Dienstag, 14. Mai 2013

Lebensschutz: Kommt der legale Handel mit menschlichen Embryonen?

US-Bioethiker fordern im NEJM Lockerung für kommerzielle Bestellung von Embryonen

Indische IVF-Kliniken klären ihre ausländischen Kunden detailliert darüber auf, wie sie legal überzählige, tiefgefrorene Embryonen im handlichen Gepäcksstück nach Mumbai bringen können (Beispiel The Malpani Infertility Clinic), um sich dort einer IVF-Behandlung zu Dumping-Preisen zu unterziehen. Wenn also menschliche Embryonen als Ware über alle Grenzen transportiert werden dürfen, ja, wenn es sogar erlaubt ist, sie zu vernichten: Warum sollte man mit menschlichen Embryonen nicht auch Handel treiben dürfen? Es sei Zeit, „Embryonen auf Bestellung“ legal zu ermöglichen, sagen deshalb I. Glenn Cohen, Bioethiker an der Harvard Law School, und der Mediziner und WHO-Berater Eli Y. Adashi von der Brown University jüngst in einem Kommentar imNew England Journal of Medicine (2013 DOI: 10.1056/NEJMsb1215894).

Damit brechen die Autoren ein letztes Tabu. Denn selbst in Ländern, wo es kaum Beschränkungen für Verfahren der assistierten Reproduktion gibt, wird noch immer der Handel mit Embryonen verurteilt, wie Michael Cook in Bioedge festhält (online, 20. 4. 2013). So habe die American Society for Reproductive Medicine (ASRM) klargestellt, dass „der Verkauf von Embryonen per se ethisch inakzeptabel ist.“

Für die NEJM-Autoren Cohen und Adashi ist es dagegen nur noch eine Frage der Zeit, bis ein klarer rechtlicher Rahmen zum Handel mit menschlichen Embryonen festgelegt sei. Schließlich gäbe es auch einen kommerziellen Samen- und Eizellenhandel, der bereits akzeptiert sei. Einen besonderen Status hätte der Embryo ohnehin nicht mehr, da Millionen von Embryonen im Zuge der künstlichen Befruchtung routinemäßig in IVF-Kliniken und Labors zerstört würden.

Erst kürzlich gab es wegen des Vorwurfs von Embryonenhandel Spannungen zwischen Polen und Deutschland: Der polnische Justizminister Jaroslaw Gowin hatte eine polnische Privatklinik beschuldigt, menschliche Embryonen für wissenschaftliche Experimente nach Deutschland verkauft zu haben (vgl. Deutsches Ärzteblatt online, 22. 4. 2013). Gowin, der wiederholt wegen provokanter Äußerungen zum Lebensschutz aufgefallen war, musste inzwischen sein Amt niederlegen.

Foto: © Arzt  / pixelio.de

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Dienstag, 16. April 2013

EU: Bürgerinitiative One of Us kann noch bis 9.5. online unterschrieben werden

Bereits 242.000 Unterschriften zum Schutz des Embryos

Die Europaweite Bürgerinitiative One of Us („Eine/r von uns“) kann in Österreich noch bis 9. Mai online unterschrieben werden. Dann endet hierzulande die Eintragungsfrist. Für die Unterschriften müssen online Namen, Adresse und Passnummer angegeben werden. 

One of Us fordert von der Europäischen Union den Schutz der Würde und des Lebens des Embryos, denn er ist ‚einer von uns’: „Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet, und seine Unversehrtheit sichergestellt werden“. Die Bürgerinitiative fordert, „die Finanzierung aller Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen oder zum Ziel haben, einzustellen“. Betroffen wäre davon vor allem die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung. 

Die Initiatoren berufen sich in ihrer Argumentation auf das sogenannte „Brüstle-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2011, wonach menschliche embryonale Stammzellen nicht für die Forschung patentiert werden dürfen, da die Zerstörung von Embryonen für die Stammzellen-Gewinnung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße und es sich bei befruchteten Eizellen um Embryonen handle. Logische Konsequenz daraus sei es laut der Initiative, dass jegliche Finanzierung von Aktivitäten eingestellt werden müsste, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen. „Was für Patentämter gilt, sollte für die gesamte Politik der EU gelten“, argumentieren die Initiatoren aus sieben EU-Ländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Ungarn und Polen). 

Notwendig für die Behandlung der Gesetzesvorschläge einer europäische Bürgerinitiative durch die EU-Kommission sind eine Million Unterschriften aus zumindest einem Viertel - also derzeit sieben – der EU-Mitgliedstaaten. Wer One Of Us unterzeichnen will, muss Bürgerin oder Bürger der EU sein, d. h. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, und wie im EU-Wahlrecht mindestens 18 Jahre alt sein, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt.

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USA: Bundesstaat verankert Lebensschutz im Gesetz

North Dakota untersagt Abtreibung bei genetischem Defekt und senkt die Frist

Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Empfängnis eine Person im juristischen Sinn. Dies wurde im US-Bundesstaat North Dakota nun auch gesetzlich verankert. Das Repräsentantenhaus hat das Gesetz mit 57 gegen 35 Stimmen angenommen, nachdem auch der Senat dafür gestimmt hatte, berichtet die Huffington Post (online 22. 3. 2013). Der Abstimmung gingen zwei gesetzliche Neuregelungen zur Abtreibung voran, die einen höheren Schutz des Ungeborenen gewährleisten. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in North Dakota nun untersagt, sobald der fetale Herzschlag hörbar ist (ca. sechs Wochen nach der Empfängnis, im Ultraschall nachweisbar schon nach drei Wochen); Abtreibungen mit der Begründung eines genetischen Defektes beim Baby sind künftig nicht mehr erlaubt. Keith Mason, Präsident der Pro-Life-NGO Personhood USA begrüßte die Entscheidung North Dakotas als „historischen Fortschritt“ zum Schutz des Menschen durch den Staat. Der Weg zur Achtung der Menschenrechte sei nun für alle US-Bundesstaaten geebnet. 

Im November 2014 werden die Bürger North Dakotas bei den Wahlen über eine Verfassungsänderung entscheiden. Sollte diese angenommen werden, würde folgendes in der Verfassung verankert sein: „Das Recht auf Leben in jedem Moment der menschlichen Entwicklung ist unveräußerlich und muss anerkannt und geschützt werden.“

Laut einer Studie des Guttmacher Instituts (Guttmacher Policy Review, Winter 2012; 15: 1), einer Familienplanungs-Organisation, die für das Recht auf Abtreibung eintritt, sei in den USA ein „besorgniserregender Trend“ bemerkbar: So hätten im Jahr 2011 26 Bundesstaaten den Schwangerschaftsabbruch mit insgesamt 92 neuen Gesetzen erschwert.

Der Schwangerschaftsabbruch ist seit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes Roe versus Wade im Jahr 1973 in den USA bis zum Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Föten grundsätzlich erlaubt. Die 50 Bundesstaaten dürfen aber ärztliche Eingriffe und Therapien regulieren. Die damalige Klägerin, die unter dem Namen „Jane Roe“ auftrat, hieß in Wirklichkeit Norma McCorvey. Sie war als 21jährige Alleinerzieherin ungeplant schwanger geworden und wollte legal abtreiben. Abtreibungsaktivisten brachten ihren Fall vor Gericht und durch diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde das Abtreibungsverbot gekippt. Kaum bekannt ist die weitere Lebensgeschichte von Norma McCorvey. Sie hat ihr Kind nicht abgetrieben und ist Mutter von drei Töchtern (vgl. Interview: „Norma“, Jane Roe). Das Abtreibungsgesetz aufgrund Roe versus Wade sieht McCorvey inzwischen als größten Fehler ihres Lebens und tritt seit rund 20 Jahren als Lebensschützerin für das Recht des Ungeborenen ein. Zwischen 1973 und 2008 wurden in den USA rund 50 Millionen legale Abtreibungen durchgeführt.

Foto: © Benjamin Thorn  / pixelio.de

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Mittwoch, 13. Februar 2013

EU: Bürgerinitiative One of Us zum Schutz des Embryos gestartet

„Eine Million Unterschriften als wichtiges Signal für die Demokratie und Solidarität mit den Wehrlosesten

Die Europaweite Bürgerinitiative One of Us („Eine/r von uns“) kann ab sofort unterstützt werden. Sie fordert von der Europäischen Union den Schutz der Würde und des Lebens des Embryos, denn er ist ‚einer von uns’: „Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet, und seine Unversehrtheit sichergestellt werden“. In Österreich werden bis Mai 2013 Unterschriften (in Papierform und online mit Namen, Adresse und Passnummer) gesammelt. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer begrüßt die Initiative. „Dieses Zeichen der Solidarität mit den wehrlosesten Menschen der Gesellschaft, den Ungeborenen, ist ein wichtiges Signal für die Demokratie. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, damit medizinischer Fortschritt und menschliches Ethos nicht entkoppelt werden – auf Kosten fundamentaler Menschenrechte. Das geht jeden EU-Bürger an“, betont Kummer. 

Die Bürgerinitiative fordert, „die Finanzierung aller Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen oder zum Ziel haben, einzustellen“. Betroffen wäre davon vor allem die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung. Die Initiatoren berufen sich in ihrer Argumentation auf das sogenannte „Brüstle-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2011, wonach menschliche embryonale Stammzellen nicht für die Forschung patentiert werden dürfen, da die Zerstörung von Embryonen für die Stammzellen-Gewinnung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße und es sich bei befruchteten Eizellen um Embryonen handle. Logische Konsequenz daraus sei es laut der Initiative, dass jegliche Finanzierung von Aktivitäten eingestellt werden müsste, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen. „Was für Patentämter gilt, sollte für die gesamte Politik der EU gelten“, argumentieren die Initiatoren aus sieben EU-Ländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Ungarn und Polen). 

Notwendig für die Behandlung der Gesetzesvorschläge einer europäische Bürgerinitiative durch die EU-Kommission sind eine Million Unterschriften aus zumindest einem Viertel - also derzeit sieben – der EU-Mitgliedstaaten. Pro Land muss eine Mindestzahl an Unterstützungserklärungen erreicht werden, die sich an der Einwohnerzahl orientiert. Für Österreich sind das 14.500 Unterstützungserklärungen, „wir wollen aber wesentlich mehr haben“, sagte der Österreich-Sprecher der Initiative, Martin Kugler, gegenüber der APA (online, 30. 1. 2013). Sobald eine Initiative die Voraussetzung erfüllt, kann sie die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Die Chancen, diese Hürde zu bewältigen, sind nach Einschätzung der Initiatoren gut. Wer One Of Us unterzeichnen will, muss Bürgerin oder Bürger der EU sein, d. h. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, und wie im EU-Wahlrecht mindestens 18 Jahre alt sein, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Die Eintragungsfrist der Bürgerinitiative endet in Österreich am 10. Mai.

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Dienstag, 12. April 2011

Indien: Selektive Abtreibung von Mädchen steigt - trotz Verbots

Einfache Bestimmung des Geschlechts und leichter Zugang zu Abtreibung verschärfen das Problem

Durch die selektive Abtreibung von Mädchen geraten die Gesellschaften Chinas und Indiens zusehends ins Ungleichgewicht. Der Jungmänner-Überschuss wird in 20 Jahren bis zu 20 Prozent betragen. In Indien kommen nach den vorläufigen Daten der neuesten Volkszählung, die Ende März 2011 veröffentlicht wurden, auf 1.000 Buben unter sechs Jahren nur noch 914 Mädchen im gleichen Alter, berichtet die taz (online, 1.4.2011). 2001 lag das Verhältnis noch bei 927 Mädchen zu 1.000 Buben. Das natürliche Verhältnis Buben auf Mädchen liegt bei ca. 1,05 bei der Geburt, in Indien liegt es allerdings mittlerweile, laut CIA World Factbook, bei 1,12 Buben auf ein Mädchen. Trotz großflächiger Anzeigen, Kampagnen und dem Verbot der pränatalen Geschlechtsbestimmung hat Indien den Trend dazu nicht stoppen können. Im Gegenteil: Er hat sich in den vergangenen zehn Jahren noch verstärkt. Die Geringschätzung von Mädchen und Frauen ist nach wie vor kulturell tief verankert, obwohl der Wohlstand insgesamt gestiegen ist. Kritische Beobachter meinen, dass die pränatale Geschlechtsselektion deshalb sogar weiter zugenommen hat: Jetzt können sich mehr Eltern eine Ultraschall-Untersuchung leisten; zudem ist die Technologie zur Geschlechtsbestimmung inzwischen auch auf dem Lande verfügbar.

Autoren einer aktuellen im Canadian Medical Association Journal publizierten Studie (Mar 2011; doi:10.1503/cmaj.101368) bestätigen diesen Zusammenhang. Ihren Forschungen zufolge liegen die Ursachen des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern in Indien, China oder Südkorea abgesehen von der traditionellen Bevorzugung männlicher Nachkommen in der einfachen Bestimmung des Geschlechts von Ungeborenen mithilfe von Ultraschall und im leichten Zugang zur Abtreibung.

In Indien sind die Tötung von Mädchen nach der Geburt und auch die selektive Abtreibung weiblicher Föten weit verbreitet. Zwar verbietet das Gesetz seit 1994 den Ärzten, Eltern das Geschlecht des Babys während der Schwangerschaft mitzuteilen. Doch unter der Hand wird diese - oft mit Korruption verbundene - Praxis weiterbetrieben, wie auch die neuesten Daten nahelegen. Laut Schätzung von Lancet werden in Indien jährlich 500.000 gesunde weibliche Föten abgetrieben (vgl. IMABE-Newsletter April 2006).

Quelle: IMABE-Newsletter April 2011

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Montag, 17. Januar 2011

"Im ersten Moment war die Diagnose niederschmetternd"

Familie Bonfert entschied sich für ihr behindertes Kind.

St. Pölten. "Wenn mir Leon nach einem anstrengenden Arbeitstag beim Nachhausekommen in die Arme läuft und ,Papa‘ ruft, geht jedes Mal die Sonne auf", erzählt Christian Bonfert und setzt etwas nachdenklich, aber auch glücklich nach: "Das wird vermutlich länger als bei unseren anderen Kindern so bleiben." Leon ist sein vierjähriger Sohn. Der Jüngste einer fünfköpfigen Kinderschar hat einen blonden Wuschelkopf – und Trisomie 21, das Down-Syndrom. Obwohl Bonfert und seine Frau Manuela bereits in der 12. Schwangerschaftswoche wussten, dass ihr Kind vermutlich behindert ist, haben sie sich dafür entschieden. Und es "der Natur überlassen, ob es abgehen oder leben soll."

"Natürlich war die Dia-gnose niederschmetternd", so der Vater, "vor allem, weil bei der ersten Untersuchung noch alles in Ordnung war." Der Verdacht auf Trisomie 21, der auf einem Screening und einer Plazentabiopsie im Wiener AKH basierte, wurde dem Paar im Beisein einer Psychologin mitgeteilt. "Die Ärzte sagten uns, dass wir bis zur 21. Woche Zeit hätten, uns zu entscheiden – und rieten uns unterschwellig zur Abtreibung."

Hofften, dass Ärzte irren

Auch die Bonferts plagten vorerst Zweifel. Würde durch ein Kind mit Down-Syndrom, das intensiverer Betreuung bedarf, der restliche Nachwuchs zu kurz kommen? Wer kümmert sich, wenn die Eltern nicht mehr können? Und vor allem: Wie läuft ein Leben mit einem Kind mit Behinderung überhaupt ab? "Daneben war da freilich noch die tiefe Hoffnung, dass die Ärzte sich geirrt haben", sagt der Vater. Denn der Rest-Unsicherheit einer pränatalen Diagnostik sei er sich stets bewusst gewesen.

Doch schon das Gespräch mit den anderen Kindern, das noch in der Nacht nach der Diagnose erfolgte, gab den Eltern Mut. "Sie haben uns aufgefangen, sodass schnell klar war, dass das Baby nicht abgetrieben werden soll", meint Christian Bonfert. "Eigentlich war das ja von Anfang an mein Grundgedanke: Mein Kind zu nehmen, wie es ist", fügt seine Frau hinzu. Als Leon dann zur Welt kam, seien sie überglücklich gewesen – und vor allem froh, dass er keine organischen Schäden hatte, wie es bei Kindern mit Down-Syndrom oft der Fall ist.

Seit damals sind vier Jahre vergangen, und Leon besucht den Kindergarten in seiner Heimatgemeinde Alland in Niederösterreich. Hier ist er in einer Integrationsgruppe mit 14 Kindern, von denen drei einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Leon sei sehr beliebt – mit zunehmendem Alter merke der Vater jedoch, "dass vor allem im kognitiven Bereich der Abstand zu den anderen immer größer wird." Daher soll Leon später keine Integrationsklasse, sondern eine private Sonderschule in Wien-Liesing besuchen.

In derselben Schule wird gerade seine Mutter, die 46 Jahre alt ist, zur Lehrerin ausgebildet. Dass Leon Trisomie 21 hat, war die Initialzündung, dass sie außerdem die Ausbildung zur psychosozialen Gesundheitstrainerin für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen absolviert hat. Der 50-jährige Vater ist selbständig.

Für Leon beziehen die Eltern die erhöhte Kinderbeihilfe, außerdem gab es eine Förderung vom Land. Dass anderen Eltern die Entscheidung für ein behindertes Kind allein aus finanziellen Gründen nicht so leicht gefallen wäre, ist den Bonferts bewusst. "Ich hätte vermutlich anders entschieden, wenn ich 25 Jahre alt und Leon unser erstes Kind gewesen wäre", meint der Vater. Nicht zuletzt deshalb, weil viele Beziehungen durch ein Kind mit Behinderung in Brüche gingen.

Die Frage "Warum trifft es gerade uns?" sei freilich auch ihm schon in den Kopf geschossen. Sobald Christian Bonfert seinen Sohn ansieht, sei ihm allerdings klar, dass er sich heute wie damals für sein Kind entscheiden würde.

Quelle: Wiener Zeitung vom 14. Jänner 2011

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Dienstag, 16. November 2010

Abtreibung und ihre verschwiegenen Folgen

Das „4. interdisziplinäre Gespräch zu Biomedizin und Bioethik“, das kürzlich an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt stattfand, stellte ein sowohl ethisch wie auch gesellschaftspolitisch brisantes Thema in den Mittelpunkt: die Folgen des Schwangerschaftsabbruchs für die betroffenen Personen. Viele Frauen, aber auch manche Männer leiden ein Leben lang. Von Magdalena Hager

„Für über 80 Prozent der Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen, ist es eine schwere traumatische Erfahrung; mehr als 20 Prozent tragen dauerhafte psychische Schäden davon“, so Angelika Pokropp-Hippen, Ärztin aus Münster, die sich auf die Betreuung und Begleitung von Menschen nach einer Abtreibung spezialisiert hat. Wenn man bedenke, dass alleine in Deutschland pro Jahr weit über 100 000 Kinder abgetrieben werden, bedeute dies eine erschreckend hohe Anzahl an betroffenen Personen: „All dies trifft bei weitem nicht nur Frauen, die vorher schon labile Persönlichkeiten waren.“

Frau Pokropp-Hippen äußerte sich auf dem „4. interdisziplinären Gespräch zu Biomedizin und Bioethik“. Schon der Titel der Veranstaltung, „Schwangerschaftsabbruch. Hintergründe – Folgen – Heilung“, machte deutlich, dass es keineswegs nur darum ging, die Problematik aufzuzeigen, sondern sich auch um Auswege und Prävention zu bemühen. Veranstalter der Tagung waren das „Netzwerk Leben“ im Bistum Eichstätt sowie der Lehrstuhl für Moraltheologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, zusammen mit der Juristen-Vereinigung Lebensrecht und dem Verein „Ärzte für das Leben“.

Der Langenfelder Gynäkologe Detlev Katzwinkel und Dorothee Erlbruch, die Leiterin der Beratungsstelle „Aus-WEG?!“ in Pforzheim, berichteten aus ihrer Praxis übereinstimmend von denselben Symptomen bei Betroffenen. Die Frauen scheinen nach außen hin häufig weiterhin zu „funktionieren“ – nach innen hin erleben sie sich aber als leer, erstarrt, wie eingesperrt in die Gedanken an die Abtreibung. Viele ziehen sich von ihrer Umwelt wie in ein Schneckenhaus zurück. Manche empfinden so starke Schuldgefühle, dass sie beginnen, sich selbst zu verletzen. Depressionen, Angstzustände, Schlafstörungen können auftreten, Suizidgedanken schleichen sich ein.

Depressionen, Angstzustände, Schlafstörungen

Doch nicht nur Frauen sind betroffen. Auch Männer, deren Frauen eine Abtreibung vornehmen ließen, können schwer an der Last tragen, dass sie eigentlich Vater wären, ihr Kind aber nie geboren wurde. Der gemeinsame Schmerz verbindet die Partner jedoch nicht, sondern stellt sich wie eine Wand zwischen Mann und Frau. Viele Beziehungen zerbrechen nach einer Abtreibung.

Von selbst heilen die Wunden nicht, die ein Schwangerschaftsabbruch zumeist nach sich zieht. Die Betroffenen brauchen Hilfe. Manche Frauen leiden lange, bis sie endlich einen Therapeuten finden, der mit ihnen das Trauma aufarbeitet. Dieser Weg der Aufarbeitung muss dabei ein Weg der Versöhnung sein: Versöhnung mit dem abgetriebenen Kind, mit sich selbst, mit dem Partner, der Familie, Versöhnung mit dem Leben – und Versöhnung mit Gott: „Es genügt nicht, nur die Symptome zu behandeln“, betonte Frau Pokropp-Hippen. Lange kann sich so eine Therapie hinziehen. Aber die Referenten können durchaus auch von Erfolgen berichten: von Frauen, die wieder aufleben, die ihr Leben wieder in die Hand nehmen können. Um das Leid der Frauen von vornherein zu verhindern und das menschliche Leben von Anfang an zu schützen, ist eine wirkungsvolle Prävention gegen Abtreibung notwendig. Dafür ist das gesellschaftliche Klima, das im Hintergrund der Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung steht, von großer Bedeutung.

Von juristischer Seite aus machte Rainer Beckmann, Richter in Würzburg, darauf aufmerksam, dass in der Abtreibungsdebatte sehr viel von der Bewertung des Status eines Embryos abhänge. Materialistische Strömungen, die den Embryo lediglich als „Zellhaufen“ ansehen, begünstigten natürlich eine Abtreibungsmentalität, während dort, wo der Embryo als Mensch und Person anerkannt wird, auch mit der Frage der Abtreibung anders umgegangen werde. In den Lehrplänen der Schulen komme die Thematik oft zu kurz. Gerade bei jungen Menschen finde man daher viel Halbwissen und Verwirrung. Ihnen das erforderliche Wissen mit auf den Weg zu geben, sei ein wichtiger Auftrag für die Gesellschaft.

Aus der Sicht der christlichen Ethik stellte Professor Stephan E. Müller vom Lehrstuhl für Moraltheologie in Eichstätt die Bedeutung der Gewissensbildung für den Lebensschutz heraus. Dabei gehe es sowohl um Normvermittlung (Tötungsverbot) als auch um die Vermittlung von Werthaltungen (Tugenden). Dazu gehört das Ja zum unermesslichen und unverletzlichen Wert jedes Menschenlebens in allen Stadien seiner Entwicklung. Solche Lebensbejahung ist angewiesen auf die Erfahrung von Solidarität gerade in Lebenslagen, die einen breiten Bedarf an Unterstützung erfordern, wie es in einer Schwangerschaft generell und in einem Schwangerschaftskonflikt in besonderer Weise der Fall ist. Gewissensbildung gehe Hand in Hand mit Beziehungsbildung, deren Mitte eine sich entfaltende Liebesfähigkeit darstellt, um Partnerschaftskompetenz zu lernen, die Grundlage von Elternschaft in Liebe und Verantwortung ist. Empirische Studien zeigen, dass die Einstellung zum Lebensschutz abhängt von den familialen Erfahrungen in Kindheit und Adoleszenz.

Mit philosophischen Hintergründen der Abtreibungsmentalität beschäftigte sich die (durch Professor Würmeling vorgetragene) Ausarbeitung von Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Professorin an der TU Dresden. Das in unserer Gesellschaft herrschende Frauenbild berge in sich die Gefahr einer grundlegenden Beziehungsstörung zum eigenen Körper, wie sie in manchen feministischen Richtungen zum Ausdruck komme. Dort, wo der Körper als reines Objekt des menschlichen Willens betrachtet wird, mit dem nach Belieben verfahren werden kann, gehe der Blick auf die Würde des menschlichen Leibes und auf den tieferen Sinn von Weiblichkeit verloren. Abtreibung erscheine dann als plausibles Mittel, den eigenen Körper zu unterwerfen und scheinbar die Autonomie zu erhalten. Dieses Autonomiekonzept zielt aber an der eigentlichen Selbstbestimmung der Frau vorbei.

Sensibilisierung der Gesellschaft nötig

„Die Entscheidung zur Abtreibung wird von vielen Frauen im Nachhinein als ein Fehler erkannt, unter dem sie sehr leiden. Dass die Entscheidung selbstbestimmt getroffen wurde, macht sie nicht richtiger und die Folgen nicht leichter“, führte Professor Enrique H. Prat de la Riba aus, einer der Gründer des „Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE). Es brauche daher eine Sensibilisierung der Gesellschaft und eine Aufklärung über die gravierenden Folgen der Abtreibung, damit eine Frau in Not nicht aus Unwissen den vermeintlich leichteren Weg der Abtreibung wählt. Erst dann könne man von tatsächlicher Selbstbestimmung und Autonomie sprechen. Die Sorge um die Selbstbestimmung der Frau sei außerdem ein Anliegen, das geeignet sei, auch einen breiten politischen Konsens zu erreichen. Eine Diskussion, die auf dieser Grundlage geführt werde, könne dazu beitragen, den Lebensschutz wirksamer als bisher in der Gesetzgebung zu verankern.

Als Ergebnis der Tagung zeigte sich deutlich, dass erst dann, wenn das Leid von Frauen nach einer Abtreibung nicht mehr als „Tabu“ behandelt wird, eine Chance für eine Änderung der gesellschaftlichen Ansicht zu diesem Thema besteht. Dort, wo die Gesellschaft dazu tendiert, vermeintliche „Problemfälle“ wie behinderte Kinder von vornherein durch Abtreibung aus der Welt zu schaffen, lädt sie gleichzeitig unendliche Lasten auf die Schultern vieler Frauen, die unter dem Druck einer Abtreibung zustimmen und nachher schwer an den Folgen tragen. Abtreibung ist eben keine bequeme Lösung von Problemen, sondern Tötung eines Kindes. Und die Mutter leidet darunter. Das Bestreben, dieses Leid wirkungsvoll zu lindern und, wo möglich, zu verhindern, steht deshalb am Ende der Tagung – als Fazit ebenso wie als Auftrag.

Quelle: Die Tagespost vom 15. November 2010

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Donnerstag, 11. November 2010

Frankreich: Höchster Staatspreis geht an Locked-in-Syndrom-Patientin

56-jährige Französin setzte sich beispielhaft gegen Euthanasie ein

Frankreich setzt ein Zeichen: Der höchste Orden der Republik, die Légion d'honneur, ging vor wenigen Tagen an eine 56-jährige Französin, die seit 26 Jahren am Locked-in-Syndrom (LIS) leidet. Maryannick Pavageau erhielt die Auszeichnung für ihre Verdienste im Kampf gegen Euthanasie. Beim Locked-in-Syndrom sind Patienten meist genauso aufnahmefähig wie Gesunde, können alles in ihrer Umgebung hören und verstehen, sich aber nur schwer oder gar nicht mitteilen. Es ist vom Wachkoma abzugrenzen, da das Bewusstsein der Patienten größtenteils erhalten bleibt. Als die Französin als 30-Jährige im Jahr 1984 nach einem Schlaganfall am LIS erkrankte, war die Krankheit noch kaum näher erforscht und wenig bekannt. Erst mit dem vom Chefredakteur der französischen Elle-Ausgabe, Jean-Dominique Bauby, verfassten Bestseller Schmetterling und Taucherglocke (1997) gelangte das Schicksal von LIS-Patienten an eine größere Öffentlichkeit. Pavageau wachte nach drei Monaten im Koma auf und war bei vollem Bewusstsein. Dank intensiver Therapie und fast eineinhalb Jahren Spitalsaufenthalt lernte sie von Neuem zu sprechen. Sie ist an den Rollstuhl gefesselt und braucht eine Rundum-Pflege. Als Mitglied der Association of Locked-in-Syndrome (ALIS) trug sie wesentlich zum 2008 verfassten „Leonetti-Bericht“ bei. Dieser bekräftigte aufgrund der Erfahrungen mit dem 2005 beschlossenen Gesetz zur Sterbehilfe, dass aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat bleibt.

„Jedes Leben ist lebenswert“, betont Pavageau in einem Interview mit der Regionalzeitung Saint-Nazaire anlässlich der Preisverleihung (online, 27. November 2010). „Das Leben kann schön sein, unabhängig davon, in welchem Zustand wir uns befinden. Ich bin entschieden gegen Euthanasie, denn nicht das physische Leiden bringt den Todeswunsch mit sich, sondern die Mutlosigkeit, sich bloß als Last zu fühlen.“ Dem medialen Bombardement, wonach ein Leben wie das ihre nicht lebenswert sei und daraus ein „Recht auf Sterbehilfe“ abzuleiten wäre, hält die Französin den Lebenswillen von LIS-Patienten entgegen. In einer Studie zur Lebensqualität von Locked-in-Syndrom-Patienten hatte eine große Mehrheit geantwortet, dass sie im Falle eines gravierenden Herzinfarkts wiederbelebt werden wollten. Die Frage nach Euthanasie sei in den meisten Fällen ein Schrei nach Liebe. Die Kraft, um selbst weiterzukämpfen, verdanke sie der Liebe ihres Mannes und ihrer Familie.

Quelle: IMABE-Newsletter November 2010

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Montag, 11. Oktober 2010

Vatikan: Nobelpreis für Reproduktionsmediziner „deplatziert“

Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung bringt ernste ethische Probleme

Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben hat die Vergabe des diesjährigen Nobelpreises für Medizin an den britischen Reproduktionsmediziner Robert Edwards scharf kritisiert, berichtet die FAZ (online, 04. 10. 2010). Für das Nobelpreiskomitee stellt die Entwicklung der IVF einen „monumentalen medizinischen Fortschritt“ dar mit dem „größten Nutzen für die Menschheit“, so das Komitee in seiner offiziellen Begründung. Bischof Ignacio Carrasco de Paula, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hält die Wahl von Edwards für „deplatziert“, Gründe dafür gäbe es angesichts der Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung genug. Carrasco, selbst Mediziner, attestiert zwar Edwards hohen Forschergeist, er habe aber „die falsche Tür geöffnet“ (vgl. Domradio, online 04. 10. 2010). Die künstliche Befruchtung stelle keine wirkliche Lösung des Problems der Unfruchtbarkeit dar. Dass die IVF-Methode ethisch nicht rechtfertigbar ist, hielten Edwards seinerzeit auch der Nobelpreisträger James Watson und der jüdische Bioethiker Leon Kass vor. Kass argumentierte, das Verfahren von Edwards sei nicht therapeutisch – die Frauen würden auch nach der Behandlung steril bleiben, selbst wenn sie aufgrund der implantierten Embryonen ein Kind gebären würden. Und James Watson machte Edwards klar: „Sie können ihre Arbeit nur weiterführen, wenn Sie die Notwendigkeit von Infantiziden akzeptieren.“

„Es ist bedauerlich, dass das Nobelpreiskomitee in seiner Entscheidung die negativen Entwicklungen, die ohne die Vertechnisierung der Weitergabe des menschlichen Lebens undenkbar wären, übergangen hat“, kritisiert Susanne Kummer, stellvertretende Geschäftsführerin von IMABE. Dazu gehören u. a. die Herstellung und Lagerung von Millionen so genannter „übriggebliebener“ tief gefrorener Embryonen, das Problem der Leihmutterschaft, die Produktion von Kindern auf Bestellung, der – inzwischen auch via Internet – international organisierter Eizellenhandel, die Selektion von Embryonen sowie der Anspruch des Rechts auf ein gesundes Kind.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

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Donnerstag, 1. Juli 2010

Neuer Präsident der päpstlichen Akademie für das Leben

Ignacio Carrasco de Paula, Professor für Bioethik und Opus Dei-Mitglied, bislang Kanzler der päpstlichen Akademie für das Leben, wird deren neuer Präsident.
Quelle: http://kath.net/detail.php?id=27245

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Dienstag, 1. Juni 2010

Abtreibung: Wege aus der Sackgasse

Lebensschutz und Autonomie der Frau: ein Widerspruch? Plädoyer für einen neuen Diskussionsansatz
Gastkommentar von Enrique Prat in der „Presse“ vom 31. Mai 2010

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