Montag, 15. September 2014

Reproduktionsindustrie: Rechte des Kindes stehen vor dem Recht auf ein Kind

Leihmutterschaft-Skandale in Thailand und Australien zwingen zu offener Debatte

Die Skandale rund um die Praktiken der Leihmutterschaftsindustrie in Thailand haben die westliche Öffentlichkeit aufgerüttelt und sorgen nun für eine offenere Debatte. Im Fall Gammy hatte ein australisches Paar bei einer Agentur ihr Wunschkind in Auftrag gegeben, die Leihmutter erwartete Zwillinge, von denen ein Kind behindert war. Die Thailänderin weigerte sich, das behinderte Kind selektiv abzutreiben, die Australier wollten aber nur das gesunde Kind. Sie ließen das Kind mit Down-Syndrom in Thailand zurück. Dies sorgte, obwohl schon seit Jahren gängige Praxis (vgl. IMABE 2012: Indien: Industriezweig Leihmutterschaft) weltweit für Empörung (vgl. Die Zeit, online, 2. 8. 2014). 

Thailand arbeitet nun an einem Verbot kommerzieller Leihmutterschaft, Frankreichs Feministinnen fordern von Präsident Francois Hollande eine öffentliche Distanzierung gegen die vom EGMR eingeforderte rechtliche Anerkennung von ausländischen Leihmutter-Kindern als Franzosen. Leihmutterschaft ist in Frankreich verboten, was aber, so die Unterzeichner, durch dieses EGMR-Urteil untergraben werde. In einem offenen Brief (vgl. Libération, online, 14. 7. 2014) kritisieren prominente sozialistische Politiker, Wissenschaftler und feministische Organisationen die Ausbeutung der Frau als Leihmutter und die Degradierung des Kindes zur Ware: „Wir sind Personen, keine Sachen.“ 

„Die Leihmutterschaft ist ein entwürdigender Prozess, in dem sowohl die Frau als auch das Kind zum Objekt, zum Mittel zum Zweck kommerzialisiert und instrumentalisiert werden“, betont Susanne Kummer, Geschäftsführerin von IMABE. Noch ist Leihmutterschaft in 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten verboten, unter anderem in Österreich und Deutschland. Angesichts der hier geführten Diskussion „Recht auf ein Kind“, Legalisierung von Samen- und Eizellspende auch für gleichgeschlechtliche Paare (vgl. IMABE 2014: Österreich: Kritik am VfGH-Urteil zur Samenspende für lesbische Paare), ist der thailändische Fall ein Warnsignal und fordert Konsequenzen auf internationaler Ebene. „Solange es Staaten gibt, die das Kinderkriegen zu Dumpingpreisen anbieten, werden die Eltern auch dorthin gehen“, kritisiert Kummer im Interview mit der Zeit (online, 17. 8. 2014). 

Es brauche deshalb ein weltweites Verbot, das gleichzeitig Abstand nimmt vom Gedanken, dass die Erfüllung eines Kinderwunsches gleichsam ein Menschenrecht sei, denn: „Wo liegt dann die Grenze?“, fragt Kummer.

Ein 24-jähriger japanischer Multimillionär hat sie auf seine Weise ausgelegt: Er hat in Thailand via Samenspende bereits 15 Kinder durch thailändische Leihmütter zur Welt bringen lassen (vgl. RTL, online, 26. 8. 2014). Der Millionär sieht kein Unrecht, er wollte für Nachwuchs sorgen, der später sein Firmenimperium übernimmt. Kummer: „Kinder haben Rechte, aber es gibt weder ein moralisches, noch käufliches Recht von irgendjemandem auf ein Kind.“

Foto:  Inmotion Fotografie  / pixelio.de

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Dienstag, 27. November 2012

Australien: Fremdsamenspender-Kind kämpft um Information über genetische Identität



IVF-Verfahren bringen immer seltsamere Formen von Verwandtschaftsbeziehungen hervor

Haben Kinder, die von anonymen Samenspendern abstammen, ein Recht darauf zu wissen, wer ihr genetischer Vater ist? Diese Debatte ist in Australien neu aufgeflammt. Anlass ist der Fall Narelle Grech, eine 30-jährige Frau, die an einem unheilbaren, genetisch bedingten Darmkrebs erkrankt ist und das Recht einklagt, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Nach zweijährigen Beratungen kam die beauftragte Prüfkommission des Bundesstaat Victoria zu dem Schluss, dass alle Datensätze von Samenzellspendern und Eizellspenderinnen für Tausende Kinder bzw. Erwachsene zugänglich gemacht werden sollen. Doch das Parlament bremst nun und fordert weitere sechs Monate Bedenkzeit - für Grech ein unverantwortlicher Schritt: Ihr werde nun im Endstadium ihrer Krankheit diese Information vorenthalten. Sie weiß von acht Halbgeschwistern, die ebenfalls vom selben Spender stammen und möglicherweise auch Träger der Krankheit sind. „Sie können nicht gewarnt werden. Wer ist dafür verantwortlich?“ fragt Grech gegenüber ABC-News (online 15.10.2012). 

Im australischen Bundesstaat Victoria haben Fremdsamenspender-Kinder derzeit kein Recht auf Informationen über ihren biologischen Vater, wenn sie vor dem 1. Juli 1988 empfangen wurden. 

In Österreich ist die anonyme Samenspende verboten, die namentliche Spende mit Insemination in vivo jedoch zugelassen. Nach §20 des FMedG haben Kinder ab dem 14. Lebensjahr Recht auf Einsicht in die Daten des „dritten Elternteils“. Dies hängt allerdings davon ab, ob die Erzieher das Kind über die Insemination der Mutter mit Fremdsamen aufklären, betonen Kinderrechtsschutzorganisationen. Eizellenspende und Samenspende in vitro sind in Österreich verboten. 

Weltweit spricht sich eine wachsende Zahl von inzwischen erwachsenen Personen gegen die Art und Weise aus, wie sie ins Leben gerufen worden sind. Viele von ihnen fühlen sich als „genetische Waisenkinder”. Bei dem Versuch, die eigenen Verwandtschaftsbeziehungen herauszufinden, geraten etliche in eine Identitätskrise (vgl. Fremdsamenspenderkinder auf der Suche nach ihrer Identität, Mai 2010). 

Phänomene wie der blühende Eizellspenden-Handel, der inzwischen auch von Frauen an Frauen in den Industrienationen geht, die dann das Kind aber von indischen Leihmüttern austragen lassen (vgl. ABC-News, 23.10.2012) oder die kürzlich durchgeführte Erzeugung menschlicher Embryonen aus dem Erbgut dreier Erwachsener (vgl. Spiegel, online 15.10.2012) werfen enorme ethische Probleme auf. Die IVF-Verfahren bringen immer seltsamere Formen von Verwandtschaftsbeziehungen hervor. 

Ein Beispiel der Gegenwehr von Betroffenen ist das The Anonymous Us Project. Gegründet wurde das Forum 2011 in den USA von Alana S. Newman, die selbst Kind eines anonymen Samenspenders ist. Newman sieht eine Lücke in der öffentlichen Wahrnehmung assistierter Reproduktionsmedizin: Kritische Sichtweisen der betroffenen Kinder, aber auch Erfahrungen von Samenspendern, Leihmüttern, Eizellspenderinnen, Ärzten oder Verwandten würden kaum publiziert. Das Forum möchte die Möglichkeit bieten, die Komplexität der Probleme künstlich assistierter Reproduktion aus Sicht der Betroffenen transparenter zu machen.

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Montag, 19. März 2012

Australien: Philosophen-Plädoyer für postnatale Kindestötung sorgt für Debatte

IMABE weist auf offenen Widerspruch der Fristenlösung hin


Soll man Neugeborene töten dürfen? Ja, sagen zwei italienisch australische Philosophen. Sie plädieren im Journal of Medical Ethics (doi:10.1136/medethics-2011-10041) für die Tötung von Säuglingen, wenn diese schwere körperliche oder geistige Schäden haben. Neu sind derlei extreme Thesen und Argumente nicht, wohl aber die internationale Debatte, die sie um das Thema ausgelöst haben (vgl. Süddeutsche Zeitung online, 5.3.2012). Der australische Bioethiker Peter Singer (vgl. Imabe-Newsletter Juni 2011: Umstrittene Auszeichnung: Kritik an Ethik-Preis für Philosophen Singer. Giordano-Bruno-Stiftung ehrt Utilitaristen, der Menschenaffen mehr Würde zuspricht als Behinderten), ihr „geistiger Ahnherr“, vertritt schon seit den 1980er Jahren diese Position und bezeichnet sie als „konsequent“: Warum, so der Utilitarist Singer, soll ein Kind im Rahmen der Fristenregelung oder – wie in Österreich bei bestimmten Indikationen erlaubt bis knapp vor der Geburt – legal abgetrieben werden können, nach der Geburt aber nicht?

„Eines muss man den australischen Konsequenzialisten zu Gute halten: Sie machen auf den offenen Widerspruch im Umgang mit dem Recht auf Leben aufmerksam. Denn jedwede Frist, ab wann eine Abtreibung straffrei ist, unterliegt der Willkür“, konstatiert Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Das würde sich auch in der österreichischen Praxis widerspiegeln: So werden in Österreich auch Spätabtreibungen im Falle der eugenischen Indikation durchgeführt, wobei manche der abgetriebenen Kinder erst nach der Geburt sterben. „Es ist höchste Zeit, auch diese menschenverachtende Praxis in Österreich zu diskutieren“, fordert Kummer.

Die beiden Italiener, Alberto Giubilini und Francesca Minerva, tätig an der University of Melbourne, schlagen in die Kerbe Singers und argumentieren klassisch utilitaristisch: Zwar wollen sie sich nicht auf einen Zeitpunkt festlegen, bis zu dem Kindstötungen zu erlauben wären. Aber in allen Fällen, bei denen Abtreibung erlaubt ist, sollte auch die Tötung nach der Geburt statthaft sein, also auch bei gesunden Kindern. Argumente für eine „Abtreibung nach der Geburt“ können die unzumutbaren „Kosten für die potentiellen Eltern“ sein, sozial, psychisch oder wirtschaftlich. Die Interessen der Geborenen wiegen mehr als der Ungeborenen oder Säuglinge: Letztere hätten ohnehin noch kein Selbstbewusstsein und damit keine „Ziele“ oder „wohlentwickelten Pläne“ im Gegensatz zu den Erwachsenen. Personsein und ein damit verknüpftes Lebensrecht würden Föten, Säuglingen, aber auch Behinderten oder Dementen fehlen.

Der Arzt, nicht als Helfer, sondern als Todbringer – dagegen wehren sich inzwischen immer mehr Ärzte. Auch aktuelle Daten aus Deutschland sprechen dazu eine traurige Sprache: Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2011 offiziell 109.000 Kindestötungen durchgeführt, in 97 Prozent der Fälle handelte es sich dabei offenbar um gesunde Kinder.

Quelle: IMABE-Newsletter März 2012

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