Dienstag, 18. November 2014

Reproduktionsmedizin: Frauen werden kaum über Risiken und Fehlerquoten informiert

IMABE fordert Gesetzgeber zum Umdenken auf: Das Kindeswohl schützen – und das der Frauen

In Österreich liegt ein Entwurf für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) auf dem Tisch. Darin ist weitgehend jede Option erlaubt, um Kinderwunsch zu realisieren, die der Markt zur Zeit bietet: Selektion von Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter (PID), vorsätzliches Splitting von genetischer und sozialer Elternschaft (Ermöglichung von Eizellen- oder Samenspende durch Dritte). Selbst dann, wenn keine medizinische Unfruchtbarkeit vorliegt, wie etwa bei lesbischen Paaren, soll es in Zukunft mögich sein, auf die Technik der künstlichen Befruchtung zurückzugreifen. Einzig prinzipiell verboten bleibt vorerst die Leihmutterschaft und die Samenspende für Alleinstehende. Damit würde Österreich Regelungen einführen, die zum Teil weder in Deutschland noch der Schweiz erlaubt sind (vgl. Die Presse, online, 14. 11. 2014).

Scharfe Kritik an dem Entwurf übte Aktion Leben. Die Rechte des Kindes würden „sträflich missachtet“. Der Gesetzesentwurf ignoriere völlig das Recht eines Kindes, seine biologischen Eltern zu kennen und bei ihnen aufzuwachsen. Ebenso sei die vorgesehene Beratung durch einen Arzt über die Risiken einer Eizellenspende eine „Farce“, da es keine Trennung zwischen beratendem und behandelndem Arzt gäbe, kritisiert Aktion Leben-Präsidentin Gertraude Steindl (Pressemitteilung, online, 13. 11. 2014). 

Familienbischof Klaus Küng sprach von einem „Dammbruch“: Durch die Zulassung einer Samenspende für die In-vitro-Fertilisation (IVF), die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (PID) würden „im Namen einer Fortschrittlichkeitsgläubigkeit“ eine ganze Reihe von Problemen und Leiden, vor allem für die als Spenderinnen oft unter Druck stehenden Frauen, geschaffen, warnte der Bischof, selbst Mediziner. Es sei ein Recht der Kinder „Vater und Mutter zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen“, sie würden mehr und mehr zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie, berichtet Kathpress (online, 14. 11. 2014). 

„Es überrascht, dass der Gesetzgeber zu diesen extrem heiklen Fragen offenbar keine Diskussion wünscht“, kritisiert IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer angesichts der knappen Frist: Einwände können nur noch bis 1. Dezember vorgebracht werden. „Was Österreich braucht, ist eine Regelung, die das Kindeswohl schützt und auch das der Frauen vor einem zunehmend aggressiven Markt“, betont Kummer: „Die Schattenseiten der Reproduktionsmedizin, die Gesundheitsrisiken und geringen Erfolgsquoten der Methoden werden in der Debatte ausgeblendet. Das ist unverantwortlich.“ 

Wie dünn die Informationen sind, aber gleichzeitig illusionäre Hoffnungen geweckt werden, zeigte jüngst die Social-Egg-Freezing-Debatte. Denn die Chance, dass eine Frau nach Einfrieren ihrer Eizellen und künstlicher Befruchtung überhaupt ein Kind bekommt, liegt unter der 10-Prozent-Marke – je älter die Frau, desto geringer. Nach einer künstlichen Befruchtung ab 38 Jahren seien laut American Society of Reproductive Medicine (vgl. ASRM Fact Sheet 2014) überhaupt nur 2 bis 12 Prozent der aufgetauten und künstlich befruchteten Eizellen implantationsfähig und könnten zu einer Lebendgeburt führen, sagt Josephine Johnston, Forschungsdirektorin am Hastings Center in New York (Newsrepublic, online, 1. 11. 2014).

Für jede künstliche Befruchtung gilt: Nicht nur die Qualität der Eizellen sinkt mit steigendem Alter, auch der Organismus der Frauen ist für Komplikationen leichter anfällig. Die Zahl der Lebendgeburten sind gering, die Frauen geraten unter Erfolgsdruck, immer mehr Versuche machen zu lassen. So wurden laut einer im Mai 2013 im Journal Fertil Steril publizierten Übersichtstudie (2013 Aug; 100(2):492-9.e3. doi: 10.1016/j.fertnstert.2013.04.023) 1805 Frauen (Durchschnittsalter 34 Jahre) zwecks künstlicher Befruchtung hormonell stimuliert. Es wurden invasiv 13.000 Eizellen entnommen und eingefroren. 60 Prozent der Eizellen erwiesen sich nach dem Auftauen jedoch als unbrauchbar. Von den restlichen 40 Prozent ließen sich zwar einige befruchten, nisteten sich aber dann nicht in der Gebärmutter ein. Mehr als 95 Prozent der Embryonen gingen im Mutterleib zugrunde. Unterm Strich überlebten nur 4,3 Prozent (!) der erzeugten Embryonen (224 Lebendgeburten, darunter Zwillinge und Drillinge), was 1,7 Prozent der aufgetauten Eizellen entspricht. 

Bei minus 196 Grad kann man Eizellen einfrieren, auch künstlich befruchtete Embryonen lagern, aber nicht den eigenen Körper. Je älter, desto eher müssen Schwangere nach IVF mit überhöhtem Blutdruck oder Diabetes und einem medizinisch notwendigen Kaiserschnitt rechnen (vgl. FAZ, online, 6. 11. 2014).
Auch die Gesundheitsrisiken für Kinder aus künstlichen Befruchtungen werden kaum thematisiert. Dazu zählen Frühgeburten, niedriges Geburtsgewicht, Mehrlingsschwangerschaften, ein vierfaches höheres Risiko für Totgeburten (vgl. IMABE 2010), Verengungen der Harnwege, neurologische Störungen oder systemische Fehlbildungen. 

Auch bei einer „normalen“ künstlichen Befruchtung mit frischen Eizellen liegt die Baby-Take-Home-Rate bei geringen 15 bis 20 Prozent. Mit anderen Worten: Mehr als 80 Prozent der Frauen kommen trotz psychisch, emotional und körperlich stark belastender Eingriffe auch nach mehreren IVF-Versuchen zu keinem Kind. „Der Großteil der IVF-Versuche führt zu keinem Kind, sondern zu vielen Wunden und Traumata. Die psychischen und emotionalen Belastungen der Frauen durch künstliche Befruchtungen sind immer noch ein Tabu-Thema“, kritisiert Ethikerin Susanne Kummer. „Aufgrund der aggressiven Vermarktung und liberaler Gesetze, die diese begünstigen, wird die künstliche Befruchtung häufig leichtfertig angewendet“, betont Kummer unter Berufung auf eine kürzlich vom Zentrum für Reproduktionsmedizin an der Universität Amsterdam publizierten Studie (vgl. IMABE 2014). „Drei Viertel der Frauen, die wegen vermeintlicher Unfruchtbarkeit eine künstliche Befruchtung durchführen ließen, bekamen drei Jahre später auch auf völlig normalen Weg ein Kind. Hier scheinen also Marktinteressen die Beratung zu beeinflussen. So eine Medizin lehnen wir ab.“ Auch die ethische Grundsatzfrage, was es heißt, Embryonen herzustellen und einzufrieren, müsse neu diskutiert werden. 

Am Traum vom Kind lässt sich jedenfalls verdienen: Laut dem aktuellen Report Global In-Vitro Fertilization (IVF) Market 2013 – 2020 des Internationalen Marktforschungsinstituts Allied Analytics LLP ist die Reproduktionsmedizin zu einer gewinnbringenden Industrie geworden: Der globale IVF-Markt lag Ende 2012 bei 9,3 Milliarden US-Dollar, bis 2020 wird er auf schätzungsweise 21,6 Milliarden Dollar ansteigen. 

IMABE hat ausführlich zu Fragen der Liberalisierung des FMedG Stellung genommen. Eine Übersicht findet sich hier: www.imabe.org/index.php.

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Montag, 8. Oktober 2012

Österreich: Wer darf in Zukunft noch ungetestet ins Leben treten?

Druml (li.), Merckens (re.)

Bioethikkommission in Fragen der Fortpflanzungsmedizin tief gespalten

Soll das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich liberalisiert werden? Ja, meinen 15 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission am Bundeskanzleramt (BEK) in einer am 21.9.2012 veröffentlichten Stellungnahme (Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts). Sie fordern, dass in Hinkunft Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) genetischen Prüfungen zwecks Selektion (Präimplantationsdiagnostik, PID) unterzogen werden dürfen. Auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren soll zudem ein Kinderwunsch per IVF erfüllt werden können. Interessant ist, dass das Mehrheitsvotum die „heiße Kartoffel“ weiterschiebt und keine näheren Auskünfte darüber gibt, aufgrund welcher Indikationen bestimmte Embryonen im Rahmen einer PID selektiert werden dürfen. BEK-Vorsitzende Christiane Druml meinte bei der Pressekonferenz, dass die genaue Festlegung der Krankheiten und Risikofaktoren nicht Aufgabe der Ethikkommission, sondern des Gesetzgebers sei.

Genau darin sieht das BEK-Minderheitenvotum ein Problem: Wie könne man eine Selektionstechnik generell freigeben, ohne vorher genau zu definieren, bei welchen Indikationen die Selektion (eine Therapie ist ja bei den etwaigen risikobehafteten Embryos nicht möglich) erlaubt sein soll – um so auch Missbrauch kontrollieren zu können, konterte BEK-Mitglied Stephanie Merckens, Unterzeichnerin des Minderheitenvotums. 

Das Mehrheitsvotum – vier Kommissionsmitglieder, darunter der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Jurist Christian Kopetzki und der Behindertenverteter Klaus Voget enthielten sich der Stimme – plädiert in mehreren Fragen für eine gegenüber Deutschland weitaus liberalere Gesetzgebung: PID soll im Zuge des IVF-Verfahrens angewendet werden dürfen, wenn es trotz mehrmaliger Versuche zu keiner Schwangerschaft gekommen ist (was angesichts der niedrigen Erfolgsrate der IVF nicht selten vorkommt). Außerdem soll die Eizellenspende legalisiert werden. Die Leihmutterschaft solle zwar verboten bleiben, im Gegenzug dafür aber ein Adoptionsrecht für männliche homosexuelle Paare etabliert werden. 

Der Philosoph Thomas Sören Hoffmann kritisiert im Standard (online, 19.9.2012), dass diese Position letztlich das Kind auf ein Produkt, eine Ware reduziere: Die Bioethikkommission kämpfe, „als wäre sie eine Abteilung der WTO, für den Abbau von Handelshindernissen für ein humanes Bioprodukt“, so Hoffmann. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer hält in der Presse (online, 21.9.2012) fest, dass eine Liberalisierung des FMedG ein Rückschritt wäre. Österreich laufe Gefahr, die Fehler anderer Länder mit 20 Jahren Verspätung zu wiederholen – statt selbst höhere ethische und wissenschaftsbasierte Standards zu setzen. Es gehöre zu den „fundamentalen Schutzpflichten des Staates, schon die Erzeugung von Embryonen zu verbieten, die in diskriminierender Weise ’aussortiert’ werden sollen. Wer dieses Prinzip zugunsten einer fragwürdigen Eugenik aufgibt, unterhöhlt die Grundlagen der Demokratie“, betont Kummer. 

IMABE begrüßt das Minderheitenvotum von sechs Mitgliedern der Bioethikkommission (vgl. IMABE-Presseaussendung, 21.9.2012). In Kapitel 7 der Stellungnahme begründen sie ausführlich, warum sie für ein Festhalten an der Beschränkung der IVF-Anwendung auf eine stabile Mann-Frau-Beziehung, die Aufrechterhaltung der Verbote für PID sowie den Import embryonaler Stammzellen und Eizellenspenden plädieren. Zugleich fordern die Experten eine Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen bzw. biologischen Eltern durch die Einführung einer entsprechenden Auskunftspflicht und eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, um etwaigen "Reproduktionstourismus" zu unterbinden. Derzeit dürfen in Österreich nur verheiratete, heterosexuelle Paare und Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei Unfruchtbarkeit IVF in Anspruch nehmen. Das Gesetz unterbindet zudem die medizinische Diagnostik an der befruchteten Eizelle (Präimplantationsdiagnostik, PID) auf schwere Erbkrankheiten oder sonstige Merkmale.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2012
Foto: BKA/Regina Aigner

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Montag, 17. September 2012

Deutschland: Politiker kritisieren PID-Verordnung als nicht gesetzeskonform

Widersprüche werden deutlich, es gibt nicht „ein bisschen Selektion“, sagt IMABE

Die Verordnung, wie die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland nun in der Praxis geregelt werden soll, beschert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) scharfen Gegenwind (vgl. IMABE-Newsletter, August 2012). Der nun vorgelegte Entwurf für die lang erwartete Regelung stehe im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, kritisieren Politiker aller Parteien. Statt der gesetzlich festgelegten Begrenzung des Genchecks von Embryonen im Reagenzglas auf Ausnahmefälle sei nun im Verordnungsentwurf „eine Ausweitung der PID angelegt“, heißt es in dem an Bahr gerichteten Schreiben der Abgeordneten von CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken, berichtet die Ärzte Zeitung (online 11.9.2012).

Das im Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz stellt rechtstechnisch die PID unter Strafe, lässt eine Untersuchung aber dann zu, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder schwere Schädigung des Embryos zu erwarten ist. Definiert werden diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht.

Die Abgeordneten kritisieren weiters, dass die Zahl der PID-Zentren nicht festgelegt sei, womit die Gefahr einer „ungewollten Leistungsausweitung“ entstünde. Zudem seien Qualitätsstandards fraglich, wenn viele Zentren nur hin und wieder eine PID durchführten. Bundesweit geht man nur von rund 200 Fällen pro Jahr aus. Würde man sich an die Vorgaben des Gesetzes halten, wäre eine kleine Anzahl von Zentren ausreichend.

Skeptisch beurteilt die Gruppe auch die Regelung, wonach die psychosoziale Beratung der Paare über die Folgen der PID in den reproduktionsmedizinischen Zentren selbst stattfinden soll. Das beratende Personal sei damit abhängig von „wirtschaftlichen Interessen“ der Einrichtung. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Diagnosen oder Erkrankungen, mit der eine PID gerechtfertigt wird, statistisch nicht erfasst werden sollen. Somit lasse sich eine schleichende Ausweitung des Indikationsspektrums nicht kontrollieren.

Ein Inkrafttreten der Verordnung ist für 2013 geplant. Zuvor muss der Bundesrat zustimmen. Doch die Gesundheitsminister von sechs Ländern haben bereits signalisiert, dass sie ihrer Landesregierung keine Zustimmung für eine unbegrenzte Zahl von PID-Zentren empfehlen werden. Aufgrund der fehlenden Rechtsverordnung darf die PID in Deutschland derzeit nicht durchgeführt werden.

„Für Österreich, in der die Vorab-Selektion von Embryonen noch verboten ist, ist das Beispiel Deutschland ein lehrreiches Stück“, gibt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin, zu Bedenken. „Eine Pandora-Büchse lässt sich nicht einfach nur kurz und nur ein paar Millimeter öffnen. Es gibt eben nicht ‚ein bisschen Selektion’, genauso wenig wie eine ‚Zeugung auf Probe’“, betont Kummer und ergänzt: „Die Frage ist, ob hiesige Verantwortliche die richtigen Konsequenzen aus der deutschen Problematik ziehen: nämlich die PID ausnahmslos zu verbieten.“

Quelle: IMABE-Newsletter September 2012

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Montag, 6. August 2012

Deutschland: Zahnlose PID-Verordnung öffnet Markt für Selektion

Kritiker fordern rasche Überarbeitung des Entwurfs

Kritische Stimmen haben Recht behalten: Das im Juli 2011 beschlossenen deutsche Gesetz zu einer beschränkten Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) sollte eine „eng begrenzte Anwendung der PID" sicherstellen: beschränkt auf schwere Erbkrankheiten oder Chromosomenstörungen, auf wenige, speziell zugelassene Zentren und unter strenger Aufsicht einer Ethikkommission (vgl. IMABE-Newsletter Mai 2012). Herausgekommen ist in dem nun vorliegenden Entwurf einer Rechtsverordnung (Stand: 11. Juli 2012) eine praktisch komplette Freigabe des Verfahrens. Politiker von Union und Grünen, Kirchenvertreter sowie die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, üben scharfe Kritik an dem von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Papier. Die obersten Landesgesundheitsbehörden können bis zum 17. August dazu Stellung nehmen. Anschließend muss noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Dass die Anwendung der PID begrenzt wird und der Gesetzgeber sie kontrollieren kann, könne man angesichts dieses Entwurfes „getrost bezweifeln“, kritisiert Woppen (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 1.8.2012) So sei die Anzahl der PID-Zentren nicht festgelegt, es fehlten zudem einheitliche Kriterien für die dort angesiedelten Ethikkommissionen. Paare würden in einem „Kommissions-Tourismus“ von einem Bundesland ins andere fahren, bis sie ihre Bewilligung bekämen, warnt Woopen.

Der Ethikkommission komme laut PID-Verordnung ohnedies nur noch eine Feigenblatt-Funktion zu: Sie müsste alle Anträge genehmigen, wenn sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen, kritisiert der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe (CDU). Außerdem sei die Verordnung in Hinblick auf Indikationen „so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden", so Hüppe.

Angesichts der auch in Österreich von PID-Befürwortern fadenscheinig geführten Diskussion wird immer deutlicher, was die offiziellen Zahlen der Europäischen Gesellschaft für Humane Reproduktion und Embryologie (ESHRE) bereits belegen: Der Hauptgrund für PID ist nicht das Vermeiden von seltenen Krankheiten, sondern die Steigerung der Erfolgsraten der künstlichen Befruchtung (vgl. FAZ, online 12.7.2012). IVF-Zentren wollen ungerichtet nach allen möglichen Defekten in den Embryonen jener Paare suchen, die unfruchtbar sind, obwohl keine Erbkrankheit bekannt ist. So erklärt sich auch, warum der deutsche Entwurf nun offenbar jedes größere Wunschkind-Zentrum für PID zertifizieren will: Die Verfasser gingen von sehr hohen Fallzahlen aus, entsprechend viele Zentren wolle man zulassen. Insofern „könnte es mit dieser Verordnung dazu kommen, dass die PID zum Regelangebot bei der künstlichen Befruchtung wird", sagt Hüppe.

Jörg T. Epplen, Vorstand der Humangenetik Medizinische Fakultät Ruhr-Universität Bochum, rückt angesichts der Gencheck-Debatten die Aussagekraft der Methoden der DNA-Analyse zurecht (vgl. Pressaussendung, 23.7.2012): Die Programme zur Vorhersage der Krankheitsbedeutung neuer DNA-Variationen seien derzeit „mitunter widersprüchlich und daher insgesamt noch völlig unzureichend“, korrigiert Epplen überzogene Erwartungen: Unzählige DNA-Sequenzauffälligkeiten würden sich komplett konkreten Aussagen zu ihrer Bedeutung für den Träger entziehen.

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Montag, 14. Mai 2012

Deutschland: PID bleibt verboten, da es immer noch keine Regeln gibt

IMABE: „PID ist Tanz auf dem Vulkan, der sich in keine exakten Überwachungsregeln pressen lässt“

Es ist paradox: Im Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag nach langen und heftigen Debatten beschlossen, das umstrittene Verfahren der PID, also den Gencheck von Embryonen im Reagenzglas vor der Implantation in die Gebärmutter, zuzulassen: für bestimmte Fälle, nur in bestimmten Zentren und nur nach der erforderlichen Genehmigung durch eine Ethikkommission. Im Dezember 2011 trat das Gesetz in Kraft – und seither ist die PID verboten. Der Grund: Bis heute fehlt die dafür nötige Rechtsverordnung, die die Details für die Praxis regelt.

„Dass die Verordnung nun schon ein dreiviertel Jahr auf sich warten lässt, bestätigt, dass das Ansinnen, die PID auf wenige Einzelfälle zu beschränken, in der Praxis undurchführbar ist“, sagt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Österreich solle aus dem Beispiel Deutschland seine Lehren ziehen, betont Kummer: „PID, also die Erlaubnis zur Selektion von Embryonen, ist ein Tanz auf dem Vulkan, der sich eben in keine exakten Überwachungsregeln pressen lässt.“

Der deutsche Gesetzgeber erlaubt die PID zur Feststellung „einer schwerwiegenden Schädigung“ der Embryonen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird“. Da dies nie auszuschließen ist, sehen Kritiker den Weg für ein Screening eröffnet bei den jährlich bereits rund 70.000 In-vitro-Fertilisationen in Deutschland.

Weiters darf eine PID laut Gesetz nur „nach einer medizinischen und psychosozialen Beratung“ von „fachlich geschulten Ärzten“ erfolgen. In der Rechtsverordnung zu regeln ist noch, wie die Beratung auszusehen hat und welche Expertise die Ärzte haben müssen. Ferner verlangt das Gesetz das Votum einer Ethikkommission. Wer diese bestellt, wer dort sitzt und wo sie angesiedelt sein sollen, soll ebenfalls in der Verordnung stehen. Unklar ist außerdem deren Kompetenz. Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio sieht diese Instanzen deshalb kritisch. Nach seiner Einschätzung wird der Ethikkommission kaum Entscheidungsspielraum bleiben. Die Experten „werden ihre Entscheidung immer abhängig machen von der Belastung für die Paare oder von deren Lebensverhältnissen“, sagte er. „Wenn das Paar sagt, das ist für uns unerträglich, wird die Kommission dem kaum widersprechen können“. Das Gremium werde damit letztlich eine „Absegnungsinstanz“, so Maio gegenüber der KNA (online, 04. 05. 2012). Oder soll sie entscheiden, ob ein Embryo auch bei spät auftretenden Erbkrankheiten wie Chorea Huntington verworfen werden soll, wie dies einige Reproduktionsmediziner fordern? Offen ist auch, welche und wie viele Zentren die PID anbieten dürfen. Ein schwieriges Unterfangen, da mehr als Hundert Zentren an diesem neuen Markt gerne mitnaschen wollen.

Schließlich muss die Regierung sich festlegen, welche Art der PID überhaupt erlaubt ist. Im Gesetz heißt es nur, dass sie dem „allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik“ entsprechen soll. Johannes Singhammer (CSU), ein Initiator des Verbotsantrags im Bundestag, verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die international übliche Methode in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) unzulässig ist. Das Gesundheitsministerium strebt eine Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause an. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Dienstag, 13. Dezember 2011

Österreich: IMABE legt Positionspapier zur Präimplantationsdiagnostik vor

Situation in Deutschland zeigt, warum ein Verbot das einzige wirksame Mittel dazu ist


Am 8. Dezember 2011 ist in Deutschland das Gesetz zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft getreten. Erstaunlich ist, dass ein ethisch so brisantes und politisch so heiß debattiertes Thema wie die PID nun zwar legalisiert ist, im Konkreten aber längst nicht klar ist, wie, von wem und unter welchen Bedingungen der Gencheck bei Embryonen zwecks Selektion nun angewendet werden darf. An der dafür notwendigen Rechtsverordnung wird immer noch gearbeitet. Gleichzeitig jedoch wurden „überraschenderweise bereits die ersten ‚PID-geprüften’ Schwangerschaften gemeldet“, kritisiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Pressemitteilung online, 7.12.2011). Sie fürchtet, dass in Zukunft die obligatorischen Ethikkommissionen jeweils darüber entscheiden, welches Leben als lebenswert zu gelten hat. Voraussetzung für eine PID sind neben der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer schweren Erbkrankheit ja auch das positive Votum einer Ethikkommission und die Durchführung an zugelassenen Zentren. Offen bleibt, was unter „schwerer Erbkrankheit“ zu verstehen ist.

In einem aktuellen Positionspapier zur PID (PID - Fakten und Daten) legt IMABE dar, warum die PID sowohl aus medizinischer, als auch ethischer und gesellschaftspolitischer Sicht unannehmbar ist. Wer PID erlaubt, bahnt innerhalb kurzer Zeit dafür den Weg zu einem Routineverfahren innerhalb der In-Vitro-Fertilisation, mit welchem Sicherheiten auf ein „gesundes“ Kind vorspiegelt werden. In diesem Zusammenhang fordert Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, eine „ehrliche Debatte, auch über nicht offengelegte Interessen“ wie etwa die Ermöglichung der Qualitätskontrollen von Embryonen im Zuge der IVF oder handfeste ökonomische Interessen von reproduktionsmedizinischen Zentren (die Kosten für PID-Tests liegen bei 2.000 bis 4.000 Euro).

„Menschenwürde ist unteilbar: Die Anerkennung der Würde des Menschen ist an seine Existenz gebunden, nicht an seine Eigenschaften.“ Dass die Zerstörung des Embryos der Menschenwürde widerspricht, wurde erst jüngst in einem EuGH-Urteil (Brüstle vs. Greenpeace C-34/10) bekräftigt. Gesellschaftspolitisch werde der Gleichheitsgrundsatz durch PID untergraben. Hier würden Menschen einem „abstrakten Gesundheitsideal“ zum Opfer fallen: „Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken. Dies widerspricht einer aufgeklärten Gesellschaft, deren wohl höchste Errungenschaft die Menschenrechte sind.“

Selbst wer für strenge Begrenzungen und eine Einzelfallregelung der PID eintritt, scheitert an der Praxis: „ein Indikationsmodell („Watch-Liste“ von Krankheiten) ist praktisch undurchführbar, die Liste wird je nach Stand der Technik immer weiter – und damit auch die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen immer schärfer“, heißt es in der Stellungnahme von IMABE. (Weitere Informationen zur PID: IMABE-Dossier „Präimplantationsdiagnostik“)

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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Montag, 17. Oktober 2011

Österreich: Vorsitzende der Bioethikkommission will PID zügig etablieren

Moraltheologe Virt sieht Ethik in Gefahr, wenn sie durch Mehrheiten bestimmt wird

Die Mitglieder der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt wurden von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) neu bestellt, ihre Amtsperiode dauert bis 2013. Drei der bisherigen Mitglieder schieden aus (Univ.-Prof. Günther Pöltner, Univ.-Prof.°Gerhard Luf und Dr. Verena Strausz). Die einzigen neuen Mitglieder der 25-köpfigen Kommission sind Dr. Stephanie Merckens (Rechtsanwältin und Lebensschutz-Beauftragte der Erzdiözese Wien), Univ.-Prof. DDr. Matthias Beck (Mediziner und ao. Professor für Moraltheologie mit Schwerpunkt Medizinethik) und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Institut für Arbeits- und Sozialrecht, langjähriger Mitherausgeber der Fachzeitschrift Recht der Medizin).

Die Vorsitzende der Bioethikkommission, Christiane Druml, betonte anlässlich der neuen Amtsperiode, dass die Bioethikkommission mehr Öffentlichkeit suchen wolle und "kein Spielplatz für radikale Einzelmeinungen" sei. Pluralismus sei das Gebot der Stunde. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Kommission warf der Moraltheologe Günther Virt als ehemaliges Kommissionsmitglied kritisch ein, dass die Bioethikkommission ihre eigene Ethik, d.h. die ethische Kompetenz ihrer Mitglieder überprüfen müsse. Weder Politik noch bloße Mehrheitsentscheide dürften bestimmen, was gut und was schlecht sei. Ethik müsse politikunabhängig sein, die "liberalste Lösung" sei nicht "immer die menschlichste".

Auch IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat verweist in einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (online, 25.9.2011) auf die unklare Funktion dieser "Ethikkommission": Sie soll den Bundeskanzler beraten, unklar ist aber, nach welchen - der vielen möglichen - ethischen Prinzipien sich die Beratung richtet. Es wäre deshalb sinnvoll, "die Werte, die zur Anwendung kommen sollen, klar vorzugeben". Offene Kritik übt Prat am "Auswahlmodus der Kommissionsmitglieder, der ja für die Qualität ihrer Stellungnahmen nicht irrelevant ist. Dass die Berater direkt von dem zu beratenden Politiker ernannt werden, ohne eine von der Öffentlichkeit kontrollierbare Auswahlprozedur, wirft ein schlechtes Licht auf die Unabhängigkeit des Gremiums." Die Chance, eine dem Parlament zugeordnete Ethikkommission zu gründen, mit einem demokratischeren Wahlmodus für die Mitglieder, sei bedauerlicherweise auch nach 10 Jahren nicht genutzt worden.

Kommissionsvorsitzende Druml sieht derzeit vorrangigen Handlungsbedarf, die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) möglichst rasch in Österreich zu legalisieren, ebenso die Möglichkeit von Eizellenspenden. Bei SP-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek rennt sie dabei offene Türen ein: Erst kürzlich hatte die Ministerin betont, sie wolle "so schnell wie möglich" auch in Österreich den Gencheck bei in vitro erzeugten Embryonen zulassen und kündigte eine politische Enquete an (vgl. Kleine Zeitung online, 29.9.2011). Zur Eröffnung der Konferenz der Bioethikkommission zum Thema Fortpflanzungsmedizin war Heinisch-Hosek für die Legalisierung der Eizellenspende eingetreten (online, 31.5.2011). Ihr Parteikollege, Gesundheitsminister Alois Stöger, forderte jüngst, dass die künstliche Befruchtung auch für Single-Frauen und Homosexuelle in Österreich legalisiert werden sollte (Standard online, 14.10.2011).

Quelle: Imabe-Newsletter Oktober 2011

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Mittwoch, 14. September 2011

PID: Lebensschutzfrage nicht Expertengremium überlassen

Die Umsetzung des deutschen PID-Gesetzes weist viele Widersprüche auf

Anfang Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach eine Präimplantationsdiagnostik (PID), also der umstrittene Gen-Check von Embryonen im Reagenzglas, bei Verdacht auf schwerwiegende Erkrankungen durchgeführt werden darf. Dies schließt die Verwerfung und Selektion von Embryonen ein.

Bis Herbst sollte die Deutsche Bundesregierung Regelungen zur konkreten Umsetzung des Gesetzes erarbeiten. Doch diese werfen zahlreiche Fragen, ja „Wertungswidersprüche gegenüber anderen Gesetzen“ auf, stellte der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU) in einem Interview mit der KNA (online, 12.8.2011) fest.

So sei im deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) festgelegt, dass im Rahmen einer künstlichen Befruchtung maximal drei Embryonen hergestellt werden dürfen. Nach Stand der Medizin verlangt die PID allerdings die Herstellung von mindestens acht Embryonen. Das ESchG könne nicht einfach durch ein später zustande gekommenes Gesetz entwertet werden, kritisiert Singhammer. Ein weiterer Wertungswiderspruch: Die PID soll künftig bei „schwerwiegenden Erkrankungen“ erlaubt sein. Diese allgemeine Festlegung schließe Krankheiten ein, die möglicherweise erst im späten Erwachsenenalter auftreten könnten. Dem widerspreche jedoch das Gendiagnostikgesetz: Es verbietet ausdrücklich solche Tests während der Schwangerschaft. Auf diese Widersprüche und ungelösten Fragen hätten die PID-Gegner auch schon während der monatelangen Debatten hingewiesen. Nun würden sie im Zuge der Umsetzung des Gesetzes offen zutage treten. Kritisch sieht Singhammer auch die Rolle der Ethikkommissionen, die künftig über die Zulässigkeit der PID im Einzelfall entscheiden sollen: „In einer so grundlegenden Frage des Lebensschutzes darf es nicht einfach einem Expertengremium überlassen bleiben, welche Grenzen und Ausweitungen zu setzen sind.“ Der Gesetzgeber – und nicht unterschiedliche Wertungen je nach Ethikkommission – müsse im Rahmen des Beschlossenen das letzte Wort haben.

Quelle: Imabe-Newsletter September 2011

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Mittwoch, 13. Juli 2011

Die vielen ungelösten Fragen der Reproduktionsmedizin

Jüngste Signale aus Bioethikommission und Parteien - mit Ausnahme der ÖVP - deuten auf eine Liberalisierung der geltenden Legistik zur Fortpflanzungsmedizin. - Zeichen der Hoffnung oder der Fahrlässigkeit?

DER STANDARD | Kommentar der anderen | 12. Juli 2011 19:54

In welche Richtung bewegt sich die Fortpflanzungsmedizin in Österreich? Was ist machbar? Was hat welche Folgen? Was ist ethisch vertretbar- und was soll gesetzlich erlaubt und geregelt sein? Mit diesen Fragen hat die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt jüngst das Scheinwerferlicht auf sich gezogen und der Öffentlichkeit ausgerichtet, dass es nun eine gesellschaftspolitische Debatte zu diesen Themen brauche. Das ist löblich!

Wer sich dann aber die Aussagen der derzeitigen Vorsitzenden der Kommission in einem Zeitungsinterview näher ansieht, muss zu dem Schluss kommen, dass sie in der Debatte offenbar zwei Dingen ausweichen will: erstens den medizinischen Daten, die die Fortpflanzungsmedizin liefert und die ein sehr widersprüchliches Bild der neuen Techniken zur Erfüllung des Kinderwunsches abgeben. Und zweitens einer breiten öffentlichen Debatte. Die hätte nämlich schon stattfinden müssen, wenn schon bis zum Herbst dem Kanzleramt eine Stellungnahme für Gesetzesänderungen vorlegt werden soll. Zum Vergleich: In Deutschland wurde alleine über die Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID - Gencheck und Vorselektion von Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung) seit neun (!) Jahren öffentlich debattiert, unter Einbindung sämtlicher Interessenverbände wie Behindertenvereine, Kirchen und Experten.

Fragwürdige Begehrlichkeit

Als Chirurgin und ehemalige Vorständin einer Innsbrucker Universitätsklinik, an der teils spektakuläre medizinische Eingriffe zum Wohle des Patienten geglückt sind, stehe auch ich staunend vor dem technischen Fortschritt der Medizin. So hoch die Technik in der Fortpflanzungsmedizin einzuschätzen ist, geht es aber bei diesem Thema um mehr.

Wer ernsthaft über das Thema der Fortpflanzungsmedizin und einer möglichen Novellierung des österreichischen Gesetzes debattieren will, muss zunächst informieren. - Worüber?

Zum Beispiel darüber, dass die Frauen, denen hohe Hormondosen gegeben werden, damit mehrere Eizellen heranreifen ("Überstimulation"), gesundheitlich angegriffen und die überzähligen Eizellen chromosomal geschädigt werden können. Britische Reproduktionsmediziner hatten darauf hingewiesen, dass dieses Problem in Expertenkreisen schon lange bekannt sei, aber noch viel zu wenig in der breiten Öffentlichkeit.

Ein Zweites: Warum gibt es in Österreich keine genauen Zahlen darüber, wie viele menschliche Eizellen jährlich gewonnen werden, wie viele im Zuge einer In-vitro-Fertilisierung befruchtet werden, wie viele Embryonen eingefroren und gelagert werden, ab dem wievielten Versuch es zu einer Schwangerschaft kommt - und wie hoch die tatsächliche Baby-Take-Home-Rate ist? Private Fertilisierungszentren warten mit einer Erfolgsrate von 30 bis 40 Prozent auf, während diese in der Fachliteratur weit niedriger angegeben wird.

Großbritannien ist da viel nüchterner. Hier eine Kostprobe aus dem Datenmaterial der zuständige Aufsichtsbehörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA): Allein im Jahr 2006 wurden in Großbritannien 236.581 menschliche Embryonen hergestellt, 74.475 Embryonen in den Mutterleib übertragen, 49.351 Embryonen für etwaige spätere Versuche tiefgekühlt gelagert, 112.755 Embryonen weggeworfen - und 13.000 IVF-Kinder geboren.

Ein drittes: In zahlreichen Ländern ist die PID seit zehn oder mehr Jahren erlaubt. Sind dort die Schwangerschaftsraten gestiegen, mehr gesunde Kinder auf die Welt gekommen - oder gab es mehr Abtreibungen, weil der Anspruch auf ein gesundes Kind im Zuge der IVF noch höher als bei normalen Schwangerschaft ist?

Dass mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Techniken die Begehrlichkeiten auf ein "Null-Fehler-Baby" steigen, ist eine Entwicklung, die ich mit Sorge verfolge. Mehrmals wandten sich stark verunsicherte Frauen an mich, deren Kind Deformationen an den Gliedmaßen hatte. - Abtreiben? Austragen? Könnte das Testen eines Embryos nicht auch dazu führen, dass jemand, der mit vierzig Jahren an Brustkrebs erkrankt, darauf verweist, dass es zum Zeitpunkt seiner Zeugung schon genetische Tests gegeben hätte - und eine Klage einreicht? Nicht nur Ärzte, auch die Eltern könnten dieser Denkart zufolge bald verklagt werden: Warum habt ihr mich nicht getestet?

Und dann ist da noch die Frage, in welche Richtung wir uns als Gesellschaft entwickeln wollen. Gesetze spielen da eine wichtige, weil richtungweisende Rolle: Was legal ist, gilt als gut. Ist es aber auch rechtens?

Der Wunsch nach Gesundheit und Perfektion wird inzwischen nicht nur als Recht für den eigenen Körper, sondern auch als Pflicht bei anderen Menschen eingefordert. Man benützt technisch faszinierende Methoden, um über das Er- oder Nichterleben anderer zu entscheiden. Sind wir schon so "weh-leidig" geworden, dass wir, um die Krankheit loszuwerden, den Kranken eliminieren?

Hoher Diskussionsbedarf

Heute befinden wir uns in dieser Situation: Die Gesellschaft soll entscheiden, wer für andere Menschen ertragbar ist. So einfach, am besten durch ein Gesetz. - Was aber, wenn dieser auch "gesund" im Reagenzglas erzeugte und als solcher auch von der Gesellschaft als äußerlich gesund zum Leben frei gegebene Mensch im Alter von fünf Jahren von einem Auto überfahren wird und danach querschnittsgelähmt auf die Hilfe anderer angewiesen ist? Wer entscheidet dann, ob dieses Leben lebenswert ist?

Es sind noch viele Fragen offen. Ein schrittweises Vorgehen in dieser heiklen Angelegenheit ist angebracht: als Erstes informieren, dann breit debattieren und erst dann dem Gesetzgeber eine Empfehlung abgeben. (Hildegunde Piza, DER STANDARD; Printausgabe, 13.7.2011)

Hildegunde Piza, Jg. 1941, war Vorständin der Universitätsklinik für Plastische und Wiederherstellungschirurgie in Innsbruck, bis 2007 Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt und ist dreifache Mutter.

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Dienstag, 12. Juli 2011

Präimplantationsdiagnostik: Soll Österreich hinter Deutschland nachziehen?

Scharfe Kritik von stv. Imabe-Geschäftsführerin in „Die Presse“

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 mit 326 Stimmen den Gencheck an künstlich erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib erlaubt. Zuvor hatten 228 für ein Verbot der PID gestimmt, ohne die erforderliche Mehrheit zu erlangen.

Die Methode ist umstritten, weil bei der PID im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet werden.

PID ist in Deutschland nun für Paare erlaubt, „in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Voraussetzung für den Embryonentest ist die Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Paare. Die Befürworter der PID verwiesen auf das Leid erblich vorbelasteter Eltern mit Kinderwunsch und nahmen für sich eine "Ethik des Heilens" in Anspruch.

In Österreich ist die PID verboten. Es werde aber bereits an einer Gesetzesnovellierung gearbeitet, sagte PID-Befürworter Ludwig Wildt, Direktor der Innsbrucker Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Department Frauenheilkunde gegenüber der Tiroler Tageszeitung (online 7.7.2011). Er gehört der vom Ministerium eingesetzten Kommission an. „Es soll ein Katalog erstellt werden, auf welche Erkrankungen genau untersucht werden darf.“ Noch bestünde aber kein Konsens darüber, welche aufgenommen werden sollen.

Genau diese Art der Vorgangsweise kritisiert die Wiener Zeitung (online 7.7.2011) scharf: Es sei zu befürchten, dass die Diskussion über eine mögliche Freigabe der PID in Österreich im Gegensatz zur vorbildlichen jahrelangen Debatte in Deutschland nur „hinter verschlossenen Türen“ stattfinde. Und wenn „die Sache ins Parlament kommt, wird schon vorher klar sein, wie die Abstimmung ausgeht.“

Scharfe Kritik an der Propagierung der PID übte die stv. IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. „Menschen fallen hier einem abstrakten Gesundheitsideal zum Opfer: Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken.“, so Kummer in einem Gastkommentar in Die Presse (online, 6.7.2011). Das Beispiel Großbritanniens zeige, dass die begrenzte Einzelfalllösung, wie sie nun auch in Deutschland beschlossen wurde, einer Gesellschaft bald nicht mehr genügt, sobald Begehrlichkeiten nach einem "gesunden Null-Fehler-Baby" geweckt wurden. Seit 2006 könne die PID dort legal bei drohender Vererbung bestimmter Krankheiten genutzt werden; es gebe mehr als 160 Indikationen. Inzwischen genüge allerdings schon das bloße Vorhandensein eines sogenannten Risiko-Gens (etwa des Brustkrebsgens BRCA1), um Embryonen im Zuge der PID auszusortieren - selbst wenn bekannt sei, dass die Krankheit weder zwingend ausbricht noch allein auf dieses Risiko-Gen rückführbar ist.

Ein anderes Argument, wonach die PID ohnehin nur nicht lebensfähige Embryonen aussortieren würde bzw. die IVF-Erfolgsrate steigern könnte, sei laut Studien selbst unter Reproduktionsmedizinern umstritten: Das praktische Problem der PID sei ihre schwache Aussagekraft in Bezug auf Chromosomenanomalien. Genmaterial, das aus zwei verschiedenen Blastomeren entnommen wird, kann zwei komplett verschiedene Ergebnisse liefern: "Wird es nun ein gesundes oder ein krankes Kind?"

Zudem sei jede Antwort auf die Frage, ob durch die Einführung der PID die Zahl der Spätabtreibungen gesenkt werden könnte, nur spekulativ. Sicher sei hingegen, dass die Bandbreite von "Normalität", die künftig noch toleriert werden wird, durch die Möglichkeiten der PID deutlich schmaler werden würde. Kummer: "Die Entscheidung wird im Zweifel jedenfalls gegen das Leben des potenziell kranken Embryos ausfallen.“

Quelle: Imabe-Newsletter Juli 2011

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