Montag, 19. März 2012

Australien: Philosophen-Plädoyer für postnatale Kindestötung sorgt für Debatte

IMABE weist auf offenen Widerspruch der Fristenlösung hin


Soll man Neugeborene töten dürfen? Ja, sagen zwei italienisch australische Philosophen. Sie plädieren im Journal of Medical Ethics (doi:10.1136/medethics-2011-10041) für die Tötung von Säuglingen, wenn diese schwere körperliche oder geistige Schäden haben. Neu sind derlei extreme Thesen und Argumente nicht, wohl aber die internationale Debatte, die sie um das Thema ausgelöst haben (vgl. Süddeutsche Zeitung online, 5.3.2012). Der australische Bioethiker Peter Singer (vgl. Imabe-Newsletter Juni 2011: Umstrittene Auszeichnung: Kritik an Ethik-Preis für Philosophen Singer. Giordano-Bruno-Stiftung ehrt Utilitaristen, der Menschenaffen mehr Würde zuspricht als Behinderten), ihr „geistiger Ahnherr“, vertritt schon seit den 1980er Jahren diese Position und bezeichnet sie als „konsequent“: Warum, so der Utilitarist Singer, soll ein Kind im Rahmen der Fristenregelung oder – wie in Österreich bei bestimmten Indikationen erlaubt bis knapp vor der Geburt – legal abgetrieben werden können, nach der Geburt aber nicht?

„Eines muss man den australischen Konsequenzialisten zu Gute halten: Sie machen auf den offenen Widerspruch im Umgang mit dem Recht auf Leben aufmerksam. Denn jedwede Frist, ab wann eine Abtreibung straffrei ist, unterliegt der Willkür“, konstatiert Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Das würde sich auch in der österreichischen Praxis widerspiegeln: So werden in Österreich auch Spätabtreibungen im Falle der eugenischen Indikation durchgeführt, wobei manche der abgetriebenen Kinder erst nach der Geburt sterben. „Es ist höchste Zeit, auch diese menschenverachtende Praxis in Österreich zu diskutieren“, fordert Kummer.

Die beiden Italiener, Alberto Giubilini und Francesca Minerva, tätig an der University of Melbourne, schlagen in die Kerbe Singers und argumentieren klassisch utilitaristisch: Zwar wollen sie sich nicht auf einen Zeitpunkt festlegen, bis zu dem Kindstötungen zu erlauben wären. Aber in allen Fällen, bei denen Abtreibung erlaubt ist, sollte auch die Tötung nach der Geburt statthaft sein, also auch bei gesunden Kindern. Argumente für eine „Abtreibung nach der Geburt“ können die unzumutbaren „Kosten für die potentiellen Eltern“ sein, sozial, psychisch oder wirtschaftlich. Die Interessen der Geborenen wiegen mehr als der Ungeborenen oder Säuglinge: Letztere hätten ohnehin noch kein Selbstbewusstsein und damit keine „Ziele“ oder „wohlentwickelten Pläne“ im Gegensatz zu den Erwachsenen. Personsein und ein damit verknüpftes Lebensrecht würden Föten, Säuglingen, aber auch Behinderten oder Dementen fehlen.

Der Arzt, nicht als Helfer, sondern als Todbringer – dagegen wehren sich inzwischen immer mehr Ärzte. Auch aktuelle Daten aus Deutschland sprechen dazu eine traurige Sprache: Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2011 offiziell 109.000 Kindestötungen durchgeführt, in 97 Prozent der Fälle handelte es sich dabei offenbar um gesunde Kinder.

Quelle: IMABE-Newsletter März 2012

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