PID: Deutschland erlaubt Selektion von Embryonen ab Februar 2014
Schwammige Indikationen und fehlende Kontrolle öffnen Markt für PID, sagen Kritiker
Es war ein letztes Aufgebot: Im Herbst 2012 hatten
deutsche Abgeordnete von CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken noch versucht,
die Verordnung zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik zu
verhindern (vgl. September 2012: Deutschland: Politiker kritisieren PID-Verordnung als nicht gesetzeskonform). Nun stimmte nach monatelangem Streit das Bundeskabinett der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, 25. Februar 2013)
von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu. Die Verordnung tritt per
1.2.2014 in Kraft. Bis dahin bleibt die Präimplantationsdiagnostik
(PID), die in dafür eigens zugelassenen Zentren nach Bewilligung durch
eine achtköpfige Ethikkommission mit Zweidrittel-Mehrheit durchführt
werden darf, noch verboten. Danach dürfen auch in Deutschland künstlich
erzeugte Embryonen mittels PID auf schwere Erbkrankheiten untersucht
und aussortiert werden.
Bereits im Juli 2011 hatte der Bundestag nach
emotionaler Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der
PID bei einem grundsätzlichen Verbot zugestimmt. Anders als von
Minister Bahr vorgesehen, werden Zentren keinen Rechtsanspruch auf
Zulassung haben. Die Zulassung soll davon abhängig gemacht werden, ob
es überhaupt einen Bedarf gibt. Laut Schätzungen dürften in
Deutschland, wenn die strengen Regeln eingehalten würden, ohnehin nur
250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen. Die Forderung
von PID-Kritikern überhaupt nur zwei bis drei Zentren zuzulassen – was
für den Bedarf völlig ausreichend gewesen wäre –, wurde aber vom
FDP-Gesundheitsminister abgelehnt. Damit bleibt die Sorge, dass eine
höhere Zahl an PID-Zentren (und damit ein wachsender Markt) auch eine
Ausweitung der Indikation für einen Embryonencheck mit sich bringt.
Außerdem ist nicht vorgesehen, dass die Spruchpraxis
der Ethikkommissionen erfasst wird. Die Ethikkommissionen müssen bei
einer Erlaubnis für eine PID bloß den Begründungstyp melden (elterliche
Vorbelastung, Risiko für Tot- oder Fehlgeburt). Was sie dann aber
genau unter einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ verstehen, bleibt
unbenannt. Damit, so Kritiker, werden künftige Aussagen darüber, ob in
Deutschland PID hinsichtlich der Indikationen zurückhaltend oder
ausufernd eingesetzt wird, spekulativ bleiben müssen.
Im Informationsvideo Minenfeld PID. Was Präimplantationsdiagnostik mit unseren Kinder macht
melden sich Betroffene und Experten kritisch zur PID zu Wort, unter
ihnen IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. Das sechsminütige von
Jugend für das Leben produzierte Video ist online unter http://pid.youthforlife.net/ abrufbar. Fakten, Daten und ethische Bewertung der PID finden sich auch in der IMABE-Info zur Präimplantationsdiagnostik 2012.
Quelle: IMABE-Newsletter März 2013
Labels: Deutschland, Präimplantationsdiagnostik, Verordnung
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite