Montag, 17. September 2012

Deutschland: Politiker kritisieren PID-Verordnung als nicht gesetzeskonform

Widersprüche werden deutlich, es gibt nicht „ein bisschen Selektion“, sagt IMABE

Die Verordnung, wie die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland nun in der Praxis geregelt werden soll, beschert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) scharfen Gegenwind (vgl. IMABE-Newsletter, August 2012). Der nun vorgelegte Entwurf für die lang erwartete Regelung stehe im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, kritisieren Politiker aller Parteien. Statt der gesetzlich festgelegten Begrenzung des Genchecks von Embryonen im Reagenzglas auf Ausnahmefälle sei nun im Verordnungsentwurf „eine Ausweitung der PID angelegt“, heißt es in dem an Bahr gerichteten Schreiben der Abgeordneten von CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken, berichtet die Ärzte Zeitung (online 11.9.2012).

Das im Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz stellt rechtstechnisch die PID unter Strafe, lässt eine Untersuchung aber dann zu, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder schwere Schädigung des Embryos zu erwarten ist. Definiert werden diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht.

Die Abgeordneten kritisieren weiters, dass die Zahl der PID-Zentren nicht festgelegt sei, womit die Gefahr einer „ungewollten Leistungsausweitung“ entstünde. Zudem seien Qualitätsstandards fraglich, wenn viele Zentren nur hin und wieder eine PID durchführten. Bundesweit geht man nur von rund 200 Fällen pro Jahr aus. Würde man sich an die Vorgaben des Gesetzes halten, wäre eine kleine Anzahl von Zentren ausreichend.

Skeptisch beurteilt die Gruppe auch die Regelung, wonach die psychosoziale Beratung der Paare über die Folgen der PID in den reproduktionsmedizinischen Zentren selbst stattfinden soll. Das beratende Personal sei damit abhängig von „wirtschaftlichen Interessen“ der Einrichtung. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Diagnosen oder Erkrankungen, mit der eine PID gerechtfertigt wird, statistisch nicht erfasst werden sollen. Somit lasse sich eine schleichende Ausweitung des Indikationsspektrums nicht kontrollieren.

Ein Inkrafttreten der Verordnung ist für 2013 geplant. Zuvor muss der Bundesrat zustimmen. Doch die Gesundheitsminister von sechs Ländern haben bereits signalisiert, dass sie ihrer Landesregierung keine Zustimmung für eine unbegrenzte Zahl von PID-Zentren empfehlen werden. Aufgrund der fehlenden Rechtsverordnung darf die PID in Deutschland derzeit nicht durchgeführt werden.

„Für Österreich, in der die Vorab-Selektion von Embryonen noch verboten ist, ist das Beispiel Deutschland ein lehrreiches Stück“, gibt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin, zu Bedenken. „Eine Pandora-Büchse lässt sich nicht einfach nur kurz und nur ein paar Millimeter öffnen. Es gibt eben nicht ‚ein bisschen Selektion’, genauso wenig wie eine ‚Zeugung auf Probe’“, betont Kummer und ergänzt: „Die Frage ist, ob hiesige Verantwortliche die richtigen Konsequenzen aus der deutschen Problematik ziehen: nämlich die PID ausnahmslos zu verbieten.“

Quelle: IMABE-Newsletter September 2012

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Montag, 13. Februar 2012

Kanada: Ärzte wehren sich gegen Abtreibung weiblicher Föten

Soll die Information über das Geschlecht zurückgehalten werden?

Indikation „Mädchen“, Therapie „Abtreibung“: Der Genderzid (Abtreibung bloß aufgrund des „falschen Geschlechts“) hat auch Kanada erreicht. Jüngste Erhebungen zeigen, dass Immigrantinnen aus Indien, China und Korea unverhältnismäßig mehr Buben gebären, auch wenn sie in Kanada finanziell abgesichert und integriert waren.

Im Editorial des Canadian Medical Association Journal (DOI:10.1503/cmaj.120021) zeigt sich Chefredakteur Rajendra Kale, gebürtiger Inder, alarmiert: „Soll man etwa den Fetozid weiblicher Föten in Kanada einfach als unbedeutend abtun, weil es sich ’nur’ um ein kleines Problem innerhalb einer ethnischen Minorität handelt? Nein. Auch ‚einige Wenige’ können nicht ignoriert werden, wenn es sich um eine Diskriminierung der Frau in ihrer extremen Ausformung handelt.“ Die Autoren im CMAJ fordern Maßnahmen zur Begrenzung geschlechtsselektiver Abtreibung. Ein Vorschlag lautet, die Information über das Geschlecht des Babys – soweit medizinisch irrelevant – bis zur 30.Schwangerschaftswoche zurückzuhalten. Dies stieß prompt auf Kritik: Tests zur Bestimmung des Geschlechts des Ungeborenen seien längst im Handel erhältlich und könnten zu Hause durchgeführt werden. Und außerdem: Wie könne nach geltender Rechtslage ein Arzt eine Abtreibung verweigern, selbst wenn er die wahren Beweggründe der Mutter ahnt, ohne sich dabei rechtlich die Finger zu verbrennen?

Lauren Vogel bringt in ihrem Beitrag (DOI:10.1503/cmaj.109-4091) die zahlreichen Widersprüche zwischen einer laxen Abtreibungspraxis, dem Recht auf Leben, der Achtung von kultureller Diversität, der Autonomie der Frau und der Forderung des vorgeburtlichen Lebensschutzes für Mädchen im embryonalen Stadium auf den Punkt: Die Selektion nach Geschlecht sei eigentlich nur die Spitze des Eisberges.

Beide Seiten, Pro Life- und Pro Choice-Unterstützer, bezeichnen den kanadischen Vorschlag als unlogisch: Warum sollten Ärzte von der Tötung eines weiblichen Babys abraten, zugleich aber die Abtreibung von Down-Syndrom-Föten hinnehmen? Sind nun alle Föten gleich - oder einige “gleicher“? (vgl. National Post, 17.1.2012) Der Genderzid ist weltweit als Problem erkannt worden (vgl. Parlamentarischer Ausschuss im Europarat und WHO-Bericht 2011). Auch in Europa, etwa in Norwegen und Großbritannien, gibt es bei Einwanderern aus asiatischen Kulturkreisen vor allem beim zweiten oder dritten Kind eine erkennbar bubenlastige Geburtenquote, was als typisches Indiz für eine vorgeburtliche Geschlechtsauswahl gilt. Selbst Schweden hatte 2009 entschieden (vgl. Imabe-Newsletter Juni 2009), dass die geschlechtsselektive Abtreibung erlaubt sei.

Quelle: IMABE-Newsletter Februar 2012

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Dienstag, 12. April 2011

Indien: Selektive Abtreibung von Mädchen steigt - trotz Verbots

Einfache Bestimmung des Geschlechts und leichter Zugang zu Abtreibung verschärfen das Problem

Durch die selektive Abtreibung von Mädchen geraten die Gesellschaften Chinas und Indiens zusehends ins Ungleichgewicht. Der Jungmänner-Überschuss wird in 20 Jahren bis zu 20 Prozent betragen. In Indien kommen nach den vorläufigen Daten der neuesten Volkszählung, die Ende März 2011 veröffentlicht wurden, auf 1.000 Buben unter sechs Jahren nur noch 914 Mädchen im gleichen Alter, berichtet die taz (online, 1.4.2011). 2001 lag das Verhältnis noch bei 927 Mädchen zu 1.000 Buben. Das natürliche Verhältnis Buben auf Mädchen liegt bei ca. 1,05 bei der Geburt, in Indien liegt es allerdings mittlerweile, laut CIA World Factbook, bei 1,12 Buben auf ein Mädchen. Trotz großflächiger Anzeigen, Kampagnen und dem Verbot der pränatalen Geschlechtsbestimmung hat Indien den Trend dazu nicht stoppen können. Im Gegenteil: Er hat sich in den vergangenen zehn Jahren noch verstärkt. Die Geringschätzung von Mädchen und Frauen ist nach wie vor kulturell tief verankert, obwohl der Wohlstand insgesamt gestiegen ist. Kritische Beobachter meinen, dass die pränatale Geschlechtsselektion deshalb sogar weiter zugenommen hat: Jetzt können sich mehr Eltern eine Ultraschall-Untersuchung leisten; zudem ist die Technologie zur Geschlechtsbestimmung inzwischen auch auf dem Lande verfügbar.

Autoren einer aktuellen im Canadian Medical Association Journal publizierten Studie (Mar 2011; doi:10.1503/cmaj.101368) bestätigen diesen Zusammenhang. Ihren Forschungen zufolge liegen die Ursachen des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern in Indien, China oder Südkorea abgesehen von der traditionellen Bevorzugung männlicher Nachkommen in der einfachen Bestimmung des Geschlechts von Ungeborenen mithilfe von Ultraschall und im leichten Zugang zur Abtreibung.

In Indien sind die Tötung von Mädchen nach der Geburt und auch die selektive Abtreibung weiblicher Föten weit verbreitet. Zwar verbietet das Gesetz seit 1994 den Ärzten, Eltern das Geschlecht des Babys während der Schwangerschaft mitzuteilen. Doch unter der Hand wird diese - oft mit Korruption verbundene - Praxis weiterbetrieben, wie auch die neuesten Daten nahelegen. Laut Schätzung von Lancet werden in Indien jährlich 500.000 gesunde weibliche Föten abgetrieben (vgl. IMABE-Newsletter April 2006).

Quelle: IMABE-Newsletter April 2011

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