Euthanasie: Wohin steuert Europas Gesetzgebung?
Die Alterung der Bevölkerung nimmt zu, ein kommender
Notstand beim Pflegepersonal wird prophezeit – und zeitgleich wird in
mehreren Staaten eine heiße Debatte über die Frage der Legalisierung
der Euthanasie und des sogenannten assistieren ärztlichen Suizids
geführt, berichtet die internationale Plattform Euthanasia Prevention Coalition (EPCC).
Die EPCC mit Sitz in London wurde 1999 von Alex Schadenberg als
Netzwerk für Organisationen gegründet, die sich klar gegen ein
vermeintliches Recht auf Tötung aussprechen.
Sollen nicht-gewerbsmäßige Sterbehilfe-Vereine auch bald in Deutschland tätig werden dürfen? In den Niederlanden (vgl. Februar 2012: Euthanasie: Holland bietet „ambulante Todesteams“ und „Lebensende-Klinik“) und in der Schweiz ist dies bereits gelebte Praxis. So ermöglicht der Schweizer Verein Dignitas Kranken (und auch Nichtkranken, vgl. Juli 2009: Sterbetourismus: Britische „Klienten“ bei Dignitas sind keine Terminalpatienten) todeswilligen Menschen den Freitod, sofern sie zahlende Mitglieder des Vereins sind.
Wenn es nach dem Regierungsentwurf der
FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht – er
sollte Ende Jänner den Bundestag passieren – wären derartige
Organisationen in Deutschland nicht verboten.
Doch inzwischen gehen die Wogen hoch.
Bundesärztekammer, Hospizverbände, Kirchen und zahlreiche NGOs setzen
sich seit Wochen gegen die geplante Reform des § 217 StGB ein.
Rückenwind bekommen sie u. a. von Seiten der CDU, für die das
„Sterbehilfe-Gesetz“ zu einer Belastungsprobe für die Koalition mit der
FDP zu werden scheint.
CDU-Vizechefin Julia Klöckner kritisiert in einem Interview in der Welt (online 12.12.2012)
den Entwurf scharf: „Würde dieses Gesetz beschlossen, wäre es auch ein
Zeichen des Abschiedes von der Humanität.“ Für sie ist der Entwurf eine
„Scheinlösung“: „Darin soll nur die 'gewerbsmäßige Sterbehilfe'
verboten werden. Aber die Sterbehilfeorganisationen wissen bereits,
dass sie als offen kommerzielle Unternehmen keine Chance hätten. Sie
tarnen sich also als Vereine oder sogar gemeinnützige Organisationen,
die keine Rechnungen schreiben, sondern Mitgliedsbeiträge erheben. Der
Entwurf der Bundesregierung nimmt diese Organisationen nicht in den
Blick.“ Klöckler wirft der Justizministerin vor, dass hier offenbar
Verhältnisse wie in der Schweiz und den Niederlanden salonfähig gemacht
werden sollen. „Das halte ich für hochproblematisch. Der jetzt
vorliegende Gesetzesentwurf kann demnach im wahrsten Sinne des Wortes
lebensgefährlich sein.“
In Belgien, wo die Euthanasie seit 2002 legal ist,
soll nach einem Vorschlag der Sozialisten die Möglichkeit der
Sterbehilfe auch für Minderjährige und Alzheimer-Patienten ins Auge
gefasst werden (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 18.12.2012).
In Frankreich gab es zahlreiche Proteste (vgl. Alliance Vita)
gegen das Vorhaben des sozialistischen Präsidenten Francois Holland,
den assistieren Suizid in Frankreich zu legalisieren. Am 13. Jänner
2013 fand eine Massendemonstration in Paris statt, bei der 800.000 Bürger für den Schutz des Lebens und der Familie protestierten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat inzwischen einen Einspruch eines Braunschweigers abgewiesen, der
Deutschland geklagt hatte, weil die Behörden die nötigen tödlichen
Medikamente verweigert hatten, die seiner Frau den Suizid ermöglicht
hätten (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 19. 12. 2012).
Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2013
Labels: Europa, Euthanasie, Gesetzgebung, Legalisierung, Proteste
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