PID: Lebensschutzfrage nicht Expertengremium überlassen
Die Umsetzung des deutschen PID-Gesetzes weist viele Widersprüche auf
Anfang Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach eine Präimplantationsdiagnostik (PID), also der umstrittene Gen-Check von Embryonen im Reagenzglas, bei Verdacht auf schwerwiegende Erkrankungen durchgeführt werden darf. Dies schließt die Verwerfung und Selektion von Embryonen ein.
Bis Herbst sollte die Deutsche Bundesregierung Regelungen zur konkreten Umsetzung des Gesetzes erarbeiten. Doch diese werfen zahlreiche Fragen, ja „Wertungswidersprüche gegenüber anderen Gesetzen“ auf, stellte der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU) in einem Interview mit der KNA (online, 12.8.2011) fest.
So sei im deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) festgelegt, dass im Rahmen einer künstlichen Befruchtung maximal drei Embryonen hergestellt werden dürfen. Nach Stand der Medizin verlangt die PID allerdings die Herstellung von mindestens acht Embryonen. Das ESchG könne nicht einfach durch ein später zustande gekommenes Gesetz entwertet werden, kritisiert Singhammer. Ein weiterer Wertungswiderspruch: Die PID soll künftig bei „schwerwiegenden Erkrankungen“ erlaubt sein. Diese allgemeine Festlegung schließe Krankheiten ein, die möglicherweise erst im späten Erwachsenenalter auftreten könnten. Dem widerspreche jedoch das Gendiagnostikgesetz: Es verbietet ausdrücklich solche Tests während der Schwangerschaft. Auf diese Widersprüche und ungelösten Fragen hätten die PID-Gegner auch schon während der monatelangen Debatten hingewiesen. Nun würden sie im Zuge der Umsetzung des Gesetzes offen zutage treten. Kritisch sieht Singhammer auch die Rolle der Ethikkommissionen, die künftig über die Zulässigkeit der PID im Einzelfall entscheiden sollen: „In einer so grundlegenden Frage des Lebensschutzes darf es nicht einfach einem Expertengremium überlassen bleiben, welche Grenzen und Ausweitungen zu setzen sind.“ Der Gesetzgeber – und nicht unterschiedliche Wertungen je nach Ethikkommission – müsse im Rahmen des Beschlossenen das letzte Wort haben.
Quelle: Imabe-Newsletter September 2011
Labels: Deutschland, PID, Präimplantationsdiagnostik
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