Österreich: Vorschlag für Fonds statt Zivilprozess bei „Kind als Schaden“-Klagen
Finanzierung ungeklärt, Frage der Untersützung von behinderten "gewollten" Kindern ebenso
Die Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin hat ein Konzept für einen Fonds vorgelegt, der an Eltern behinderter Kinder Zahlungen leistet, aber Ärzte nicht aus einer „verhältnismäßigen“ Haftung entlässt. Die Umsetzung sei allerdings noch unklar, berichtet der Standard (online, 21.4.2011). Der Fonds, an den sich betroffene Frauen auf außergerichtlichem Wege wenden können, sollte auch die Prüfung der Haftungsfrage der betroffenen Gynäkologen übernehmen und Regressforderungen an den Arzt stellen können. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sollen Eltern auch weiterhin auf zivilrechtlichem Weg klagen können.
"Die Frauen sollen genauso viel Geld wie bisher bekommen", sagt Wolfgang Arzt, der Präsident der Gesellschaft, der in den OGH-Urteilen eine "klare Diskriminierung behinderter Kinder sieht". Zudem würde der Fonds auch weiterzahlen, wenn zum Beispiel der Arzt verstirbt. Ein weiterer Vorteil aus Sicht der Mediziner: Zivilprozesse dauern oft sehr lange, außerdem, so Wolfgang Arzt, müssten Frauen vor Gericht aussagen, dass sie bei korrekter Diagnose das Kind abgetrieben hätten - das sei für viele eine große Belastung gewesen.
Der Vorschlag einer Gesetzes-Novelle von der früheren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, der aufgrund der bisherigen unbefriedigenden „Kind als Schaden-Judikatur“ eingebracht wurde, hatte hohe emotionale Wellen geschlagen. Der Vorschlag sah eine Eingrenzung der Haftbarkeit des Arztes vor, insofern als eine fehlerhafte Pränataldiagnose (Schädigung des Embryos durch unterlassene Therapie) nicht mehr gleichgesetzt würde mit der unterlassenen Tötung des Embryos. Ein Arzt könne nicht für eine nichterfolgte Abtreibung haftbar gemacht werden. Deshalb sollte er in Zukunft nicht für den „Schaden“ des gesamten Unterhalts des Kindes aufkommen, wie dies bisherige OGH-Urteile vorsahen. Ob der Fonds eingerichtet wird, ist offen, unklar ist auch, ob etwa Frauen, die trotz Fehldiagnose ein behindertes Kind nicht abgetrieben hätten, auch in den Genuss einer Unterstützung kämen.
Quelle: Imabe-Newsletter Mai 2011
Labels: Arztberuf, Kind als Schaden, Klage
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