Montag, 18. Oktober 2010

Junge Union geht beim Embryonenschutz auf Konfrontationskurs zur FDP

Düsseldorf – Im Streit über die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht die Junge Union auf Konfrontationskurs zum liberalen Koalitionspartner. „Aus Sicht der CDU und der Jungen Union ist es nicht hinnehmbar, künstlich befruchtete Embryonen nach wertem und unwertem Leben zu sortieren“, schreibt der Bundesvorsitzende Philipp Mißfelder in einem Beitrag für Handelsblatt Online. „Jeder Mensch besitzt von Beginn an eine unveräußerliche, personale Würde.“ Der Schutz des Lebens, gerade auch des ungeborenen, müsse daher weiterhin Priorität haben.
Die CDU will grundsätzlich an einem Verbot der Gentests an Embryonen festhalten. Dies ist im Grundsatzprogramm festgeschrieben. Die Christdemokraten sind aber offen für die Suche nach einem Kompromiss mit der FDP. Der Bundesgerichtshof hatte das bisherige Verbot gekippt. Deshalb ist eine Neuregelung notwendig. Die FDP ist grundsätzlich gegen ein PID-Verbot.
Mißfelder kritisierte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes scharf. Das Urteil verschaffe zwar Ärzten Rechtssicherheit, gefährde aber ungeborenes Leben massiv. „Die Grenze der ethischen Machbarkeit wird durch die PID erneut verschoben“, warnt der Chef der Unions-Nachwuchsorganisation. Die Union müsse daher in dieser Frage klare Alternativen bieten und als eigenständige Kraft erkennbar sein. © dapd/aerzteblatt.de
Quelle: ärzteblatt.de am 18. Oktober 2010

Labels: , ,

Montag, 11. Oktober 2010

Studie: Gezielte Begleitung von Krebspatienten steigert Therapieerfolge

Neues Betreuungsmodell bezieht die Mitarbeit von Apothekern ein

Eine intensive und multidisziplinäre Betreuung von Krebs-Patienten verbessert die Therapie deutlich. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist offenbar auch die Einbindung von Apotheken, die die Medikamente herausgeben. Das besagt eine neue Studie unter der Leitung von Ulrich Jaehde vom pharmazeutischen Institut der Universität Bonn, die im Journal Supportive Care in Cancer (doi:10.1007/s00520-010-0927-5) erschienen ist.

Grundlage der Studie, die in Kooperation mit verschiedenen Kliniken und Arztpraxen entstand, ist die Erfahrung, dass Krebspatienten Medikamente in Tablettenform zu Hause oft unregelmäßig und nicht nach dem vom Arzt vorgeschriebenen Therapieschema einnehmen. Rund ein Viertel der beobachteten Patienten folgte mindestens einmal pro Woche nicht der ausgehändigten Verschreibung. Häufig hatten unangenehme Nebenwirkungen dazu geführt, dass die Patienten die Medikamente nicht korrekt einnahmen oder die Therapie ganz abbrachen, so die Autoren.

Eine gezielte Unterstützung von Krebspatienten in Zusammenarbeit mit Apothekern kann dagegen die Therapietreue signifikant steigern, zeigte die aktuelle Studie. Während ein Viertel der nicht betreuten Patienten ihre Tabletten an mehr als jedem fünften Tag nicht korrekt einnahm, traf dies auf keinen der betreuten Patienten zu. „Die betreuten Patienten hielten sich nicht nur besser an das Therapieschema des Arztes, sondern brachen die Behandlung auch seltener ab“, sagt der Studienleiter und Klinische Pharmakologe Ulrich Jaehde.

Neu an dem vorgestellten Modell ist unter anderem die Einbindung von Apothekern. Nach der Entscheidung für eine Krebstherapie in Tablettenform informiert der Arzt den Patienten über die Möglichkeit einer zusätzlichen pharmazeutischen Betreuung. Ist der Patient daran interessiert, gibt ein Apotheker ihm Einnahmehinweise und berät ihn zur Therapie, erklärt, welche Nebenwirkungen bei seinen Medikamenten auftreten könnten, wie er sie frühzeitig erkennt und was er dann tun kann. Bei Fragen stehen die Apotheker jederzeit auch telefonisch zur Verfügung. Derzeit läuft noch eine Folgestudie, um das Betreuungsmodell weiter zu verbessern.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

Labels: , ,

Studie: Arztserien schüren Angst vor Krankheiten

Fans medizinischer Fernsehsendungen halten sich für besonders krankheitsgefährdet

Arztserien machen Angst vor Krankheiten. Das schließt eine US-amerikanische Kommunikationswissenschaftlerin aus einer Analyse von Fernsehgewohnheiten bei Studenten. Je mehr junge Menschen Sendungen mit medizinischen Inhalten gesehen hatten, desto besorgter waren sie um ihre Gesundheit und hatten eine negativere Lebenseinstellung, stellte die Kommunikationswissenschaftlerin Yinjiao Ye von der University of Rhode Island in Kingston fest. Sie untersuchte in ihrer im Fachmagazin Mass Communication and Society (2010; 13(4): 458-478; doi:10.1080/15205430903296069) publizierten Studie die Fernsehgewohnheiten von 274 Studenten und befragte selbige nach ihrer Lebenszufriedenheit. Zusätzlich ließ die Forscherin die Testpersonen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, selbst einen Herzinfarkt zu erleiden oder an Krebs, Aids oder anderen schweren Krankheiten zu erkranken. Außerdem erfragte sie, für wie wahrscheinlich die Probanden das Eintreten solcher Krankheiten bei anderen Menschen hielten.

Die meisten der im Durchschnitt 20 Jahre alten Studienteilnehmer gaben ihrem Alter entsprechend an, sich sehr gesund zu fühlen. Allerdings waren den Ergebnissen zufolge jene Studenten, die besonders viele Sendungen mit medizinischen Inhalten gesehen hatten, besorgter um ihre Gesundheit und insgesamt unzufriedener. Die Ursache dafür liegt Ye zufolge an dem starken Zusammenhang von Lebenszufriedenheit und Gesundheit, deren Wahrnehmung offenbar durch das Fernsehverhalten beeinflusst wird. Die Ursache dieses Effekts sieht sie in der Verzerrung der Wirklichkeit durch das Fernsehen: Durch Sendungen, die sich hauptsächlich um Krankheiten drehen, werde nicht nur das Bewusstsein für Gesundheitsrisiken gesteigert, sondern die Zuschauer überschätzten auch die Wahrscheinlichkeit, selbst krank zu werden, so die Wissenschaftlerin.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

Labels: , ,

PID: Deutschland startet Zivilkampagne gegen Selektion von Embryonen

Perfektionsdrang ist dem menschlichen Leben in keiner Weise dienlich

Die österreichische Öffentlichkeit darf sich auf eine Debatte über die Präimplantationsdiagnostik vorbereiten. In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Juli 2010 in einem Urteil entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und daher nicht strafbar ist. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden, und im Fall von Schäden vernichtet.

Das Urteil geht auf die Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen zurück, der die Präimplantationsdiagnostik widerrechtlich angewandt hatte. Die Höchstrichter stießen mit ihrem Urteil eine Diskussion zur Änderung des Gesetzes an, mit der das PID-Verbot aufgehoben oder zumindest aufgeweicht werden soll.

Auch Mitglieder der Österreichischen Bioethikkommission sprachen sich offen für die Legalisierung der PID aus. Sie meinen jetzt durch das deutsche Urteil Aufwind zu bekommen. Der Genetiker Markus Hengstschläger von der Medizinischen Universität Wien erklärte gegenüber der Presse (online, 15. 09. 2010), wo er die Zukunft sieht: Österreich solle Präimplantationsdiagnostik, Blastomeranalyse und embryonale Stammzellforschung den Empfehlungen der Kommission entsprechend zulassen.

In Deutschland hat das Urteil des BGH scharfe Kritik hervorgerufen, die evangelische und katholische Kirche reagierte entsetzt. Auch der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, kritisierte das Urteil scharf: Es sei „ein schwerer Schlag gegen den Schutz und die Würde menschlichen Lebens“, so Glück. Durch die PID würden keine Krankheiten behandelt, sondern allein Selektion betrieben. Das Urteil zeige, so der ZdK-Vorsitzende, dass das Bewusstsein für und die Akzeptanz von menschlicher Begrenztheit einem Perfektionsdrang gewichen sei. Dieser Perfektionsdrang sei aber dem Leben in keiner Weise dienlich.

Etliche Politiker der CDU/CSU und der Grünen haben ein rasches Verbot der PID gefordert. Das Online-Portal www.nein-zur-selektion.de bietet Bürgern die Gelegenheit, eine Petition zu unterschreiben, die ein Nein zur Selektion und ein Ja für ein PID-Verbot vorsieht.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden in der Regel mehrere Eizellen befruchtet. Festgestellte Defekte können derzeit nicht korrigiert werden, die Konsequenzen liegen in der Vernichtung des Embryos. Diese Ausleseverfahren, von Kritikern auch genetische Rasterfahndung genannt, stellt eine eugenische Maßnahme dar.

Zweifellos stehen etliche Gynäkologen auch deshalb hinter der PID, weil sie sich dadurch eine höhere Erfolgsrate bei der künstlichen Befruchtung erhoffen. Zwei Drittel der Versuche misslingen, mittels PID soll eine Vorab-Qualitätskontrolle die Auslese weniger geeigneter Embryonen ermöglichen. (vlg. IMABE-Newsletter Juli 2007: IVF: Propagierte Vorteile der Präimplantationsdiagnose wissenschaftlich nicht haltbar).

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

Labels: , ,

Studie: Magersucht besser behandelbar bei Einbindung der Familie

Geschulte Eltern können Kind helfen, seine Essgewohnheiten nachhaltig zu normalisieren

Familientherapie ist bei jungen Anorexia nervosa-Patienten doppelt so wirksam wie eine rein individuelle Psychotherapie. Das ist das Ergebnis einer randomisierten klinischen Studie, die nun im Archive of General Psychiatry (2010; 67(10): 1025-1032; doi:10.1001/archgenpsychiatry.2010.128) veröffentlicht wurde. In dieser auf der Familie basierenden Therapie (FBT), auch als „Maudsley Approach“ bekannt, werden Familien innerhalb eines intensiven ambulanten Programms geschult, wie sie aktiv (etwa durch Begleitung bei jeder Mahlzeit) ihrem Kind helfen können, sein Normalgewicht wieder zu erlangen, zu halten und nachhaltig Essgewohnheiten zu ändern.

Die beiden Studienautoren und Psychiater, Daniel Le Grange von der University of Chicago Medical Center und James Lock von der Stanford University School of Medicine, halten die Einbindung von Eltern in das Therapiekonzept für entscheidend. Laut Autoren sollten stationäre Aufenthalte bei Jugendlichen mit Anorexia nervosa möglichst vermieden werden. Denn: Viele Jugendliche mit Anorexia nervosa würden den Sprung von der Klinik ins normale Leben nicht schaffen. Es sei wichtig, ihnen zu helfen, sich im häuslichen und realen Umfeld wieder gesunde und normale Essgewohnheiten anzueignen, so Studienleiter Lock. Dazu brauche es die Mithilfe der Eltern.

Dass dies letztlich auch wirksamer ist, legen nun die Ergebnisse ihrer randomisierten Studie nahe. Darin wurden 120 Anorexie-Patienten über 12 Monate entweder nach Ansatz individueller Psychotherapie (adolescent focused individual therapie – AFT), die sich auf Aufarbeitung psychischer Probleme konzentriert, oder nach Ansatz der auf der Mitwirkung der Familie basierenden Therapie (FBT) behandelt. Das Ergebnis: Nach einem Jahr waren mehr als 50 Prozent der Jugendlichen aus der FBT-Gruppe genesen. Sie hatten 95 Prozent ihres normalen Körpergewichts erreicht sowie eine gesunde psychische Einstellung zum Essen. In der Patientengruppe mit individueller Psychotherapie (AFT) gelang dies nur bei 23 Prozent. Bei einer Untersuchung ein weiteres Jahr später waren 40 Prozent der AFT-Patienten rückfällig geworden, in der Gruppe der FBT-Patienten dagegen nur 10 Prozent.

Die positiven Ergebnisse der Studie würden klar zeigen, dass die familienbasierte Therapie „erste Wahl“ sein sollte. Dies sollten Kliniker in Zukunft deutlicher vor Augen haben, betonten die Wissenschaftler.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

Labels: , ,

Vatikan: Nobelpreis für Reproduktionsmediziner „deplatziert“

Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung bringt ernste ethische Probleme

Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben hat die Vergabe des diesjährigen Nobelpreises für Medizin an den britischen Reproduktionsmediziner Robert Edwards scharf kritisiert, berichtet die FAZ (online, 04. 10. 2010). Für das Nobelpreiskomitee stellt die Entwicklung der IVF einen „monumentalen medizinischen Fortschritt“ dar mit dem „größten Nutzen für die Menschheit“, so das Komitee in seiner offiziellen Begründung. Bischof Ignacio Carrasco de Paula, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hält die Wahl von Edwards für „deplatziert“, Gründe dafür gäbe es angesichts der Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung genug. Carrasco, selbst Mediziner, attestiert zwar Edwards hohen Forschergeist, er habe aber „die falsche Tür geöffnet“ (vgl. Domradio, online 04. 10. 2010). Die künstliche Befruchtung stelle keine wirkliche Lösung des Problems der Unfruchtbarkeit dar. Dass die IVF-Methode ethisch nicht rechtfertigbar ist, hielten Edwards seinerzeit auch der Nobelpreisträger James Watson und der jüdische Bioethiker Leon Kass vor. Kass argumentierte, das Verfahren von Edwards sei nicht therapeutisch – die Frauen würden auch nach der Behandlung steril bleiben, selbst wenn sie aufgrund der implantierten Embryonen ein Kind gebären würden. Und James Watson machte Edwards klar: „Sie können ihre Arbeit nur weiterführen, wenn Sie die Notwendigkeit von Infantiziden akzeptieren.“

„Es ist bedauerlich, dass das Nobelpreiskomitee in seiner Entscheidung die negativen Entwicklungen, die ohne die Vertechnisierung der Weitergabe des menschlichen Lebens undenkbar wären, übergangen hat“, kritisiert Susanne Kummer, stellvertretende Geschäftsführerin von IMABE. Dazu gehören u. a. die Herstellung und Lagerung von Millionen so genannter „übriggebliebener“ tief gefrorener Embryonen, das Problem der Leihmutterschaft, die Produktion von Kindern auf Bestellung, der – inzwischen auch via Internet – international organisierter Eizellenhandel, die Selektion von Embryonen sowie der Anspruch des Rechts auf ein gesundes Kind.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

Labels: , ,

Strassburg: Europarat bekräftigt Recht auf Gewissensfreiheit von Ärzten

Kein Mitwirkungszwang für medizinisches Personal bei Abtreibungen

„Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden.“ So lautet nun die Formulierung einer Entschließung, die das Europaparlament am 7. Oktober 2010 in Straßburg mit knapper Mehrheit verabschiedete, von der die Presse (online 09. 10. 2010) berichtet. Anlass war die Abstimmung über den sogenannten McCafferty-Bericht. Die britische Sozialistin Christine McCafferty wollte im Europarat eine Resolution herbeiführen, die ein Recht auf Abtreibung oder Euthanasie vorsah und Ärzte und medizinisches Personal zwingen sollte, sich daran zu beteiligen – auch gegen ihre Gewissensüberzeugung. Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist. Außerdem hätte ein Verzeichnis geschaffen werden sollen, in dem alle Verweigerer bestimmter medizinischer Dienstleistungen (insbesondere im Bereich der „Reproduktionsmedizin“) erfasst werden sollten. Der umstrittene Bericht rief zahlreiche Proteste von Standesvertretern, Bürgern und christlichen Vereinigungen hervor.

Die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern lehnten den McCafferty-Bericht ab und verabschiedeten eine eigene Resolution (Nr. 1763 (2010)), in der sie das Recht von Ärzten und medizinischem Personal auf Schutz der Gewissensfreiheit bekräftigten. Die britische Sozialistin war empört und nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat: Es gehöre zu den Rechten von Frauen, Zugang zur Abtreibung zu haben.

In Österreich hatte u. a. die Wiener Ärztekammer vor dem McCafferty-Bericht gewarnt. Zwar verfolge der Antrag das Ziel, möglichst vielen Menschen Zugang zu den medizinischen Leistungen eines Landes zu ermöglichen, er degradiere auf der anderen Seite aber auch Ärztinnen und Ärzte „zu bloßen Dienstleistern am Patienten“. Der für bioethische Fragen zuständige Bischof in Österreich, Klaus Küng, hatte in einem offenen Brief an den Europarat appelliert, den Schutz der Gewissensfreiheit aufrecht zu erhalten und nicht – etwa im Gesundheitsbereich – durch neue Richtlinien zu untergraben, berichtet Kathpress (online, 05. 10. 2010). Die Gewissensfreiheit gehöre zu den „Grundrechten des Menschen“, d. h. niemand dürfe gezwungen werden, „etwas zu tun, was seinem Gewissen (…) widerspricht.“

Eine rechtliche Bindungswirkung hat die Resolution nicht. Verabschiedete Texte der Parlamentarischen Versammlung, die nur beratende Funktionen hat, dienen lediglich als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats sowie für die nationalen Regierungen und Parlamente.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

Labels: , ,

Freitag, 8. Oktober 2010

Europarat gegen Abtreibungsrecht in Europa

Der Europarat hat sich nach kontroverser Debatte gegen ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ausgesprochen.
Straßburg – „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich verabschiedete.
Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen. Sie bedauerte, dass ihr Bericht in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Sie hatte darin gefordert, dass alle Frauen, die dies wünschten, auch Zugang zu einer Abtreibung haben dürften. Besonders Frauen mit geringem Einkommen und in ländlichen Gebieten hätten Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der bereit sei, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern das Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen abzulehnen. Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen diesen Bericht protestiert. (APA/dpa)
Quelle: tt.com am 8. Oktober 2010

Labels: , ,