Dienstag, 14. Juni 2011

IMAGO HOMINIS-Vorschau: „Hippokrates heute“ analysiert die Aktualität des ärztlichen Berufsethos im Licht der Tradition

Der Stand der Ärzte hat sich wohl wie kein anderer Berufszweig seit jeher um eine standesgemäße Berufsethik bemüht. Das liegt daran, dass Ärzte ihre Tätigkeit nicht nur als Anwendung eines rein naturwissenschaftlich ausgerichteten Wissens und Könnens angesehen haben. Sie haben ihren Beruf auch immer unter den Aspekt der sittlich-ethischen Verantwortung für die Person des Patienten gestellt. Bis heute besteht dieses Bemühen der Mediziner, sich an ethischen Gesichtspunkten zu orientieren. Repräsentativ für diese traditionelle Berufsauffassung kann der sog. Hippokratische Eid bzw. die hippokratische Ethik gelten. Zwar ist der antike Text als Gelöbnisformel kaum noch in Verwendung und im Wortlaut den meisten Ärzten nicht präsent. Wohl aber besitzt er eine gewisse innerliche Aktualität im ärztlichen Bewusstsein.

Das Anliegen dieser und einer weiteren Ausgabe von Imago Hominis ist es, diese Fundamente ärztlicher Ethik wieder bewusst zu machen. Angesichts des Fortschritts in der Medizin fragen sich ja immer mehr Ärzte, ob sie denn wirklich alles tun dürfen, was sie medizinisch können, und wo die Grenzen des ethisch Verantwortbaren zu ziehen sind – was sich etwa in der Etablierung von Ethikkommissionen auf allen Ebenen des Gesundheitswesens ausdrückt.

Die Wiener Medizinhistorikerin Gabriela Schmidt-Wyklicky beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der historischen Entwicklung des hippokratischen Eides und des Corpus Hippocraticum und deren Einfluss auf spätere ärztliche Gelöbnisse bis in die Gegenwart. Dietrich von Engelhardt (Universität Lübeck) analysiert in seinem Beitrag den hippokratischen Aphorismus „Die Kunst ist lang, das Leben kurz, der günstige Augenblick ist flüchtig, die Erfahrung trügerisch, die Entscheidung schwierig“. Er zeigt dabei auf, dass diese Einsichten zeitlose und so auch für das moderne Selbstverständnis des Arztes zentrale Fragen berühren. Der Medizinethiker Axel W. Bauer (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) schreibt über das Rollenverständnis des Arztes im Laufe der Geschichte und verweist auf dessen Abhängigkeit vom und Rücksichtnahme auf den jeweiligen Zeitgeist. Der Mediziner Jan Stejskal (IMABE) setzt das Corpus Hippocraticum in Zusammenhang mit aktuellen Fragen der Palliativmedizin und fragt, ob die hippokratische Medizin eine Orientierungshilfe für oft schwierige Entscheidungen zwischen kurativer und palliativer Medizin am Krankenbett liefern kann. Wie eindringlich sich der Mensch seit der Antike mit seinem unausweichlichen Schicksal beschäftigt hat, zeigt der Philosoph und Theologe Markus Enders (Universität Freiburg i. Breisgau) in seinem Beitrag über das Verständnis von Schicksal in der antiken Welt und dessen Bedeutung für das Machbarkeitsdenken unserer Zeit.


Die Imago-Hominis-Ausgabe 2/2011 mit dem Schwerpunkt „Hippokrates heute I“ findet sich auf http://www.imabe.org/index.php?id=1522 und kann als Einzelheft um € 10,– bezogen werden.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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Nachlese: „Lebensstil und persönliche Verantwortung“ am 12./13. Mai 2011

Am 12. und 13. Mai fand in Wien ein von IMABE in Kooperation mit dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer veranstaltetes Symposium zum Thema „Lebensstil und persönliche Verantwortung“ statt. Medienberichte, Fotos und eine Nachlese finden Sie hier: http://www.imabe.org/index.php?id=1392, darunter die IMABE-Pressemitteilung vom 16. Mai 2011, sowie Ärztemagazin: "Freiheit zum Kranksein?" (19. 05. 2011), Österreichische Ärztezeitung: "Fördern, nicht fordern!" (25. 05. 2011) u.v.m.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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PID: Evangelischer Bischof fordert komplettes PID-Verbot

Deutscher Bundestag entscheidet über Gesetzesänderung noch vor dem Sommer

Die Katholische Kirche, Caritas sowie der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Wolfgang Huber, haben sich für ein "ausnahmsloses gesetzliches Verbot" von Gentests an Embryonen ausgesprochen. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) verstoße gegen den Würdeschutz des Menschen und sei "keine ethisch verantwortbare Möglichkeit", heißt es in einer veröffentlichten Stellungnahme des Kommissariats der Deutschen Bischöfe (Katholisches Büro) und des Caritasverbandes zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Regelung der PID in Deutschland, berichtet Kathpress (online, 25.5. 2011). Der evangelische Bischof Huber sprach sich in einem Interview mit dem Kölner Domradio auch dagegen aus, die PID bei Erbkrankheiten ausnahmsweise zuzulassen. Es gebe keine Antworten auf die Frage, ob Erbkrankheiten unweigerlich in der frühen Kindheit zum Tode führen oder sich erst später manifestieren. Selektion und Vernichtung von Embryonen mit genetischen Schäden sowie eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben seien ethisch nicht tragbar, betonte der vormalige EKD-Vorsitzende von 22 evangelischen Kirchen Deutschlands. Die katholische Kirche warnt in ihrer Stellungnahme zu den Gesetzesvorlagen vor einer "Instrumentalisierung" menschlichen Lebens durch eine mögliche PID-Freigabe. Die Embryonen würden nicht um ihrer selbst willen erzeugt, "sondern ihre Existenz wird abhängig gemacht von bestimmten genetischen Dispositionen, Anlagen und Merkmalen".

Bei der PID werden Embryonen im Reagenzglas auf Erbschäden untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Die Mehrheit der Delegierten am Deutschen Ärztetag hatte sich für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen. Dem Gesundheitsausschuss des deutschen Parlaments liegen derzeit drei verschiedene Gesetzentwürfe zur PID vor. Zwei Entwürfe plädieren für eine begrenzte Zulassung, einer für ein komplettes Verbot des Genchecks bei Embryonen. Über eine neue gesetzliche Regelung soll noch vor dem Sommer entschieden werden, bei der Abstimmung gibt es keinen Fraktionszwang.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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Umstrittene Auszeichnung: Kritik an Ethik-Preis für Philosophen Singer

Giordano-Bruno-Stiftung ehrt Utilitaristen, der Menschenaffen mehr Würde zuspricht als Behinderten


Der umstrittene Moralphilosoph Peter Singer wurde von der deutschen Giordano-Bruno-Stiftung für seine „herausragenden Leistungen als Tierrechtler“ mit ihrem „Ethik-Preis“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung löste Empörung bei Behindertenverbänden aus. Singer, überzeugter Utilitarist, für den Neugeborene noch keine Personen sind, hat das Great Ape Project initiiert, das sich neben Menschen- auch für Affenrechte einsetzt, was der Vorstandssprecher der Stiftung, den Philosophen Michael Schmidt-Salomon, ein engagierter Atheist, als besonderes Verdienst ansieht. Die Thesen des Professors an der Princeton University sind heftig umstritten. Singer begann Menschen in Kategorien Personen und Nicht-Personen einzuteilen, wobei diese unterschiedlich wertvoll seien. Menschliches Leben sei nicht per se schützenswert, Ungeborene oder Neugeborene fallen für ihn nicht in die Kategorie „personales Leben“, sondern nur unter „bewusstes Leben“ – und damit in die gleiche Kategorie wie Tiere. Dagegen spricht Singer Menschenaffen Personalität zu, da sie mehr Autonomie hätten als geistig Behinderte und deshalb auch mehr Grundrechte haben sollten. Ethisch folgt daraus, dass für ihn auch die Tötung eines schwerbehinderten Menschen (mit sehr geringen Aussichten auf „Glück“) in manchen Fällen gerechtfertigt sei. Etwa wenn man mit dem Geld, das für die Pflege eines schwerbehinderten Säuglings nötig ist, in anderen Weltgegenden das Leben vieler Kinder retten könne. Peter Singer sei ein „mitfühlender Mensch mit großen Zielen“, bescheinigte ihm die FAZ, kritisiert aber die „Deklassierung“ von Menschen zu Nicht-Personen, zitiert Die Presse (online, 2.6. 2011). Noch heftiger kritisierte der CDU-Behindertensprecher Hubert Hüppe die Preisvergabe: Die von Singer ausgelösten Diskussionen seien „besonders perfide“, weil er das Lebensrecht von Menschen infrage stelle, „die sich selbst häufig weder an den Diskussionen beteiligen können noch sich wehren können“, so Hüppe.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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Public Health: Präventive Medikamente kosten viel und nützen wenig

Forscher kritisieren Mangel an Realitätsbezug der Studienergebnisse

Eine „Entmedikalisierung zugunsten einer Lebensstiländerung“ forderte IMABE-Direktor Johannes Bonelli beim Symposium „Lebensstil und persönliche Verantwortung“ in Wien (siehe „Nachlese“ unten). Es sei Zeit, dass gewissenhafte Schaden-Nutzen-Analysen bei der Einnahme bestimmter weit verbreiteter Medikamenten-Therapien durchgeführt werden. Hier gebe es enormes Einsparungspotential, so der Internist, der dafür im Rahmen des IMABE-Forschungsprojekts S.O.M.® (Bonelli J., Sinnorientierte Medizin) eine eigene Methode entwickelt hat.

Dass Medikamente, die präventiv verordnet werden, in der Realität einen geringen Kosten-Nutzen-Effekt haben, zeigt nun auch eine finnische Studie, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 4.5.2011) bezüglich der Arzneimittelgruppe der Bisphosphonate. Sie zählt zu den am meisten verabreichten Präventivmedikamenten, um Frakturen auf dem Boden einer Osteoporose vorzubeugen. Die Ergebnisse der im British Medical Journal (April 2011; doi: 10.1136/bmj.d2175) durchgeführten Studie unter der Leitung des Orthopäden Teppo Järvinen vom Universitätsspital in Tampere legen jedoch nahe, dass die tatsächliche Kosten-Nutzen-Relation dieser Medikamente im Alltag anders aussehen kann als in den Studien. Denn die Studienergebnisse weisen nach Meinung der Autoren „einen Mangel an Realitätsbezug“ auf. Faktoren für eine mögliche Verzerrung seien, dass Patienten der klinischen Studien oft sorgfältig für die Studie ausgewählt werden und währenddessen meist eine höhere Zuwendung durch die Betreuer erfahren als im Alltag. Die Wissenschaftler erforschten genauer, wie gut die täglich verordneten Arzneimittel dieser Art im klinischen Alltag tatsächlich sind und setzten eine Studie von 2003, die Daten über 7.411 wegen einer Hüftfraktur operierte Patienten enthält, in Korrelation zur präventiven Medikation. Am Ende ihrer Analyse kamen sie zu der Einschätzung, dass eine Medikation der 1,86 Millionen über 50-jährigen Finnen mit Bisphosphonaten lediglich 343 Frakturen verhindern würde.

Die Autoren meinen, dass es bei präventiv verordneten Medikamenten bislang keine zuverlässigen Daten über deren Kosten-Effektivität unter Alltagsbedingungen gäbe. Sie fordern, dass man solche Medikamente nicht als kosteneffektiv proklamieren sollte, bevor diese nicht in einer adäquaten Alltagssituation getestet wurden.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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Komaforschung: Neue Terminologie soll Patienten schützen

"Wachkoma" suggeriert fälschlicherweise Gehirntod und wird Patienten nicht gerecht

Patienten mit schwer geschädigtem Gehirn, die zwar ihre Augen öffnen und schließen, scheinbar aber auf keinen Impuls aus der Außenwelt reagieren, wurden in der bisher herrschenden englischen Terminologie als in einem "anhaltenden vegetativen Zustand" befindlich bezeichnet (persistent vegetative state, PVS; im deutschen Sprachraum meist "Wachkoma" genannt): Ein Ausdruck, der Unabänderlichkeit und Gehirntod suggeriert. Das führe zum Abbruch der Rehabilitation, Vernachlässigung und manchmal zu ethisch noch bedenklicheren Entscheidungen, wie die Einstellung von Ernährung oder anderer lebenserhaltender Maßnahmen, erklärte der belgische Neurologe Gustave Moonen anlässlich der 21. Jahrestagung der Europäischen Neurologen-Gesellschaft (ENS) in Lissabon (vgl. Presseaussendung, online 30.5.2011).

Moonen schlägt nun gemeinsam mit der Europäischen Taskforce für Bewusstseinsstörungen eine neu entwickelte Terminologie vor. Moonen: "Statt eines monolithischen Terminus, der Hoffnungslosigkeit impliziert, schlagen wir eine sorgfältige Unterscheidung der subtilen Schattierungen der Zustände verminderten Bewusstseins vor, soweit wir heute imstande sind, sie zu diagnostizieren." Patienten mit einem funktionierenden Schlaf-Wach-Rhythmus, die jedoch keine Reaktion auf Anweisungen und ausschließlich reflektorische Bewegungen zeigen, komme die Bezeichnung "Wachheit ohne Kontaktaufnahme" zu; was bisher als "minimal conscious state" ("Zustand minimalen Bewusstseins") bezeichnet wurde, soll durch "minimal responsive state" ("Zustand mit minimaler Kontaktaufnahme") ersetzt werden. In Zukunft sollte "funktionales Locked-in-Syndrom" als Terminus für jene Patienten verwendet werden, die zwar keine Verhaltensreaktionen zeigen, bei denen sich aber eine annähernd normale Gehirnaktivität feststellen lässt. Sie scheinen klar bei Bewusstsein zu sein, aber nicht fähig, ihren Körper zur Kommunikation zu benützen. "Insgesamt hoffen wir, dass diese neuen Bezeichnungen einen Wandel in der ethischen Einstellung gegenüber Patienten, die seitens ihrer Umwelt mehr und nicht weniger Zuwendung brauchen, einläuten werden - denn diese Menschen haben keine Möglichkeit, ihr Recht auf menschlichen Kontakt selbst einzufordern", betonte Co-Autor Steven Laureys von der Coma Science Group in Lüttich/Belgien.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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Studie: Wissenschaftler entdecken viel versprechende Stammzellen in der Lunge

Neue Therapiechancen für Patienten mit irreversibel geschädigtem Lungengewebe

US-Forscher haben Stammzellen in der menschlichen Lunge entdeckt. Nach der Injektion in Mäuse stellten diese Stammzellen geschädigte Lungenareale wieder her. Das Team um Piero Anversa, Direktor des Center for Regenerative Medicine at Brigham and Women's Hospital (Harvard/Boston) war selbst vom Ergebnis überrascht: Innerhalb von nur zwei Wochen zeigten die Lungenstammzellen ihre Vielseitigkeit im Wiederaufbau von Atemwegen, Lungenbläschen und Blutgefäßen, berichten die Autoren im New England Journal of Medicine (2011,364:1795-1806). Inwieweit die Ergebnisse auch neue Chancen für Patienten mit Emphysem und anderen Lungenkrankheiten eröffnet, ist nun Gegenstand weiterer Forschungen.

Zunächst hatten die Wissenschaftler bei nicht brauchbaren Spenderlungen Lungenstammzellen mit speziellen Markern isoliert. In den folgenden Testserien stellte sich heraus, dass diese Zellen über alle Eigenheiten von richtigen Stammzellen verfügten: Sie besaßen die Fähigkeit zur Selbsterneuerung, sie konnten als Klon vermehrt werden und sie waren in der Lage, sich in Lungengewebe zu differenzieren: Diese in die geschädigten Lungen von Mäusen eingebrachten humanen Lungenstammzellen regenerierten die geschädigten, indem sie eine Vielzahl verschiedener Zellstrukturen bildeten, die sich in die knifflige Lungenstruktur einfügten, berichtet Eurekalert (online, 11.5.2011).

In einem begleitenden Editorial wird erläutert, dass sich nach bisher gängiger Meinung keine einzelne Zelle in der Lunge in verschiedene Zelltypen differenzieren könne, auch wenn bekannt war, dass sich bestimmte Zellen in jeweils einen anderen, spezifischen Typ verändern konnten (z.B. Endothelzellen oder Zellen der Schleimhaut der Atemwege). In der vorliegenden Studie sei es aber den Forschern gelungen, 21 Proben von normalen humanen Stammzellen in Nischen der peripheren Luftwege aufzuspüren und zu gewinnen, die sie dann im Teströhrchen erfolgreich zum Wachsen bringen konnten. Damit eröffnet sich ein hoffnungsvoller Ansatz, irreversibel geschädigte Lungenstrukturen wie z.B. beim Emphysem und bei der Lungenfibrose einmal wiederherstellen zu können.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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Deutschland: Klares Votum gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid

Bundesärztekammer beschließt ein berufsrechtliches Verbot zur Tötung auf Verlangen

„Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ So lautet die Neuformulierung des § 16 (Beistand für Sterbende“) der Deutschen (Muster-)Berufsordnung, die Anfang Juni 2011 vom Deutschen Ärztetag - der jährlichen Hauptversammlung der Deutschen Bundesärztekammer - mit großer Mehrheit angenommen wurde. Dem Beschluss war eine über Monate kontrovers geführte öffentliche Debatte vorangegangen, die der scheidende Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe ausgelöst hatte. Im Februar 2011 hatte Hoppe für eine Aufweichung des ärztlichen Berufsethos plädiert, indem er meinte, dass Beihilfe zum Suizid zwar „keine ärztliche Aufgabe“ sei, die Gewissensentscheidung im Einzelfall aber jedem Arzt selbst überlassen sein sollte. Auf dem Ärztetag in Kiel vollzogen die obersten Mediziner nun die Kehrtwende. Fortan wird in ihrer Berufsordnung nicht nur stehen, dass es verboten ist, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Es folgt auch der unmissverständliche Zusatz, dass Mediziner „keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ dürfen. Federführend war dabei der neugewählte Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery.

Strafrechtlich ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht verboten, womöglich wird es daher für die Kammer nicht einfach, zuwider handelnde Kollegen zu sanktionieren, heißt es in einem Kommentar in Der Tagesspiegel (online, 2.6.11). Doch Ärzte stünden in besonderer Verantwortung: Helfen sie Patienten bei der Selbsttötung, sei das auch ein Expertenurteil über den Wert menschlicher Existenz. Das aber kann und darf sich niemand anmaßen – ein Arzt, der sich zum Helfen verpflichtet hat, am allerwenigsten.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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