Montag, 15. September 2014

Aktive Sterbehilfe: Ärzte verstehen sich nicht als Dienstleister für Suizidwillige

Österreichische Parteien einig im Ausbau der Hospiz und Sterbebegleitung

In Deutschland stellt sich der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, strikt gegen eine Erlaubnis für Mediziner zur Suizidbeihilfe. „Wer Ärzte an ‚qualitätsgesicherten, klinisch sauberen‘ Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie“, betonte Montgomery gegenüber dem Focus (vgl. online, 11. 8. 2014). Der Deutsche Bundestag wird sich nach zahlreichen Debatten ab Herbst mit der Frage der Beihilfe zum Suizid befassen und 2015 ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Zuvor soll das Parlament ohne Fraktionszwang über das Thema diskutieren. 

Zur Diskussion steht seit kurzem ein Gesetzesvorschlag, der von vier Wissenschaftlern – unter ihnen überraschenderweise der Lausanner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio – ausgearbeitet wurde. Sterbehilfe-Vereinen, wie sie in der Schweiz existieren, werden für Deutschland zwar ausgeschlossen, die Zuständigkeit für die Beihilfe zum Selbstmord sollte dafür Ärzten übertragen werden und ausschließlich bei ihnen liegen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung online, 27. 8. 2014). Dass die deutsche Bundesärztekammer Ärzten den assistierten Suizid per Berufsordnung verboten hat, halten die vier Proponenten für „berufsethisch nicht haltbar“. 

Eine klare Absage erteilte diesem Vorschlag die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). In einer Stellungnahme (online, 26. 8. 2014) betont die DGP, dass die Palliativmedizin „respektvoll mit Suizidwünschen in verzweifelt scheinenden Situationen“ umgehe, „ohne diese zu verurteilen“. Sie stelle ihr Angebot zum Umgang mit Leid am Lebensende zur Verfügung. Es gehöre jedoch „nicht zu ihrem Grundverständnis, Beihilfe zum Suizid zu leisten.“ Gegen die gesetzliche Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids stellt sich klar der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. „Selbst eng umgrenzte Regelungen liefen im Ergebnis darauf hinaus, ein angeblich ‚menschenwürdiges Töten' zu organisieren“, so der Münchner Erzbischof in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (online, 4. 9. 2014) im Blick auf die bevorstehenden Beratungen des Deutschen Bundestages über das Thema Sterbehilfe. 

Auch der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio warnte vor der „gesellschaftlichen Signalwirkung“, die eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots mit sich bringen würde. Eine Alltagskultur, die enge Zuwendung einschließt, lasse Maßstäbe des richtigen Handelns wachsen, ohne dass man alles regeln könne noch müsse, so der Bonner Staatsrechtler im Kölner Stadtanzeiger (online, 2. 9. 2014). 

In Österreich ist sowohl die Mithilfe am Selbstmord (§ 78 StGB) als auch Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) gesetzlich verboten. Die Enquete-Kommission zur „Würde am Ende des Lebens“ tritt am 17. September erneut zusammen (vgl. Die Presse, online, 11. 9. 2014). In der Frage des Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung sind sich die Parteien einig, kontrovers diskutiert wird noch die Frage, ob das bestehende Verbot für aktive Sterbehilfe in die Verfassung geschrieben werden soll. Für Frühjahr 2015 wird ein Bericht an den Nationalrat angepeilt. Via E-Mail (wuerdevoll.leben@parlament.gv.at) können sich auch Bürger in die Debatte einbringen.

Foto: Jens Goetzke / pixelio.de

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Mittwoch, 11. Juni 2014

Österreich: 1,5 Millionen Menschen leiden an chronischen Schmerzen

IMABE-Symposium: „Schmerz: begreifen - bewältigen - behandeln“ am 5. 12. 2014 in Wien

In Österreich leiden 1,5 Millionen Menschen an chronischen Schmerzen, darunter sind rund 200.000 Schmerzpatienten mit einem sehr hohen Chronifizierungsgrad auf spezielle Schmerztherapien angewiesen. Doch es gebe kein Geld für nachhaltige Strukturveränderungen, sagte Christian Lampl, Präsident der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG) anlässlich der 22. Jahrestagung der ÖSG in Graz (Pressemitteilung online, 22. 5. 2014). „Für zeit- und zuwendungsintensive Behandlung fehlt die materielle Existenzgrundlage“, so der Linzer Neurologe Lampl. Insgesamt werden die in Österreich durch chronische Schmerzen verursachten Kosten auf 1,4 bis 1,8 Milliarden Euro jährlich geschätzt. 33 Prozent der chronischen Schmerzpatienten sind berufsunfähig, 21 Prozent werden in die Frühpension entlassen. „Frühzeitige Therapie und innovative Medikamente könnten dieser Entwicklung entgegenwirken”, so Lampl, der auch die Plattform Allianz Chronischer Schmerz Österreich mitunterstützt. 

Auch der Deutsche Ärztetag setzt sich für eine bessere schmerzmedizinische Versorgung in Praxen und Krankenhäusern ein, berichten die Salzburger Nachrichten (online, 29. 5. 2014). Der Weg zur richtigen Schmerztherapie dauert Studien zufolge in Deutschland mehr als vier Jahre. Schmerztherapien hätten auch hier noch keinen hohen Stellenwert und würden schlecht bezahlt. Zwar hätten schon mehr als 4700 Ärzte die Zusatzausbildung in Schmerztherapie, sagt die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Martina Wenker. Viele Patienten würden von den Angeboten aber nicht erreicht. Ab 2016 soll Schmerzmedizin nun auch Pflichtfach für Medizinstudierende werden. Nicht alle Schmerzpatienten aber müssten zum Schmerztherapeuten. Nur 5,4 Prozent, immerhin vier bis fünf Millionen Menschen allein in Deutschland, litten tatsächlich unter körperlichen und sozialen Beeinträchtigungen – mit allen negativen Konsequenzen wie sozialem Rückzug oder Depressionen. Schmerzmedizin müsse, so der Tenor des Deutschen Ärztetages, zur Querschnittsmaterie und nach dem Vorbild des Hygiene-Managements zur Pflicht in Kliniken und zum Qualitätsindikator für Krankenhäuser werden. 

SAVE THE DATE: „Schmerz: begreifen - bewältigen - behandeln“ lautet das Thema des kommenden IMABE-Symposiums 2014. Die interdisziplinäre Tagung mit namhaften Experten findet am 5. Dezember 2014 in Wien in Kooperation mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger statt. Tagungsort: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien. Genaue Programminformationen folgen in Kürze auf unsere Homepage unter Veranstaltungen.

Foto:  Patrick Wyss  / pixelio.de

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Österreich: Bürgerinitiative gegen Euthanasie gestartet

Sorge um Ausweitung und steigende Zahl von Todesdiensten in der Schweiz und Belgien

Euthanasie und aktive Sterbehilfe bleiben auch in Österreich ein Thema. Im Herbst 2014 soll laut Regierungsübereinkommen eine parlamentarische Enquete stattfinden, die sich „mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben“ befasst. Zudem soll eine gesetzliche Regelung den „gleichen Zugang zur Palliativmedizin“ sicherstellen. Derzeit versucht eine parlamentarische Bürgerinitiative diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen. 

Gefordert werden von der Bürgerinitiative An der Hand eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, der Ausbau palliativmedizinischer Forschung, die Sicherstellung der häuslichen Pflege und ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen (vgl. Kathpress, online, 28. 5. 2014). Auch eine Verankerung der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung in der Ausbildung der Ärzte soll überlegt werden. Die zunächst private Initiative sammelte 13.600 Unterschriften und nahm damit die erforderliche Hürde, um offiziell auf der Internetseite des österreichischen Parlaments präsent zu sein. Dort kann man seit 30. Mai auch online bis 1. Juli unterzeichnen. 

Die Initiative sieht sich auch als Antwort auf besorgniserregende Entwicklungen in Europa. So zeigt die aktuelle Statistik aus Belgien, wo kürzlich auch das „Recht auf assistierten Suizid“ für Kinder gebilligt wurde, einen neuen Rekordstand von Euthanasiefällen: Die Zahl der Fälle stieg um 26,8 Prozent gegenüber 2012 und liegt jetzt bei 1.816 gemeldeten Personen. Das meldete die Sudpresse, eine der führenden frankophonen Tageszeitungen Belgiens (online, 28. 5. 2014): "Täglich sterben fünf Belgier durch Euthanasie", so die Headline. Die vulnerabelste Personengruppe sind Männer (51,7 Prozent) im Alter zwischen 70 und 90 Jahren (53,3 Prozent) und jene aus dem flämischen Teil (80 Prozent) Belgiens. Die Dunkelziffer der nichtgemeldeten Fälle oder jener bei dementen oder komatösen Patienten auch ohne deren Einwilligung nimmt laut Studien zu (vgl. IMABE 2014 Euthanasie: Kritiker warnen vor Pseudo-Autonomie und Ökonomisierungsdruck; IMABE 2010 Belgien: Euthanasie häufig ohne Zustimmung des Patienten). Die belgische Evaluationskommission zur Euthanasie veröffentlicht jährlich die gemeldeten Fälle, die Zahlen für 2013 sollen in Kürze offiziell verfügbar sein. 

In der Schweiz hat die umstrittene Organisation Exit nun offiziell beschlossen, künftig auch gesunde Senioren mit Selbstmord-Medikamenten zu bedienen (KIPA, online, 25. 5. 2014). Kritik an den Plänen von Exit kam von Ärztevertretern und Politikern. „Damit will die Sterbehilfe-Industrie ganz offensichtlich ihr Geschäftsmodell weiter ausdehnen“, kritisierte die Schweizer CVP-Nationalrätin Barbara Schmidt-Federer (Pressemitteilung, online 25. 5. 2014). Auch die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie Jürg Schlup, Präsident der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) distanzierten sich von den Statutenänderungen, die den Druck auf ältere Menschen begünstigen, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. 

„Der Schutz des Lebens ist ein vorpolitisches Recht, es steht also über der Demokratie, und daher kann man darüber auch nicht abstimmen“, hält Kommentatorin Gudula Walterskirchen in der Presse fest (online, 2. 6. 2014). Man könne es nicht demokratischen Mehrheiten überlassen, zu entscheiden, welches Leben für erhaltenswert angesehen werde und welches nicht: „Vielmehr braucht es eine Betonung der Würde des Menschen und des Wertes des Lebens bis zuletzt.“

Foto: An der Hand

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Mittwoch, 14. Mai 2014

Österreich: Zustimmung zu aktiver Sterbehilfe nimmt deutlich ab

Debatte um Verfassungsverbot war offenbar Motor für intensivere Meinungsbildung

Die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe im Sinne der Euthanasie oder Beihilfe zum Suizid ist in Österreich seit dem Jahr 2010 stark zurückgegangen. 47,5 Prozent befürworten die aktive Herbeiführung des Todes auf Patientenwunsch, im Jahr 2010 waren es noch 62 Prozent. Dies geht aus einer aktuellen repräsentativen Befragung hervor, die vom Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Medizinischen Universität Graz und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) unter 2.000 Österreichern (Alter ab 15 Jahren) durchgeführt wurde (vgl. Pressemitteilung, online, 6. 5. 2014).

Gefragt wurde zuerst nach der Akzeptanz von passiver Sterbehilfe (definiert als Abbruch von Behandlungen auf Patientenwunsch bei aussichtslosem Zustand), aktiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung (definiert als Verabreichen bzw. Überreichen eines Mittels, das nach Einnahme direkt den Tod herbeiführt) bei schwer leidenden und unheilbar Kranken. Das Vorliegen von Schmerzen wurde in dieser Fragestellung nicht als Bedingung angeführt. Dabei zeigte sich ein Stimmungswandel innerhalb der vergangenen vier Jahre: Die direkte Tötung wird zunehmend abgelehnt (minus 14,5 Prozent gegenüber 2010). Eine passive Sterbehilfe wird von 68 Prozent (2010: 78 Prozent) der Österreicher befürwortet.

Insgesamt findet sich bei jüngeren Menschen eine größere Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe als bei älteren, bei Männern eher als bei Frauen. Euthanasie-Befürworter haben ein höheres Bildungsniveau, stehen politisch eher links oder sind liberal und meist areligiös, so die Studie. 

Der Grazer Sozialmediziner und Studienautor Wolfgang Freidl erklärt sich den „massiven Rückgang der Befürwortung aktiver Sterbehilfe in Österreich“ durch die jüngst geführte politische und mediale Diskussion rund um die Verankerung eines Euthanasie-Verbotes in der Verfassung. Hier zeige sich, wie „filigran die Meinungsbildung zu diesem schwierigen ethischen Thema in der Bevölkerung“ sei (vgl. IMABE 2010: Umfrage: Tötung durch Spritze für 62 Prozent der Österreicher kein Tabu). 

In Österreich ist aktive Sterbehilfe verboten. Auch assistierter Suizid, sprich die Verordnung von Medikamenten, die todkranke Menschen selbst einnehmen, um damit ihren Tod herbeizuführen, ist gesetzlich nicht gestattet (vgl. IMABE-Info/2014: Euthanasie aus ethischer Sicht). Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung oder Verletzung (passive Sterbehilfe) ist erlaubt (vgl. IMABE-Info/2014 Palliativmedizin). 

Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin hat sich kürzlich in einer Stellungnahme entschieden gegen eine Lockerung des Verbots aktiver Sterbehilfe in Österreich ausgesprochen (Stellungnahme der ÖGARI-AG Ethik zur Diskussion „Sterbehilfe“). Aktive Sterbehilfe könne niemals ein ärztliches Handeln sein, da jede therapeutische Intervention auf die Verbesserung eines belastenden Zustandes abziele, keineswegs jedoch auf die Tötung des Patienten, so die Mediziner. 

Der Koalitionsvertrag der österreichischen Regierung sieht vor, ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung zu prüfen. Im Herbst findet dazu eine parlamentarische Enquete statt. Die parlamentarische Bürgerinitiative „An der Hand“ sammelt aus diesem Grund Unterschriften und fordert den Nationalrat auf, alles zu unternehmen, damit die Würde des Menschen wie bisher in der letzten Lebensphase nachhaltig geschützt bleibt. Die Petition kann bis 23. Mai 2014 handschriftlich unterzeichnet werden. Das Endergebnis wird am 1. Juli 2014 dem zuständigen Minister übergeben. Download der Unterschriftenliste hier: Unterschriftenbogen.

Foto:  Schwester Klara  / pixelio.de

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Dienstag, 8. April 2014

Österreich: Behörde verbietet Gründung eines „Sterbehilfe“-Vereins

Palliativgesellschaft und Hospiz fordern bessere Ausbildung und Rechtsanspruch auf palliativmedizinische Betreuung

Die Schweiz gilt vielen Euthanasie-Befürwortern als Vorbild. Nun versucht eine österreichische Gruppe, ein erstes Pendant zum Schweizer Selbsttötungsverein Dignitas zu gründen. Doch die Landespolizeidirektion Wien untersagte erwartungsgemäß die Gründung des Vereins Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben und begründete dies mit dem grundsätzlichen Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ (§78 Strafgesetzbuch, StGB) sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Betreiber der Vereinsgründung stammen aus dem Umfeld der Initiative Religion ist Privatsache, berichtet der Standard (online, 20. 3. 2014). Laut österreichischem Recht ist jemand, der „einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet“ mit einer „Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen“. Eytan Reif von der Initiative Religion ist Privatsache kritisiert den §78 StGB als „anachronistisch“, „ideologisch motiviert“ und „verfassungswidrig“ (vgl. Presseaussendung, 21. 3. 2014). Die Initiatoren haben bereits Berufung eingelegt. Unterstützt wurde der Vorstoß, ein „Tötung auf Verlangen“-Modell in Österreich zu legalisieren, auch von NEOS-Vorsitzendem Matthias Strolz (vgl. Die Presse, 28. 3. 2014).
Dass die Debatte um die Legalisierung des Tötens auf Verlangen ausgerechnet dann geführt wird, wenn Österreich nach Ansicht von Experten noch nicht einmal seine Hausaufgaben in Sachen Palliativversorgung erfüllt hat, sorgt für Kritik. So müsste erst einmal der Plan zur abgestuften Palliativ- und Hospizversorgung von 2004 umgesetzt werden. Während schon relativ viele Palliativbetten vorhanden sind, fehlt es noch an der mobilen Betreuung, hieß es bei der vom Dachverband Hospiz (DVHÖ) und von der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) veranstalteten Enquete in Wien (vgl. Wiener Zeitung, online, 1. 4. 2014). 

Karl Bitschnau, DVHÖ-Vizepräsident forderte einen Rechtsanspruch auf notwendige Hospiz- und Palliativversorgung – und zwar unabhängig von der finanziellen Situation. Ist das finanzierbar? Ja, meinte OPG-Präsident und Palliativmediziner Herbert Watzke von der Medizinische Universität Wien: Palliative Care könne sich selbst finanzieren – unter anderem durch das Geld, das man durch Unterlassen von unnötigen Therapien am Lebensende einsparen würde. Während die Palliativpflege schon seit 16 Jahren zur Pflegeausbildung gehört, sickert sie erst langsam ins Medizinstudium ein. Erst kürzlich hat der Pionier der Palliativausbildung in Europa, Gian Domenico Borasio (Universität Lausanne) anlässlich seines Vortrags in Wien betont, dass das Ernstnehmen von Palliative Care einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen einläuten würde: Weg vom ökonomischen Denken, von reiner Schmerzsymptomkontrolle und therapeutischem Übereifer hin zu einer patientenorientierten Betreuung, die die psychosoziale und spirituelle Dimension des Menschen in Lehre und Forschung integriert. Borasio plädiert deshalb für eine bessere Ärzteausbildung: „Jetzt wäre es wirklich an der Zeit, dass Palliativmedizin auch in Österreich zum Pflichtfach wird“, so der Palliativmediziner in einem ausführlichen Interview in der Wiener Zeitung (online, 4. 4. 2014).

Foto:  © R. B. / pixelio.de

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Dienstag, 18. März 2014

Public Health: Zwei von drei Frauen lassen nach Verhütung abtreiben

Bürgerinitiative in Österreich fordert anonymisierte Daten und Fakten zu Schwangerschaftsabbruch

Bislang schien die These, dass durch Verhütung Abtreibungen verhindert werden, kaum widersprochen. Nun zeigt eine vom British Pregnancy Advisory Service (BPAS) in Auftrag gegebene Studie (vgl. Pressemitteilung, online, 4. 2. 2014) ein differenzierteres Bild. Zwei Drittel der Frauen, die ihr Kind abtreiben ließen, hatten zur Zeit der Empfängnis verhütet. Die Studie hatte die Daten von 157.000 Frauen (ab 15 Jahren), die zwischen Jänner 2011 und Dezember 2013 Verhütung in Anspruch nahmen, und die Zahl der Abtreibungen in dieser Gruppe im selben Zeitraum analysiert. Die Daten stammen aus 50 BPAS-Beratungszentren in ganz Großbritannien, in denen Abtreibungen und Pränataldiagnostik durchgeführt, aber auch Antikonzeptiva abgegeben oder Sterilisierungen vorgenommen werden. BPAS ist der größte Anbieter im Land und versorgt nach eigenen Angaben jährlich mehr als 60.000 Klienten. 

66 Prozent der Frauen, die abgetrieben hatten, waren sicher, aufgrund der Empfängnisverhütung nicht schwanger werden zu können. Von ihnen hatten 40 Prozent die „Pille“ eingenommen, die zu den am sichersten propagierten und meist genutzten Verhütungsmitteln in Großbritannien zählt. Bei üblicher Einnahme werden laut BPAS rund 9 von 100 Frauen pro Jahr dennoch schwanger (Pearl-Index 9). Ein Drittel der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, hatte auf Kondome als gängiges Verhütungsmittel gesetzt (12 von 100 Frauen wurden schwanger: Pearl-Index 12), nur ein Drittel hatte gar nicht verhütet, häufig weil sie meinten, ohnehin nicht mehr fruchtbar zu sein (Alter: 40 Jahre plus). Eine steigende Zahl von Frauen sei außerdem, so BPAS-Geschäftsführerin Ann Furedi, inzwischen über die Nebenwirkungen der hormonellen Verhütung, unglücklich. 

Furedi forderte deshalb nun offen Abtreibung als „Backup“-Methode für misslungene Verhütung, da Frauen offenbar ihre Fruchtbarkeit nicht allein durch kontrazeptive Methoden kontrollieren können, so die Leiterin des größten britischen Abtreibungsanbieters. 

BPAS ist intensiv in die Gestaltung des Sexualunterrichts an britischen Schulen eingebunden. Scharfe Kritik an diesem Vorstoß kam von Louise Kirk, Koordinatorin des britischen Bildungsprogramms Alive to the World (vgl. Mercatornet, online, 24. 2. 2014). Statt eines verantwortlichen Umgangs mit Sexualität und der Nutzbarmachung des Wissens um Fruchtbarkeit würden ausschließlich Verhütung und nun auch Abtreibung als quasi notwendiger Teil der Fertilitätskontrolle propagiert. Ein Alternativkonzept der Sexualerziehung bietet Alive to the World für Eltern, Kinder und Schulen im Handbuch Sexuality Explained. 

In Österreich fordert die Bürgerinitiative Fakten Helfen, gestartet von Aktion Leben, die anonyme Erhebung von Zahlen und Motiven zu Abbrüchen. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von der Chirurgin Hildegunde Piza: Ein Schwangerschaftsabbruch sei als invasiver Eingriff wie jede andere Operation statistisch zu melden – noch dazu, wo sie eine so hohe psychische und soziale Komponente sowie schwerwiegende, auch seelische Folgen für die Betroffenen haben kann. „Es wäre also mehr als vernünftig, nach 40 Jahren Säumigkeit diese Daten statistisch zu erfassen und offenzulegen. Nur wer die Fakten und Motive kennt, kann helfen und Lösungen anbieten“, betont Medizinerin Piza.

Foto:  © Der Arzt: pixelio.de

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Dienstag, 11. Februar 2014

Österreich: Ärzte verschreiben Kindern zunehmend Psychopharmaka

Zunahme von Psychopathien bei Kindern wird von Experten angezweifelt

Der Trend ist besorgniserregend: Kindern und Jugendlichen werden immer häufiger Psychopharmaka verschrieben. So stieg in Österreich die Zahl der Jugendlichen, die Antidepressiva erhielten, zwischen 2009 und 2012 von rund 36.300 auf 41.000, und bei der Gruppe der Null- bis Vierjährigen ist die Zahl von 1.600 auf 2.200 geklettert. Das geht aus einem 70 Seiten starken Bericht zur Lage der Antidepressiva für Kinder 2005-2012 (online, 21. 1. 2014) des Bundesministeriums für Gesundheit hervor, der kürzlich auf eine parlamentarische Anfrage des Team Stronach veröffentlicht wurde. 

In den letzten Jahren zeigte sich in vielen westlichen Industrieländern sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich eine deutliche Zunahme (bis zu 750 Prozent zwischen 1993 – 1998 und 2005 – 2009) der Verordnung von Antipsychotika. In Deutschland etwa stieg von 2005 bis 2012 der Anteil jener jungen Patienten, die zur Behandlung ihrer Symptome mindestens ein Neuroleptikum – auch Antipsychotika genannt – erhielten, um 41 Prozent. Die Antidepressiva- Verordnungen stiegen um 49,2 Prozent, die Verschreibungen von ADHS-Medikamenten (Stimulanzien, z. B. Atomoxetin) gar um 62,4 Prozent.
Dies ist das Ergebnis einer Auswertung, die jüngst im Deutschen Ärzteblatt (2014; 111(3): 25- 34; DOI:10.3238/arztebl.2014.0025) publiziert wurde. Für ihre Analyse hatten die Studienautoren um den Kinder- und Jugendpsychiater Christian Bachmann von der Universität Marburg die Versichertendaten der Barmer GEK von mehr als 1,5 Millionen Kindern und Jugendlichen ausgewertet. 

Wie aber lässt sich der Anstieg der Verordnungen erklären? Anders als in Österreich, wo etwa Psychiaterin Gabriele Fischer von der Medizinischen Universität Wien die Zunahme der Verschreibungen begrüßte, diese einer verbesserten Diagnostik zuschrieb und schließlich einen Mangel an Kinderpsychiatern beklagte (vgl. Ö1-Interview, online, 23. 1. 2014), stellt sich die Lage für deutsche Kollegen etwas anders dar.
Bachmann und seine Kollegen vermuten drei Gründe für den Trend: Medikamentöse Therapien durch Antipsychotika lassen sich schneller verschreiben als eine psychotherapeutische Behandlung in Gang zu setzen. Zweitens kann die vermehrte Verschreibung von Antipsychotika auch die Folge des intensiven Marketings pharmazeutischer Unternehmen sein. Und nicht zuletzt: Wo es mehr Ärzte gibt, da gibt es auch mehr Verschreibungen. Die Zahl der Kinderpsychiater ist im Untersuchungszeitraum um 61 Prozent gestiegen, die der Pädiater um 10 Prozent. Eine Zunahme psychischer Störungen lasse sich dagegen nicht belegen. 

Die Studienautoren fordern angesichts der Diskrepanz zwischen vorhandener Evidenz und Verschreibungspraxis Langzeitstudien, die Wirkungen und Nebenwirkungen von Antipsychotika bei Kindern und Jugendlichen untersucht.

Foto: © www.foto-fine-art.de / pixelio.de

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Montag, 20. Januar 2014

OECD-Bericht: Österreich weltweit im Spitzenfeld von Knie- und Hüftoperationen


http://www.oecd.org/els/health-systems/Health-at-a-Glance-2013.pdf

Experten kritisieren Trend zur Operation im Vergleich zu konservativen Therapien

Künstliche Implantate zum Ersatz Arthrose-geschädigter Gelenke verbessern die Lebensqualität vieler Patienten und sind aus der modernen Medizin nicht wegzudenken. Der rasante Anstieg entsprechender Operationen wird in etlichen Ländern jedoch auch kritisch gesehen. 

Österreich nimmt mit 218 Operationen für künstliche Kniegelenke pro 100.000 Einwohner laut jüngstem OECD-Gesundheitsreport Health at a Glance 2013 (OECD Indicators DOI:10.1787/health_glance-2013-en) weltweit den Spitzenplatz ein, dicht gefolgt von Deutschland (207) und der Schweiz (205). Der OECD-Durchschnitt liegt bei 129 (DOI:10.1787/health_glance-2013-graph85-en). Zum Vergleich: In Italien liegt die Zahl bei 98 künstlichen Kniegelenken pro 100.000 Einwohner, in Polen bei 22, in Mexiko nur bei 3,5. 

Werden Patienten möglicherweise auch aus ökonomischen Gründen überbehandelt, gestützt durch ein System der „falschen finanziellen Anreize, ein Ausreizen der Abrechnungssysteme, aber auch Anspruchsdenken“, wie das Europäische Gesundheitsforum Gastein 2011 (Gesundheitswesen: Ökonomische Zwänge contra Patientenwohl?) kritisierte? 

In Deutschland wird diese Frage ebenfalls intensiv debattiert. Bernard Braun, Gesundheitswissenschaftler am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, untersuchte nun die Daten des Gesundheitsreports der gesetzlichen Handelskrankenkasse (hkk-Gesundheitsreport 2013) in Deutschland. Die Zahl der Operationen für künstliche Hüft- und Knieimplantate stieg demnach zwischen 2008 und 2012 um 21 bzw. 24,5 Prozent, ebenso die Revisionen und das Wechseln von Prothesen: bei Hüft-Endoprothesen ein Anstieg von 75 Prozent, bei Knie-Endoprothesen um 45 Prozent. Prothesen müssen nach rund 15 Jahren gewechselt werden, damit steigt die Zahl der Operationen automatisch mit wachsendem Patientengut. 

Ein kritischer Punkt für Braun ist die relativ geringe Inanspruchnahme von konservativen Methoden im Vorfeld, aber auch in der Nachbetreuung der Patienten (vgl. Forum Gesundheitspolitik, online, 1. 1. 2014): Dazu zählen etwa Muskelaufbau, Bewegungssport, Gewichtsabnahme zur Gelenksentlastung, die laut jüngsten Studien deutliche Schmerzentlastung bringen. Braun vermutet hier „eine Unter- und Fehlversorgung“. Auffällig sei, dass laut hkk-Daten die Patienten auch 6 Monate nach der Operation offensichtlich – gemessen an der Verordnung von Opioden – starke Schmerzen und Bewegungsprobleme haben. Der Gesundheitswissenschaftler fordert deshalb, dass an Arthrose erkrankte Patienten über konservative Behandlungsmöglichkeiten und die realistischen Erfolge einer Operation besser informiert werden.

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Euthanasie: Palliativmediziner gegen ärztliche Suizidassistenz in Österreich

WHO-Richtlinien warnen vor positiver Darstellung des Suizids in den Medien

„Gesunde unterschätzen die Kraft der Kranken, die fast ausnahmslos trotz allem leben wollen“, betont Herbert Watzke, Leiter der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin an der Medizinischen Universität Wien. In einem Presse-Streitgespräch (vgl. Die Presse, online, 10. 1. 2014) mit dem Philosophen Peter Kampits, Euthanasie-Befürworter und Mitglied der Bioethikkommission, warnt er vor einer Einführung der aktiven Sterbehilfe, die Ärzte zu „Handlangern“ von Suizidwilligen umfunktionieren würde (vgl. auch Gastkommentar von IMABE-Direktor Johannes Bonelli, Die Presse, online, 17. 12. 2013). Als Palliativmediziner bekennt sich Watzke zum maximalen Einsatz schmerzlindernder Medikamente am Lebensende, auch wenn diese Maßnahmen lebensverkürzend wirken. Kritisch äußert sich der Mediziner zu einer Umfrage, wonach 62 Prozent der Österreicher für aktive Sterbehilfe seien (vgl. Umfrage: Tötung durch Spritze für 62 Prozent der Österreicher kein Tabu). Angesichts der tendenziösen Frageformulierungen, in der keine Rede von einer Schmerztherapie angesichts „unerträglicher Schmerzen am Lebensende“ die Rede war, hätte auch er wohl mit „Ja“ geantwortet. 

In Österreich ist Tötung auf Verlangen mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verboten. Dieses Verbot sollte zusätzlich in der Verfassung verankert werden, damit künftig für eine Änderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre, forderte die ÖVP. SPÖ und Grüne stellen sich quer. Im Regierungsprogramm kam es zu keiner Übereinkunft, allerdings soll eine Enquete-Kommission zu Fragen rund um eine verbesserte Palliativmedizin und Sterbehilfe eingesetzt werden. 

Eine Verankerung des Verbots von Tötung auf Verlangen hält Watzke angesichts der Entwicklung in vielen anderen europäischen Ländern für sinnvoll. Als Beispiel seien Belgien und die Niederlande genannt, wo nicht nur assistierter Suizid, sondern auch die Tötung von Neugeborenen, Dementen oder Depressiven möglich ist – auch ohne deren Einwilligung, wie eine Studie zeigt: In 32 Prozent aller Euthanasie-Todesfälle in der flämischen Region Belgiens handelten die Ärzte ohne ausdrücklichen Willen des Patienten (vgl. Canadian Medical Association Journal, DOI:10.1503/cmaj.091876). Zahlreiche Studien bestätigen die Aussagen des Palliativmediziners, wonach mit Todesnähe die Zustimmung von Schwerstkranken sogar zu Intensiv- Behandlungen wächst (vgl. Studie: Mit Todesnähe wächst Zustimmung zu Intensivbehandlung) aber auch rechtzeitige Gespräche über das Lebensende zu einem Loslassen von überzogenen Therapieforderungen führen (vgl. Studie: Positiver Effekt durch Gespräche übers Lebensende bei Terminalpatienten). 

Wenn Prominente heute Beihilfe zum Selbstmord in Anspruch nehmen, würden Medien geradezu euphorisch von einem „würdevollen“ und selbstbestimmten Tod berichten, obwohl Studien klar belegen, dass dies bei gefährdeten Menschen einen Nachahmungseffekt auslösen kann (sog. „Werther-Effekt“). Aus diesem Grund hat die WHO im Jahr 2008 eigene Richtlinien zur Darstellung von Suizid in Medien erlassen. Sie fordert darin Medienschaffende auf, sowohl eine „Sensationssprache“ als auch „normalisierende Darstellung von Selbstmord als Lösung für Probleme“ zu vermeiden, ebenso eine „prominente Platzierung von Geschichten über Selbstmord“ sowie eine „explizite Beschreibung der verwendeten Methode“. Besondere Zurückhaltung sollte bei der Berichterstattung über Promi-Selbstmorde geübt werden. Umgekehrt können Medien auch einen suizidprotektiven Effekt haben (vgl. British Journal of Psychiatry 2010; 197: 234-243), etwa durch Berichte über Betroffene, die Krisensituationen konstruktiv und ohne suizidales Verhalten bewältigen konnten („Papageno-Effekt“).

Foto:  © Jens Goetzke / PIXELIO

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Österreich: Kritik am VfGH-Urteil zur Samenspende für lesbische Paare


www.vfgh.gv.at

Familienbischof: Kinder haben Recht auf Mutter und Vater

Sollen lesbische Paare in Österreich mithilfe einer Samenspende und Fortpflanzungsmedizin Kinder bekommen können? Ja, sagt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem jüngsten Urteil (10. 12. 2013, G 16/2013 und G 44/2013). Es sei verfassungswidrig und diskriminierend, wenn lesbische Frauen in Lebensgemeinschaft von der Erfüllung eines Kinderwunsches ausgeschlossen werden, so die Begründung (Pressemitteilung, online, 17. 1. 2014).
„Mit diesem Urteil wird das derzeit in Österreich geltende Fortpflanzungsmedizingesetz im Kern ausgehebelt – mit weitreichenden Folgen“, kritisiert IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. Bislang war die Inanspruchnahme der künstlichen Befruchtung laut FMedG Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten, unter der Voraussetzung, dass das Paar medizinisch zeugungsunfähig war. Doch weder Lesben noch homosexuelle Männer sind krank, sie sind prinzipiell zeugungsfähig. Auch heterosexuelle, gesunde Paare hatten nach § 2 Abs. 2 des FMedG kein Recht auf künstliche Fortpflanzung. Von einer Diskriminierung Homosexueller könne daher keine Rede sein, betont Kummer.
Mit dem jüngsten Urteil löst der VfGH die Zeugung von Menschen durch künstliche Befruchtung als solche komplett aus dem Kontext medizinisch indizierter Behandlung heraus: „Hier geht es nicht mehr um die Fortpflanzung im Kontext von Medizin, sondern um die Medizin als Gehilfe individueller Wunscherfüllung.“ Dass sich der VfGH beeilte zu betonen, dass damit nicht automatisch ein Recht auf ein Kind für homosexuelle Paare oder alleinstehende Frauen entstünde, hält Kummer für symptomatisch (vgl. Die Presse, online, 17. 1. 2014). Klar ist: „Sobald das erste homosexuelle Männerpaar auf den Gleichheitsgrundsatz pocht und via Eizellenspende und Leihmutter auch zu einem Kind kommen will, oder eine alleinstehende Frau für ihr Glück ein Kind braucht und dies per Klage durchsetzen will, lässt sich mit einem neuen Gesetz zur Kindererzeugung kein Verbot für diese Fälle mehr schlüssig argumentieren.“ Selbst VfGH- Präsident Gerhart Holzinger gab zu, dass mit einer solchen Klage „in naher Zukunft zu rechnen ist“ (vgl. Kleine Zeitung, online, 17. 1. 2014).
Völlig außer Acht gelassen werden dabei die Rechte der Kinder, kritisiert Kummer. „Das vorsätzliche Splitten von sozialer und biologischer Elternschaft im Zuge von fortpflanzungsmedizinischen Techniken wie jetzt Samen- und später wohl auch Eizellenspenden missachtet insbesondere die Rechte des Kindes.“
SPÖ und Grüne zeigen sich über das VfGH-Urteil erfreut, ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter kündigte an, eine „ausgewogene Lösung“ finden zu wollen. Familienbischof Klaus Küng erfüllt das Gerichtsurteil „mit Sorge“. Ein „Kinderwunsch“ sei nur dann legitim, wenn er auch die Wünsche des Kindes ernst nimmt. Und Kinder wünschten sich und hätten auch das Recht auf Vater und Mutter. Mit der Ausweitung bestehe die Gefahr, „wesentliche Elemente des Lebens zum Gegenstand der Selbstverwirklichung zu machen, ohne die Menschenwürde eines anderen ernst zu nehmen“, so der Familienbischof in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress (online, 17. 1. 2014).
Die entsprechenden Bestimmungen im Fortpflanzungsmedizingesetz sind mit dem VfGH-Urteil – wie vom Obersten Gerichtshof (OGH) nach einer Klage zweier Frauen in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft, die sich in Österreich per Samenspenden ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, beantragt – aufgehoben. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis 31. Dezember 2014 eingeräumt, um das Gesetz zu novellieren.

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2014
Foto: www.vfgh.gv.at

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Montag, 16. Dezember 2013

Österreich: Töten als ärztliche Dienstleistung ist keine Option

Schutz der Menschenwürde in der Verfassung wäre ein demokratiepolitischer Meilenstein

Sollen ein Euthanasie-Verbot sowie ein Gesetzesanspruch auf palliativmedizinische Begleitung in die österreichische Verfassung? Laut Medienberichten hatten sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP auf dieses Vorhaben geeinigt (vgl. Wiener Zeitung, online, 29. 11. 2013). Auch die Österreichische Palliativgesellschaft fordert in einer Online-Petition eine Verankerkung des Schutzes der Menschenwürde in der Verfassung sowie einen Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung (vgl. IMABE November 2013). 

IMABE-Direktor Johannes Bonelli, selbst jahrzehntelang als Intensivmediziner tätig, begrüßt beide Vorhaben. Ein Blick nach Belgien und die Niederlanden genüge, um zu erahnen, was es für unsere Zukunft bedeutet, wenn die Euthanasie von Staats wegen legitimiert werden soll, gibt Bonelli zu Bedenken. Als erstes Land der Welt will Belgien nun auch aktive Sterbehilfe für Minderjährige legalisieren, etwa bei Leukämie oder Hirntumoren. Der Senat gab dafür grünes Licht (vgl. RP-online, 13. 12. 2013). Das Vorhaben rief scharfe Proteste hervor: Euthanasie für Lebensmüde, aber nicht kranke Personen, für Neugeborene – und nun auch für Kinder? 

„Wer meint, ein Verbot der Euthanasie schränke die Autonomie des Individuums ein oder würde gar Ärzte zu einer Lebensverlängerung um jeden Preis zwingen, operiert mit einem wirklichkeitsfremden Autonomiebegriff bei Schwerkranken. Hier geschieht eine Umdefinierung des ärztlichen Auftrags, gegen die wir uns entschieden wehren“, so Bonelli. Aus standesethischer Sicht ist für den Mediziner klar: Die ärztliche Unterstützung einer Selbsttötung ist nicht nur eine individuelle Angelegenheit, sondern trifft die gesamte Ärzteschaft. „Niemals kann es Aufgabe des Arztes sein, den Tod als professionelle Dienstleistung anzubieten“, betont der Internist. Aus dem Recht auf Selbstbestimmung könne kein Recht auf Selbsttötung abgeleitet werden und schon gar nicht das Recht bzw. die Pflicht des Arztes zur Tötung seiner Patienten.

Die Identität des eigenen Berufsethos lassen sich die Ärzte sicher nicht von außen aufoktroyieren. „Es wäre zu fragen, wie eine andere Berufsgruppe (z. B. die Polizei oder das Militär) reagieren würde, wenn man von ihnen verlangen würde, Selbstmordwillige zu exekutieren.“ Studien zeigen außerdem, dass das Hauptmotiv für den Todeswunsch nicht körperlicher Schmerz ist, sondern ein psychisches Problem wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst. Die Antwort auf Depressionen und Hoffnungslosigkeit könne aber nicht Tötung sein, sondern medizinische Hilfe, Beratung und Beistand. 

Der vorzeitige Tod als Dienstleistung für alle, ausgeführt von staatlich geprüften Fachleuten – ist das die Zukunft des Sterbens? „Offenbar fühlen sich Mediziner zunehmend selbst als Herren über Leben und Tod ihrer Patienten“, warnt der Internist. Laut einer Regierungsstudie leisten niederländische Ärzte in 25% der Fälle aktive Euthanasie bei Patienten, die gar nicht darum gebeten hatten. Sie hätten eine „zu geringe Lebensqualität“ oder „unerträgliches Leiden“, so die Begründung. „Hier bahnt sich eine Herrschaft von Menschen über Menschen an, die letztlich das Vertrauen zwischen Arzt und Patient, zwischen Eltern und Kindern zerrüttet“, kritisiert der IMABE-Direktor. 

Bonelli plädiert außerdem für eine „Entwirrung der Begriffe“: Es gebe Handlungen mit Tötungsabsicht – also Sterbehilfe im Sinne der Euthanasie – durch Verabreichung eines Medikaments oder durch Unterlassung gebotener therapeutischer Maßnahmen. Diese seien ethisch niemals rechtfertigbar, weil sie direkt auf den Tod des Patienten abzielen. Davon zu unterscheiden seien medizinisch-therapeutische Handlungen, die in erster Absicht dem Patienten das Leben erleichtern, etwa durch eine Schmerztherapie. Dass dabei negative Effekte auftreten können – etwa Sepsis unter Chemotherapie oder die Reduktion der Lebensdauer aufgrund schädigender Nebenwirkungen bei hoch dosierten Schmerzmitteln usw.) ist ein allgemein ethisch anerkanntes Prinzip. „Die Aufgabe des Arztes ist nicht Sterbehilfe im Sinne von Tötung, sondern Lebenshilfe im Sinne von Schmerzlinderung und Beistand“, betont der Arzt. 

Bonelli sieht eine klaren Auftrag: „Was wir brauchen, ist eine neue Kultur des Sterbens und der Leidensbewältigung. Diese Kultur kann nicht darin bestehen, den Tod als professionelle Dienstleistung einzufordern. Hier schlägt die Sterbekultur in eine Kultur des Todes um. Diese ist freilich gegen den Menschen selbst gerichtet, denn wenn das absolute Tötungsverbot aufgehoben wird, dann wird gleichzeitig auch die bedingungslose soziale Verpflichtung gegenseitiger Fürsorge gerade für die Schwächsten unserer Gesellschaft aufgehoben.“

Foto: Jens Goetzke  / pixelio.de 

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Dienstag, 19. November 2013

Österreich: Ärzte fordern Schutz der Menschenwürde in der Verfassung

Mehr Ausbildung auf Betreuung von Sterbenden nötig, sagt deutsche Studie

Die Österreichische Palliativgesellschaft zeigt sich besorgt über die Strömungen in Europa zur gesetzlichen Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe und fordert daher, den „Schutz der Menschenwürde“ in der österreichischen Verfassung zu verankern. Die Online-Petition wurde in wenigen Tagen von rund 800 Personen unterzeichnet. Laut Dietmar Weixler, Palliativmediziner und Mit-Initiator, liegt das Ziel der Petition bei 4000 Unterschriften bis Ende des Jahres. 

In der Petition heißt es wörtlich: „Der Wert der Menschenwürde ist allen Menschen zu eigen, von der ersten Lebensstunde bis zur letzten. (…) Aus historischen und humanitären Gründen sind wir bestrebt, jene Menschen zu schützen und zu achten, die unter den Ansprüchen eines radikalen utilitaristischen Denkens zu Opfern werden.“ Menschenwürde könne weder erworben werden noch verloren gehen, sondern komme jedem Menschen zu, „unabhängig von Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Gesundheitszustand, mentalem Status oder religiöser Zugehörigkeit“. 

Auch Kardinal Christoph Schönborn appellierte an die verantwortlichen Politiker, den bewährten Weg der medizinischen und menschlichen Sterbebegleitung weiterzugehen, und nicht die aktive Sterbehilfe zu fördern, wie dies in anderen Ländern Europas geschehe. „Es gibt nur die aktive Tötung eines Menschen oder die Begleitung. Einen dritten Weg gibt es nicht“, betonte der Wiener Erzbischof (vgl. Kathweb, online, 2. 11. 2013). Er sprach sich für ein Verbot von aktiver Sterbehilfe in der österreichischen Verfassung aus. 

Eine aktuelle Erhebung unter Pflegekräften und Ärzten in 212 deutschen Kliniken zeigt, dass jeder zweite Schwerstkranke im Krankenhaus stirbt. Bei 40% der Todkranken würden noch unnötige medizinische Therapien vorgenommen, bemängelt Studienleiter Wolfgang George in der Frankfurter Rundschau (online, 8. 10. 2103). Der Sterbeprozess irritiere die zunehmend standardisierten und optimierten Abläufe, betont George. Weder Strukturen in den Krankenhäusern noch Medizinstudium sind auf die Betreuung Sterbender ausgerichtet. „Von den 270 befragten Ärzten gab es keinen, der gesagt hätte, er habe eine sehr gute oder auch nur gute Ausbildung in diesem Bereich gehabt.“

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

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Montag, 10. Juni 2013

Public Health: Billiges Rauchen hat teure Folgen

Ärztekammer fordert umfassendes Rauchverbot in Österreich

Anlässlich des Weltnichtrauchertags der WHO am 1. Juni forderte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger, einen umfassenden Nichtraucherschutz, bessere Prävention und ein flächendeckendes Rauchverbot, insbesondere in der Gastronomie. „Die jetzige Lösung ist unbefriedigend", betonte Wechselberger (Presseaussendung, 30. 5. 2013). Getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher in der Gastronomie seien kein ausreichender Schutz, im Gegenteil: „Wir wissen dank umfangreicher Tests der Medizinischen Universität Wien, dass die Feinstaubbelastung in abgetrennten Nichtraucherbereichen fast halb so hoch ist wie in den Raucherbereichen. Von Gesundheitsschutz kann man daher nicht sprechen“, erklärte Wechselberger, selbst Arbeitsmediziner. Die einzig gangbare Lösung sei folglich ein striktes Rauchverbot im öffentlichen Raum, im Speziellen in der Gastronomie, wie es in anderen europäischen Ländern längst umgesetzt sei (vgl. IMABE 2011, Großbritannien: Immer mehr Raucher unterstützen „rauchfreies Gesetz“). 

Das Lungenkarzinom ist von allen Krebsarten die tödlichste. Europaweit sterben jedes Jahr mehr Menschen daran als an Darm-, Brust- und Prostatakrebs zusammen. In Österreich verstarben im Jahr 2010 laut Statistik Austria mehr als 3.600 Personen an Lungenkrebs. Laut Georg Christian Funk, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP), werden neun von zehn Lungenkrebstoten durch Tabakrauchen verursacht, berichtet der Standard (online, 28.5.2013). „Rauchen erhöht das Lungenkrebsrisiko um das 10- bis 30-Fache. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Anzahl der täglich gerauchten Zigaretten“, betonte Funk. Dass auch Passivrauchen die Entstehung von Lungenkrebs erhöht, wurde in verschiedenen Studien nachgewiesen. Das Erkrankungsrisiko steht dabei in Relation zur „Lebensdosis“ an Zigaretten. Experten schätzen, dass in Österreich jährlich 1.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben (vgl. IMABE 2010: Studie: Jährlich 600 000 Tote durch Passivrauchen; IMABE 2009: Studie: Drastischer Schutz von Nichtrauchern senkt Herzinfarktrate). 

Zentraler Kritikpunkt für Sophie Meingassner von der Beratungsstelle Rauchertelefon: Die Zigaretten seien in Österreich viel zu billig. Gerade bei Jugendlichen sei der Kostenfaktor das wichtigste Argument, um das Rauchen bleiben zu lassen (vgl. orf.at, online, 2. 6. 2013). Laut Meingassner wäre ein Preissprung von zwei Euro oder mehr nötig, um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Das wäre umso wichtiger, als der Einstieg ins Rauchen vor allem im Kindes- und Jugendalter erfolge. 

Auch US-Ärzte der Mayo Clinic fordern zur Verhaltensänderung eine Steuererhöhung auf Tabak, alkoholische Getränke, aber auch auf zuckerhaltige Getränke und fetthaltige Nahrungsmittel. Allein durch eine Erhöhung der Tabaksteuer um 50 Cent pro Packung könnten, so die Autoren im Journal Mayo Clinic Proceedings (2013; 88(6): 536-539, Pressemitteilung online, 3. 6. 2013), in den nächsten 10 Jahren fast 80 Milliarden US-Dollar eingenommen werden. Sie sollten für Public-Health-Maßnahmen, und Forschung eingesetzt werden.

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Donnerstag, 13. Dezember 2012

Studie: Möglichkeit zur anonymen Geburt senkt Kindstötungen in Österreich

Kinder sind zur Adoption frei, Mütter bei Entbindung anonym, aber nicht alleine

Die gesetzliche Regelung zur anonymen Entbindung in Österreich hat positive Auswirkungen. Eine jüngst von Wissenschaftlern der Medizinischen Universität Wien im BJOG: An International Journal of Obstetrics & Gynaecology veröffentlichte Studie (DOI: 10.1111/1471-0528.12099) ergab, dass nach Einführung des Gesetzes 2001 sich die Zahl der Kindstötungen, die innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt stattfanden, halbierte. 

Die Wissenschaftler rund um Claudia Klier von der Universitätskinderklinik waren hellhörig geworden, als ihnen bei einer Untersuchung von Kindestötungen bis zum 18. Lebensjahr ein positiver „Knick“ bei Neugeborenen in Österreich auffiel. Die Erklärung liege in der 2001 neu eingeführten Regelung der anonymen Entbindung in Österreich, so die Autoren. 

Die Forscher verglichen die Häufigkeit der Tötung von Säuglingen in Österreich in den Jahren 1991 bis 2001 mit jener im Zeitraum 2002 bis 2009. Neu war im Jahr 2001, dass für Frauen in Österreich auf gesetzlicher Basis die Möglichkeit geschaffen wurde, anonym und auch kostenfrei im Spital entbinden zu können. Dem liegt ein Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 27. Juli 2001 über Babynest und anonyme Geburt in Österreich (JMZ 4600/42-I 1/2001) zugrunde. Mütter in besonderen Notsituationen haben demnach die Möglichkeit, ihr Kind zur Welt zu bringen und der Obhut des Jugendwohlfahrtsträgers (und damit zur Adoption) zu überlassen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. 

Der positive Effekt lässt sich nun erkennen: Ab 2001 gingen Neugeborenen-Tötungen von 7,2 Fällen pro 100.000 Geburten vor der Verabschiedung des Gesetzes (1991 bis 2001) auf 3,1 Fälle pro 100.000 Geburten nach der Verabschiedung des Gesetzes (2002 bis 2009) um mehr als die Hälfte zurück (vgl. Mitteilung der Medizinischen Universität Wien, online 5. 12. 2012). 

Die anonyme Entbindung ist in Österreich viel häufiger als das Benutzen von „Baby-Klappen“. Pro Jahr kommt es zu 30 bis 40 anonymen Entbindungen, während nur zwei bis drei Neugeborene „hinterlegt“ werden. 

Eine vom deutschen Institut für Demoskopie Allensbach im Juni 2012 präsentierte Untersuchung (vgl. Schwangerschaftskonflikt und anonyme Geburt) zeigte, dass neun von zehn der 105 betroffenen Frauen es sehr wichtig fanden, dass es das Angebot der anonymen Geburt gäbe, insgesamt sei diese Möglichkeit aber noch viel zu wenig bekann. Zwei Drittel der Mütter, die anonym gebären konnten, wollten ihr Kind schließlich bei sich behalten und es selbst großziehen.

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Montag, 8. Oktober 2012

Österreich: Wer darf in Zukunft noch ungetestet ins Leben treten?

Druml (li.), Merckens (re.)

Bioethikkommission in Fragen der Fortpflanzungsmedizin tief gespalten

Soll das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich liberalisiert werden? Ja, meinen 15 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission am Bundeskanzleramt (BEK) in einer am 21.9.2012 veröffentlichten Stellungnahme (Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts). Sie fordern, dass in Hinkunft Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) genetischen Prüfungen zwecks Selektion (Präimplantationsdiagnostik, PID) unterzogen werden dürfen. Auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren soll zudem ein Kinderwunsch per IVF erfüllt werden können. Interessant ist, dass das Mehrheitsvotum die „heiße Kartoffel“ weiterschiebt und keine näheren Auskünfte darüber gibt, aufgrund welcher Indikationen bestimmte Embryonen im Rahmen einer PID selektiert werden dürfen. BEK-Vorsitzende Christiane Druml meinte bei der Pressekonferenz, dass die genaue Festlegung der Krankheiten und Risikofaktoren nicht Aufgabe der Ethikkommission, sondern des Gesetzgebers sei.

Genau darin sieht das BEK-Minderheitenvotum ein Problem: Wie könne man eine Selektionstechnik generell freigeben, ohne vorher genau zu definieren, bei welchen Indikationen die Selektion (eine Therapie ist ja bei den etwaigen risikobehafteten Embryos nicht möglich) erlaubt sein soll – um so auch Missbrauch kontrollieren zu können, konterte BEK-Mitglied Stephanie Merckens, Unterzeichnerin des Minderheitenvotums. 

Das Mehrheitsvotum – vier Kommissionsmitglieder, darunter der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Jurist Christian Kopetzki und der Behindertenverteter Klaus Voget enthielten sich der Stimme – plädiert in mehreren Fragen für eine gegenüber Deutschland weitaus liberalere Gesetzgebung: PID soll im Zuge des IVF-Verfahrens angewendet werden dürfen, wenn es trotz mehrmaliger Versuche zu keiner Schwangerschaft gekommen ist (was angesichts der niedrigen Erfolgsrate der IVF nicht selten vorkommt). Außerdem soll die Eizellenspende legalisiert werden. Die Leihmutterschaft solle zwar verboten bleiben, im Gegenzug dafür aber ein Adoptionsrecht für männliche homosexuelle Paare etabliert werden. 

Der Philosoph Thomas Sören Hoffmann kritisiert im Standard (online, 19.9.2012), dass diese Position letztlich das Kind auf ein Produkt, eine Ware reduziere: Die Bioethikkommission kämpfe, „als wäre sie eine Abteilung der WTO, für den Abbau von Handelshindernissen für ein humanes Bioprodukt“, so Hoffmann. 

IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer hält in der Presse (online, 21.9.2012) fest, dass eine Liberalisierung des FMedG ein Rückschritt wäre. Österreich laufe Gefahr, die Fehler anderer Länder mit 20 Jahren Verspätung zu wiederholen – statt selbst höhere ethische und wissenschaftsbasierte Standards zu setzen. Es gehöre zu den „fundamentalen Schutzpflichten des Staates, schon die Erzeugung von Embryonen zu verbieten, die in diskriminierender Weise ’aussortiert’ werden sollen. Wer dieses Prinzip zugunsten einer fragwürdigen Eugenik aufgibt, unterhöhlt die Grundlagen der Demokratie“, betont Kummer. 

IMABE begrüßt das Minderheitenvotum von sechs Mitgliedern der Bioethikkommission (vgl. IMABE-Presseaussendung, 21.9.2012). In Kapitel 7 der Stellungnahme begründen sie ausführlich, warum sie für ein Festhalten an der Beschränkung der IVF-Anwendung auf eine stabile Mann-Frau-Beziehung, die Aufrechterhaltung der Verbote für PID sowie den Import embryonaler Stammzellen und Eizellenspenden plädieren. Zugleich fordern die Experten eine Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen bzw. biologischen Eltern durch die Einführung einer entsprechenden Auskunftspflicht und eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, um etwaigen "Reproduktionstourismus" zu unterbinden. Derzeit dürfen in Österreich nur verheiratete, heterosexuelle Paare und Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei Unfruchtbarkeit IVF in Anspruch nehmen. Das Gesetz unterbindet zudem die medizinische Diagnostik an der befruchteten Eizelle (Präimplantationsdiagnostik, PID) auf schwere Erbkrankheiten oder sonstige Merkmale.

Quelle: IMABE-Newsletter Oktober 2012
Foto: BKA/Regina Aigner

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Montag, 17. September 2012

Public Health: Österreicher wissen zu wenig über Gesundheit

Kompetenz deutlich unter EU-Schnitt - Nachteilig für Lebensführung

Geht es um Kompetenz für die eigene Gesundheit, ist es um Herrn und Frau Österreicher schlechter bestellt als um Bürger vieler anderer EU-Länder. Das zeigen die Ergebnisse des European Health Literacy Survey (HLS-EU), der in acht EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Irland, Niederlande, Polen und Spanien und Österreich) durchgeführt wurde. Als österreichischer Kooperationspartner der Universität Maastricht fungierte das Ludwig Boltzmann Institut Health Promotion Research. Österreich schnitt gegenüber den Vergleichsländern mit insgesamt nur 43 Prozent Anteil an den beiden besten Niveaus ähnlich schlecht ab wie Bulgarien (38 Prozent) und Estland (42 Prozent), während Deutschland mit 54 Prozent immerhin knapp über dem EU-Schnitt (52 Prozent) rangiert und die Niederlande mit 71 Prozent den Spitzenplatz einnehmen.

Pro teilnehmendem Land wurden 1000 Personen zu ihrer Gesundheitskompetenz befragt. „Wie schwer fällt es Ihnen, Ihren Arzt zu verstehen? Die Vertrauenswürdigkeit von Medienberichten über Krankheiten zu überprüfen? Gesundheitsbezogene Informationen zu lesen und zu verstehen?“ Mit solchen, insgesamt 50 Fragen zur „Fitness des Gesundheitswissens“ („health literacy“) machten die Forscher die Kompetenz der Menschen fest, in Österreich wurden noch ergänzend 1.800 Menschen in den Bundesländern sowie an die 500 Jugendlichen befragt, um etwaige regionale oder altersbedingte Unterschiede zu erkennen. Als „ausreichend“ oder „exzellent“ wurde die Kompetenz dann eingestuft, wenn man zumindest 33 der Situationen gut meisterte.

Österreichs Bundesländer stellten sich sehr heterogen dar, mit Top-Werten in Vorarlberg und im Burgenland, niedrigen hingegen in Wien oder der Steiermark. Allgemein sinkt mit steigendem Alter die Kompetenz, wobei in Österreich auch Jugendliche nur unterdurchschnittlich abschnitten, berichtet pressetext (online, 14.8.12).

Die Bedeutung dieser Zahlen für die Lebensführung sei nicht zu unterschätzen, betont Studienleiter Jürgen Pelikan. „Je kompetenter man sich in der Gesundheit sieht, desto besser schätzt man die eigene Gesundheit ein. Man betreibt häufiger Sport und hat einen signifikant geringeren Body-Mass-Index, wenngleich es beim Rauchen und Alkoholkonsum kaum Unterschiede gibt“, berichtet der Soziologe. Auch die Zahl der Spitalsaufenthalte, der Arztbesuche und der Inanspruchnahme medizinischer Notfalldienste nimmt mit steigender Kompetenz ab. Die Vorreiterrolle der Niederlande begründet Pelikan durch eine „andere Alterspolitik“ sowie etablierte Systeme der Qualitätssicherung, die etwa auch die Arzt-Patienten-Kommunikation umfasst.

Quelle: IMABE-Newsletter September 2012

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Montag, 6. August 2012

Österreich: Bioethikkommission ist „kein Garant für neues Kinderglück"

IMABE-Ethikerin übt im „Standard" scharfe Kritik an unsauberen Argumenten zur IVF-Liberalisierung

Österreichs Fortpflanzungsmedizingesetz
müsse liberalisiert werden, und zwar schnell: So lautete im April 2012 das Votum von 19 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission (BEK, vgl. IMABE-Stellungnahme vom 24.4. 2012). Unter anderem wurde darin die Zulassung der künstlichen Befruchtung sowohl für Alleinstehende als auch für lesbische Paare gefordert. Doch wie stimmig ist die Argumentationslinie der Liberalisierungsbefürworter? Bei genauer Durchsicht der Thesen stoße man auf "zahlreiche Widersprüche, in die sich eine solche Forderung verwickelt", erklärt die Ethikerin Susanne Kummer. Die stv. IMABE-Geschäftsführerin analysierte jüngst in einem Gastkommentar im Standard (online, 3.7.2012), warum der Staat gut daran tut, auch in Zukunft die In-vitro-Fertilisation (IVF) auf heterosexuelle, zeugungsunfähige Paare zu beschränken - und warum es „wenig sinnvoll" ist, die Bioethikkommission „als Garant für neues Kinderglück zu zitieren".

Die Inanspruchnahme einer künstlichen Befruchtung, erinnert Kummer, ist laut geltendem FMedG zeugungsunfähigen Männern und Frauen vorbehalten, was weder für Lesben noch homosexuelle Männer prinzipiell zutrifft. Da auch heterosexuelle gesunde Paare laut Gesetz kein Recht auf künstliche Fortpflanzung haben, liege keine Diskriminierung Homosexueller vor - und auch keine medizinische Indikation für eine Unfruchtbarkeitsbehandlung per IVF.

Wenn die BEK nun offenbar die „künstliche Erzeugung von Menschen als solche aus dem Kontext medizinisch indizierter Behandlung herauslösen will“, sollte sie besser von einem „Gesetz zur Kindererzeugung“ o. ä. sprechen: „Mit Fortpflanzung und Medizin hat das aber nichts mehr zu tun, eher mit Lifestyle und Wunsch-'Medizin'“, stellt Kummer klar.

Zudem kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu "suboptimalen Lebensbedingungen zu verurteilen, in denen sie keinen leiblichen, sondern nur noch einen „Pipetten-Papa“ (und später auch keine leibliche, sondern nur noch eine „Gebärleih-Mutter“) haben“.

Kummer betont, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter hätten - und nicht umgekehrt: „Es gibt kein Recht auf ein Kind.“ Dass jedes Kind optimalerweise unter der Obhut beider Elternteile aufwächst, werde niemand ernsthaft anzweifeln. „Hier muss das Kindeswohl vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Das prinzipielle Recht des Kindes auf Eltern darf nicht willkürlich missachtet werden.“

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Public Health: Immer mehr Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankung

Seelische Krankheit als Hauptursache für Invaliditätspensionen bei Frauen in Österreich

In den vergangenen fünf Jahren sind Krankschreibungen infolge psychischer Erkrankungen um 60 Prozent angestiegen. Das geht aus dem im Juni 2012 veröffentlichten Gesundheitsreport 2012 der Deutschen Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Während zwischen 2000 und 2005 vor allem arbeitslose Erwerbspersonen überdurchschnittlich von psychisch bedingten Krankschreibungen betroffen waren, sind es seit 2006 vor allem Berufstätige, darunter besonders Arbeitnehmer mit hoher Mobilität sowie Menschen in Dienstleistungsunternehmen.

Aktuell werden 12,5 Prozent aller betrieblichen Fehltage in Deutschland durch psychische Erkrankungen verursacht. Der Anteil der Fehltage an allen Krankschreibungen hat sich laut Deutscher Bundestherapeutenkammer seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt. Psychische Erkrankungen führen zu besonders langen Fehlzeiten von durchschnittlich 30 Tagen. Depressiv erkrankte Arbeitnehmer fehlen durchschnittlich sogar 39 Tage. Nach jüngsten Berechnungen der Deutschen Bundesregierung entstehen den Unternehmen jährlich durch psychische Krankheiten Produktionsausfälle von 26 Milliarden Euro.

Berufspendler wären häufiger und langwieriger von psychischen Krankheiten betroffen, heißt im Report. Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel sowie höheres Alter steigerten das Risiko. Frauen seien häufiger seelisch belastet, was die Autoren u. a. darauf zurückführen, dass sie Dienstleistungsberufe (Erziehung, Pflege usw.) häufiger ausübten. Außerdem komme bei Frauen zwischen Mitte 30 und Mitte 50 die Doppelbelastung durch Karriere und Familie mehr zum Tragen. Umfragen haben wiederholt gezeigt, dass Depressionen, Stress und Angstkrankheiten zu jenen gesundheitlichen Problemen zählen, die am häufigsten von Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz erwähnt werden. Insgesamt waren die Versicherten der TK, auf deren Daten der Gesundheitsreport basiert, im vergangenen Jahr 12,8 Tage krankgeschrieben. Gut zwei Tage entfielen dabei auf die Diagnose Psychische Störungen.

In Österreich sind psychische Erkrankungen als (diagnostizierte) Krankenstandsursache in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls angestiegen. Bemerkenswert ist jedoch, dass ihr Anteil am gesamten Krankenstandsgeschehen nach wie vor sehr gering ist, sagt Thomas Leoni vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung und Studienautor des Fehlzeitenreports 2011. Die Zahl der krankheitsbedingten Frühpensionierungen aus psychischen Gründen steigt dagegen hierzulande dramatisch an: So sind psychische Erkrankungen inzwischen bei österreichischen Männern die zweithäufigste und bei Frauen sogar die häufigste Ursache von Invaliditätspensionen.

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Dienstag, 13. Dezember 2011

Österreich: IMABE legt Positionspapier zur Präimplantationsdiagnostik vor

Situation in Deutschland zeigt, warum ein Verbot das einzige wirksame Mittel dazu ist


Am 8. Dezember 2011 ist in Deutschland das Gesetz zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft getreten. Erstaunlich ist, dass ein ethisch so brisantes und politisch so heiß debattiertes Thema wie die PID nun zwar legalisiert ist, im Konkreten aber längst nicht klar ist, wie, von wem und unter welchen Bedingungen der Gencheck bei Embryonen zwecks Selektion nun angewendet werden darf. An der dafür notwendigen Rechtsverordnung wird immer noch gearbeitet. Gleichzeitig jedoch wurden „überraschenderweise bereits die ersten ‚PID-geprüften’ Schwangerschaften gemeldet“, kritisiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Pressemitteilung online, 7.12.2011). Sie fürchtet, dass in Zukunft die obligatorischen Ethikkommissionen jeweils darüber entscheiden, welches Leben als lebenswert zu gelten hat. Voraussetzung für eine PID sind neben der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer schweren Erbkrankheit ja auch das positive Votum einer Ethikkommission und die Durchführung an zugelassenen Zentren. Offen bleibt, was unter „schwerer Erbkrankheit“ zu verstehen ist.

In einem aktuellen Positionspapier zur PID (PID - Fakten und Daten) legt IMABE dar, warum die PID sowohl aus medizinischer, als auch ethischer und gesellschaftspolitischer Sicht unannehmbar ist. Wer PID erlaubt, bahnt innerhalb kurzer Zeit dafür den Weg zu einem Routineverfahren innerhalb der In-Vitro-Fertilisation, mit welchem Sicherheiten auf ein „gesundes“ Kind vorspiegelt werden. In diesem Zusammenhang fordert Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, eine „ehrliche Debatte, auch über nicht offengelegte Interessen“ wie etwa die Ermöglichung der Qualitätskontrollen von Embryonen im Zuge der IVF oder handfeste ökonomische Interessen von reproduktionsmedizinischen Zentren (die Kosten für PID-Tests liegen bei 2.000 bis 4.000 Euro).

„Menschenwürde ist unteilbar: Die Anerkennung der Würde des Menschen ist an seine Existenz gebunden, nicht an seine Eigenschaften.“ Dass die Zerstörung des Embryos der Menschenwürde widerspricht, wurde erst jüngst in einem EuGH-Urteil (Brüstle vs. Greenpeace C-34/10) bekräftigt. Gesellschaftspolitisch werde der Gleichheitsgrundsatz durch PID untergraben. Hier würden Menschen einem „abstrakten Gesundheitsideal“ zum Opfer fallen: „Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken. Dies widerspricht einer aufgeklärten Gesellschaft, deren wohl höchste Errungenschaft die Menschenrechte sind.“

Selbst wer für strenge Begrenzungen und eine Einzelfallregelung der PID eintritt, scheitert an der Praxis: „ein Indikationsmodell („Watch-Liste“ von Krankheiten) ist praktisch undurchführbar, die Liste wird je nach Stand der Technik immer weiter – und damit auch die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen immer schärfer“, heißt es in der Stellungnahme von IMABE. (Weitere Informationen zur PID: IMABE-Dossier „Präimplantationsdiagnostik“)

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011

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Dienstag, 15. November 2011

Österreich: Verbot von Ei- und Samenzellspenden ist keine Menschenrechtsverletzung

Nationalstaaten haben das Recht, eigene Regelungen zu erlassen

Das in Österreich geltende Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil vom 3.11. 2011 (S. H. and Others v. Austria, application no. 57813/00). Darin hält der EGMR fest, dass die Nationalstaaten nicht verpflichtet seien, jede Technik der künstlichen Befruchtung zu erlauben.

Hintergrund des Urteils war die Klage zweier österreichische Paare, die ihren Kinderwunsch verwirklichen wollten, dies jedoch mit den in Österreich zulässigen Methoden nicht konnten. In beiden Fällen konnten die Frauen keine Eizellen produzieren, einer der Ehemänner war unfruchtbar. Nach geltendem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz darf ein Paar – ausgenommen bei Insemination der Frau durch Samen eines Dritten – keine fremden Eizellen bzw. Samenzellen für eine künstliche Befruchtung verwenden. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof lehnte es ab, die biologische Elternschaft im Zuge der IVF auf drei Personen zu splitten – mit guten Gründen: Zum einen sollten damit „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ durch die Existenz zweier Mütter (einer genetischen und der austragenden) verhindert werden, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen aber auch auf das Risiko, dass Frauen aus „sozial benachteiligten Schichten“ unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.

Nachdem die klagenden Paare mit ihrer Verfassungsbeschwerde im Jahr 1999 abblitzten, wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da sie sich durch die entsprechenden Verbote in ihren Menschenrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 der Menschenrechtskonvention diskriminiert sahen (vgl. IMABE-Newletter April 2010: Eizellen-Spende: EGMR zwingt Österreich zu Liberalisierung). In erster Instanz gab die Kleine Kammer des Straßburger Gerichts 2010 den Paaren recht, die Republik legte Berufung ein.

Die Richter der Großen Kammer betonen nun in ihrem Urteil, dass zwar in den Mitgliedstaaten des Europarates ein klarer Trend zu verzeichnen sei, Keimzellspenden zum Zweck der In-vitro-Fertilisation zu erlauben, dies aber den Beurteilungsspielraum einzelner Staaten jedoch nicht einenge. Die Richter äußerten zudem „grundlegende Bedenken“, dass Keimzellspenden, die den Einsatz Dritter in einem hochgradig technischen medizinischen Verfahren mit sich brächten, in der österreichischen Gesellschaft ein umstrittenes Thema seien. Es werfe „komplexe ethische Fragen auf, zu denen noch kein Konsens besteht“. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zeigte sich über das EGMR-Urteil erfreut: Die Haltung der österreichischen Bundesregierung werde auf ganzer Linie bestätigt. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) will dagegen an seiner Forderung festhalten, das in Österreich bestehende Verbot von Eizellen- und In-vitro-Samenspende aufzuheben – mit dem Ziel, die künstliche Befruchtung auch für Homosexuelle und Alleinstehende zu ermöglichen. Unterstützt wird er dabei u. a. von der Vorsitzenden der Österreichischen Bioethikkommission und Vizerektorin der Meduni Wien, Christiane Druml. (vgl. T. J. Piskernigg, Verbot von Samen- und Eizellenspende: eine Menschenrechtsverletzung?, in: Imago Hominis (2010); 17(2): 143-149)

Quelle: IMABE-Newsletter November 2011

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