Montag, 15. September 2014

Veranstaltungshinweis: „Die Sprache des Schmerzes verstehen“, 5. 12. 2014 in Wien

Menschen mit Schmerzen erwarten medizinische Hilfe, Schmerzen zu lindern gehört zum Grundauftrag der Medizin. Symptomkontrolle alleine, insbesondere bei chronischen Schmerzen, genügt nicht. Wo also liegen die Möglichkeiten und Grenzen der Schmerztherapie? Welche Rolle spielt die Geschichte und Psyche des Patienten in der Wahrnehmung, Verarbeitung und Bewältigung von Schmerz? Und welche therapeutischen Konsequenzen ergeben sich daraus? Welche Kompetenzen im Umgang mit Leidenden braucht es angesichts eines gesellschaftlich utopischen Anspruchs, das Leben müsse frei von jedem Schmerz sein? 

Namhafte Experten werden darüber auf Einladung von IMABE – Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik in Kooperation mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer am 5. Dezember 2014 in Wien diskutieren. 

Das interdisziplinäre Symposium DIE SPRACHE DES SCHMERZES VERSTEHEN findet in der AUVA, 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65 statt, Tagungsgebühr: 30 Euro. Das Programm finden Sie unter IMABE-Veranstaltungen http://www.imabe.org/index.php?id=2071.

Quelle: Imabe-Newsletter September 2014

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Imago-Hominis-Vorschau: Ethik in der Pädiatrie

Die Behandlung von Kindern stellt Mediziner und Pflegekräfte vor besondere Herausforderungen – in Kommunikation, Therapieentscheidungen und ethischen Fragen. Kinder erleben Krankheit und Schmerz anders, haben altersgemäße Möglichkeiten sich auszudrücken – und auch ihre psychischen Möglichkeiten des Umgangs mit Krankheit unterliegen einer eigenen Dynamik. Angehörige, insbesondere Eltern, sind bei einer schweren Erkrankung des Kindes in einer Krisensituation. Sie brauchen besondere Betreuung, um so gemeinsam mit dem Behandlungsteam zu adäquaten Therapieentscheidungen zu kommen. 

Reinhard J. Topf (Leiter der Psychosozialen Abteilung, St. Anna Kinderspital, Wien) zeigt auf, wie Eltern häufig die Ursachen der Krebsentstehung und die „Schuld“ bei sich selbst oder in ihrer nächsten Umgebung suchen. Psychosoziale Faktoren werden dabei häufig überschätzt. Der Beitrag versucht einerseits den psychologischen Hintergrund dieser Situation zu beleuchten, andererseits mögliche Argumentationshilfen für die Gesprächsführung in der Betreuung dieser Familien anzubieten. 

Die Kinderanästhesistin Christina Justin (Klinische Abteilung für Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin, Meduni Graz) konstatiert, dass die Schmerztherapie bei Kindern lange Zeit vernachlässigt wurde. Aus den Grundlagen ärztlichen Handelns ergibt sich die Notwendigkeit, kindlichen Schmerzzuständen große Aufmerksamkeit zu schenken, denn in der Kindheit erlebter Schmerz ist prägend für ein ganzes Leben. Die Anästhesistin zeigt anhand des biosozialen Krankheitsmodells Möglichkeiten der kindlichen Schmerzerfassung und -therapie auf. 

Der Pädiatrische Fallbericht behandelt das ethisch brisante Problem des Leben- und Sterbenlassens bei genetisch schwer geschädigten Neugeborenen. Der Fallkommentar des Ethikers Enrique H. Prat (IMABE, Wien) beleuchtet darin die entscheidenden Fragen: Welche medizinischen Maßnahmen sind für ein Neugeborenes, für das ein Überleben von wenigen Tagen oder Wochen prognostiziert ist, überhaupt sinnvoll? Wie klein müssen Überlebenschancen sein, um auf eine lebensverlängernde Therapie zu verzichten? Wenn Eltern im Zuge der Pränataldiagnostik von einer Trisomie 18 ihres Kindes erfahren, werden sie häufig mit dem Rat konfrontiert, die Schwangerschaft vorzeitig zu beenden. Was heißt es, die Menschenwürde in so einer dramatischen Situation zu achten? 

Weitere zwei Beiträge zu aktuellen Themen runden die vorliegende Ausgabe ab: Jakob Cornides (Jurist, Brüssel) diskutiert kritisch die in Österreich bis Dezember 2014 geplante Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, wonach sich lesbische Paare via anonymer Samenspende einen Kinderwunsch erfüllen lassen könnten. 

Die Wiener Pharmakologin und Ethikerin Margit Spatzenegger legt die Problematik der Endokrinen Disruptoren (EDCs) dar, die in der westlichen Konsumwelt eine große Rolle spielen. Mittlerweile werden EDCs u. a. von der Europäischen Umweltbehörde mit einer Reihe von gesundheitlichen Schädigungen des Menschen in Zusammenhang gebracht, wie Fertilitätsstörungen, Missbildungen bei Nachkommen, Entwicklungsstörungen oder erhöhten Risiken der Krebsentstehung. Spatzenegger analysiert, welche Herausforderungen die Umwelt- und Tierethik für Lebensstil und Toxikologie bedeuten, und plädiert für einen tugendethischen Ansatz. 

Eine Vorschau der Imago-Hominis-Ausgabe 3/2014 mit dem Schwerpunkt „Ethik in der Pädiatrie“ findet sich auf http://www.imabe.org/index.php?id=1522, das Einzelheft kann um 10 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

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Reproduktionsindustrie: Rechte des Kindes stehen vor dem Recht auf ein Kind

Leihmutterschaft-Skandale in Thailand und Australien zwingen zu offener Debatte

Die Skandale rund um die Praktiken der Leihmutterschaftsindustrie in Thailand haben die westliche Öffentlichkeit aufgerüttelt und sorgen nun für eine offenere Debatte. Im Fall Gammy hatte ein australisches Paar bei einer Agentur ihr Wunschkind in Auftrag gegeben, die Leihmutter erwartete Zwillinge, von denen ein Kind behindert war. Die Thailänderin weigerte sich, das behinderte Kind selektiv abzutreiben, die Australier wollten aber nur das gesunde Kind. Sie ließen das Kind mit Down-Syndrom in Thailand zurück. Dies sorgte, obwohl schon seit Jahren gängige Praxis (vgl. IMABE 2012: Indien: Industriezweig Leihmutterschaft) weltweit für Empörung (vgl. Die Zeit, online, 2. 8. 2014). 

Thailand arbeitet nun an einem Verbot kommerzieller Leihmutterschaft, Frankreichs Feministinnen fordern von Präsident Francois Hollande eine öffentliche Distanzierung gegen die vom EGMR eingeforderte rechtliche Anerkennung von ausländischen Leihmutter-Kindern als Franzosen. Leihmutterschaft ist in Frankreich verboten, was aber, so die Unterzeichner, durch dieses EGMR-Urteil untergraben werde. In einem offenen Brief (vgl. Libération, online, 14. 7. 2014) kritisieren prominente sozialistische Politiker, Wissenschaftler und feministische Organisationen die Ausbeutung der Frau als Leihmutter und die Degradierung des Kindes zur Ware: „Wir sind Personen, keine Sachen.“ 

„Die Leihmutterschaft ist ein entwürdigender Prozess, in dem sowohl die Frau als auch das Kind zum Objekt, zum Mittel zum Zweck kommerzialisiert und instrumentalisiert werden“, betont Susanne Kummer, Geschäftsführerin von IMABE. Noch ist Leihmutterschaft in 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten verboten, unter anderem in Österreich und Deutschland. Angesichts der hier geführten Diskussion „Recht auf ein Kind“, Legalisierung von Samen- und Eizellspende auch für gleichgeschlechtliche Paare (vgl. IMABE 2014: Österreich: Kritik am VfGH-Urteil zur Samenspende für lesbische Paare), ist der thailändische Fall ein Warnsignal und fordert Konsequenzen auf internationaler Ebene. „Solange es Staaten gibt, die das Kinderkriegen zu Dumpingpreisen anbieten, werden die Eltern auch dorthin gehen“, kritisiert Kummer im Interview mit der Zeit (online, 17. 8. 2014). 

Es brauche deshalb ein weltweites Verbot, das gleichzeitig Abstand nimmt vom Gedanken, dass die Erfüllung eines Kinderwunsches gleichsam ein Menschenrecht sei, denn: „Wo liegt dann die Grenze?“, fragt Kummer.

Ein 24-jähriger japanischer Multimillionär hat sie auf seine Weise ausgelegt: Er hat in Thailand via Samenspende bereits 15 Kinder durch thailändische Leihmütter zur Welt bringen lassen (vgl. RTL, online, 26. 8. 2014). Der Millionär sieht kein Unrecht, er wollte für Nachwuchs sorgen, der später sein Firmenimperium übernimmt. Kummer: „Kinder haben Rechte, aber es gibt weder ein moralisches, noch käufliches Recht von irgendjemandem auf ein Kind.“

Foto:  Inmotion Fotografie  / pixelio.de

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Public Health: WHO fordert mehr Einsatz in der Suizidprävention


WHO

Jeder Suizid ist eine Tragödie, die Familien, Gemeinden und ganze Länder betrifft

Jährlich begehen weltweit 800.000 Menschen Selbstmord, das entspricht 1,4 Prozent aller Todesfälle. Dies geht aus dem aktuellen WHO-Report Preventing Suicide – a global Imperative 2014 hervor. Die höchsten Suizidraten – für fast alle Regionen der Welt – sind bei Männern und Frauen über 70 Jahren. In der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen ist Selbstmord inzwischen die zweithäufigste Todesursache überhaupt. In den wohlhabenden Ländern (25 Prozent der Suizide weltweit) gehen gar 1,7 Prozent aller Todesfälle auf Selbsttötungen zurück.
 
In Österreich nahmen sich nach den Zahlen der WHO im Jahr 2012 insgesamt 1.319 Menschen das Leben. Der weltweite Durchschnitt liegt bei 11,4 Selbstmorden pro 100.000 Einwohner. Mit 11,5 liegt Österreich knapp darüber, gleichauf mit Äthiopien. Deutschland liegt mit 9,2 unter dem Durchschnitt, USA mit 19,4 erschreckend hoch. Laut der Studie ist ein bereits gescheiterter Suizidversuch der größte Risikofaktor für einen weiteren Versuch. 

Ursachen für den Wunsch, eigenhändig und verfrüht aus dem Leben zu scheiden, seien häufig schwere mentale Probleme wie Depressionen, erläutert WHO-Generaldirektorin Margaret Chan anlässlich der Präsentation des Reports zum Welttag der Suizidprävention. Oft führe übermäßiger Alkoholkonsum zu den psychischen Problemen oder gehe mit ihnen einher. Der Untersuchung zufolge spielt in etwa 25 bis 50 Prozent aller Suizide Alkoholismus oder Drogenmissbrauch eine Rolle. Weitere individuelle Risikofaktoren sind dem WHO-Report zufolge Job- und Finanzprobleme. Aber auch ein allgemeines Gefühl der Hoffnungslosigkeit, das Vorhandsein chronischer Schmerzen oder Krankheiten können den Anstoß zu der Entscheidung geben, sich das Leben zu nehmen. 

Die WHO stellt ein Bündel von Präventionsmaßnahmen vor: So müsse der Zugang zu Waffen, Giften und gefährlichen Medikamenten eingeschränkt werden. Weiters sollten die Medien in einer „verantwortlichen“ Weise berichten, um Nachahmung zu vermeiden. Außerdem müssten Menschen mit mentalen Problemen, chronischen Schmerzen und in akuten emotionalen Stresslagen eine bessere Betreuung erfahren. 

In der WHO-Statistik ist die Anzahl der Fälle von assistiertem Suizid nicht eigens ausgewiesen. Eine Pilotstudie im Raum Zürich, die kürzlich im Journal of Medical Ethics veröffentlicht wurde (doi:10.1136/medethics-2014-102091, Published Online First: 20. August 2014) zeigte, dass sich innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Ausländer, die zwecks Suizidunterstützung in die Schweiz gingen, verdoppelt hat. Im Schnitt waren die „Selbstmordtouristen“, wie die Autoren sie bezeichnen, 69 Jahre alt, knapp 60 Prozent waren Frauen. Fast alle töteten sich mit Hilfe eines Schlafmittels. Die Zahl Lebensmüder ohne lebensbedrohliche Erkrankung ist ebenfalls angestiegen. 

„Jeder Suizid ist eine Tragödie, die Familien, Gemeinden und ganze Länder betrifft“, betonte Chan. Die Hinterbliebenen – Familienangehörige und Freunde – hätten sehr oft mit Traumata und psychischen Problemen zu kämpfen. Zu lange sei der Suizid ein Tabu gewesen, die Staaten sollten dieses „große Problem der öffentlichen Gesundheit angehen“. Bislang würden nur 28 Staaten – darunter Österreich – nationale Programme zur Suizidprävention durchführen.

Quelle: Imabe-Newsletter September 2014

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Studie: Öffentliches Rauchverbot schützt auch Gesundheit von Kindern

WHO warnt vor E-Zigarette für Jugendliche als „Tor zum Rauchen“

Raucher sterben früher. Laut einer aktuellen im BioMedCentral (doi:10.1186/1741-7015-12-59) publizierten Studie verliert ein Mann, der über zehn Zigaretten pro Tag raucht, 9,4 Jahre an Lebenserwartung, eine Frau 7,3 Jahre. Auch ein moderater Konsum von weniger als zehn Zigaretten pro Tag würde laut Studie die Lebenserwartung bei beiden Geschlechtern immer noch um etwa fünf Jahre reduzieren. 

Weltweit sterben jährlich mehr als 600.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Rund 165.000 davon sind Kinder (vgl. IMABE 2010: Jährlich 600.000 Tote durch Passivrauchen). Bereits 16 Prozent der Weltbevölkerung ist heute durch Gesetze vor einer Passivrauchexposition geschützt. Die halbherzige österreichische Lösung – getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher in der Gastronomie – bietet keinen ausreichenden Schutz für Nichtraucher (vgl. IMABE 2013: Public Health: Billiges Rauchen hat teure Folgen). Die neue SP-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser will mit Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie Schluss machen. In fünf Jahren soll der Stichtag sein (vgl. Standard, online, 2. 9. 2014). 

Rauchverbote in der Gastronomie, an öffentlichen Orten und Betrieben wirken sich positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung aus – nicht nur bei Erwachsenen. Eine im Lancet veröffentlichte Meta-Analyse (2014; doi: 10.1016/S0140-6736(14)60082-9) zeigte, dass die Zahl von Frühgeburten und schweren Asthmaerkrankungen bei Kindern dank öffentlicher Rauchverbote zurückgeht. Tendenziell wurden weniger Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht geboren. Tabakkonsum gilt als einer der wichtigsten Risikofaktoren für Frühgeburten und Asthmaleiden. Die elf vom Forscherteam rund um Jasper Been vom Medizinischen Zentrum der Universität Maastricht untersuchten Studien aus den USA und Europa (2008 bis 2013) umfassten 2,5 Millionen Geburten und 250.000 Asthmaanfälle, die in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Der Effekt des Schutzes zeigt sich rasch: Innerhalb nur eines Jahres nach Erlass eines Rauchverbots sank die Zahl an Frühgeburten und schweren Asthmafällen um jeweils mindestens zehn Prozent. 

Als Fehlentwicklung kritisiert die WHO nun die irreführende Werbung für elektronische Zigaretten. Sie werde als harmlosere Variante des Rauchens verkauft, könne aber als „Tor zur Nikotinsucht“ letztlich auch den Tabakkonsum junger Leute steigern, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 26. 8. 2014). Der Konsum der elektronischen Zigaretten, bei denen anstelle von Tabak aromatisierter und meist mit Nikotin angereicherter Dampf inhaliert wird, stelle außerdem für Föten und Heranwachsende eine „ernsthafte Gefahr” dar und könne langfristig zu Hirnschäden führen, erklärte die WHO. Sie fordert daher ein Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige. 

Seit der Einführung der E-Zigarette im Jahr 2005 durch einen einzelnen chinesischen Hersteller sind nach WHO-Angaben mehr als 460 Marken in über 60 Ländern in die Produktion gegangen. Angeboten würden inzwischen fast 8.000 Geschmackssorten, der weltweite Umsatz betrage schätzungsweise drei Milliarden Dollar (2,27 Milliarden Euro).

Foto:  Dörthe Huth / pixelio.de

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Aktive Sterbehilfe: Ärzte verstehen sich nicht als Dienstleister für Suizidwillige

Österreichische Parteien einig im Ausbau der Hospiz und Sterbebegleitung

In Deutschland stellt sich der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, strikt gegen eine Erlaubnis für Mediziner zur Suizidbeihilfe. „Wer Ärzte an ‚qualitätsgesicherten, klinisch sauberen‘ Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie“, betonte Montgomery gegenüber dem Focus (vgl. online, 11. 8. 2014). Der Deutsche Bundestag wird sich nach zahlreichen Debatten ab Herbst mit der Frage der Beihilfe zum Suizid befassen und 2015 ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Zuvor soll das Parlament ohne Fraktionszwang über das Thema diskutieren. 

Zur Diskussion steht seit kurzem ein Gesetzesvorschlag, der von vier Wissenschaftlern – unter ihnen überraschenderweise der Lausanner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio – ausgearbeitet wurde. Sterbehilfe-Vereinen, wie sie in der Schweiz existieren, werden für Deutschland zwar ausgeschlossen, die Zuständigkeit für die Beihilfe zum Selbstmord sollte dafür Ärzten übertragen werden und ausschließlich bei ihnen liegen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung online, 27. 8. 2014). Dass die deutsche Bundesärztekammer Ärzten den assistierten Suizid per Berufsordnung verboten hat, halten die vier Proponenten für „berufsethisch nicht haltbar“. 

Eine klare Absage erteilte diesem Vorschlag die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). In einer Stellungnahme (online, 26. 8. 2014) betont die DGP, dass die Palliativmedizin „respektvoll mit Suizidwünschen in verzweifelt scheinenden Situationen“ umgehe, „ohne diese zu verurteilen“. Sie stelle ihr Angebot zum Umgang mit Leid am Lebensende zur Verfügung. Es gehöre jedoch „nicht zu ihrem Grundverständnis, Beihilfe zum Suizid zu leisten.“ Gegen die gesetzliche Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids stellt sich klar der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. „Selbst eng umgrenzte Regelungen liefen im Ergebnis darauf hinaus, ein angeblich ‚menschenwürdiges Töten' zu organisieren“, so der Münchner Erzbischof in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (online, 4. 9. 2014) im Blick auf die bevorstehenden Beratungen des Deutschen Bundestages über das Thema Sterbehilfe. 

Auch der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio warnte vor der „gesellschaftlichen Signalwirkung“, die eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots mit sich bringen würde. Eine Alltagskultur, die enge Zuwendung einschließt, lasse Maßstäbe des richtigen Handelns wachsen, ohne dass man alles regeln könne noch müsse, so der Bonner Staatsrechtler im Kölner Stadtanzeiger (online, 2. 9. 2014). 

In Österreich ist sowohl die Mithilfe am Selbstmord (§ 78 StGB) als auch Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) gesetzlich verboten. Die Enquete-Kommission zur „Würde am Ende des Lebens“ tritt am 17. September erneut zusammen (vgl. Die Presse, online, 11. 9. 2014). In der Frage des Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung sind sich die Parteien einig, kontrovers diskutiert wird noch die Frage, ob das bestehende Verbot für aktive Sterbehilfe in die Verfassung geschrieben werden soll. Für Frühjahr 2015 wird ein Bericht an den Nationalrat angepeilt. Via E-Mail (wuerdevoll.leben@parlament.gv.at) können sich auch Bürger in die Debatte einbringen.

Foto: Jens Goetzke / pixelio.de

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