Dienstag, 13. Dezember 2011

IMAGO HOMINIS-Vorschau: Die Ganzheit des Menschen im Licht hippokratischer Ethik

Hippokrates heute II“ lautet der Titel der aktuellen Ausgabe des Journals Imago Hominis. Dabei kommen auch Fragestellungen zur Sprache, die auf den ersten Blick vielleicht nicht unbedingt als „hippokratisch“ rezipiert werden.

Der Ethiker und Mediziner Giovanni Maio (Universität Freiburg i. Breisgau) plädiert für eine „Kunst des Maßes in der Medizin“. Im Gegensatz zur antiken Auffassung von Krankheit als dem Verlust der Ausgewogenheit (Dyskrasie) herrsche heute eine mechanistische Vorstellung von Krankheit vor, die die Grenzen der Machbarkeit übersehe. Werner Waldhäusl (Medizinische Universität Wien) beschäftigt sich mit dem Dilemma einer ganzheitlichen Sicht des Menschen einerseits und anderseits mit der unausweichlichen Notwendigkeit der Spezialisierung der modernen Medizin. Johannes Bonelli (IMABE, Wien) beleuchtet anhand von Themen wie Euthanasie, Schwangerschaftsabbruch, Verhütung und In-Vitro-Fertilisation Fragen des Schutzes des menschlichen Lebens, der als das herausragende Leitmotiv des ärztlichen Berufsethos hippokratischer Prägung gilt.

Welche Eigenschaften im hippokratischen Sinne kennzeichnen heute noch das ärztliche Selbstverständnis? Marion Stoll (IMABE, Wien) zeichnet in ihrem Beitrag das „Tugendprofil des Arztes nach Hippokrates“ nach. Der Medizinhistoriker Karl-Heinz Leven (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) legt in seinem Artikel „Der Hippokratische Eid: Tradition, Mythos, Fiktion“ die Sichtweise der hippokratischen Skeptiker dar.

Im Vergleich mit den großen naturwissenschaftlichen Fächern der Medizin wird offenbar der Ausbildung auf dem Gebiet Ethik nur eine eher geringe Bedeutung zugemessen. Das zeigt die in Imago Hominis publizierte Originalstudie von Martin W. Schnell et al. (Universität Witten/Herdecke) anhand eines Fallbeispiels aus der Pädiatrie. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass im ethischen Urteilsvermögen der Studierenden kaum eine Entwicklung festzustellen ist.

Die Pharmazeutin und Bioethikerin Margit Spatzenegger (Wien) liefert einen profunden Einblick in die ethische Debatte und die politisch widersprüchlichen EU-Regelungen, bei denen der Schutz der Tiere in der vorklinischen Forschung höher bewertet wird als der Schutz des menschlichen Embryos.

Die Imago-Hominis-Ausgabe 4/2011 mit dem Schwerpunkt „Hippokrates heute II“ findet sich auf http://www.imabe.org/index.php?id=1522 und kann als Einzelheft um € 10,– bezogen werden.

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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Perinatale Medizin: Hohes Risiko für Säuglinge bei vorgezogenem „Wunsch“-Kaiserschnitt

„Früh“-Geburtstermin kann nachweislich gesundheitliche Schäden beim Kind auslösen

Als Frühgeborene gelten Kinder, die vor der vollendeten 37. Woche auf die Welt kommen. Häufig wird angenommen, dass die sogenannten späten Frühgeburten, die zwischen der 34. und 36. Woche geboren werden, weitgehend entwickelt sind und keiner besonderen Schutzmaßnahmen bedürfen. Doch die Realität sieht anders aus. Aus kinderärztlicher Sicht sei von einem "Wunsch-Kaiserschnitt" abzuraten, vor allem, wenn dieser mehrere Wochen vor den eigentlichen Geburtstermin gelegt werden soll, betonte Christian Poets, Neugeborenenmediziner an der Universität Tübingen beim Deutschen Kongress für Perinatale Medizin in Berlin. Eltern würden damit unmittelbar und auch langfristig erhöhte Risiken für ihr Kind in Kauf nehmen, Lungenprobleme zu bekommen, zu versterben, behindert zu sein oder auch „nur“ in der Schule schlechter mitzukommen.

Dass auch Kinder, die "nur" vier bis sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommen, ein immer noch erhöhtes Risiko haben, sei sowohl Eltern als auch vielen Ärzten kaum bewusst. Diese Informationen, die überwiegend aus Studien der letzten ein bis zwei Jahre stammen, müssten viel stärker als bisher bekannt gemacht werden, damit man bei Entscheidungen auch das Kind im Blick hat, betonte Poets (Pressemitteilung, online 2.12.2011). In Österreich wird fast jedes dritte Kind per Kaiserschnitt entbunden, die Zahl hat sich in nur zehn Jahren verdoppelt. Statistisch nachweisbar ist ein um 75 Prozent höheres Sterberisiko sogar bereits für Kinder, die vor der 38. statt nach der normalen 40. Schwangerschaftswoche auf die Welt gebracht werden. Dieses erhöhte Risiko ist zudem nicht allein auf die Zeit nach der Geburt beschränkt: Auch im Alter von ein bis fünf Jahren haben Kinder, die vier bis sechs Wochen zu früh zur Welt kommen, noch ein um 40 Prozent erhöhtes Risiko zu sterben. Selbst nur wenige Wochen zu früh geborene Kinder haben häufiger ein Atemnotsyndrom, sie neigen mehr zu niedrigen Blutzuckerwerten und Auskühlung, und müssen auch häufiger nach Geburt beatmet werden.

Auch der Kaiserschnitt birgt Risiken für das Kind: Selbst reif geborene Kinder, die per geplantem Kaiserschnitt geboren wurden, entwickelten achtmal häufiger als auf natürlichem Weg geborene Kinder einen Pneumothorax (Lungenriss mit lebensbedrohlichem Kollaps der Lunge), erläutert Poets. In einer in The Lancet im Jahr 2010 veröffentlichten Studie warnte bereits die WHO vor dem steigenden Phänomen der sogenannten „Wunsch-Kaiserschnitte“. (vgl. Imabe-Newsletter März 2010).

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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Klinische Ethik: Sondenernährung ja, aber „ohne therapeutischen Übereifer

IMABE-Direktor fordert differenzierten Blick auf das Problem der künstlichen Ernährung

Künstliche Ernährung mit der PEG-Sonde ist heutzutage ein Routineverfahren und hat ihre zweifelsfreie Berechtigung in vielen Indikationen des medizinischen Alltags. Sie dient dazu, das Leben des beispielweise komatösen Patienten zu erhalten und sein Leiden zu lindern. Freilich ist es nicht immer leicht, die Trennlinie zu ziehen zwischen einer unumgänglichen Notwendigkeit und einem überzogenen therapeutischen Eifer, erläutert IMABE-Direktor Johannes Bonelli in einem aktuellen Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (25.11.2011). Dies gilt ganz besonders für alte, zunehmend demente Patienten, wenn sie typischerweise beginnen immer weniger zu essen und zu trinken und an Gewicht verlieren. Der Prozess des Leidens und des Sterbens soll nicht künstlich verlängert werden: „Es kommt immer wieder vor, dass kachektischen, hochbetagten Menschen, die aufhören zu essen und zu trinken, künstlich Flüssigkeit und Nahrung zugeführt wird, auch wenn keine Aussicht auf Besserung besteht“, kritisiert der Internist und ehemalige Ärztliche Direktor des Krankenhauses St. Elisabeth in Wien.

Der Sterbeprozess wird natürlicherweise dadurch eingeleitet, dass die Triebkraft des Patienten, sein Leben zu erhalten, allmählich nachlässt. Anzeichen dafür sind oft ein reduzierter Lebenswille und ein vermindertes Hunger- und Durstgefühl. Die Tendenz weiterzuleben schlägt allmählich in eine Tendenz um, sein Leben abzuschließen. Die Sondenernährung erreicht in diesen Fällen ihre Zielsetzung, nämlich Leiden zu lindern und Leben zu erhalten, in keiner Weise, betont Bonelli. „Im Gegenteil: Der Prozess des natürlichen Sterbens mit langsamer Trübung der Wahrnehmung wird verhindert. Es muss daher als therapeutischer Übereifer bewertet werden, wenn solchen Menschen am Ende ihres Lebens noch künstlich Flüssigkeit und Nahrung aufgezwungen werden.“

Patienten, die im Endstadium die Nahrungsaufnahme verweigern, leiden weder an Hunger noch an Durst, sondern es setzt so etwas wie eine natürliche Anästhesie ein: Die Austrocknung wirke eher betäubend, und lässt dem natürlichen Sterbeprozess seinen Lauf. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Untersuchungen, die zeigten, so Bonelli, dass eine Sondenernährung bei alten, betagten Patienten keinerlei Einfluss auf einen günstigeren Krankheitsverlauf habe. Wenn sich jemand dennoch für eine künstliche Sondenernährung bei hochbetagten Patienten im Sterbeprozess entscheidet, darf dies nicht aus Verlegenheit oder als verdeckte pflegerische Maßnahme geschehen. Bonelli: „Hier bedarf es einer handfesten, rationalen Begründung.“

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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Eizellenspende: US-Feministinnen warnen vor Ausbeutung der Frau

Zwei preisgekrönte US-Dokus beleuchten die Schattenseite der Reproduktionsindustrie

Drei prominente US-Feministinnen haben nun einen Protestbrief an Nature (2011: 480, 39 doi:10.1038/480039c) geschrieben, in dem sie vor Eizellenspende von Frauen für Forschungsprojekte warnen. Was als freiwillig getarnt ist, schlage unversehens in eine Form der Ausbeutung des weiblichen Körpers um – denn Frauen würden bis heute kaum über die medizinischen Risiken aufgeklärt, die die hormonelle Überstimulation ihres Organismus mit sich bringt. Eine Bezahlung in der Höhe von 8.000 US-Dollar - genannt „Aufwandsentschädigung“ – nütze finanzielle Krisensituationen von Frauen in Not aus – oder verführe sie dazu, uninformiert Dauerschäden wie Unfruchtbarkeit in Kauf zu nehmen, was unethisch sei (vgl. http://thehumanfuture.cbc-network.org/2011/12/feminists-warn-against-exploiting-women-for-eggs-in-biotech/). Die US-amerikanische NGO The Center for Bioethics and Culture (CBC) lässt in dem preisgekrönten Film Eggsploitation 2011 Eizellenspenderinnen und deren Schicksal zu Wort kommen.

Das Problem der anonymen Samenspende beleuchtet ein zweiter, 44-minütiger Dokumentarfilm Anonymous Father's Day 2011 aus der Perspektive betroffener Kinder. In Interviews erzählen die inzwischen erwachsen gewordenen Kinder, die genetisch von einem anonymen Samenspender abstammen, von ihrem Schicksal. Auch jetzt leiden sie noch unter ihren „Entstehungsbedingungen“ und fahnden immer noch nach ihrem (anonymen) genetischen Vater und Dutzenden Halbgeschwistern.

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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USA: Erste klinische Versuche mit embryonalen Stammzellen abgebrochen

Europaabgeordnete fordern Stopp von EU-geförderten ES-Forschungsprojekten

Das US-amerikanische Biotech-Unternehmen Geron rudert zurück: Nachdem Geron jahrelang um eine Zulassung für den Einsatz von embryonalen Stammzellen (ES) für Versuche am Menschen gekämpft hatte, kündigte der Konzern am 14. November 2011 überraschend an, die Studie und das gesamte Forschungsprogramm wegen zu hoher Kosten zu beenden: Geron wird ein Drittel seiner Mitarbeiter entlassen, einen Partner suchen, der Programm und Finanzierung übernimmt – und sich in Zukunft auf hoffnungsträchtigere Felder als ES-Therapien konzentrieren. Nicht hehre Ethik, sondern pure Monetik war der Grund: Der Aktienkurs von Geron war im vergangenen Jahr von 6,34 US-Dollar auf 1,60 US-Dollar abgesackt.

Zur Vorgeschichte: Unter großem medialem Rummel hatte der Konzern im Oktober 2010 verkündet, mit den weltweit ersten klinischen Studien mit embryonalen Stammzellen begonnen zu haben: Vier querschnittsgelähmten Patienten wurden an die verletzte Stelle des Rückenmarks jeweils zwei Millionen Stammzellen implantiert. Ein Jahr danach, im Oktober 2011 meldete die Firma, die Studie habe keinerlei bedenkliche Nebenwirkungen bei den Patienten hervorgerufen (eine Sorge, die immerhin noch 2009 dazu geführt hatte, dass die US-Arzneimittelbehörde FDA die Erlaubnis für eine klinische Studie zurückgezogen hatte). Allerdings waren auch keinerlei Anzeichen einer Wirksamkeit der Therapie zu sehen.

Für IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat liegen angesichts des Rückziehers von Geron die Konsequenzen klar auf der Hand: „Wir sehen uns in unserer schon seit Jahren vertretenen Position bestätigt, die ethisch unbedenkliche und medizinisch viel erfolgversprechendere Forschung an adulten Stammzellen zu fördern“, so Prat gegenüber Kathpress (online, 30.11.2011).

Politisch gesehen wäre es nun ein Gebot der Stunde, die Finanzierung der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen komplett aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm herauszunehmen, betont der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese. Gelegenheit zu einer Revision hat die EU-Kommission bei der anstehenden Neuregelung der EU-Forschungsförderung von 2014 bis 2020 („Horizont 2020“). Neben ethischen und juristischen Argumenten führten Europaabgeordnete mehrerer Fraktionen dabei an, dass es auch wirtschaftlich keinen Sinn habe, Projekte zu fördern, deren Ergebnisse dann in der EU nicht patentiert werden könnten, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 30.11.2011).

Die zuständige EU-Kommissarin Maire Geoghegan-Quinn kann diesen Argumenten offenbar nichts abgewinnen: Sie schwenkte zwar um, sodass es auch in Zukunft keine Förderung für Projekte geben wird, bei denen direkt Embryonen zerstört werden, sehr wohl aber bleibt sie dabei, dass EU-Gelder in die umstrittene Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (hESZ) fließen sollen – und damit auch von Ländern wie Österreich mitfinanziert werden, wo dies nach nationalen Regelungen verboten ist.

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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Österreich: IMABE legt Positionspapier zur Präimplantationsdiagnostik vor

Situation in Deutschland zeigt, warum ein Verbot das einzige wirksame Mittel dazu ist


Am 8. Dezember 2011 ist in Deutschland das Gesetz zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft getreten. Erstaunlich ist, dass ein ethisch so brisantes und politisch so heiß debattiertes Thema wie die PID nun zwar legalisiert ist, im Konkreten aber längst nicht klar ist, wie, von wem und unter welchen Bedingungen der Gencheck bei Embryonen zwecks Selektion nun angewendet werden darf. An der dafür notwendigen Rechtsverordnung wird immer noch gearbeitet. Gleichzeitig jedoch wurden „überraschenderweise bereits die ersten ‚PID-geprüften’ Schwangerschaften gemeldet“, kritisiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Pressemitteilung online, 7.12.2011). Sie fürchtet, dass in Zukunft die obligatorischen Ethikkommissionen jeweils darüber entscheiden, welches Leben als lebenswert zu gelten hat. Voraussetzung für eine PID sind neben der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer schweren Erbkrankheit ja auch das positive Votum einer Ethikkommission und die Durchführung an zugelassenen Zentren. Offen bleibt, was unter „schwerer Erbkrankheit“ zu verstehen ist.

In einem aktuellen Positionspapier zur PID (PID - Fakten und Daten) legt IMABE dar, warum die PID sowohl aus medizinischer, als auch ethischer und gesellschaftspolitischer Sicht unannehmbar ist. Wer PID erlaubt, bahnt innerhalb kurzer Zeit dafür den Weg zu einem Routineverfahren innerhalb der In-Vitro-Fertilisation, mit welchem Sicherheiten auf ein „gesundes“ Kind vorspiegelt werden. In diesem Zusammenhang fordert Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, eine „ehrliche Debatte, auch über nicht offengelegte Interessen“ wie etwa die Ermöglichung der Qualitätskontrollen von Embryonen im Zuge der IVF oder handfeste ökonomische Interessen von reproduktionsmedizinischen Zentren (die Kosten für PID-Tests liegen bei 2.000 bis 4.000 Euro).

„Menschenwürde ist unteilbar: Die Anerkennung der Würde des Menschen ist an seine Existenz gebunden, nicht an seine Eigenschaften.“ Dass die Zerstörung des Embryos der Menschenwürde widerspricht, wurde erst jüngst in einem EuGH-Urteil (Brüstle vs. Greenpeace C-34/10) bekräftigt. Gesellschaftspolitisch werde der Gleichheitsgrundsatz durch PID untergraben. Hier würden Menschen einem „abstrakten Gesundheitsideal“ zum Opfer fallen: „Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken. Dies widerspricht einer aufgeklärten Gesellschaft, deren wohl höchste Errungenschaft die Menschenrechte sind.“

Selbst wer für strenge Begrenzungen und eine Einzelfallregelung der PID eintritt, scheitert an der Praxis: „ein Indikationsmodell („Watch-Liste“ von Krankheiten) ist praktisch undurchführbar, die Liste wird je nach Stand der Technik immer weiter – und damit auch die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen immer schärfer“, heißt es in der Stellungnahme von IMABE. (Weitere Informationen zur PID: IMABE-Dossier „Präimplantationsdiagnostik“)

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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