Donnerstag, 21. März 2013

PID: Deutschland erlaubt Selektion von Embryonen ab Februar 2014

Schwammige Indikationen und fehlende Kontrolle öffnen Markt für PID, sagen Kritiker

Es war ein letztes Aufgebot: Im Herbst 2012 hatten deutsche Abgeordnete von CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken noch versucht, die Verordnung zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik zu verhindern (vgl. September 2012: Deutschland: Politiker kritisieren PID-Verordnung als nicht gesetzeskonform). Nun stimmte nach monatelangem Streit das Bundeskabinett der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, 25. Februar 2013) von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu. Die Verordnung tritt per 1.2.2014 in Kraft. Bis dahin bleibt die Präimplantationsdiagnostik (PID), die in dafür eigens zugelassenen Zentren nach Bewilligung durch eine achtköpfige Ethikkommission mit Zweidrittel-Mehrheit durchführt werden darf, noch verboten. Danach dürfen auch in Deutschland künstlich erzeugte Embryonen mittels PID auf schwere Erbkrankheiten untersucht und aussortiert werden.
Bereits im Juli 2011 hatte der Bundestag nach emotionaler Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID bei einem grundsätzlichen Verbot zugestimmt. Anders als von Minister Bahr vorgesehen, werden Zentren keinen Rechtsanspruch auf Zulassung haben. Die Zulassung soll davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Laut Schätzungen dürften in Deutschland, wenn die strengen Regeln eingehalten würden, ohnehin nur 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen. Die Forderung von PID-Kritikern überhaupt nur zwei bis drei Zentren zuzulassen – was für den Bedarf völlig ausreichend gewesen wäre –, wurde aber vom FDP-Gesundheitsminister abgelehnt. Damit bleibt die Sorge, dass eine höhere Zahl an PID-Zentren (und damit ein wachsender Markt) auch eine Ausweitung der Indikation für einen Embryonencheck mit sich bringt.
Außerdem ist nicht vorgesehen, dass die Spruchpraxis der Ethikkommissionen erfasst wird. Die Ethikkommissionen müssen bei einer Erlaubnis für eine PID bloß den Begründungstyp melden (elterliche Vorbelastung, Risiko für Tot- oder Fehlgeburt). Was sie dann aber genau unter einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ verstehen, bleibt unbenannt. Damit, so Kritiker, werden künftige Aussagen darüber, ob in Deutschland PID hinsichtlich der Indikationen zurückhaltend oder ausufernd eingesetzt wird, spekulativ bleiben müssen.
Im Informationsvideo Minenfeld PID. Was Präimplantationsdiagnostik mit unseren Kinder macht melden sich Betroffene und Experten kritisch zur PID zu Wort, unter ihnen IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. Das sechsminütige von Jugend für das Leben produzierte Video ist online unter http://pid.youthforlife.net/ abrufbar. Fakten, Daten und ethische Bewertung der PID finden sich auch in der IMABE-Info zur Präimplantationsdiagnostik 2012.

Labels: , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite