Mittwoch, 13. Februar 2013

EU: Bürgerinitiative One of Us zum Schutz des Embryos gestartet

„Eine Million Unterschriften als wichtiges Signal für die Demokratie und Solidarität mit den Wehrlosesten

Die Europaweite Bürgerinitiative One of Us („Eine/r von uns“) kann ab sofort unterstützt werden. Sie fordert von der Europäischen Union den Schutz der Würde und des Lebens des Embryos, denn er ist ‚einer von uns’: „Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet, und seine Unversehrtheit sichergestellt werden“. In Österreich werden bis Mai 2013 Unterschriften (in Papierform und online mit Namen, Adresse und Passnummer) gesammelt. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer begrüßt die Initiative. „Dieses Zeichen der Solidarität mit den wehrlosesten Menschen der Gesellschaft, den Ungeborenen, ist ein wichtiges Signal für die Demokratie. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, damit medizinischer Fortschritt und menschliches Ethos nicht entkoppelt werden – auf Kosten fundamentaler Menschenrechte. Das geht jeden EU-Bürger an“, betont Kummer. 

Die Bürgerinitiative fordert, „die Finanzierung aller Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen oder zum Ziel haben, einzustellen“. Betroffen wäre davon vor allem die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung. Die Initiatoren berufen sich in ihrer Argumentation auf das sogenannte „Brüstle-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2011, wonach menschliche embryonale Stammzellen nicht für die Forschung patentiert werden dürfen, da die Zerstörung von Embryonen für die Stammzellen-Gewinnung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße und es sich bei befruchteten Eizellen um Embryonen handle. Logische Konsequenz daraus sei es laut der Initiative, dass jegliche Finanzierung von Aktivitäten eingestellt werden müsste, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen. „Was für Patentämter gilt, sollte für die gesamte Politik der EU gelten“, argumentieren die Initiatoren aus sieben EU-Ländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Ungarn und Polen). 

Notwendig für die Behandlung der Gesetzesvorschläge einer europäische Bürgerinitiative durch die EU-Kommission sind eine Million Unterschriften aus zumindest einem Viertel - also derzeit sieben – der EU-Mitgliedstaaten. Pro Land muss eine Mindestzahl an Unterstützungserklärungen erreicht werden, die sich an der Einwohnerzahl orientiert. Für Österreich sind das 14.500 Unterstützungserklärungen, „wir wollen aber wesentlich mehr haben“, sagte der Österreich-Sprecher der Initiative, Martin Kugler, gegenüber der APA (online, 30. 1. 2013). Sobald eine Initiative die Voraussetzung erfüllt, kann sie die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Die Chancen, diese Hürde zu bewältigen, sind nach Einschätzung der Initiatoren gut. Wer One Of Us unterzeichnen will, muss Bürgerin oder Bürger der EU sein, d. h. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, und wie im EU-Wahlrecht mindestens 18 Jahre alt sein, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Die Eintragungsfrist der Bürgerinitiative endet in Österreich am 10. Mai.

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