Studie: Künstliche Befruchtung wird zu leichtfertig angewendet
Experten kritisieren Entwicklung der IVF als „gewinnbringende Industrie"
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Experten kritisieren Entwicklung der IVF als „gewinnbringende Industrie"
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IMABE spricht von ethischem Rückschritt
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| Druml (li.), Merckens (re.) |
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Britische Wissenschaftler fordern mehr Ethik und Seriosität in der ReproduktionsmedizinNur wenige Verfahren seien nach klinischen Standards geprüft worden, bevor sie auf den Markt kommen, analysieren Rachel Brown und Joyce Harper vom University College London. Die Vorteile einiger Technologien, die bereits routinemäßige etabliert sind, nennen sie „dubios“. Zudem wären Wissenschaftler trotz neuer, randomisierter Studien nicht bereit, die Sicherheit der betroffenen Frauen und den Nutzen der Anwendungen an erste Stelle zu stellen und die Anwendungen der Techniken zu modifzieren, kritisiert Genetikerin Harper, selbst Forschungsdirektorin des Londoner Centre for Reproductive and Genetic Health.
Als Beispiel für Übereilung nennen sie das Präimplantationsdiagnostik-Screening von Embryonen. Die mit 62 Prozent häufigste Indikation für PID ist die Aneuploidie, also numerische „Fehler“ der Chromosomenzahl. Im Rahmen der Chromosomdiagnostik wird dafür die Methode der „Fluoreszenz-in situ-Hybridisierung“ (FISH) angewendet, diese stellt aber nur ein grobes Messinstrument dar, Fehldiagnosen sind nicht ausgeschlossen (vgl. IMABE-Info „Präimplantationsdiagnostik“).
Bislang gibt es 11 randomisierte Studien, die untersuchten, ob IVF-Schwangerschaftsraten nach dieser Form der PID stiegen. Ein Zusammenhang konnte bis heute nicht belegt werden, dennoch wird das Screening als Standardinstrument bei IVF angeboten, kritisiert Brown. Offenbar hätten selbst fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse wenig Einfluss darauf, wie PID routinemäßig im klinischen Umfeld eingesetzt wird.
Die Autorinnen deuten an, dass kommerzielle Erwägungen eine Rolle bei der Förderung von Techniken spielen könnten. Die durchschnittliche Erfolgsrate der künstlichen reproduktiven Technologien (Baby-Take-Home-Rate) liegt bei immer noch niedrigen 15 bis 20 Prozent, wobei jeder Versuch Tausende von Dollar kostet. In einem im Dezember 2011 im Oxford Journal of Human Reproduction veröffentlichten Artikel (2011; doi: 10.1093/humrep/der414) hatte Harper die Ethik und den Eifer der IVF-Industrie in Frage gestellt, mit dem sie ungetestete Technologien auf den Menschen anwenden. Gerade weil es im Bereich der ART um emotional verwundbarer Personen geht (manche Methoden werden erst nach mehreren gescheiterten IVF-Versuchen angeboten) und wirtschaftliche Interessen mit ein Rolle spielen, plädieren die Autorinnen für besondere Sorgfalt: Es sei sicherzustellen, „dass alle neuen Technologien angemessen sind und auf ihre Sicherheit und Effizienz getestet werden, bevor man sie klinisch einsetzt.“
Quelle: IMABE-Newsletter September 2012
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IMABE-Ethikerin übt im „Standard" scharfe Kritik an unsauberen Argumenten zur IVF-LiberalisierungDie Inanspruchnahme einer künstlichen Befruchtung, erinnert Kummer, ist laut geltendem FMedG zeugungsunfähigen Männern und Frauen vorbehalten, was weder für Lesben noch homosexuelle Männer prinzipiell zutrifft. Da auch heterosexuelle gesunde Paare laut Gesetz kein Recht auf künstliche Fortpflanzung haben, liege keine Diskriminierung Homosexueller vor - und auch keine medizinische Indikation für eine Unfruchtbarkeitsbehandlung per IVF.
Wenn die BEK nun offenbar die „künstliche Erzeugung von Menschen als solche aus dem Kontext medizinisch indizierter Behandlung herauslösen will“, sollte sie besser von einem „Gesetz zur Kindererzeugung“ o. ä. sprechen: „Mit Fortpflanzung und Medizin hat das aber nichts mehr zu tun, eher mit Lifestyle und Wunsch-'Medizin'“, stellt Kummer klar.
Zudem kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu "suboptimalen Lebensbedingungen zu verurteilen, in denen sie keinen leiblichen, sondern nur noch einen „Pipetten-Papa“ (und später auch keine leibliche, sondern nur noch eine „Gebärleih-Mutter“) haben“.
Kummer betont, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter hätten - und nicht umgekehrt: „Es gibt kein Recht auf ein Kind.“ Dass jedes Kind optimalerweise unter der Obhut beider Elternteile aufwächst, werde niemand ernsthaft anzweifeln. „Hier muss das Kindeswohl vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Das prinzipielle Recht des Kindes auf Eltern darf nicht willkürlich missachtet werden.“
Quelle: IMABE-Newsletter August 2012
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Überdenken der IVF-Praxis in Fachkreisen gefordert
In einer in Fertility and Sterility publizierten Studie führte eine Gruppe von Wissenschaftlern an der Nanjing Medical University in China eine Meta-Analyse durch von Studien kindlicher Missbildungen seit September 2011 durch und verglich dabei die Zahl der Geburtsfehler von spontan empfangenen Kindern mit jenen der durch IVF und ICSI erzeugten. Das Ergebnis: Das Risiko für Fehlbildungen (dazu zählten sowohl körperliche, als auch systemische Fehlbildungen wie z. B. angeborene Stoffwechselerkrankungen) lag bei jenen durch reproduktive Technologien entstandene Kindern um 37 Prozent höher als bei natürlich gezeugten.
Offenbar gibt es auch einen Zusammenhang zwischen der Hormonbehandlung der Frauen im Zuge der IVF und einem höheren Risiko für Leukämieerkrankungen bei IVF-Kindern. Dies legt eine französische Studie nahe (publiziert im American Journal of Epidemiology, 2010 172 (9): 1015-1027. doi: 10.1093/aje/kwq233), die vom Studienleiter Jérémie Rudant, Epidemiologe am französischen Forschungsinstitut INSERM, kürzlich auf dem Kongress Childhood Cancer 2012 (Video) in London vorgestellt wurde (vgl. Daily Telegraph, online 24. 04. 2012). Die Studie zeigt, dass die Einnahme von Eierstock stimulierenden Medikamenten im Zuge des IVF-Verfahrens mit einem 2,6-mal höheren Risiko für das Kind korreliert, an akuter lymphatischer Leukämie (ALL), der häufigsten Form der Leukämie bei Kindern, zu erkranken bzw. auch einem 2,3-fach erhöhten Risiko für die seltenere akute myeloische Leukämie (AML).
Unter den verschiedenen Formen der künstlichen Befruchtung scheint die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bei der ein Sperma direkt in die Eizelle injiziert wird, mit einer höheren Rate von Fehlbildungen einher zu gehen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 07. 05. 2012) unter Berufung auf eine jüngst von einem australischen Team um Michael Davis von der Universität Adelaide publizierte Studie im New England Journal of Medicine (2012; doi: 10.1056/NEJMoa1008095). Weltweit werden jährlich mehr als 3,7 Millionen Kinder nach IVF-Verfahren geboren. In Fachkreisen werden Stimmen laut, die fordern, dass die Schattenseiten der IVF deutlicher als Public-Health-Problem wahrgenommen werden. So fordert der australische Studienautor Davis (Pressemitteilung online, 05. 05. 2012), dass die Risiken in Zusammenhang mit dem Transfer von mehreren Embryonen (Mehrlingsschwangerschaften, Fetozid, Frühgeburten), Gesundheitsrisiken bei Kindern nach artifizieller Befruchtung und psychische Belastungen als Folge der assistierten Reproduktion kritisch begleitet werden.
Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012
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05.07.2011 | 18:24 | SUSANNE KUMMER (Die Presse)
Gastkommentar. Eine Replik auf den Gastkommentar von Kurt Grünewald zur Präimplantationsdiagnostik: Die Substanz der Pro-Argumente ist dünn.
Sollen der Gencheck bei Embryonen und die Selektion im Reagenzglas, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), in Österreich künftig gesetzlich erlaubt sein? Ich gebe Kurt Grünewald recht, wenn er sich gegen überzogene Horrorvorstellungen von „Designerbabys“ wehrt. Allerdings fehlt in seinem Kommentar („Weder Kinder noch Ethik“, „Presse“ vom 29.6.) eine nüchterne Analyse der Sachlage, was verwundert, da Grünewald selbst Arzt ist.
Je näher man auf die einzelnen Pro-Argumente eingeht, desto dünner wird ihre Substanz. Dazu gehört zunächst die praktische Undurchführbarkeit eines Indikationsmodells, wie es die Grünen in ihrem parlamentarischen Entschließungsantrag vom 18. Mai 2011 vorschlagen. Welche Watchlist von Krankheiten soll denn rechtens vom wem erstellt werden, aufgrund derer dann Embryonen ausgesondert und vernichtet werden dürfen?
Deutschland hat von vorneherein auf so eine Liste verzichtet; das Beispiel Großbritannien zeigt, dass die begrenzte Einzelfalllösung einer Gesellschaft bald nicht mehr genügt, sobald Begehrlichkeiten nach einem „gesunden Null-Fehler-Baby“ geweckt wurden. Seit 2006 kann die PID dort legal bei drohender Vererbung bestimmter Krankheiten genutzt werden, es gibt mehr als 160Indikationen. Inzwischen genügt schon das bloße Vorhandensein eines sogenannten Risikogens (etwa des Brustkrebsgens BRCA1), um Embryonen im Zuge der PID auszusortieren – selbst wenn bekannt ist, dass die Krankheit weder zwingend ausbrechen wird noch allein auf dieses Risikogen rückführbar ist.
Problem Chromosomenanomalie
Ein anderes Argument, wonach die PID ohnehin nur nicht lebensfähige Embryonen aussortieren würde bzw. die IVF-Erfolgsrate steigern könnte, scheint laut Studien selbst unter Reproduktionsmedizinern umstritten. Das praktische Problem der PID ist ihre schwache Aussagekraft in Bezug auf Chromosomenanomalien.
Nicht selten werden diese nach dem 8-Zell-Stadium dank biologischer Mechanismen unter Kontrolle gebracht. Daher kann es zu Fehldiagnosen kommen: Zellen, die aus zwei verschiedenen Blastomeren entnommen werden, können zwei komplett verschiedene Ergebnisse liefern. Wird es nun ein gesundes oder ein krankes Kind?
Ob durch die Einführung der PID die Zahl der Spätabtreibungen gesenkt werden könnte, ist mehr als spekulativ, meint der Medizinethiker Axel W. Bauer, Mitglied im Deutschen Ethikrat. Sicher ist jedoch, dass die Bandbreite von „Normalität“, die künftig noch toleriert werden wird, durch die Möglichkeiten der PID deutlich schmaler werden wird.
Die Entscheidung wird im Zweifel jedenfalls gegen das Leben des potenziell kranken Embryos ausfallen. Womit das gesellschaftspolitische Dilemma einer – wenn auch begrenzten – Freigabe der PID deutlich wird: Anders als die Pränatale Diagnostik (PND), die – ungeachtet ihres Missbrauchs in der medizinischen Praxis – auch wichtige Erkenntnisse für eine der Gesundheit des Ungeborenen dienenden Geburtsvorbereitung oder Therapien dienen kann, ist die PID ein „reines Selektionswerkzeug“.
Menschen fallen hier einem abstrakten Gesundheitsideal zum Opfer: Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken. Das aber sollte uns als aufgeklärte Gesellschaft, deren wohl höchste Errungenschaft die Menschenrechte sind, eigentlich wachrütteln.
Mag. Susanne Kummer ist stv. Geschäftsführerin von Imabe – Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien.
Labels: IVF, Null-Fehler-Baby, Präimplantationsdiagnostik
Zugang zur Schwangerschaftsabbruch soll jedoch erleichtert werden
Das EU-Parlament hat einen Antrag zurückgewiesen, der Mitgliedstaaten eine Zulassung künstlicher Befruchtung ohne Altersbegrenzung erlauben soll. Zwar stimmten die Abgeordneten in Brüssel für einen Vorschlag zur Beseitigung von Diskriminierungen im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung. Allerdings lehnten sie es ab, Altersgrenzen als Diskriminierung einzustufen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 08. 03. 2011).
Der Antrag, der von Abgeordneten der Linken und Liberalen ausging, forderte von den 27 Mitgliedstaaten Maßnahmen, um bei der künstlichen Befruchtung „die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Familienstandes, der sexuellen Ausrichtung“ sowie der „ethnischen oder kulturellen Herkunft“ zu beseitigen. Damit sollen Ungleichbehandlungen in einzelnen EU-Ländern aufgehoben werden. In einer weiteren Abstimmung plädierte das Parlament dafür, dass Frauen den gleichen Zugang zu reproduktiver Medizin haben müssten wie Männer. Frauen müssten die Kontrolle über ihre Rechte beim Thema Fortpflanzung haben, hieß es. Dazu gehöre etwa auch ein leichter Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung.
Der gesundheitspolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion (EVP), Peter Liese, äußerte Kritik an dem Vorschlag. „Eine Altersgrenze bei der künstlichen Befruchtung ist aus medizinischen und ethischen Gründen sinnvoll“, betonte Liese. Ab einer bestimmten Altersgrenze stiegen die Risiken für Mutter und Kind. Vor allem die ab einem bestimmten Alter notwendige Eizellspende für die Mutter sei riskant. Zudem verstoße der Eizellhandel, der praktisch nur gegen Bezahlung stattfinde, gegen die Prinzipien der Europäischen Grundrechtscharta. Die Festsetzung der Bedingungen für künstliche Befruchtung sollte den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
Quelle: IMABE-Newsletter März 2011
Labels: Abtreibung, IVF, Politik
Künstliche Befruchtung ist für die Mutter Risikofaktor, insbesondere bei fremden Eizellen
Das Verfahren der künstlichen Befruchtung kann das Leben der Mutter gefährden. Eine rezente Studie aus den Niederlanden zeigt, dass die Sterblichkeit im Rahmen von IVF-Schwangerschaften erhöht war: Die Mortalitätsrate war bei IVF-Schwangerschaften in den Jahren 1984 – 2008 mehr als dreimal so hoch (42/100.000) als bei allen Schwangerschaften insgesamt (12,8/100.000), berichten die Studienautoren in Human Reproduction (2010; 25: 1782-1786). In post-industriellen Gesellschaften bringe die In-Vitro-Fertilisierung bereits ein höheres Risiko für den Tod der Mütter mit sich als eine Abtreibung, konstatieren britische Gynäkologen nun im Editorial des British Medical Journal (2011; 342: d436) kritisch. Deshalb fordern sie, dass offener über Risiken bei In-vitro-Fertilisierung aufgeklärt, nur noch ein Embryo eingesetzt, sowie schwere Komplikationen systematisch dokumentiert werden, um daraus lernen zu können.
Laut Susan Bewley von der Guy’s and St. Thomas NHS Foundation Trust in London und ihren Kollegen starben in den Jahren 2003 und 2005 in Großbritannien sieben Frauen direkt an den Folgen einer künstlichen Befruchtung. Vier der Todesfälle gingen auf ein sogenanntes ovarielles Hyperstimulations-Syndrom zurück: Frauen müssen für das Spenden von Eizellen extrem hohe Hormondosen zu sich nehmen. Die dafür verwendeten Medikamente stellen eine große Belastung für den weiblichen Organismus dar. Eine zweite Gefahrenquelle sind Mehrlingsschwangerschaften, da im Zuge eines IVF-Verfahrens meist mehrere Embryonen zugleich implantiert werden, um die Chance einer Schwangerschaft zu erhöhen.
Eine jüngst im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Studie zeigt außerdem, dass Frauen, denen „gespendete“ befruchtete Eizellen eingesetzt wurden, als Hochrisikopatienten einzustufen sind (2011; 108(3): 23-31). Es kam zu einer deutlich höheren Häufung von schwangerschaftsinduziertem Bluthochdruck („Präeklampsie“), der in drei von acht Fällen zwischen 2006 und 2010 so gefährlich war, dass die Schwangerschaft wegen akuter Lebensbedrohung für die Mutter frühzeitig beendet werden musste.
Quelle: IMABE-Newsletter Februar 2011
Labels: IVF, Risiko, Schwangerschaft
Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung bringt ernste ethische Probleme
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben hat die Vergabe des diesjährigen Nobelpreises für Medizin an den britischen Reproduktionsmediziner Robert Edwards scharf kritisiert, berichtet die FAZ (online, 04. 10. 2010). Für das Nobelpreiskomitee stellt die Entwicklung der IVF einen „monumentalen medizinischen Fortschritt“ dar mit dem „größten Nutzen für die Menschheit“, so das Komitee in seiner offiziellen Begründung. Bischof Ignacio Carrasco de Paula, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hält die Wahl von Edwards für „deplatziert“, Gründe dafür gäbe es angesichts der Entwicklung des Marktes für Fortpflanzung genug. Carrasco, selbst Mediziner, attestiert zwar Edwards hohen Forschergeist, er habe aber „die falsche Tür geöffnet“ (vgl. Domradio, online 04. 10. 2010). Die künstliche Befruchtung stelle keine wirkliche Lösung des Problems der Unfruchtbarkeit dar. Dass die IVF-Methode ethisch nicht rechtfertigbar ist, hielten Edwards seinerzeit auch der Nobelpreisträger James Watson und der jüdische Bioethiker Leon Kass vor. Kass argumentierte, das Verfahren von Edwards sei nicht therapeutisch – die Frauen würden auch nach der Behandlung steril bleiben, selbst wenn sie aufgrund der implantierten Embryonen ein Kind gebären würden. Und James Watson machte Edwards klar: „Sie können ihre Arbeit nur weiterführen, wenn Sie die Notwendigkeit von Infantiziden akzeptieren.“
„Es ist bedauerlich, dass das Nobelpreiskomitee in seiner Entscheidung die negativen Entwicklungen, die ohne die Vertechnisierung der Weitergabe des menschlichen Lebens undenkbar wären, übergangen hat“, kritisiert Susanne Kummer, stellvertretende Geschäftsführerin von IMABE. Dazu gehören u. a. die Herstellung und Lagerung von Millionen so genannter „übriggebliebener“ tief gefrorener Embryonen, das Problem der Leihmutterschaft, die Produktion von Kindern auf Bestellung, der – inzwischen auch via Internet – international organisierter Eizellenhandel, die Selektion von Embryonen sowie der Anspruch des Rechts auf ein gesundes Kind.
Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2010
Labels: Embryo, IVF, Lebensschutz
IMABE begrüßt Entscheidung der Justizministerin
Österreich will eine Liberalisierung von Ei- und Samenzellspenden von Dritten für künstliche Befruchtungen verhindern. Die Bundesregierung ficht deshalb nun das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, wonach Österreich mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstoße. Das bestätigte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am 1. Juli 2010 gegenüber der Austria Presse Agentur.
Für Bandion-Ortner widerspricht die EGMR-Entscheidung dem Wohl des Kindes, das das Recht habe, zu wissen, wer seine genetischen Eltern sind. Nach Bandion-Ortner sei der Staat nicht verpflichtet, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben (vgl. Wiener Zeitung online, 28. 06. 2010). Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, begrüßt die Entscheidung der Bundesministerin. In einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (25. 06. 2010) beruft sich Kummer auf eine aktuelle Studie, die zeigt, dass 92 Prozent genetischer Labor-Patchwork-Kinder wissen wollen, wer ihre genetischen Verwandten sind und nach ihrem genetischem Vater sowie möglichen Halbgeschwistern fahnden. Als Begründung gab ein Großteil der Kinder an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle. Diese Fakten stimmten nachdenklich angesichts der Auffassung des EGMR, der meint, soziale, Leihzell- und Gebär-Mütter willkürlich trennen zu können. „Wer denkt eigentlich noch an das Wohl des Kindes?“, fragt Kummer. Das Urteil der Kleinen Kammer des EGMR würde außerdem die Augen vor dem weltweit steigenden Eizellenhandel und der damit verbundenen Degradierung des Körpers der Frau zur Rohstofflieferantin verschließen. Das mit einer Eizellspende verbundene Gesundheitsrisiko werde schon heute heruntergespielt. „Die Erfüllung des verzweifelten Kinderwunsches eines unfruchtbaren Paares soll die Bereitschaft zur Eizellspende in potentiellen Spenderinnen erzeugen. (…) Es muss Aufgabe des Gesetzgebers sein, Betreffende in diesem Fall vor sich selbst zu schützen. Und das Kindeswohl mit allen Mitteln zu verteidigen.“ Nun liegt es an der Großen Kammer des EGMR, ihren eigenen Spruch zu prüfen.
In der aktuellen Imago Hominis-Ausgabe analysiert der Jurist Thomas Piskernigg die umstrittene Argumentation des EGMR: „Verbot von Samen- und Eizellenspende: eine Menschenrechtsverletzung?“ (Imago Hominis 2010; 17: 143-149).
Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010
Labels: Eizellspende, IVF, Menschenrechte, Samenspende
Ethische Bedenken gegen künstliche Fortpflanzung bleiben für IMABE-Geschäftsführer Prat berechtigt
Wie gehen Kinder mit dem Wissen um, dass sie nicht auf natürlichem Weg, sondern künstlich entstanden sind und dass sie sich einem Fremdsamenspender verdanken? Suchen sie nach ihrem biologischen Vater oder potentiellen Halbgeschwistern? Ja, zeigt nun eine Studie in Reproductive BioMedicine Online (2010; 20(4): 523-532), eine der wenigen Publikationen, die auf die psychischen Folgen bei künstlich gezeugten Kindern eingeht, erhoben unter Mitgliedern der Donor Sibling Registration (DSR), einem US-Register, das den Kontakt zwischen dem Nachwuchs von ein und demselben Samenspender ermöglicht.
165 Kinder, die alle durch Fremdsamenspende (heterologe Insemination) entstanden sind, beteiligten sich an der Umfrage. Das Ergebnis: 92 Prozent aller Kinder wollten wissen, wer ihre genetischen Verwandten sind. 64 Prozent aller Befragten suchten sowohl nach Halbgeschwistern als auch nach ihrem genetischen Vater, 13 Prozent nur nach dem Samenspender und 15 Prozent nur nach Halbgeschwistern. Ein Großteil der Kinder gab als Grund für ihre Teilnahme an dieser Umfrage an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle.
Generell hat sich in den letzten Jahren unter den durch Insemination von Dritten gezeugten Kindern ein wachsendes Interesse entwickelt, ihre Samenspender und potentiellen Halbgeschwister ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Viele hatten sich beklagt, dass ihnen Informationen über ihren „Samenvater“ vorenthalten wurden. In vielen Staaten ist es deshalb zur Abschaffung der Anonymität der Spender gekommen.
Angesichts der empirischen Daten der Studie würden die ethischen Bedenken gegen künstliche Fortpflanzungsmethoden, die von vielen Seiten seit 25 Jahren vorgebracht werden, erneut bestätigt, sagt IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat. „Jedes Kind hat ein Recht auf einen Vater und eine Mutter. Durch die Technik der künstlichen Befruchtung wird der Mensch zum Objekt technischer Rationalität gemacht wird, d. h. an sich zum Instrument und Mittel eines technisches Prozesses, was dem Konzept der Menschenwürde diametral widerspricht.“ Prat fordert deshalb Bundesjustizministerin Claudia Bandion-Ortner dringend auf, gegen das jüngste Urteil des EGMR, das Österreich zwingen will, nicht nur Samen, sondern auch Eizellen von Dritten für IVF-Verfahren zuzulassen, Einspruch zu erheben (vgl. IMABE-Newsletter April 2010). Bei In-vitro-Fertilisation sind Samen- und Eizellenspenden derzeit in Österreich verboten.
Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010
Labels: Eizellspende, IVF, Samenspende
IMABE-Kritik: „Fragwürdig postuliertes Recht auf Kind um jeden Preis“
Labels: Eizellspende, EMGR, Fortpflanzungsmedizin, IVF, Samenspende