Donnerstag, 13. Dezember 2012

Patentstreit: Neue Ausrichtung der Stammzellforschung in Sicht

Auch Deutschland verbietet Patent auf ES-Zellen nach Embryonenvernichtung

Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, dürfen in Deutschland nicht patentiert werden. Mit diesem Urteil vom 27. 11. 2012 zog der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) einen vorläufigen Schlussstrich unter den seit dem Jahr 1999 andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace. Der Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hatte ein Patentierungsverbot von ES-Zellen damit (vgl. 18. 10. 2011, Rechtssache C-34/10) damit begründet, dass die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen und deren Verwendung als Rohstoff für die Forschung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße (vgl. IMABE-Newsletter November 2011). 

Nun war Deutschland am Zug, das EuGH-Urteil in deutsche Rechtssprechung umzusetzen. Nur dann, so das Urteil der Karlsruher Richter, wenn Stammzellen ohne die Zerstörung von Embryonen gewonnen wurden, kann deren Nutzung Patentschutz erhalten. 

Diese Entscheidung hat für die Wissenschaft wohl keine besonders große Bedeutung mehr, wie sich nun abzeichnet. Inzwischen kennen Wissenschaftler mehrere, unterschiedlich gut erprobte Methoden, mit denen sie an Stammzellen kommen können, ohne Embryonen zu „verbrauchen“. 

Der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese, begrüßte die Entscheidung der deutschen Richter. „Die Entscheidung des BGH ist konsequent. Sie ist ein Sieg menschlicher und ethischer Grundwerte gegenüber den kommerziellen Interessen Einzelner. Ein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen darf es nicht geben“, erklärte Liese (Presseaussendung, online 27. 11. 2012). Der Mediziner Liese forderte die Wissenschaftler in Deutschland und Europa auf, den Fokus nun stärker auf die ethisch vertretbare Alternativen wie adulte Stammzellen, Stammzellen aus dem Nabelschnurblut und induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen) zu legen. 

Die Verleihung des diesjährigen Nobelpreises für Medizin an den Japaner Shimana Yamanka, dem es als erstem gelang, iPS-Zellen herzustellen, zeigt, welche große Bedeutung die quasi-embryonalen Stammzellen inzwischen haben. Yamanaka verwandelte gewöhnliche Körperzellen in vielseitige Stammzellen. Dank seiner Methode lassen sich heute Hautzellen so umsteuern, dass sie quasi-embryonale Fähigkeiten besitzen, ohne dass dabei ein menschlicher Embryo gefährdet oder getötet werden muss. Die Yamanaka-Methode sei in die Forscherlabors längst eingezogen, ihr gehöre vermutlich die Zukunft – auch in der Medizin. Embryonale Stammzellen und mit ihnen Tausende Embryonen in den Gefriertanks der Fortpflanzungskliniken würden nicht mehr gebraucht, kommentierte der Deutschlandfunk (online 2. 12. 2012). Im kommenden Jahr entscheidet die EU, ob die umstrittene Forschung, die die Tötung von Embryonen einschließt, im Rahmen des 8. Forschungsprogramms Horizon 2020 noch weiter finanziell unterstützt werden soll.

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Dienstag, 15. November 2011

EuGH: Keine Patente auf menschliche embryonale Stammzellen

Stammzellforschung der Zukunft kann leicht darauf verzichten, sagt deutscher Wissenschaftler

Stammzellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden, dürfen nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) am 18.10.2011 (Rechtssache C-34/10). Wenn Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen zerstört und als Rohstoff für die Forschung verwendet werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, urteilten die Richter in Luxemburg. Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen (ES) sowie für die Verfahren zu ihrer Herstellung.

Die Nutzung von ES-Zellen ist äußerst umstritten, weil sie aus Embryonen stammen, die bei der Gewinnung zerstört werden. Nach Ansicht des Gerichts verstößt dies gegen die guten Sitten, weil es sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich um Embryonen handle. „Der Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen“, schreiben die höchsten EU-Richter in ihrer Begründung, jede menschliche Eizelle sei vom Stadium ihrer Befruchtung an als „menschlicher Embryo anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“. Das Gleiche gelte für unbefruchtete Eizellen, die durch Zellkern-Transplantation oder anderer technische Eingriffe von außen zur Weiterentwicklung angeregt werden.

Hintergrund des Spruchs der Höchstrichter war ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Er hatte 1997 ein Patent auf die Herstellung von Zellen aus menschlichen Embryonen, sowie ihrer Verwendung zu therapeutischen Zwecken, beantragt. Dieses Patent ist zunächst von den deutschen Behörden erteilt worden. Das deutsche Gericht gab jedoch dem Einspruch von Greenpeace gegen das Patent statt. Brüstle legte Revision ein, woraufhin der Deutsche Bundesgerichtshof dem EuGH den Fall vorlegte (vgl. IMABE-Newsletter Jänner 2011: Biopolitik: Europaparlament ist gegen Patentierung embryonaler Stammzellen). In der EU-Biopatentrichtlinie aus dem Jahr 1998 heißt es in Artikel 6, Absatz 2, „dass die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken“ nicht patentierbar ist.

Interessant ist am jetzigen Richterspruch, dass der EuGH einer für die EU allgemein verbindliche Definition des Embryos selbst in seiner frühesten Phase („früher Embryo“, „Präembryo“ genannt) als nicht kommerzialisierbarer Ware folgt. Damit setzt er ein Signal gegen die in weiten Teilen der EU verbreitete radikal utilitaristische Auffassung, wonach die Zerstörung von Embryonen im Dienste der Wissenschaft oder der Entwicklung von zukünftigen Therapien legitim sei. Diese Position könnte nun angesichts des EuGH-Urteils ins Wanken kommen.

Insgesamt ist zu erwarten, dass die durch private oder EU-Gelder geförderte Embryonen vernichtende Forschung ohne Anspruch auf Patente auslaufen wird, da sie sich finanziell kaum lohnt. Im Vergleich zur dynamischen Entwicklung auf dem Gebiet der induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) und schon bestehender zahlreicher Therapien mit adulten Stammzellen haben ES-Projekte zuletzt ohnehin an Attraktivität verloren.

Für Ralf Huss, Pathologe an der Ludwig-Maximilians-Universität München und seit Oktober 2011 Geschäftsführer des Münchner Stammzellpioniers Apceth, ist die ganze Aufregung um das EuGH-Urteil unverständlich. Für Deutschland würden sich keinerlei Nachteil ergeben, sagt Huss gegenüber der Tageszeitung Die Welt (online 25.10.2011): "Wir entwickeln wie alle in der deutschen Branche ohnehin nichts auf Basis embryonaler Zellen - nicht aufgrund der strengen Gesetzgebung, sondern weil die embryonalen Stammzellen bisher weder im Labor noch in der Klinik den Therapieerfolg gezeigt haben, der erhofft wurde."

Quelle: IMABE-Newsletter November 2011

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