USA: Bundesstaat verankert Lebensschutz im Gesetz
North Dakota untersagt Abtreibung bei genetischem Defekt und senkt die Frist
Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Empfängnis eine
Person im juristischen Sinn. Dies wurde im US-Bundesstaat North Dakota
nun auch gesetzlich verankert. Das Repräsentantenhaus hat das Gesetz
mit 57 gegen 35 Stimmen angenommen, nachdem auch der Senat dafür
gestimmt hatte, berichtet die Huffington Post (online 22. 3. 2013).
Der Abstimmung gingen zwei gesetzliche Neuregelungen zur Abtreibung
voran, die einen höheren Schutz des Ungeborenen gewährleisten. Ein
Schwangerschaftsabbruch ist in North Dakota nun untersagt, sobald der
fetale Herzschlag hörbar ist (ca. sechs Wochen nach der Empfängnis, im
Ultraschall nachweisbar schon nach drei Wochen); Abtreibungen
mit der Begründung eines genetischen Defektes beim Baby sind künftig
nicht mehr erlaubt. Keith Mason, Präsident der Pro-Life-NGO Personhood USA
begrüßte die Entscheidung North Dakotas als „historischen Fortschritt“
zum Schutz des Menschen durch den Staat. Der Weg zur Achtung der
Menschenrechte sei nun für alle US-Bundesstaaten geebnet.
Im November 2014 werden die Bürger North Dakotas bei
den Wahlen über eine Verfassungsänderung entscheiden. Sollte diese
angenommen werden, würde folgendes in der Verfassung verankert sein:
„Das Recht auf Leben in jedem Moment der menschlichen Entwicklung ist
unveräußerlich und muss anerkannt und geschützt werden.“
Laut einer Studie des Guttmacher Instituts (Guttmacher Policy Review, Winter 2012; 15: 1),
einer Familienplanungs-Organisation, die für das Recht auf Abtreibung
eintritt, sei in den USA ein „besorgniserregender Trend“ bemerkbar: So
hätten im Jahr 2011 26 Bundesstaaten den Schwangerschaftsabbruch mit
insgesamt 92 neuen Gesetzen erschwert.
Der Schwangerschaftsabbruch ist seit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes Roe versus Wade
im Jahr 1973 in den USA bis zum Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des
Föten grundsätzlich erlaubt. Die 50 Bundesstaaten dürfen aber ärztliche
Eingriffe und Therapien regulieren. Die damalige Klägerin, die unter
dem Namen „Jane Roe“ auftrat, hieß in Wirklichkeit Norma McCorvey. Sie
war als 21jährige Alleinerzieherin ungeplant schwanger geworden und
wollte legal abtreiben. Abtreibungsaktivisten brachten ihren Fall vor
Gericht und durch diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde
das Abtreibungsverbot gekippt. Kaum bekannt ist die weitere
Lebensgeschichte von Norma McCorvey. Sie hat ihr Kind nicht abgetrieben
und ist Mutter von drei Töchtern (vgl. Interview: „Norma“, Jane Roe). Das Abtreibungsgesetz aufgrund Roe versus Wade
sieht McCorvey inzwischen als größten Fehler ihres Lebens und tritt
seit rund 20 Jahren als Lebensschützerin für das Recht des Ungeborenen
ein. Zwischen 1973 und 2008 wurden in den USA rund 50 Millionen legale
Abtreibungen durchgeführt.
Quelle: IMABE-Newsletter April 2013
Foto: © Benjamin Thorn / pixelio.de
Labels: Abtreibung, Gesetz, Lebensschutz, North Dakota, USA
1 Kommentare:
Wir leben in einer erstaunlichen Zeit, in der es für alle kinderlosen Paare möglich wurde, Eltern ihres Kindes zu werden. Vielleicht gibt es in Europa Probleme mit dem gesetzlichen Rahmen, gerade weil es in diesem schwierigen Bereich einen Mangel an professionellen Ärzten gibt. Genetik und Fortpflanzung sind keine Witze. Ich hatte das Glück, eine Klinik in der Ukraine zu finden, wo ich die Dienste der Leihmutterschaft in Anspruch nehmen konnte. Es handelt sich um die Klinik von Professor Feskov in Charkiv, sie wird auch Feskov Human Reproduction Group genannt. Dank professioneller Ärzte wurde ich die Mutter eines wunderschönen Jungen. Es gab keine Probleme, die Ukraine und die Dokumente zu verlassen. So kann ich allen Zweiflern sagen: Haben Sie keine Angst, Sie können bis ans Ende der Welt gehen, um Ihr Kind zu holen, und die Ukraine ist nicht das Ende der Welt.
Vor kurzem habe ich ein ukrainisches Gesetz über Leihmutterschaft gefunden, das ins Deutsche übersetzt wurde. Sehr nützliche Informationen, ich rate allen, die an diesem Thema interessiert sind, sie zu lesen. https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf
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