. sechs Wochen nach der Empfängnis, im Ultraschall nachweisbar schon nach drei Wochen); Abtreibungen mit der Begründung eines genetischen Defektes beim Baby sind künftig nicht mehr erlaubt. Keith Mason, Präsident der Pro-Life-NGO Personhood USA begrüßte die Entscheidung North Dakotas als „historischen Fortschritt“ zum Schutz des Menschen durch den Staat. Der Weg zur Achtung der Menschenrechte sei nun für alle US-Bundesstaaten geebnet. 

Im November 2014 werden die Bürger North Dakotas bei den Wahlen über eine Verfassungsänderung entscheiden. Sollte diese angenommen werden, würde folgendes in der Verfassung verankert sein: „Das Recht auf Leben in jedem Moment der menschlichen Entwicklung ist unveräußerlich und muss anerkannt und geschützt werden.“

Laut einer Studie des Guttmacher Instituts (Guttmacher Policy Review, Winter 2012; 15: 1), einer Familienplanungs-Organisation, die für das Recht auf Abtreibung eintritt, sei in den USA ein „besorgniserregender Trend“ bemerkbar: So hätten im Jahr 2011 26 Bundesstaaten den Schwangerschaftsabbruch mit insgesamt 92 neuen Gesetzen erschwert.

Der Schwangerschaftsabbruch ist seit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes Roe versus Wade im Jahr 1973 in den USA bis zum Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Föten grundsätzlich erlaubt. Die 50 Bundesstaaten dürfen aber ärztliche Eingriffe und Therapien regulieren. Die damalige Klägerin, die unter dem Namen „Jane Roe“ auftrat, hieß in Wirklichkeit Norma McCorvey. Sie war als 21jährige Alleinerzieherin ungeplant schwanger geworden und wollte legal abtreiben. Abtreibungsaktivisten brachten ihren Fall vor Gericht und durch diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde das Abtreibungsverbot gekippt. Kaum bekannt ist die weitere Lebensgeschichte von Norma McCorvey. Sie hat ihr Kind nicht abgetrieben und ist Mutter von drei Töchtern (vgl. Interview: „Norma“, Jane Roe). Das Abtreibungsgesetz aufgrund Roe versus Wade sieht McCorvey inzwischen als größten Fehler ihres Lebens und tritt seit rund 20 Jahren als Lebensschützerin für das Recht des Ungeborenen ein. Zwischen 1973 und 2008 wurden in den USA rund 50 Millionen legale Abtreibungen durchgeführt.

Foto: © Benjamin Thorn  / pixelio.de

Labels: , , , ,

Studie: Mütterlicher Stress kann dauerhaft Schädigungen bei Ungeborenem auslösen

Forschergruppe aus Edinburgh glaubt entsprechenden Wirkmechanismus gefunden zu haben 

Psychosozialer Stress von Müttern während der Schwangerschaft kann sich dauerhaft negativ auf die Gesundheit des Kindes auswirken und das Risiko für bestimmte Erkrankungen im Erwachsenenalter erhöhen, zum Beispiel für eine Schwächung des Immunsystems, für eine Erkrankung an Schizophrenie, für die Entwicklung einer Insulinresistenz oder Verhaltensauffälligkeiten und affektive Störungen (vgl. Neuere Entwicklungen in der Pränatalmedizin, Kapitel 2.4. Gefährdung durch den Schwangerschaftskonflikt, in: Imago Hominis (2012); 19(4): 271-291). Dieses Phänomen wird schon länger untersucht. Eine Forschergruppe um Megan Holmes von der University of Edinburgh glaubt nun, den zugrundeliegenden Mechanismus gefunden zu haben. Die Neuroendokrinologin präsentierte ihre Ergebnisse jüngst auf dem Kongress der British Neuroscience Association in London (vgl. Sciencedaily, online 7. 4. 2013). Laut Holmes kommt dabei der Regulierung der Glucocorticoide – also Hormone, die für die Verarbeitung von Stress eine entscheidende Rolle spielen – durch das Enzym 11ß-HSD2 eine entscheidende Bedeutung zu. Das Enzym findet sich in der Plazenta und im fetalen Gehirn. Um seine Rolle genauer zu identifizieren, setzten Holmes und Kollegen genmanipulierte Mäuse, denen das 11ß-HSD2-Enzym fehlte, einer hohen Dosis an Stresshormonen aus. Das Ergebnis: Die Nachkommen waren in ihrem fetalen Wachstum reduziert und zeigten abnorme Angstzustände. Auch war die Plazenta kleiner, weniger durchblutet und lieferte weniger Nährstoffe an den Fötus. 

Holmes folgert daraus, dass das Enzym 11ß-HSD2 in der Plazenta (und nicht im Gehirn) das entscheidende Schutzschild gegen die schädlichen Wirkungen von Stresshormonen ist, weil es im Stande ist, diese rechtzeitig zu deaktivieren. Eine übermäßige Produktion von Glucocorticoiden hat ungünstige Auswirkungen auf die Programmierung der Gene im Fötus. Die Wissenschaftler erhoffen sich von weiteren Studien genauere Kenntnisse über die Wechselwirkung von mütterlichem Stress und genetischer Anfälligkeit in der Entwicklung des Kindes.

Foto:  © Cornelia Menichelli  / pixelio.de

Labels: , , , ,

Public Health: Familienmahlzeiten fördern emotionale Stabilität von Teenagern

Gemeinsames Essen stärkt Vertrauen und wirkt als Schutzfaktor gegen Essstörung

Regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten können die psychische Gesundheit bei Teenagern signifikant verbessern, unabhängig davon, ob sie gerne mit ihren Eltern reden oder nicht. Das ist das Ergebnis einer jüngst im Journal of Adolescent Health (2013; 52: 433-438) publizierten Studie. Die Untersuchung zeigte, dass Jugendliche, die gemeinsame Familienmahlzeiten hatten, ein stärkeres Vertrauen entwickelten und emotional stabiler waren als jene ohne gemeinsames Essen.
Die Forscher untersuchten den Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Familienessen und der psychischen Gesundheit unter 26.069 kanadischen Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren. „Je häufiger die Familienmahlzeiten waren, desto seltener gab es emotionale und Verhaltensprobleme und desto größer waren emotionales Wohlbefinden, Vertrauen, Hilfsbereitschaft anderen gegenüber und die Lebenszufriedenheit“, fasst Studienleiter Frank Elgar vom Institut für Gesundheits- und Sozialpolitik der McGill University in Montreal/Kanada die Studienergebnisse zusammen. Dieser Effekt war unabhängig von Geschlecht, Alter und sozioökonomischem Status.

Die Studie Canadian Health Behaviour in School-Aged Children war Teil einer weltweiten Kooperation von insgesamt 43 Ländern, die von der WHO durchgeführt wurde. Familienmahlzeiten haben offenbar eine Schlüsselfunktion bei der Interaktion in der Familie und bieten Eltern eine wichtige Möglichkeit, ihren Kindern ein gesundheitsbewusstes Verhalten beizubringen. Außerdem sind diese Zeiten für Teenager eine gute Gelegenheit, ihre Probleme zur Sprache zu bringen, und können auch dazu dienen, ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit und Wertschätzung zu geben – wichtige Voraussetzungen für psychisches Wohlbefinden.

Frühere Studien hatten bereits gezeigt, dass Familienmahlzeiten positive Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern haben: So bieten regelmäßige Familienmahlzeiten einen Schutzfaktor gegen Essstörungen (vgl. 2008, Studie: Gemeinsame Mahlzeiten stärken gesundes Essverhalten) und beugen Übergewicht und mangelhafter Ernährung vor (vgl. Pediatrics 2011, DOI: 10.1542/peds.2010-1440 bzw. Science ORF, online 14. 7. 2011).

Quelle: IMABE-Newsletter April 2013
Foto: © Rainer Sturm  / pixelio.de

Labels: , , ,