Montag, 8. Juli 2013

IMABE-Symposium: „Mental Health und Arbeitswelt“ am 8.11.2013 in Wien

Experten behandeln Daten, Fakten und Auswege zur Spannung von Arbeit zwischen Stress und Lebenssinn

In Österreich hat sich in 20 Jahren die Zahl der Krankenstandstage wegen psychischer Erkrankungen mehr als verdoppelt. Die Balance zwischen Arbeitswelt und Freizeitstress, zwischen Leistung und Lebenssinn scheint aus dem Ruder geraten zu sein. Der Preis dafür ist hoch – menschlich und wirtschaftlich. 

Worin liegen die Ursachen der allmählichen Verschlechterung der seelischen Gesundheit? Reagiert der Mensch mit Krankheit auf kranke Umstände in seinem Arbeitsumfeld? Oder sinkt seine Belastbarkeit? Was können Betriebe präventiv für die seelische Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun? Welche Rolle spielt das private Umfeld? Belastungssituationen können Menschen auch stark machen. Welche Faktoren gehören zu einer „guten Arbeit“, in der Anerkennung, Sinn und Motivation zu finden sind? 

Namhafte Experten aus den Bereichen Psychotherapie, Psychiatrie, Management und Religionsphilosophie werden darüber auf Einladung von IMABE - Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik, in Kooperation mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), der Österreichischen Ärztekammer, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger am 8. November 2013 in Wien diskutieren. Das interdisziplinäre Symposium MENTAL HEALTH UND ARBEITSWELT findet in der PVA, 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 statt. Das detaillierte Programm finden Sie unter IMABE-Veranstaltungen

Verbindliche Anmeldung bis 31.10.2013 unter anmeldung@imabe.org. Begrenzte Teilnehmerzahl. Die Reihung erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung. Die ÖÄK vergibt 5 DFP-Punkte.

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Großbritannien: Empfehlung für umstrittene IVF zwecks Drei-Eltern-Kind

IMABE spricht von ethischem Rückschritt

Als weltweit erstes Land hat die britische Regierung angekündigt, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die die Schaffung von Drei-Eltern-Kindern erlaubt. Damit soll die Zeugung von Kindern mit mitochondrialen Erkrankungen verhindert werden. Wie die Regierungsberaterin und oberste Gesundheitsbeamtin des Landes, Sally Davies in einer Mitteilung (online, 28. 6. 2013) betonte, solle Großbritannien diese erfolgversprechende Technik der künstlichen Befruchtung (IVF) rasch zulassen. Eine Reihe von Erbkrankheiten, sogenannte Mitochondriopathien, gehen auf Gendefekte der im Plasma der Eizelle befindlichen Mitochondrien zurück. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa eines von 6.500 Neugeborenen an einer dieser Krankheiten leidet. 

Während die einen die Entscheidung als Durchbruch und bahnbrechend für die Forschung bezeichnen, sprechen andere von Dammbruch und warnen vor überzogenen Erwartungen und riskanten Folgen für Generationen. 

Das Verfahren ist in der Wissenschaft seit Anfang an höchst umstritten (vgl. IMABE April 2013 Großbritannien: Kind mit drei genetischen Elternteilen rückt näher). 

Susanne Kummer, Geschäftsführerin von IMABE, betont gegenüber Kathpress (online, 29. 6. 2013), dass das Verfahren aus ethischer Perspektive ein Rückschritt sei. Es gebühre „der Würde des Menschen“, dass er „nicht von Menschenhand gemacht und in seiner Existenzgrundlage manipuliert ist", führte Kummer aus. „Ethik kann nicht nach Regeln des Marktes funktionieren, sondern dient zum Schutz der Würde des Menschen.“ 

Die Technik sei „unnötig, unsicher und von den meisten Begutachtern zurecht abgelehnt“, zitiert die BBC (online, 27. 6. 2013) David King von Human Genetics Alert. King bezeichnete es als „Grenzüberschreitung“, die in letzter Konsequenz zu einem Markt für eugenische Designer-Babys führen werde. Die umstrittenen Pläne sollen bis zum Jahresende in einen Gesetzesentwurf gegossen werden, über den das britische Parlament voraussichtlich 2014 abstimmen wird.

Foto: Life Issues Institute

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Forschung: Japan genehmigt erste klinische Studie mit IPS-Stammzellen

Netzhautzellen aus pluripotenten Stammzellen sollen altersbedingten Sehverlust ausgleichen

Japan hat grünes Licht für die weltweit ersten Klinikversuche mit Netzhautzellen gegeben, die aus induzierten pluripotenten Stammzellen (IPS) gewonnen wurden. Das neue Verfahren soll an Patienten mit altersbedingter Makuladegeneration (AMD) getestet werden, berichtet der Standard (online, 27. 6. 2013). Ein Regierungsausschuss billigte entsprechende Testreihen des naturwissenschaftlichen Forschungsinstituts Riken. Allein in Japan sind von diesem bisher behandelbaren, aber unheilbaren Rückgang der Sehschärfe durch absterbendes Netzhautgewebe rund 700.000 – vor allem ältere – Menschen betroffen.

Die Entwicklung von IPS-Zellen geht auf den Japaner Shinya Yamanaka zurück, der für deren Erzeugung, die ohne Klonen und Zerstörung von Embryonen auskommt, im Dezember 2012 den Nobelpreis erhielt (IMABE November 2012: Stammzellen: Nobelpreis zeigt, dass ethisch sauberes Forschen erfolgreich ist). Körperzellen lassen sich dank Yamanakas Methode so zurückprogrammieren, dass sie quasi-embryonale Fähigkeiten besitzen und sich prinzipiell in jedes Gewebe entwickeln können. In der Stammzellforschung erreichten Behandlungen mit adulten Stammzellen bereits große Erfolge. In anderen Bereichen befindet man sich noch in der Grundlagenforschung. 

Die erste mit embryonalen Stammzellen begonnene klinische Studie wurde von der Firma Geron wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg im November 2011 zurückgezogen (vgl. IMABE November 2011: USA: Erste klinische Versuche mit embryonalen Stammzellen abgebrochen). Eine zweite klinische Studie der amerikanischen Firma ACT in Patienten mit Makuladegeration ist derzeit im Gange.

Für den ersten klinischen Versuch mit IPS-Zellen will nun das japanische Forschungsinstitut sechs AMD-Patienten im Alter von mindestens 50 Jahren gewinnen und Zellproben ihrer Haut entnehmen. Diese sollen dann zu IPS-Zellen umprogrammiert werden, die die Forscher zu Netzhautzellen entwickeln und sie nach zehnmonatiger Züchtung ins Auge der Patienten transplantieren möchten. Laut jüngster Studien gibt es keine Anzeichen immunologischer Abstoßung, da diese Zellen von IPS-Zellen aus dem körpereigenen Gewebe der Patienten hergestellt werden (vgl. The Scientist, online, 25. 1. 2013) .
Das Institut will die behandelten Probanden vier Jahre lang beobachten, um festzustellen, inwiefern die Implantate helfen, ob der Körper sie annimmt und ob Krebsgefahr besteht. „Das sind respekteinflößende Aussichten, aber sie machen Freude“, sagte Riken-Sprecherin Masayo Takahashi der Tageszeitung Mainichi. Zumindest in den ersten klinischen Versuchen werde aber nur mit geringfügigen Verbesserungen der Sehkraft gerechnet. „Wir wollen nicht, dass sich Menschen übertriebene Hoffnungen machen“, dämpfte Takahashi die Erwartungen. Riken gibt sich realistisch: Flächendeckende Behandlungserfolge kämen frühestens in einigen Jahren in Frage.

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UNO-Bericht: Schleichende Gefahr durch neue Designerdrogen

Vier Prozent aller Erwachsenen von 15 bis 65 Jahren konsumieren Cannabis

Neue chemische Drogen überschwemmen den Markt. Das geht aus dem Weltdrogenbericht 2013 der Vereinten Nationen hervor, der am 26. Juni 2013 in Wien vorgestellt wurde. Vor allem Designerdrogen – genannt „Legal Highs“ oder „Badesalzdrogen“ – erleben einen gefährlichen Boom. Während der allgemeine Drogenkonsum weltweit stabil geblieben sei, gebe es erstmals mehr NPS (Neue Psychoaktive Substanzen) genannte Designerdrogen als „traditionelle“ illegale Rauschmittel, heißt es in der Bilanz der UN-Behörde für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), berichtet die Zeit (online, 26. 6. 2013). 

Die neuen Drogen würden oftmals als legale Stimmungsaufheller verkauft oder als Gewürz, Badezusätze oder Räuchermittel auch über das Internet vermarktet. Von Ende 2009 bis Mitte 2012 wuchs die Zahl der synthetischen Drogensorten dem Bericht zufolge von weltweit 166 auf 251 – ein Anstieg von mehr als 50 Prozent. Weil durch ihre Abwandlung schnell neue synthetische Drogen entwickelt werden können, falle es sehr schwer, ihren Konsum zu kontrollieren oder ihre Verbreitung zu verbieten. „Das internationale Drogenkontrollsystem gerät erstmals durch die Geschwindigkeit und die Kreativität dieses Phänomens ins Schwimmen“, warnte die UNODC. Um des Problems Herr zu werden, müsse die internationale Zusammenarbeit verbessert werden. 

Herstellungsgebiete sind vorwiegend in Europa und Asien. Die genauen Auswirkungen und das Suchtpotenzial der neuen Drogen seien wegen der kurzen Zeit am Markt bisher nur schwer absehbar. Konsumiert werden die Designerdrogen vor allem von jungen Menschen: Knapp fünf Prozent der 15- bis 24-Jährigen in der EU haben schon einmal damit experimentiert. 

In Europa werden dem Bericht zufolge 75 Prozent der Designerdrogen in nur fünf Ländern konsumiert: Dabei handelt es sich um Großbritannien, gefolgt von Polen, Frankreich, Deutschland und Spanien. Weltweit bleibt laut UNODC Cannabis die mit Abstand am häufigsten konsumierte Droge. Knapp 4 Prozent der weltweiten Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren konsumieren das aus der Hanfpflanze gewonnene Rauschmittel. Die medizinische Fachzeitschrift Lancet hatte in den vergangenen Jahren mehrfach in Studien über die Langzeitschäden durch Cannabis-Konsum aufgezeigt und für ein Maßnahmenpaket plädiert, um der Verharmlosung von Cannabis entgegenzuwirken (vgl. IMABE November 2009: Public Health: Jeder 25. Erwachsene konsumiert Cannabis).

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Euthanasie: Belgische Euthanasie-Ärzte fordern bessere Bezahlung

Niederlande erlaubt Tötung von Neugeborenen, Schweiz wehrt sich gegen EGMR-Urteil

Ärzten ist es ab sofort in den Niederlanden erlaubt, den Tod von Neugeborenen herbeizuführen, sofern diese schwer und unheilbar krank sind. Die Königliche Niederländische Ärztevereinigung (KNMG) hat entsprechende Regeln erlassen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 13. 6. 2013). Demnach dürfen Mediziner die Behandlung von Neugeborenen vorzeitig abbrechen (= direkte Sterbehilfe durch Unterlassung) bzw. deren Tod direkt durch die Verabreichung einer Überdosis von Muskelrelaxanzien herbeiführen. Drei Prozent aller Todesfälle (2011: 3695 Menschen) gehen in Holland inzwischen offiziell auf Euthanasie zurück. Die Dunkelziffer liegt allerdings höher, da Ärzte zugeben, auch aus Mitleid und ohne Wunsch des Patienten Sterbehilfe geleistet zu haben – oder diese nicht gemeldet zu haben, weil ihnen der bürokratische Aufwand schlicht zu mühsam war. 

In Belgien, wo Euthanasie ebenfalls erlaubt ist, beschwerten sich jüngst Ärzte darüber, dass sie für ihre Sterbehilfe-Dienste unterbezahlt seien, so einer der führenden belgischen Euthanasie-Ärzte, Wim Distelmans, Vorsitzender des Lebensende-Informationsforums LEIF (De Krant, online, 24. 6. 2013). Die Zahl der Euthanasie-Fälle ist in Belgien im Jahr 2012 um 25 Prozent angestiegen (vgl. Care not Killing, März 2013). 

400 Ärzte, die als professionelle Lebensbeender ausgebildet sind, müssten mehrere Stunden in Zweitgutachten bzw. Fahrten zu den Sterbewilligen investieren, um ihnen die tödliche Injektion zu verabreichen. In den Niederlanden würden sie für Zweitgutachten 330 Euro erhalten, was laut Diestelmans angemessen sei, in Belgien wären 160 Euro vorgesehen, aufgrund der steigenden Nachfrage sei aber das zur Verfügung stehende Budget längst ausgeschöpft. 

Die Schweiz, in der assistierter Suizid bei kranken Menschen erlaubt ist, wehrt sich gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), berichtet Swissinfo (online, 25. 6. 2013). Schweizer Ärzte hatten sich geweigert, einer gesunden 82-jährigen Frau, die Selbstmord begehen wollte, das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) auszuhändigen. Die Straßburger Richter in erster Instanz hatten sich auf die Seite der Klägerin gestellt mit der Begründung, ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei verletzt worden. Das Schweizer Bundesamt für Justiz sieht mit dem Urteil allerdings eine schwerwiegende Frage der Auslegung bzw. Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgeworfen und legte dagegen Berufung ein. 

Im Gegensatz zum obengenannten Urteil hatte der EGMR im Jänner 2011 in einem Streit um Beihilfe zum Suizid entschieden, dass ein Staat nicht zur Selbstmord-Beihilfe verpflichtet ist und deshalb keine tödliche Medikamentendosis zur Verfügung stellen muss, urteilten die Richter (vgl. IMABE 2011: Euthanasie: Kein Recht auf Suizid, sagt Europäischer Menschengerichtshof).

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