Dienstag, 14. Juni 2011

PID: Evangelischer Bischof fordert komplettes PID-Verbot

Deutscher Bundestag entscheidet über Gesetzesänderung noch vor dem Sommer

Die Katholische Kirche, Caritas sowie der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Wolfgang Huber, haben sich für ein "ausnahmsloses gesetzliches Verbot" von Gentests an Embryonen ausgesprochen. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) verstoße gegen den Würdeschutz des Menschen und sei "keine ethisch verantwortbare Möglichkeit", heißt es in einer veröffentlichten Stellungnahme des Kommissariats der Deutschen Bischöfe (Katholisches Büro) und des Caritasverbandes zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Regelung der PID in Deutschland, berichtet Kathpress (online, 25.5. 2011). Der evangelische Bischof Huber sprach sich in einem Interview mit dem Kölner Domradio auch dagegen aus, die PID bei Erbkrankheiten ausnahmsweise zuzulassen. Es gebe keine Antworten auf die Frage, ob Erbkrankheiten unweigerlich in der frühen Kindheit zum Tode führen oder sich erst später manifestieren. Selektion und Vernichtung von Embryonen mit genetischen Schäden sowie eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben seien ethisch nicht tragbar, betonte der vormalige EKD-Vorsitzende von 22 evangelischen Kirchen Deutschlands. Die katholische Kirche warnt in ihrer Stellungnahme zu den Gesetzesvorlagen vor einer "Instrumentalisierung" menschlichen Lebens durch eine mögliche PID-Freigabe. Die Embryonen würden nicht um ihrer selbst willen erzeugt, "sondern ihre Existenz wird abhängig gemacht von bestimmten genetischen Dispositionen, Anlagen und Merkmalen".

Bei der PID werden Embryonen im Reagenzglas auf Erbschäden untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Die Mehrheit der Delegierten am Deutschen Ärztetag hatte sich für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen. Dem Gesundheitsausschuss des deutschen Parlaments liegen derzeit drei verschiedene Gesetzentwürfe zur PID vor. Zwei Entwürfe plädieren für eine begrenzte Zulassung, einer für ein komplettes Verbot des Genchecks bei Embryonen. Über eine neue gesetzliche Regelung soll noch vor dem Sommer entschieden werden, bei der Abstimmung gibt es keinen Fraktionszwang.

Quelle: Imabe-Newsletter Juni 2011

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