Patentstreit: Neue Ausrichtung der Stammzellforschung in Sicht
Auch Deutschland verbietet Patent auf ES-Zellen nach Embryonenvernichtung
Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen
zerstört werden, dürfen in Deutschland nicht patentiert werden. Mit
diesem Urteil vom 27. 11. 2012 zog der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
(BGH) einen vorläufigen Schlussstrich unter den seit dem Jahr 1999
andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle
und der Umweltorganisation Greenpeace. Der Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hatte ein Patentierungsverbot von ES-Zellen damit (vgl. 18. 10. 2011, Rechtssache C-34/10)
damit begründet, dass die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von
Stammzellen und deren Verwendung als Rohstoff für die Forschung gegen
den Schutz der Menschenwürde verstoße (vgl. IMABE-Newsletter November 2011).
Nun war Deutschland am Zug, das EuGH-Urteil in
deutsche Rechtssprechung umzusetzen. Nur dann, so das Urteil der
Karlsruher Richter, wenn Stammzellen ohne die Zerstörung von Embryonen
gewonnen wurden, kann deren Nutzung Patentschutz erhalten.
Diese Entscheidung hat für die Wissenschaft wohl
keine besonders große Bedeutung mehr, wie sich nun abzeichnet.
Inzwischen kennen Wissenschaftler mehrere, unterschiedlich gut erprobte
Methoden, mit denen sie an Stammzellen kommen können, ohne Embryonen
zu „verbrauchen“.
Der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament,
Peter Liese, begrüßte die Entscheidung der deutschen Richter. „Die
Entscheidung des BGH ist konsequent. Sie ist ein Sieg menschlicher und
ethischer Grundwerte gegenüber den kommerziellen Interessen Einzelner.
Ein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen darf es nicht geben“,
erklärte Liese (Presseaussendung, online 27. 11. 2012).
Der Mediziner Liese forderte die Wissenschaftler in Deutschland und
Europa auf, den Fokus nun stärker auf die ethisch vertretbare
Alternativen wie adulte Stammzellen, Stammzellen aus dem Nabelschnurblut
und induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen) zu legen.
Die Verleihung des diesjährigen Nobelpreises für
Medizin an den Japaner Shimana Yamanka, dem es als erstem gelang,
iPS-Zellen herzustellen, zeigt, welche große Bedeutung die
quasi-embryonalen Stammzellen inzwischen haben. Yamanaka verwandelte
gewöhnliche Körperzellen in vielseitige Stammzellen. Dank seiner
Methode lassen sich heute Hautzellen so umsteuern, dass sie
quasi-embryonale Fähigkeiten besitzen, ohne dass dabei ein menschlicher
Embryo gefährdet oder getötet werden muss. Die Yamanaka-Methode sei in
die Forscherlabors längst eingezogen, ihr gehöre vermutlich die Zukunft
– auch in der Medizin. Embryonale Stammzellen und mit ihnen Tausende
Embryonen in den Gefriertanks der Fortpflanzungskliniken würden nicht
mehr gebraucht, kommentierte der Deutschlandfunk (online 2. 12. 2012).
Im kommenden Jahr entscheidet die EU, ob die umstrittene Forschung,
die die Tötung von Embryonen einschließt, im Rahmen des 8.
Forschungsprogramms Horizon 2020 noch weiter finanziell unterstützt werden soll.
Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2012
Labels: Deutschland, Patente, Stammzellforschung
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite