Mittwoch, 13. Juli 2011

Die vielen ungelösten Fragen der Reproduktionsmedizin

Jüngste Signale aus Bioethikommission und Parteien - mit Ausnahme der ÖVP - deuten auf eine Liberalisierung der geltenden Legistik zur Fortpflanzungsmedizin. - Zeichen der Hoffnung oder der Fahrlässigkeit?

DER STANDARD | Kommentar der anderen | 12. Juli 2011 19:54

In welche Richtung bewegt sich die Fortpflanzungsmedizin in Österreich? Was ist machbar? Was hat welche Folgen? Was ist ethisch vertretbar- und was soll gesetzlich erlaubt und geregelt sein? Mit diesen Fragen hat die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt jüngst das Scheinwerferlicht auf sich gezogen und der Öffentlichkeit ausgerichtet, dass es nun eine gesellschaftspolitische Debatte zu diesen Themen brauche. Das ist löblich!

Wer sich dann aber die Aussagen der derzeitigen Vorsitzenden der Kommission in einem Zeitungsinterview näher ansieht, muss zu dem Schluss kommen, dass sie in der Debatte offenbar zwei Dingen ausweichen will: erstens den medizinischen Daten, die die Fortpflanzungsmedizin liefert und die ein sehr widersprüchliches Bild der neuen Techniken zur Erfüllung des Kinderwunsches abgeben. Und zweitens einer breiten öffentlichen Debatte. Die hätte nämlich schon stattfinden müssen, wenn schon bis zum Herbst dem Kanzleramt eine Stellungnahme für Gesetzesänderungen vorlegt werden soll. Zum Vergleich: In Deutschland wurde alleine über die Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID - Gencheck und Vorselektion von Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung) seit neun (!) Jahren öffentlich debattiert, unter Einbindung sämtlicher Interessenverbände wie Behindertenvereine, Kirchen und Experten.

Fragwürdige Begehrlichkeit

Als Chirurgin und ehemalige Vorständin einer Innsbrucker Universitätsklinik, an der teils spektakuläre medizinische Eingriffe zum Wohle des Patienten geglückt sind, stehe auch ich staunend vor dem technischen Fortschritt der Medizin. So hoch die Technik in der Fortpflanzungsmedizin einzuschätzen ist, geht es aber bei diesem Thema um mehr.

Wer ernsthaft über das Thema der Fortpflanzungsmedizin und einer möglichen Novellierung des österreichischen Gesetzes debattieren will, muss zunächst informieren. - Worüber?

Zum Beispiel darüber, dass die Frauen, denen hohe Hormondosen gegeben werden, damit mehrere Eizellen heranreifen ("Überstimulation"), gesundheitlich angegriffen und die überzähligen Eizellen chromosomal geschädigt werden können. Britische Reproduktionsmediziner hatten darauf hingewiesen, dass dieses Problem in Expertenkreisen schon lange bekannt sei, aber noch viel zu wenig in der breiten Öffentlichkeit.

Ein Zweites: Warum gibt es in Österreich keine genauen Zahlen darüber, wie viele menschliche Eizellen jährlich gewonnen werden, wie viele im Zuge einer In-vitro-Fertilisierung befruchtet werden, wie viele Embryonen eingefroren und gelagert werden, ab dem wievielten Versuch es zu einer Schwangerschaft kommt - und wie hoch die tatsächliche Baby-Take-Home-Rate ist? Private Fertilisierungszentren warten mit einer Erfolgsrate von 30 bis 40 Prozent auf, während diese in der Fachliteratur weit niedriger angegeben wird.

Großbritannien ist da viel nüchterner. Hier eine Kostprobe aus dem Datenmaterial der zuständige Aufsichtsbehörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA): Allein im Jahr 2006 wurden in Großbritannien 236.581 menschliche Embryonen hergestellt, 74.475 Embryonen in den Mutterleib übertragen, 49.351 Embryonen für etwaige spätere Versuche tiefgekühlt gelagert, 112.755 Embryonen weggeworfen - und 13.000 IVF-Kinder geboren.

Ein drittes: In zahlreichen Ländern ist die PID seit zehn oder mehr Jahren erlaubt. Sind dort die Schwangerschaftsraten gestiegen, mehr gesunde Kinder auf die Welt gekommen - oder gab es mehr Abtreibungen, weil der Anspruch auf ein gesundes Kind im Zuge der IVF noch höher als bei normalen Schwangerschaft ist?

Dass mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Techniken die Begehrlichkeiten auf ein "Null-Fehler-Baby" steigen, ist eine Entwicklung, die ich mit Sorge verfolge. Mehrmals wandten sich stark verunsicherte Frauen an mich, deren Kind Deformationen an den Gliedmaßen hatte. - Abtreiben? Austragen? Könnte das Testen eines Embryos nicht auch dazu führen, dass jemand, der mit vierzig Jahren an Brustkrebs erkrankt, darauf verweist, dass es zum Zeitpunkt seiner Zeugung schon genetische Tests gegeben hätte - und eine Klage einreicht? Nicht nur Ärzte, auch die Eltern könnten dieser Denkart zufolge bald verklagt werden: Warum habt ihr mich nicht getestet?

Und dann ist da noch die Frage, in welche Richtung wir uns als Gesellschaft entwickeln wollen. Gesetze spielen da eine wichtige, weil richtungweisende Rolle: Was legal ist, gilt als gut. Ist es aber auch rechtens?

Der Wunsch nach Gesundheit und Perfektion wird inzwischen nicht nur als Recht für den eigenen Körper, sondern auch als Pflicht bei anderen Menschen eingefordert. Man benützt technisch faszinierende Methoden, um über das Er- oder Nichterleben anderer zu entscheiden. Sind wir schon so "weh-leidig" geworden, dass wir, um die Krankheit loszuwerden, den Kranken eliminieren?

Hoher Diskussionsbedarf

Heute befinden wir uns in dieser Situation: Die Gesellschaft soll entscheiden, wer für andere Menschen ertragbar ist. So einfach, am besten durch ein Gesetz. - Was aber, wenn dieser auch "gesund" im Reagenzglas erzeugte und als solcher auch von der Gesellschaft als äußerlich gesund zum Leben frei gegebene Mensch im Alter von fünf Jahren von einem Auto überfahren wird und danach querschnittsgelähmt auf die Hilfe anderer angewiesen ist? Wer entscheidet dann, ob dieses Leben lebenswert ist?

Es sind noch viele Fragen offen. Ein schrittweises Vorgehen in dieser heiklen Angelegenheit ist angebracht: als Erstes informieren, dann breit debattieren und erst dann dem Gesetzgeber eine Empfehlung abgeben. (Hildegunde Piza, DER STANDARD; Printausgabe, 13.7.2011)

Hildegunde Piza, Jg. 1941, war Vorständin der Universitätsklinik für Plastische und Wiederherstellungschirurgie in Innsbruck, bis 2007 Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt und ist dreifache Mutter.

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