Dienstag, 11. Februar 2014

Studie: Künstliche Befruchtung wird zu leichtfertig angewendet

Experten kritisieren Entwicklung der IVF als „gewinnbringende Industrie"

Ein österreichisches Paar, beide sind Ende 20. Nach einem Jahr ist sie trotz Kinderwunsch noch nicht schwanger, nach WHO-Definition gilt das Paar daher als steril. Sie suchen einen Arzt auf und entscheiden sich nach medizinischer Beratung für eine künstliche Befruchtung (In-vitro Fertilisation, IVF). Nach einer Fehlgeburt und einem zweiten IVF-Versuch wird die Frau wieder schwanger, sie bringt ein Kind zur Welt. Zwei Jahre später ist sie wieder schwanger – auf natürlichem Weg. Das Paar war also doch nicht unfruchtbar. Kein Einzelfall, sagen nun niederländische Forscher. Reproduktionsmediziner raten offenbar häufig zu früh zu einer IVF bei kinderlosen Paaren. Das ist das Ergebnis einer Analyse, die nun im British Medical Journal veröffentlicht wurde (2014; 348: g252). 

Weltweit werden jährlich mehr als 3,7 Millionen Kinder nach IVF geboren. Die Zahl stieg an, nicht etwa weil die bis heute mit rund 15 Prozent geringe Baby-Take-Home-Rate maßgeblich verbessert werden konnte, sondern weil ein weltweiter Markt der Reproduktionsindustrie besteht, der nach Regeln einer „gewinnbringenden Industrie“ funktioniert, wie die Arbeitsgruppe um Esme Kamphuis vom Zentrum für Reproduktionsmedizin an der Universität Amsterdam kritisiert. 

Die ursprünglich strenge Indikation für IVF – bei Erkrankungen des Eileiters – wurde inzwischen durch ein breites Indikationsspektrum ausgedehnt. Dazu zählen allen voran die „ungeklärte Unfruchtbarkeit“ (idiopathische Sterilität), Endometriose oder schlechte Spermienqualität. Die Wissenschaftler betrachten diese Entwicklung kritisch. Die „ungeklärte Unfruchtbarkeit“ sei mit rund 30 Prozent eine der häufigsten Gründe für den Wunsch, eine IVF vorzunehmen. Während in Großbritannien zwischen 2000 und 2011 die Zahl der IVF-Zyklen wegen Erkrankungen des Eileiters mit rund 7.000 konstant blieb, verdreifachte (!) sich in diesem Zeitraum die Zahl der IVF wegen idiopathischer Sterilität von 6.000 auf 19.500. In den USA stieg die Zahl der jährlichen IVF-Zyklen zwischen 2000 und 2010 von 90.000 auf 150.000 an. Laut Kamphuis und Kollegen deuten diese Zahlen auf eine zu häufige und zu frühe Intervention. 

Einer niederländischen Studie an einer Kohorte von 500 Paaren zufolge – sie waren im Durchschnitt fast 2 Jahre unfruchtbar ohne genauen Grund – konnten 60 Prozent nach einer Beratung in einer Klinik auf natürlichem Wege Kinder zeugen. Eine weitere Studie zeigte ebenfalls, dass 25 Prozent der Frauen, die mindestens zwei Jahre nicht schwanger wurden, nach weiteren sechs Monaten doch noch schwanger wurden. Nach drei Jahren betrug der Anteil sogar 75 Prozent. 

Ärzte dürfen die Indikation für eine IVF nicht leichtfertig stellen, mahnen deshalb die Wissenschaftler. Angesichts der Entwicklungen einer Reproduktionsindustrie, die gewinnorientiert eine sofortige Schwangerschaft oder ein Kind verspricht, orten die Mediziner einen „Mangel an Willen“, über die Nebenwirkungen aufzuklären. Es sei heute bekannt – aber kaum kommuniziert – dass IVF sowohl bei Müttern als auch Kindern zu Komplikationen führen kann. Langzeitfolgen für die geborenen Kinder seien nach Ansicht der Wissenschaftler noch viel zuwenig erforscht. Es fällt auf, dass in Fachkreisen immer häufiger Stimmen laut werden, sich mit den Schattenseiten der IVF seriös zu beschäftigen. 

Erst kürzlich hatte Großbritannien vor Gesundheitsrisiken bei IVF-Kindern gewarnt (vgl. Reproduktionsmedizin: Britische Behörde warnt vor riskantem Einsatz der ICSI-Methode). Bereits 2012 hatten Autoren im New England Journal of Medicine eine kritische Begleitung der assistieren Reproduktion (ART) eingemahnt (vgl. Studie: Höhere Fehlbildungsrate bei IVF-Kindern belegt), im Reproductive BioMedicine Online (vgl. Studie: IVF-Techniken entsprechen nicht klinischen Standards) hatten die Autorinnen angeprangert, dass man es bei der Sicherheit und Wirksamkeit der Anwendung von ART am Menschen nicht immer so genau nehme – mit gravierenden ethischen und klinischen Folgen.

Foto:  © Esther Stosch / pixelio.de

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Dienstag, 19. November 2013

Reproduktionsmedizin: Britische Behörde warnt vor riskantem Einsatz der ICSI-Methode


http://www.independent.co.uk/news/science/survival-of-the-unfittest-ivf-technique-used-too-widely-watchdog-warns-8919258.html

Gesundheitsrisiken bei IVF-Kindern höher als bei natürlich gezeugten Kindern

Kinder, die nach einer künstlichen Befruchtung geboren werden, haben später höhere gesundheitliche Risiken. Davor warnen zahlreiche Studien der vergangenen Jahre (vgl. IMABE, 2012: Studie: Höhere Fehlbildungsrate bei IVF-Kindern belegt). Insbesondere scheint das Verfahren der intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) dafür anfällig zu sein. 

Statt das Verfahren wegen seiner höheren Kosten und bekannten Nebenwirkungen restriktiv auf die indizierten Fälle anzuwenden, wird ICSI als „bessere“ Methode von Ärzten in Fruchtbarkeitskliniken angeraten und durchgeführt, kritisiert Lisa Jardine, Vorsitzende der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), der obersten Regulierungsbehörde für Fortpflanzungsmedizin in Großbritannien (vgl. The Independent, online, 3. 11. 2013). Sie warnt davor, dass Ärzte unfruchtbaren Paaren falsche Hoffnungen machen und ihnen ICSI als quasi Rettungsanker nach vielen Fehlversuchen an. Nach Angaben der HFEA wird in 20% der IVF-Zyklen ICSI für „unerklärliche“ Gründe der Unfruchtbarkeit verwendet. 

ICSI ist eine Variante der künstlichen Befruchtung, bei der ein Spermium direkt ins Zytoplasma der Eizelle injiziert wird (statt eines von vielen auf natürlichem Weg eindringen zu lassen), häufig deshalb, weil eine schlechte Spermienqualität oder andere Gründe männlicher Unfruchtbarkeit vorliegen. Allerdings zeige bislang keine Studie, so Steven Fleming, Director of Assisted Conception Australia, dass ICSI tatsächlich gegenüber anderen IVF-Verfahren bei männlicher Unfruchtbarkeit einen Vorteil gebracht hätte (vgl. Bionews, online, 11. 11. 2013). Jardine betont ebenfalls, dass die Erfolgsquote für Paare, die über das ICSI-Verfahren versuchen, ein Kind zu bekommen, „entmutigend“ sei. Heute wisse man außerdem, dass Buben, die nach ICSI geboren werden, ein erhöhtes Risiko für eine niedrige Spermienzahl haben. 

Jardine sieht hinter dem vermehrten Einsatz der Methode nicht das Wohl der Patienten als Grund, sondern weil sich Embryonen leichter herstellen lassen und Ärzte offenbar den Frauen eine größere Chance auf eine Lebendgeburt in Aussicht stellen, zugleich aber die Nebenwirkungen und potenziellen Risiken für das Kind, falls es geboren wird, verschweigen. IVF-Experten fordern nun, dass die Gesundheit des Kindes stärker im Fokus liegen müsse als der Wunsch des Paares, ein Kind zu bekommen. Auch ökonomische Interessen – eine ICSI bringt mehr Geld ein als ein normales IVF- Verfahren – dürften nicht zu Lasten der Kinder oder Paare fallen. 

Erst das Verfahren der künstlichen Befruchtung habe es überhaupt ermöglicht, den „Embryo zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie“ zu machen und „Kinderwunsch zu einem Geschäftsmodell zu entwickeln“, erklärt Susanne Kummer, IMABE-Geschäftsführerin angesichts der Debatte in Großbritannien. „Es ist erschreckend zu sehen, wie der Markt der Reproduktionsmedizin Embryonen immer mehr zu einem Mittel zum Zweck degradiert und das Wohl des Kindes offenbar zweitrangig ist“, kritisiert Ethikerin Kummer.

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Montag, 8. Juli 2013

Großbritannien: Empfehlung für umstrittene IVF zwecks Drei-Eltern-Kind

IMABE spricht von ethischem Rückschritt

Als weltweit erstes Land hat die britische Regierung angekündigt, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die die Schaffung von Drei-Eltern-Kindern erlaubt. Damit soll die Zeugung von Kindern mit mitochondrialen Erkrankungen verhindert werden. Wie die Regierungsberaterin und oberste Gesundheitsbeamtin des Landes, Sally Davies in einer Mitteilung (online, 28. 6. 2013) betonte, solle Großbritannien diese erfolgversprechende Technik der künstlichen Befruchtung (IVF) rasch zulassen. Eine Reihe von Erbkrankheiten, sogenannte Mitochondriopathien, gehen auf Gendefekte der im Plasma der Eizelle befindlichen Mitochondrien zurück. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa eines von 6.500 Neugeborenen an einer dieser Krankheiten leidet. 

Während die einen die Entscheidung als Durchbruch und bahnbrechend für die Forschung bezeichnen, sprechen andere von Dammbruch und warnen vor überzogenen Erwartungen und riskanten Folgen für Generationen. 

Das Verfahren ist in der Wissenschaft seit Anfang an höchst umstritten (vgl. IMABE April 2013 Großbritannien: Kind mit drei genetischen Elternteilen rückt näher). 

Susanne Kummer, Geschäftsführerin von IMABE, betont gegenüber Kathpress (online, 29. 6. 2013), dass das Verfahren aus ethischer Perspektive ein Rückschritt sei. Es gebühre „der Würde des Menschen“, dass er „nicht von Menschenhand gemacht und in seiner Existenzgrundlage manipuliert ist", führte Kummer aus. „Ethik kann nicht nach Regeln des Marktes funktionieren, sondern dient zum Schutz der Würde des Menschen.“ 

Die Technik sei „unnötig, unsicher und von den meisten Begutachtern zurecht abgelehnt“, zitiert die BBC (online, 27. 6. 2013) David King von Human Genetics Alert. King bezeichnete es als „Grenzüberschreitung“, die in letzter Konsequenz zu einem Markt für eugenische Designer-Babys führen werde. Die umstrittenen Pläne sollen bis zum Jahresende in einen Gesetzesentwurf gegossen werden, über den das britische Parlament voraussichtlich 2014 abstimmen wird.

Foto: Life Issues Institute

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Montag, 14. Januar 2013

Studie: Epigenetische Veränderungen erhöhen Krankheitsrisiko bei IVF-Kindern

Wissenschaftler fordern intensivere Erforschung der Folgen der künstlichen Befruchtung

Die jüngste Auswertung der britischen Millennium Cohort Study, die in Human Reproduction (doi: 10.1093/humrep/des398) publiziert wurde, zeigt, dass im Reagenzglas gezeugte Kinder im Alter von fünf Jahren zwei bis vier Mal häufiger unter Asthma leiden als ihre natürlich gezeugten Altersgenossen. 

In der prospektiven Studie sind über 18.000 Kinder aus ganz Großbritannien eingeschlossen, die alle zwischen den Jahren 2000 und 2002 geboren wurden. Zu den Kindern liegen detaillierte Angaben u. a. zu Asthmasymptomen und Asthmamedikamenten vor. Studienleiterin Claire Carson von der University of Oxford und ihre Kollegen haben aufgrund umfangreicher Daten das Asthmarisiko der Kinder berechnet. Wie die Analyse nun zeigt, hatten Kinder, deren Zeugung länger als ein Jahr auf sich warten ließ – dies gilt als Zeichen einer verminderten Fruchtbarkeit –, insgesamt ein höheres Asthmarisiko als Kinder von normal fertilen Eltern. Für Kinder, die auf natürlichem Weg gezeugt wurden und deren Mutter allenfalls eine hormonelle Stimulation hatte durchführen lassen, war der Unterschied allerdings gering. Das bedeute, so Carson, dass die errechnete Risikoerhöhung vor allem durch die IVF-Kinder bedingt sei. Die Frage nach einer kausalen Beziehung sei damit aber noch nicht geklärt, räumt die Epidemiologin ein. 

Der Schweizer Kardiologie Urs Scherrer vom Inselspital Bern betrachtet die Ergebnisse der britischen Korrelationsstudie skeptisch. Allerdings fordert auch er angesichts eigener Studien verstärkte Untersuchungen und genaue Information zur langfristigen Gesundheit nach künstlicher Befruchtung, die auch aus ethischer Sicht geboten seien. In einer in Circulation (2012; 125: 1890-1896) publizierten Studie ging Scherrer der Frage nach, ob die In-vitro-Fertilisation das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen erhöht. Die epigenetische Veränderung der Regulation von Genen kann Krankheiten begünstigen. Das Ergebnis seiner Studie: Von 122 im Schnitt 12 Jahre alten Kindern hatten die 65 IVF-Kinder im Vergleich mit den 57 auf natürlichem Weg Entstandenen eine steifere Arm-Arterie, und ihre Halsschlagader war verdickt. Zudem war ihr Blutdruck im Lungenkreislauf bei reduziertem Sauerstoffdruck erhöht. Dafür, dass diese signifikant pathologischen Veränderungen mit dem Verfahren der IVF und nicht mit anderen Faktoren zusammenhängen, gibt es laut Scherrer gute Argumente. So zeigte sich eine gestörte Gefäßregulation nur bei Kindern nach IVF. Normal gezeugte Geschwister von IVF-Kindern waren dagegen frei davon. Und auch Kinder, deren Mütter sich «nur» hormonell stimulieren ließen, schnitten bei den Tests unauffällig ab. 

Für Scherrer sind diese Ergebnisse laut NZZ (online 12. 12. 2012) „potenziell beunruhigend“ – und das gleich mehrfach. Da kardiovaskuläre Erkrankungen sehr häufig seien, wäre schon eine geringe Risikoerhöhung bedeutsam, warnt der Kardiologe. Zudem dürften epigenetische Phänomene, die auch vererbt werden können, bei der Krebsentstehung eine Rolle spielen. Scherrer fordert deshalb eine prospektive Kohortenstudie, die die lebenslangen Auswirkungen der In-vitro-Fertilisation untersucht.

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Dienstag, 27. November 2012

Australien: Fremdsamenspender-Kind kämpft um Information über genetische Identität



IVF-Verfahren bringen immer seltsamere Formen von Verwandtschaftsbeziehungen hervor

Haben Kinder, die von anonymen Samenspendern abstammen, ein Recht darauf zu wissen, wer ihr genetischer Vater ist? Diese Debatte ist in Australien neu aufgeflammt. Anlass ist der Fall Narelle Grech, eine 30-jährige Frau, die an einem unheilbaren, genetisch bedingten Darmkrebs erkrankt ist und das Recht einklagt, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Nach zweijährigen Beratungen kam die beauftragte Prüfkommission des Bundesstaat Victoria zu dem Schluss, dass alle Datensätze von Samenzellspendern und Eizellspenderinnen für Tausende Kinder bzw. Erwachsene zugänglich gemacht werden sollen. Doch das Parlament bremst nun und fordert weitere sechs Monate Bedenkzeit - für Grech ein unverantwortlicher Schritt: Ihr werde nun im Endstadium ihrer Krankheit diese Information vorenthalten. Sie weiß von acht Halbgeschwistern, die ebenfalls vom selben Spender stammen und möglicherweise auch Träger der Krankheit sind. „Sie können nicht gewarnt werden. Wer ist dafür verantwortlich?“ fragt Grech gegenüber ABC-News (online 15.10.2012). 

Im australischen Bundesstaat Victoria haben Fremdsamenspender-Kinder derzeit kein Recht auf Informationen über ihren biologischen Vater, wenn sie vor dem 1. Juli 1988 empfangen wurden. 

In Österreich ist die anonyme Samenspende verboten, die namentliche Spende mit Insemination in vivo jedoch zugelassen. Nach §20 des FMedG haben Kinder ab dem 14. Lebensjahr Recht auf Einsicht in die Daten des „dritten Elternteils“. Dies hängt allerdings davon ab, ob die Erzieher das Kind über die Insemination der Mutter mit Fremdsamen aufklären, betonen Kinderrechtsschutzorganisationen. Eizellenspende und Samenspende in vitro sind in Österreich verboten. 

Weltweit spricht sich eine wachsende Zahl von inzwischen erwachsenen Personen gegen die Art und Weise aus, wie sie ins Leben gerufen worden sind. Viele von ihnen fühlen sich als „genetische Waisenkinder”. Bei dem Versuch, die eigenen Verwandtschaftsbeziehungen herauszufinden, geraten etliche in eine Identitätskrise (vgl. Fremdsamenspenderkinder auf der Suche nach ihrer Identität, Mai 2010). 

Phänomene wie der blühende Eizellspenden-Handel, der inzwischen auch von Frauen an Frauen in den Industrienationen geht, die dann das Kind aber von indischen Leihmüttern austragen lassen (vgl. ABC-News, 23.10.2012) oder die kürzlich durchgeführte Erzeugung menschlicher Embryonen aus dem Erbgut dreier Erwachsener (vgl. Spiegel, online 15.10.2012) werfen enorme ethische Probleme auf. Die IVF-Verfahren bringen immer seltsamere Formen von Verwandtschaftsbeziehungen hervor. 

Ein Beispiel der Gegenwehr von Betroffenen ist das The Anonymous Us Project. Gegründet wurde das Forum 2011 in den USA von Alana S. Newman, die selbst Kind eines anonymen Samenspenders ist. Newman sieht eine Lücke in der öffentlichen Wahrnehmung assistierter Reproduktionsmedizin: Kritische Sichtweisen der betroffenen Kinder, aber auch Erfahrungen von Samenspendern, Leihmüttern, Eizellspenderinnen, Ärzten oder Verwandten würden kaum publiziert. Das Forum möchte die Möglichkeit bieten, die Komplexität der Probleme künstlich assistierter Reproduktion aus Sicht der Betroffenen transparenter zu machen.

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Montag, 8. Oktober 2012

Österreich: Wer darf in Zukunft noch ungetestet ins Leben treten?

Druml (li.), Merckens (re.)

Bioethikkommission in Fragen der Fortpflanzungsmedizin tief gespalten

Soll das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich liberalisiert werden? Ja, meinen 15 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission am Bundeskanzleramt (BEK) in einer am 21.9.2012 veröffentlichten Stellungnahme (Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts). Sie fordern, dass in Hinkunft Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) genetischen Prüfungen zwecks Selektion (Präimplantationsdiagnostik, PID) unterzogen werden dürfen. Auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren soll zudem ein Kinderwunsch per IVF erfüllt werden können. Interessant ist, dass das Mehrheitsvotum die „heiße Kartoffel“ weiterschiebt und keine näheren Auskünfte darüber gibt, aufgrund welcher Indikationen bestimmte Embryonen im Rahmen einer PID selektiert werden dürfen. BEK-Vorsitzende Christiane Druml meinte bei der Pressekonferenz, dass die genaue Festlegung der Krankheiten und Risikofaktoren nicht Aufgabe der Ethikkommission, sondern des Gesetzgebers sei.

Genau darin sieht das BEK-Minderheitenvotum ein Problem: Wie könne man eine Selektionstechnik generell freigeben, ohne vorher genau zu definieren, bei welchen Indikationen die Selektion (eine Therapie ist ja bei den etwaigen risikobehafteten Embryos nicht möglich) erlaubt sein soll – um so auch Missbrauch kontrollieren zu können, konterte BEK-Mitglied Stephanie Merckens, Unterzeichnerin des Minderheitenvotums. 

Das Mehrheitsvotum – vier Kommissionsmitglieder, darunter der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Jurist Christian Kopetzki und der Behindertenverteter Klaus Voget enthielten sich der Stimme – plädiert in mehreren Fragen für eine gegenüber Deutschland weitaus liberalere Gesetzgebung: PID soll im Zuge des IVF-Verfahrens angewendet werden dürfen, wenn es trotz mehrmaliger Versuche zu keiner Schwangerschaft gekommen ist (was angesichts der niedrigen Erfolgsrate der IVF nicht selten vorkommt). Außerdem soll die Eizellenspende legalisiert werden. Die Leihmutterschaft solle zwar verboten bleiben, im Gegenzug dafür aber ein Adoptionsrecht für männliche homosexuelle Paare etabliert werden. 

Der Philosoph Thomas Sören Hoffmann kritisiert im Standard (online, 19.9.2012), dass diese Position letztlich das Kind auf ein Produkt, eine Ware reduziere: Die Bioethikkommission kämpfe, „als wäre sie eine Abteilung der WTO, für den Abbau von Handelshindernissen für ein humanes Bioprodukt“, so Hoffmann. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer hält in der Presse (online, 21.9.2012) fest, dass eine Liberalisierung des FMedG ein Rückschritt wäre. Österreich laufe Gefahr, die Fehler anderer Länder mit 20 Jahren Verspätung zu wiederholen – statt selbst höhere ethische und wissenschaftsbasierte Standards zu setzen. Es gehöre zu den „fundamentalen Schutzpflichten des Staates, schon die Erzeugung von Embryonen zu verbieten, die in diskriminierender Weise ’aussortiert’ werden sollen. Wer dieses Prinzip zugunsten einer fragwürdigen Eugenik aufgibt, unterhöhlt die Grundlagen der Demokratie“, betont Kummer. 

IMABE begrüßt das Minderheitenvotum von sechs Mitgliedern der Bioethikkommission (vgl. IMABE-Presseaussendung, 21.9.2012). In Kapitel 7 der Stellungnahme begründen sie ausführlich, warum sie für ein Festhalten an der Beschränkung der IVF-Anwendung auf eine stabile Mann-Frau-Beziehung, die Aufrechterhaltung der Verbote für PID sowie den Import embryonaler Stammzellen und Eizellenspenden plädieren. Zugleich fordern die Experten eine Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen bzw. biologischen Eltern durch die Einführung einer entsprechenden Auskunftspflicht und eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, um etwaigen "Reproduktionstourismus" zu unterbinden. Derzeit dürfen in Österreich nur verheiratete, heterosexuelle Paare und Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei Unfruchtbarkeit IVF in Anspruch nehmen. Das Gesetz unterbindet zudem die medizinische Diagnostik an der befruchteten Eizelle (Präimplantationsdiagnostik, PID) auf schwere Erbkrankheiten oder sonstige Merkmale.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2012
Foto: BKA/Regina Aigner

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Montag, 17. September 2012

Studie: IVF-Techniken entsprechen nicht klinischen Standards

Britische Wissenschaftler fordern mehr Ethik und Seriosität in der Reproduktionsmedizin

Seit der Geburt des ersten „Retortenkindes“ im Jahr 1978 sind die an der künstlichen Befruchtung beteiligten Techniken (ART) mit enormem Tempo gewachsen. Allerdings nahm man es bei der Sicherheit und Wirksamkeit in der Anwendung am Menschen nicht immer so genau – mit ethischen und klinischen Folgen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei britische Wissenschaftlerinnen in einem jüngst im Reproductive BioMedicine Online (2012: Volume 25, Issue 2 , 108-117) publizierten Artikel. (Herausgeber und Gründer des Journals ist der IVF-Pionier und Nobelpreisträger Robert Edwards.)

Nur wenige Verfahren seien nach klinischen Standards geprüft worden, bevor sie auf den Markt kommen, analysieren Rachel Brown und Joyce Harper vom University College London. Die Vorteile einiger Technologien, die bereits routinemäßige etabliert sind, nennen sie „dubios“. Zudem wären Wissenschaftler trotz neuer, randomisierter Studien nicht bereit, die Sicherheit der betroffenen Frauen und den Nutzen der Anwendungen an erste Stelle zu stellen und die Anwendungen der Techniken zu modifzieren, kritisiert Genetikerin Harper, selbst Forschungsdirektorin des Londoner Centre for Reproductive and Genetic Health.

Als Beispiel für Übereilung nennen sie das Präimplantationsdiagnostik-Screening von Embryonen. Die mit 62 Prozent häufigste Indikation für PID ist die Aneuploidie, also numerische „Fehler“ der Chromosomenzahl. Im Rahmen der Chromosomdiagnostik wird dafür die Methode der „Fluoreszenz-in situ-Hybridisierung“ (FISH) angewendet, diese stellt aber nur ein grobes Messinstrument dar, Fehldiagnosen sind nicht ausgeschlossen (vgl. IMABE-Info „Präimplantationsdiagnostik“).

Bislang gibt es 11 randomisierte Studien, die untersuchten, ob IVF-Schwangerschaftsraten nach dieser Form der PID stiegen. Ein Zusammenhang konnte bis heute nicht belegt werden, dennoch wird das Screening als Standardinstrument bei IVF angeboten, kritisiert Brown. Offenbar hätten selbst fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse wenig Einfluss darauf, wie PID routinemäßig im klinischen Umfeld eingesetzt wird.

Die Autorinnen deuten an, dass kommerzielle Erwägungen eine Rolle bei der Förderung von Techniken spielen könnten. Die durchschnittliche Erfolgsrate der künstlichen reproduktiven Technologien (Baby-Take-Home-Rate) liegt bei immer noch niedrigen 15 bis 20 Prozent, wobei jeder Versuch Tausende von Dollar kostet. In einem im Dezember 2011 im Oxford Journal of Human Reproduction veröffentlichten Artikel (2011; doi: 10.1093/humrep/der414) hatte Harper die Ethik und den Eifer der IVF-Industrie in Frage gestellt, mit dem sie ungetestete Technologien auf den Menschen anwenden. Gerade weil es im Bereich der ART um emotional verwundbarer Personen geht (manche Methoden werden erst nach mehreren gescheiterten IVF-Versuchen angeboten) und wirtschaftliche Interessen mit ein Rolle spielen, plädieren die Autorinnen für besondere Sorgfalt: Es sei sicherzustellen, „dass alle neuen Technologien angemessen sind und auf ihre Sicherheit und Effizienz getestet werden, bevor man sie klinisch einsetzt.“

Quelle: IMABE-Newsletter September 2012

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Montag, 6. August 2012

Österreich: Bioethikkommission ist „kein Garant für neues Kinderglück"

IMABE-Ethikerin übt im „Standard" scharfe Kritik an unsauberen Argumenten zur IVF-Liberalisierung

Österreichs Fortpflanzungsmedizingesetz
müsse liberalisiert werden, und zwar schnell: So lautete im April 2012 das Votum von 19 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission (BEK, vgl. IMABE-Stellungnahme vom 24.4. 2012). Unter anderem wurde darin die Zulassung der künstlichen Befruchtung sowohl für Alleinstehende als auch für lesbische Paare gefordert. Doch wie stimmig ist die Argumentationslinie der Liberalisierungsbefürworter? Bei genauer Durchsicht der Thesen stoße man auf "zahlreiche Widersprüche, in die sich eine solche Forderung verwickelt", erklärt die Ethikerin Susanne Kummer. Die stv. IMABE-Geschäftsführerin analysierte jüngst in einem Gastkommentar im Standard (online, 3.7.2012), warum der Staat gut daran tut, auch in Zukunft die In-vitro-Fertilisation (IVF) auf heterosexuelle, zeugungsunfähige Paare zu beschränken - und warum es „wenig sinnvoll" ist, die Bioethikkommission „als Garant für neues Kinderglück zu zitieren".

Die Inanspruchnahme einer künstlichen Befruchtung, erinnert Kummer, ist laut geltendem FMedG zeugungsunfähigen Männern und Frauen vorbehalten, was weder für Lesben noch homosexuelle Männer prinzipiell zutrifft. Da auch heterosexuelle gesunde Paare laut Gesetz kein Recht auf künstliche Fortpflanzung haben, liege keine Diskriminierung Homosexueller vor - und auch keine medizinische Indikation für eine Unfruchtbarkeitsbehandlung per IVF.

Wenn die BEK nun offenbar die „künstliche Erzeugung von Menschen als solche aus dem Kontext medizinisch indizierter Behandlung herauslösen will“, sollte sie besser von einem „Gesetz zur Kindererzeugung“ o. ä. sprechen: „Mit Fortpflanzung und Medizin hat das aber nichts mehr zu tun, eher mit Lifestyle und Wunsch-'Medizin'“, stellt Kummer klar.

Zudem kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu "suboptimalen Lebensbedingungen zu verurteilen, in denen sie keinen leiblichen, sondern nur noch einen „Pipetten-Papa“ (und später auch keine leibliche, sondern nur noch eine „Gebärleih-Mutter“) haben“.

Kummer betont, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter hätten - und nicht umgekehrt: „Es gibt kein Recht auf ein Kind.“ Dass jedes Kind optimalerweise unter der Obhut beider Elternteile aufwächst, werde niemand ernsthaft anzweifeln. „Hier muss das Kindeswohl vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Das prinzipielle Recht des Kindes auf Eltern darf nicht willkürlich missachtet werden.“

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Montag, 14. Mai 2012

Studie: Höhere Fehlbildungsrate bei IVF-Kindern belegt

Überdenken der IVF-Praxis in Fachkreisen gefordert

Auch wenn der Vorgang der künstlichen Befruchtung an sich problemlos verlaufen ist, ist dies noch keine Garantie für eine komplikationslose weitere Entwicklung von Kindern, die auf künstlichem Wege im Reagenzglas erzeugt wurden. IVF-Kliniken und neonatologische Stationen sind sich der größeren Häufigkeit von Frühgeburten und Fehlbildungen bei IVF-Kindern bewusst. In der Öffentlichkeit werden diese Faktoren aber noch kaum diskutiert. Jüngste Fachpublikationen könnte dazu jedoch genügend Anlass bieten: So haben zwei aktuelle Studien gezeigt, dass die Häufigkeit von Fehlbildungen und langfristigen Kreislaufproblemen bei IVF-Kindern signifikant höher ist als bei natürlich gezeugten.


In einer in Fertility and Sterility publizierten Studie führte eine Gruppe von Wissenschaftlern an der Nanjing Medical University in China eine Meta-Analyse durch von Studien kindlicher Missbildungen seit September 2011 durch und verglich dabei die Zahl der Geburtsfehler von spontan empfangenen Kindern mit jenen der durch IVF und ICSI erzeugten. Das Ergebnis: Das Risiko für Fehlbildungen (dazu zählten sowohl körperliche, als auch systemische Fehlbildungen wie z. B. angeborene Stoffwechselerkrankungen) lag bei jenen durch reproduktive Technologien entstandene Kindern um 37 Prozent höher als bei natürlich gezeugten.

Offenbar gibt es auch einen Zusammenhang zwischen der Hormonbehandlung der Frauen im Zuge der IVF und einem höheren Risiko für Leukämieerkrankungen bei IVF-Kindern. Dies legt eine französische Studie nahe (publiziert im American Journal of Epidemiology, 2010 172 (9): 1015-1027. doi: 10.1093/aje/kwq233), die vom Studienleiter Jérémie Rudant, Epidemiologe am französischen Forschungsinstitut INSERM, kürzlich auf dem Kongress Childhood Cancer 2012 (Video) in London vorgestellt wurde (vgl. Daily Telegraph, online 24. 04. 2012). Die Studie zeigt, dass die Einnahme von Eierstock stimulierenden Medikamenten im Zuge des IVF-Verfahrens mit einem 2,6-mal höheren Risiko für das Kind korreliert, an akuter lymphatischer Leukämie (ALL), der häufigsten Form der Leukämie bei Kindern, zu erkranken bzw. auch einem 2,3-fach erhöhten Risiko für die seltenere akute myeloische Leukämie (AML).

Unter den verschiedenen Formen der künstlichen Befruchtung scheint die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bei der ein Sperma direkt in die Eizelle injiziert wird, mit einer höheren Rate von Fehlbildungen einher zu gehen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 07. 05. 2012) unter Berufung auf eine jüngst von einem australischen Team um Michael Davis von der Universität Adelaide publizierte Studie im New England Journal of Medicine (2012; doi: 10.1056/NEJMoa1008095). Weltweit werden jährlich mehr als 3,7 Millionen Kinder nach IVF-Verfahren geboren. In Fachkreisen werden Stimmen laut, die fordern, dass die Schattenseiten der IVF deutlicher als Public-Health-Problem wahrgenommen werden. So fordert der australische Studienautor Davis (Pressemitteilung online, 05. 05. 2012), dass die Risiken in Zusammenhang mit dem Transfer von mehreren Embryonen (Mehrlingsschwangerschaften, Fetozid, Frühgeburten), Gesundheitsrisiken bei Kindern nach artifizieller Befruchtung und psychische Belastungen als Folge der assistierten Reproduktion kritisch begleitet werden.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Mittwoch, 6. Juli 2011

„Reines Selektionswerkzeug“

05.07.2011 | 18:24 | SUSANNE KUMMER (Die Presse)

Gastkommentar. Eine Replik auf den Gastkommentar von Kurt Grünewald zur Präimplantationsdiagnostik: Die Substanz der Pro-Argumente ist dünn.

Sollen der Gencheck bei Embryonen und die Selektion im Reagenzglas, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), in Österreich künftig gesetzlich erlaubt sein? Ich gebe Kurt Grünewald recht, wenn er sich gegen überzogene Horrorvorstellungen von „Designerbabys“ wehrt. Allerdings fehlt in seinem Kommentar („Weder Kinder noch Ethik“, „Presse“ vom 29.6.) eine nüchterne Analyse der Sachlage, was verwundert, da Grünewald selbst Arzt ist.

Je näher man auf die einzelnen Pro-Argumente eingeht, desto dünner wird ihre Substanz. Dazu gehört zunächst die praktische Undurchführbarkeit eines Indikationsmodells, wie es die Grünen in ihrem parlamentarischen Entschließungsantrag vom 18. Mai 2011 vorschlagen. Welche Watchlist von Krankheiten soll denn rechtens vom wem erstellt werden, aufgrund derer dann Embryonen ausgesondert und vernichtet werden dürfen?

Deutschland hat von vorneherein auf so eine Liste verzichtet; das Beispiel Großbritannien zeigt, dass die begrenzte Einzelfalllösung einer Gesellschaft bald nicht mehr genügt, sobald Begehrlichkeiten nach einem „gesunden Null-Fehler-Baby“ geweckt wurden. Seit 2006 kann die PID dort legal bei drohender Vererbung bestimmter Krankheiten genutzt werden, es gibt mehr als 160Indikationen. Inzwischen genügt schon das bloße Vorhandensein eines sogenannten Risikogens (etwa des Brustkrebsgens BRCA1), um Embryonen im Zuge der PID auszusortieren – selbst wenn bekannt ist, dass die Krankheit weder zwingend ausbrechen wird noch allein auf dieses Risikogen rückführbar ist.

Problem Chromosomenanomalie

Ein anderes Argument, wonach die PID ohnehin nur nicht lebensfähige Embryonen aussortieren würde bzw. die IVF-Erfolgsrate steigern könnte, scheint laut Studien selbst unter Reproduktionsmedizinern umstritten. Das praktische Problem der PID ist ihre schwache Aussagekraft in Bezug auf Chromosomenanomalien.

Nicht selten werden diese nach dem 8-Zell-Stadium dank biologischer Mechanismen unter Kontrolle gebracht. Daher kann es zu Fehldiagnosen kommen: Zellen, die aus zwei verschiedenen Blastomeren entnommen werden, können zwei komplett verschiedene Ergebnisse liefern. Wird es nun ein gesundes oder ein krankes Kind?

Ob durch die Einführung der PID die Zahl der Spätabtreibungen gesenkt werden könnte, ist mehr als spekulativ, meint der Medizinethiker Axel W. Bauer, Mitglied im Deutschen Ethikrat. Sicher ist jedoch, dass die Bandbreite von „Normalität“, die künftig noch toleriert werden wird, durch die Möglichkeiten der PID deutlich schmaler werden wird.

Die Entscheidung wird im Zweifel jedenfalls gegen das Leben des potenziell kranken Embryos ausfallen. Womit das gesellschaftspolitische Dilemma einer – wenn auch begrenzten – Freigabe der PID deutlich wird: Anders als die Pränatale Diagnostik (PND), die – ungeachtet ihres Missbrauchs in der medizinischen Praxis – auch wichtige Erkenntnisse für eine der Gesundheit des Ungeborenen dienenden Geburtsvorbereitung oder Therapien dienen kann, ist die PID ein „reines Selektionswerkzeug“.

Menschen fallen hier einem abstrakten Gesundheitsideal zum Opfer: Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken. Das aber sollte uns als aufgeklärte Gesellschaft, deren wohl höchste Errungenschaft die Menschenrechte sind, eigentlich wachrütteln.

Mag. Susanne Kummer ist stv. Geschäftsführerin von Imabe – Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien.

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Montag, 14. März 2011

EU-Parlament: Zulassung von künstlicher Befruchtung ohne Altersgrenze abgelehnt

Zugang zur Schwangerschaftsabbruch soll jedoch erleichtert werden

Das EU-Parlament hat einen Antrag zurückgewiesen, der Mitgliedstaaten eine Zulassung künstlicher Befruchtung ohne Altersbegrenzung erlauben soll. Zwar stimmten die Abgeordneten in Brüssel für einen Vorschlag zur Beseitigung von Diskriminierungen im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung. Allerdings lehnten sie es ab, Altersgrenzen als Diskriminierung einzustufen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 08. 03. 2011).

Der Antrag, der von Abgeordneten der Linken und Liberalen ausging, forderte von den 27 Mitgliedstaaten Maßnahmen, um bei der künstlichen Befruchtung „die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Familienstandes, der sexuellen Ausrichtung“ sowie der „ethnischen oder kulturellen Herkunft“ zu beseitigen. Damit sollen Ungleichbehandlungen in einzelnen EU-Ländern aufgehoben werden. In einer weiteren Abstimmung plädierte das Parlament dafür, dass Frauen den gleichen Zugang zu reproduktiver Medizin haben müssten wie Männer. Frauen müssten die Kontrolle über ihre Rechte beim Thema Fortpflanzung haben, hieß es. Dazu gehöre etwa auch ein leichter Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion (EVP), Peter Liese, äußerte Kritik an dem Vorschlag. „Eine Altersgrenze bei der künstlichen Befruchtung ist aus medizinischen und ethischen Gründen sinnvoll“, betonte Liese. Ab einer bestimmten Altersgrenze stiegen die Risiken für Mutter und Kind. Vor allem die ab einem bestimmten Alter notwendige Eizellspende für die Mutter sei riskant. Zudem verstoße der Eizellhandel, der praktisch nur gegen Bezahlung stattfinde, gegen die Prinzipien der Europäischen Grundrechtscharta. Die Festsetzung der Bedingungen für künstliche Befruchtung sollte den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Quelle: IMABE-Newsletter März 2011

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Montag, 14. Februar 2011

Studie: Frauen-Todesrate in Industrienationen nach IVF höher als nach Abtreibung

Künstliche Befruchtung ist für die Mutter Risikofaktor, insbesondere bei fremden Eizellen

Das Verfahren der künstlichen Befruchtung kann das Leben der Mutter gefährden. Eine rezente Studie aus den Niederlanden zeigt, dass die Sterblichkeit im Rahmen von IVF-Schwangerschaften erhöht war: Die Mortalitätsrate war bei IVF-Schwangerschaften in den Jahren 1984 – 2008 mehr als dreimal so hoch (42/100.000) als bei allen Schwangerschaften insgesamt (12,8/100.000), berichten die Studienautoren in Human Reproduction (2010; 25: 1782-1786). In post-industriellen Gesellschaften bringe die In-Vitro-Fertilisierung bereits ein höheres Risiko für den Tod der Mütter mit sich als eine Abtreibung, konstatieren britische Gynäkologen nun im Editorial des British Medical Journal (2011; 342: d436) kritisch. Deshalb fordern sie, dass offener über Risiken bei In-vitro-Fertilisierung aufgeklärt, nur noch ein Embryo eingesetzt, sowie schwere Komplikationen systematisch dokumentiert werden, um daraus lernen zu können.

Laut Susan Bewley von der Guy’s and St. Thomas NHS Foundation Trust in London und ihren Kollegen starben in den Jahren 2003 und 2005 in Großbritannien sieben Frauen direkt an den Folgen einer künstlichen Befruchtung. Vier der Todesfälle gingen auf ein sogenanntes ovarielles Hyperstimulations-Syndrom zurück: Frauen müssen für das Spenden von Eizellen extrem hohe Hormondosen zu sich nehmen. Die dafür verwendeten Medikamente stellen eine große Belastung für den weiblichen Organismus dar. Eine zweite Gefahrenquelle sind Mehrlingsschwangerschaften, da im Zuge eines IVF-Verfahrens meist mehrere Embryonen zugleich implantiert werden, um die Chance einer Schwangerschaft zu erhöhen.

Eine jüngst im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Studie zeigt außerdem, dass Frauen, denen „gespendete“ befruchtete Eizellen eingesetzt wurden, als Hochrisikopatienten einzustufen sind (2011; 108(3): 23-31). Es kam zu einer deutlich höheren Häufung von schwangerschaftsinduziertem Bluthochdruck („Präeklampsie“), der in drei von acht Fällen zwischen 2006 und 2010 so gefährlich war, dass die Schwangerschaft wegen akuter Lebensbedrohung für die Mutter frühzeitig beendet werden musste.

Quelle: IMABE-Newsletter Februar 2011

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Montag, 11. Oktober 2010

Vatikan: Nobelpreis für Reproduktionsmediziner „deplatziert“

Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung bringt ernste ethische Probleme

Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben hat die Vergabe des diesjährigen Nobelpreises für Medizin an den britischen Reproduktionsmediziner Robert Edwards scharf kritisiert, berichtet die FAZ (online, 04. 10. 2010). Für das Nobelpreiskomitee stellt die Entwicklung der IVF einen „monumentalen medizinischen Fortschritt“ dar mit dem „größten Nutzen für die Menschheit“, so das Komitee in seiner offiziellen Begründung. Bischof Ignacio Carrasco de Paula, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hält die Wahl von Edwards für „deplatziert“, Gründe dafür gäbe es angesichts der Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung genug. Carrasco, selbst Mediziner, attestiert zwar Edwards hohen Forschergeist, er habe aber „die falsche Tür geöffnet“ (vgl. Domradio, online 04. 10. 2010). Die künstliche Befruchtung stelle keine wirkliche Lösung des Problems der Unfruchtbarkeit dar. Dass die IVF-Methode ethisch nicht rechtfertigbar ist, hielten Edwards seinerzeit auch der Nobelpreisträger James Watson und der jüdische Bioethiker Leon Kass vor. Kass argumentierte, das Verfahren von Edwards sei nicht therapeutisch – die Frauen würden auch nach der Behandlung steril bleiben, selbst wenn sie aufgrund der implantierten Embryonen ein Kind gebären würden. Und James Watson machte Edwards klar: „Sie können ihre Arbeit nur weiterführen, wenn Sie die Notwendigkeit von Infantiziden akzeptieren.“

„Es ist bedauerlich, dass das Nobelpreiskomitee in seiner Entscheidung die negativen Entwicklungen, die ohne die Vertechnisierung der Weitergabe des menschlichen Lebens undenkbar wären, übergangen hat“, kritisiert Susanne Kummer, stellvertretende Geschäftsführerin von IMABE. Dazu gehören u. a. die Herstellung und Lagerung von Millionen so genannter „übriggebliebener“ tief gefrorener Embryonen, das Problem der Leihmutterschaft, die Produktion von Kindern auf Bestellung, der – inzwischen auch via Internet – international organisierter Eizellenhandel, die Selektion von Embryonen sowie der Anspruch des Rechts auf ein gesundes Kind.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010

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Montag, 5. Juli 2010

Eizellenspende: Österreich stemmt sich gegen Urteil des EGMR

IMABE begrüßt Entscheidung der Justizministerin

Österreich will eine Liberalisierung von Ei- und Samenzellspenden von Dritten für künstliche Befruchtungen verhindern. Die Bundesregierung ficht deshalb nun das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, wonach Österreich mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstoße. Das bestätigte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am 1. Juli 2010 gegenüber der Austria Presse Agentur.

Für Bandion-Ortner widerspricht die EGMR-Entscheidung dem Wohl des Kindes, das das Recht habe, zu wissen, wer seine genetischen Eltern sind. Nach Bandion-Ortner sei der Staat nicht verpflichtet, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben (vgl. Wiener Zeitung online, 28. 06. 2010). Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, begrüßt die Entscheidung der Bundesministerin. In einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (25. 06. 2010) beruft sich Kummer auf eine aktuelle Studie, die zeigt, dass 92 Prozent genetischer Labor-Patchwork-Kinder wissen wollen, wer ihre genetischen Verwandten sind und nach ihrem genetischem Vater sowie möglichen Halbgeschwistern fahnden. Als Begründung gab ein Großteil der Kinder an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle. Diese Fakten stimmten nachdenklich angesichts der Auffassung des EGMR, der meint, soziale, Leihzell- und Gebär-Mütter willkürlich trennen zu können. „Wer denkt eigentlich noch an das Wohl des Kindes?“, fragt Kummer. Das Urteil der Kleinen Kammer des EGMR würde außerdem die Augen vor dem weltweit steigenden Eizellenhandel und der damit verbundenen Degradierung des Körpers der Frau zur Rohstofflieferantin verschließen. Das mit einer Eizellspende verbundene Gesundheitsrisiko werde schon heute heruntergespielt. „Die Erfüllung des verzweifelten Kinderwunsches eines unfruchtbaren Paares soll die Bereitschaft zur Eizellspende in potentiellen Spenderinnen erzeugen. (…) Es muss Aufgabe des Gesetzgebers sein, Betreffende in diesem Fall vor sich selbst zu schützen. Und das Kindeswohl mit allen Mitteln zu verteidigen.“ Nun liegt es an der Großen Kammer des EGMR, ihren eigenen Spruch zu prüfen.

In der aktuellen Imago Hominis-Ausgabe analysiert der Jurist Thomas Piskernigg die umstrittene Argumentation des EGMR: „Verbot von Samen- und Eizellenspende: eine Menschenrechtsverletzung?“ (Imago Hominis 2010; 17: 143-149).

Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010

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Montag, 17. Mai 2010

Studie: Kinder von Fremdsamenspendern suchen nach ihrer Identität

Ethische Bedenken gegen künstliche Fortpflanzung bleiben für IMABE-Geschäftsführer Prat berechtigt

Wie gehen Kinder mit dem Wissen um, dass sie nicht auf natürlichem Weg, sondern künstlich entstanden sind und dass sie sich einem Fremdsamenspender verdanken? Suchen sie nach ihrem biologischen Vater oder potentiellen Halbgeschwistern? Ja, zeigt nun eine Studie in Reproductive BioMedicine Online (2010; 20(4): 523-532), eine der wenigen Publikationen, die auf die psychischen Folgen bei künstlich gezeugten Kindern eingeht, erhoben unter Mitgliedern der Donor Sibling Registration (DSR), einem US-Register, das den Kontakt zwischen dem Nachwuchs von ein und demselben Samenspender ermöglicht.

165 Kinder, die alle durch Fremdsamenspende (heterologe Insemination) entstanden sind, beteiligten sich an der Umfrage. Das Ergebnis: 92 Prozent aller Kinder wollten wissen, wer ihre genetischen Verwandten sind. 64 Prozent aller Befragten suchten sowohl nach Halbgeschwistern als auch nach ihrem genetischen Vater, 13 Prozent nur nach dem Samenspender und 15 Prozent nur nach Halbgeschwistern. Ein Großteil der Kinder gab als Grund für ihre Teilnahme an dieser Umfrage an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle.

Generell hat sich in den letzten Jahren unter den durch Insemination von Dritten gezeugten Kindern ein wachsendes Interesse entwickelt, ihre Samenspender und potentiellen Halbgeschwister ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Viele hatten sich beklagt, dass ihnen Informationen über ihren „Samenvater“ vorenthalten wurden. In vielen Staaten ist es deshalb zur Abschaffung der Anonymität der Spender gekommen.

Angesichts der empirischen Daten der Studie würden die ethischen Bedenken gegen künstliche Fortpflanzungsmethoden, die von vielen Seiten seit 25 Jahren vorgebracht werden, erneut bestätigt, sagt IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat. „Jedes Kind hat ein Recht auf einen Vater und eine Mutter. Durch die Technik der künstlichen Befruchtung wird der Mensch zum Objekt technischer Rationalität gemacht wird, d. h. an sich zum Instrument und Mittel eines technisches Prozesses, was dem Konzept der Menschenwürde diametral widerspricht.“ Prat fordert deshalb Bundesjustizministerin Claudia Bandion-Ortner dringend auf, gegen das jüngste Urteil des EGMR, das Österreich zwingen will, nicht nur Samen, sondern auch Eizellen von Dritten für IVF-Verfahren zuzulassen, Einspruch zu erheben (vgl. IMABE-Newsletter April 2010). Bei In-vitro-Fertilisation sind Samen- und Eizellenspenden derzeit in Österreich verboten.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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Montag, 12. April 2010

Eizellen-Spende: EGMR zwingt Österreich zu Liberalisierung

IMABE-Kritik: „Fragwürdig postuliertes Recht auf Kind um jeden Preis“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) will Österreich mit einem Urteil dazu zwingen, das geltende Verbot von Eizellen- und Samenspenden für die In-vitro-Fertilisation (IVF) aufzuheben. Nach dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz darf ein Paar – ausgenommen bei Insemination der Frau durch Samen eines Dritten – keine fremden Eizellen bzw. Samenzellen für eine künstliche Befruchtung verwenden. Dieses Gesetz verstoße, so das siebenköpfige EGMR-Richtergremium, darunter auch Elisabeth Steiner aus Österreich, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – konkret gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) und das Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8). Anlass für das Urteil waren zwei Paare, die bereits vor zwölf Jahren ihren Kinderwunsch mittels IVF erfüllen wollten. In beiden Fällen konnten die Frauen keine Eizellen produzieren, einer der Ehemänner war unfruchtbar. Die österreichischen Behörden lehnten es ab, die biologische Elternschaft im Zuge der IVF auf drei Personen zu splitten – mit guten Gründen: Zum einen sollten damit „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ durch die Existenz zweier Mütter (einer genetischen und der austragenden) verhindert werden, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus „sozial benachteiligten Schichten“ unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden. Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten (vgl. Rechtsnews 2010; 8923 vom 02. 04. 2010). Begründung: Auch Adoptionen würden zu „ungewöhnlichen Familienverhältnissen“ führen.

„Die Kurzsichtigkeit des Gerichts ist erschreckend“, kritisiert Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Ausgangspunkt sei ein „fragwürdig postuliertes Recht auf ein Kind um jeden Preis“. Die Rechte des Kindes würden dabei komplett außer Acht gelassen. Der Vergleich mit der Adoption sitzt einem Trugschluss auf: Wenn Eltern fremde Kinder uneigennützig in einer Notsituation auffangen und ihnen ein neues Zuhause schaffen wollen, kann dies nicht verglichen werden mit der gezielten Absicht, ein Kind vom Beginn seiner Existenz an dazu zu verurteilen, ein „Adoptionsfall“ zu sein. „Jedes Kind hat das Recht auf einen Vater und eine Mutter!“ Geradezu naiv reagiere das Urteil auch auf die Tendenz des weltweit steigenden Eizellenhandels und der damit verbundenen „Degradierung des Körpers der Frau, der als Rohstofflieferant abgeerntet werden darf“, betont Kummer. Sie fordert, dass die Republik Österreich von ihrem Recht gebraucht macht, das Urteil innerhalb von drei Monaten anzufechten.

Quelle: IMABE-Newsletter April 2010

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