Dienstag, 16. April 2013

USA: Bundesstaat verankert Lebensschutz im Gesetz

North Dakota untersagt Abtreibung bei genetischem Defekt und senkt die Frist

Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Empfängnis eine Person im juristischen Sinn. Dies wurde im US-Bundesstaat North Dakota nun auch gesetzlich verankert. Das Repräsentantenhaus hat das Gesetz mit 57 gegen 35 Stimmen angenommen, nachdem auch der Senat dafür gestimmt hatte, berichtet die Huffington Post (online 22. 3. 2013). Der Abstimmung gingen zwei gesetzliche Neuregelungen zur Abtreibung voran, die einen höheren Schutz des Ungeborenen gewährleisten. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in North Dakota nun untersagt, sobald der fetale Herzschlag hörbar ist (ca. sechs Wochen nach der Empfängnis, im Ultraschall nachweisbar schon nach drei Wochen); Abtreibungen mit der Begründung eines genetischen Defektes beim Baby sind künftig nicht mehr erlaubt. Keith Mason, Präsident der Pro-Life-NGO Personhood USA begrüßte die Entscheidung North Dakotas als „historischen Fortschritt“ zum Schutz des Menschen durch den Staat. Der Weg zur Achtung der Menschenrechte sei nun für alle US-Bundesstaaten geebnet. 

Im November 2014 werden die Bürger North Dakotas bei den Wahlen über eine Verfassungsänderung entscheiden. Sollte diese angenommen werden, würde folgendes in der Verfassung verankert sein: „Das Recht auf Leben in jedem Moment der menschlichen Entwicklung ist unveräußerlich und muss anerkannt und geschützt werden.“

Laut einer Studie des Guttmacher Instituts (Guttmacher Policy Review, Winter 2012; 15: 1), einer Familienplanungs-Organisation, die für das Recht auf Abtreibung eintritt, sei in den USA ein „besorgniserregender Trend“ bemerkbar: So hätten im Jahr 2011 26 Bundesstaaten den Schwangerschaftsabbruch mit insgesamt 92 neuen Gesetzen erschwert.

Der Schwangerschaftsabbruch ist seit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes Roe versus Wade im Jahr 1973 in den USA bis zum Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Föten grundsätzlich erlaubt. Die 50 Bundesstaaten dürfen aber ärztliche Eingriffe und Therapien regulieren. Die damalige Klägerin, die unter dem Namen „Jane Roe“ auftrat, hieß in Wirklichkeit Norma McCorvey. Sie war als 21jährige Alleinerzieherin ungeplant schwanger geworden und wollte legal abtreiben. Abtreibungsaktivisten brachten ihren Fall vor Gericht und durch diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde das Abtreibungsverbot gekippt. Kaum bekannt ist die weitere Lebensgeschichte von Norma McCorvey. Sie hat ihr Kind nicht abgetrieben und ist Mutter von drei Töchtern (vgl. Interview: „Norma“, Jane Roe). Das Abtreibungsgesetz aufgrund Roe versus Wade sieht McCorvey inzwischen als größten Fehler ihres Lebens und tritt seit rund 20 Jahren als Lebensschützerin für das Recht des Ungeborenen ein. Zwischen 1973 und 2008 wurden in den USA rund 50 Millionen legale Abtreibungen durchgeführt.

Foto: © Benjamin Thorn  / pixelio.de

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