USA: Bundesstaat verankert Lebensschutz im Gesetz
North Dakota untersagt Abtreibung bei genetischem Defekt und senkt die Frist
Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Empfängnis eine 
Person im juristischen  Sinn. Dies wurde im US-Bundesstaat North Dakota 
nun auch gesetzlich verankert.  Das Repräsentantenhaus hat das Gesetz 
mit 57 gegen 35 Stimmen angenommen,  nachdem auch der Senat dafür 
gestimmt hatte, berichtet die Huffington  Post (online  22. 3. 2013).
 Der Abstimmung gingen zwei gesetzliche Neuregelungen zur  Abtreibung 
voran, die einen höheren Schutz des Ungeborenen gewährleisten. Ein  
Schwangerschaftsabbruch ist in North Dakota nun untersagt, sobald der 
fetale  Herzschlag hörbar ist (ca. sechs Wochen nach der Empfängnis, im 
Ultraschall  nachweisbar schon nach drei Wochen); Abtreibungen 
mit der Begründung  eines genetischen Defektes beim Baby sind künftig 
nicht mehr erlaubt. Keith  Mason, Präsident der Pro-Life-NGO Personhood USA
 begrüßte die  Entscheidung North Dakotas als „historischen Fortschritt“
 zum Schutz des  Menschen durch den Staat. Der Weg zur Achtung der 
Menschenrechte sei nun für  alle US-Bundesstaaten geebnet. 
Im November 2014 werden die Bürger North Dakotas bei
 den Wahlen über eine  Verfassungsänderung entscheiden. Sollte diese 
angenommen werden, würde folgendes  in der Verfassung verankert sein: 
„Das Recht auf Leben in jedem Moment der  menschlichen Entwicklung ist 
unveräußerlich und muss anerkannt und geschützt  werden.“
Laut einer Studie des Guttmacher Instituts (Guttmacher Policy  Review, Winter 2012; 15:  1),
 einer Familienplanungs-Organisation, die für das Recht auf Abtreibung  
eintritt, sei in den USA ein „besorgniserregender Trend“ bemerkbar: So 
hätten im  Jahr 2011 26 Bundesstaaten den Schwangerschaftsabbruch mit 
insgesamt 92 neuen  Gesetzen erschwert.
Der Schwangerschaftsabbruch ist seit dem Grundsatzurteil des Obersten  Gerichtshofes Roe versus Wade
 im Jahr 1973 in den USA bis zum Zeitpunkt  der Lebensfähigkeit des 
Föten grundsätzlich erlaubt. Die 50 Bundesstaaten dürfen  aber ärztliche
 Eingriffe und Therapien regulieren. Die damalige Klägerin, die  unter 
dem Namen „Jane Roe“ auftrat, hieß in Wirklichkeit Norma McCorvey. Sie 
war  als 21jährige Alleinerzieherin ungeplant schwanger geworden und 
wollte legal  abtreiben. Abtreibungsaktivisten brachten ihren Fall vor 
Gericht und durch diese  Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde 
das Abtreibungsverbot gekippt.  Kaum bekannt ist die weitere 
Lebensgeschichte von Norma McCorvey. Sie hat ihr  Kind nicht abgetrieben
 und ist Mutter von drei Töchtern (vgl. Interview: „Norma“,  Jane Roe). Das Abtreibungsgesetz aufgrund Roe versus Wade
 sieht  McCorvey inzwischen als größten Fehler ihres Lebens und tritt 
seit rund 20  Jahren als Lebensschützerin für das Recht des Ungeborenen 
ein. Zwischen 1973 und  2008 wurden in den USA rund 50 Millionen legale 
Abtreibungen durchgeführt.
Quelle: IMABE-Newsletter April 2013
Foto: © Benjamin Thorn  / pixelio.de 
Labels: Abtreibung, Gesetz, Lebensschutz, North Dakota, USA




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