Aktive Sterbehilfe: Ärzte verstehen sich nicht als Dienstleister für Suizidwillige
Österreichische Parteien einig im Ausbau der Hospiz und Sterbebegleitung
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Österreichische Parteien einig im Ausbau der Hospiz und Sterbebegleitung
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IMABE-Symposium: „Schmerz: begreifen - bewältigen - behandeln“ am 5. 12. 2014 in Wien
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Sorge um Ausweitung und steigende Zahl von Todesdiensten in der Schweiz und Belgien
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Debatte um Verfassungsverbot war offenbar Motor für intensivere Meinungsbildung
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Palliativgesellschaft und Hospiz fordern bessere Ausbildung und Rechtsanspruch auf palliativmedizinische Betreuung
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Bürgerinitiative in Österreich fordert anonymisierte Daten und Fakten zu Schwangerschaftsabbruch
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WHO-Richtlinien warnen vor positiver Darstellung des Suizids in den Medien
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Schutz der Menschenwürde in der Verfassung wäre ein demokratiepolitischer Meilenstein
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Mehr Ausbildung auf Betreuung von Sterbenden nötig, sagt deutsche Studie
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Ärztekammer fordert umfassendes Rauchverbot in Österreich
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| Druml (li.), Merckens (re.) |
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Kompetenz deutlich unter EU-Schnitt - Nachteilig für LebensführungPro teilnehmendem Land wurden 1000 Personen zu ihrer Gesundheitskompetenz befragt. „Wie schwer fällt es Ihnen, Ihren Arzt zu verstehen? Die Vertrauenswürdigkeit von Medienberichten über Krankheiten zu überprüfen? Gesundheitsbezogene Informationen zu lesen und zu verstehen?“ Mit solchen, insgesamt 50 Fragen zur „Fitness des Gesundheitswissens“ („health literacy“) machten die Forscher die Kompetenz der Menschen fest, in Österreich wurden noch ergänzend 1.800 Menschen in den Bundesländern sowie an die 500 Jugendlichen befragt, um etwaige regionale oder altersbedingte Unterschiede zu erkennen. Als „ausreichend“ oder „exzellent“ wurde die Kompetenz dann eingestuft, wenn man zumindest 33 der Situationen gut meisterte.
Österreichs Bundesländer stellten sich sehr heterogen dar, mit Top-Werten in Vorarlberg und im Burgenland, niedrigen hingegen in Wien oder der Steiermark. Allgemein sinkt mit steigendem Alter die Kompetenz, wobei in Österreich auch Jugendliche nur unterdurchschnittlich abschnitten, berichtet pressetext (online, 14.8.12).
Die Bedeutung dieser Zahlen für die Lebensführung sei nicht zu unterschätzen, betont Studienleiter Jürgen Pelikan. „Je kompetenter man sich in der Gesundheit sieht, desto besser schätzt man die eigene Gesundheit ein. Man betreibt häufiger Sport und hat einen signifikant geringeren Body-Mass-Index, wenngleich es beim Rauchen und Alkoholkonsum kaum Unterschiede gibt“, berichtet der Soziologe. Auch die Zahl der Spitalsaufenthalte, der Arztbesuche und der Inanspruchnahme medizinischer Notfalldienste nimmt mit steigender Kompetenz ab. Die Vorreiterrolle der Niederlande begründet Pelikan durch eine „andere Alterspolitik“ sowie etablierte Systeme der Qualitätssicherung, die etwa auch die Arzt-Patienten-Kommunikation umfasst.
Quelle: IMABE-Newsletter September 2012
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IMABE-Ethikerin übt im „Standard" scharfe Kritik an unsauberen Argumenten zur IVF-LiberalisierungDie Inanspruchnahme einer künstlichen Befruchtung, erinnert Kummer, ist laut geltendem FMedG zeugungsunfähigen Männern und Frauen vorbehalten, was weder für Lesben noch homosexuelle Männer prinzipiell zutrifft. Da auch heterosexuelle gesunde Paare laut Gesetz kein Recht auf künstliche Fortpflanzung haben, liege keine Diskriminierung Homosexueller vor - und auch keine medizinische Indikation für eine Unfruchtbarkeitsbehandlung per IVF.
Wenn die BEK nun offenbar die „künstliche Erzeugung von Menschen als solche aus dem Kontext medizinisch indizierter Behandlung herauslösen will“, sollte sie besser von einem „Gesetz zur Kindererzeugung“ o. ä. sprechen: „Mit Fortpflanzung und Medizin hat das aber nichts mehr zu tun, eher mit Lifestyle und Wunsch-'Medizin'“, stellt Kummer klar.
Zudem kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu "suboptimalen Lebensbedingungen zu verurteilen, in denen sie keinen leiblichen, sondern nur noch einen „Pipetten-Papa“ (und später auch keine leibliche, sondern nur noch eine „Gebärleih-Mutter“) haben“.
Kummer betont, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter hätten - und nicht umgekehrt: „Es gibt kein Recht auf ein Kind.“ Dass jedes Kind optimalerweise unter der Obhut beider Elternteile aufwächst, werde niemand ernsthaft anzweifeln. „Hier muss das Kindeswohl vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Das prinzipielle Recht des Kindes auf Eltern darf nicht willkürlich missachtet werden.“
Quelle: IMABE-Newsletter August 2012
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Seelische Krankheit als Hauptursache für Invaliditätspensionen bei Frauen in ÖsterreichAktuell werden 12,5 Prozent aller betrieblichen Fehltage in Deutschland durch psychische Erkrankungen verursacht. Der Anteil der Fehltage an allen Krankschreibungen hat sich laut Deutscher Bundestherapeutenkammer seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt. Psychische Erkrankungen führen zu besonders langen Fehlzeiten von durchschnittlich 30 Tagen. Depressiv erkrankte Arbeitnehmer fehlen durchschnittlich sogar 39 Tage. Nach jüngsten Berechnungen der Deutschen Bundesregierung entstehen den Unternehmen jährlich durch psychische Krankheiten Produktionsausfälle von 26 Milliarden Euro.
Berufspendler wären häufiger und langwieriger von psychischen Krankheiten betroffen, heißt im Report. Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel sowie höheres Alter steigerten das Risiko. Frauen seien häufiger seelisch belastet, was die Autoren u. a. darauf zurückführen, dass sie Dienstleistungsberufe (Erziehung, Pflege usw.) häufiger ausübten. Außerdem komme bei Frauen zwischen Mitte 30 und Mitte 50 die Doppelbelastung durch Karriere und Familie mehr zum Tragen. Umfragen haben wiederholt gezeigt, dass Depressionen, Stress und Angstkrankheiten zu jenen gesundheitlichen Problemen zählen, die am häufigsten von Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz erwähnt werden. Insgesamt waren die Versicherten der TK, auf deren Daten der Gesundheitsreport basiert, im vergangenen Jahr 12,8 Tage krankgeschrieben. Gut zwei Tage entfielen dabei auf die Diagnose Psychische Störungen.
In Österreich sind psychische Erkrankungen als (diagnostizierte) Krankenstandsursache in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls angestiegen. Bemerkenswert ist jedoch, dass ihr Anteil am gesamten Krankenstandsgeschehen nach wie vor sehr gering ist, sagt Thomas Leoni vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung und Studienautor des Fehlzeitenreports 2011. Die Zahl der krankheitsbedingten Frühpensionierungen aus psychischen Gründen steigt dagegen hierzulande dramatisch an: So sind psychische Erkrankungen inzwischen bei österreichischen Männern die zweithäufigste und bei Frauen sogar die häufigste Ursache von Invaliditätspensionen.
Quelle: IMABE-Newsletter August 2012
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Situation in Deutschland zeigt, warum ein Verbot das einzige wirksame Mittel dazu ist
Am 8. Dezember 2011 ist in Deutschland das Gesetz zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft getreten. Erstaunlich ist, dass ein ethisch so brisantes und politisch so heiß debattiertes Thema wie die PID nun zwar legalisiert ist, im Konkreten aber längst nicht klar ist, wie, von wem und unter welchen Bedingungen der Gencheck bei Embryonen zwecks Selektion nun angewendet werden darf. An der dafür notwendigen Rechtsverordnung wird immer noch gearbeitet. Gleichzeitig jedoch wurden „überraschenderweise bereits die ersten ‚PID-geprüften’ Schwangerschaften gemeldet“, kritisiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Pressemitteilung online, 7.12.2011). Sie fürchtet, dass in Zukunft die obligatorischen Ethikkommissionen jeweils darüber entscheiden, welches Leben als lebenswert zu gelten hat. Voraussetzung für eine PID sind neben der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer schweren Erbkrankheit ja auch das positive Votum einer Ethikkommission und die Durchführung an zugelassenen Zentren. Offen bleibt, was unter „schwerer Erbkrankheit“ zu verstehen ist.
In einem aktuellen Positionspapier zur PID (PID - Fakten und Daten) legt IMABE dar, warum die PID sowohl aus medizinischer, als auch ethischer und gesellschaftspolitischer Sicht unannehmbar ist. Wer PID erlaubt, bahnt innerhalb kurzer Zeit dafür den Weg zu einem Routineverfahren innerhalb der In-Vitro-Fertilisation, mit welchem Sicherheiten auf ein „gesundes“ Kind vorspiegelt werden. In diesem Zusammenhang fordert Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, eine „ehrliche Debatte, auch über nicht offengelegte Interessen“ wie etwa die Ermöglichung der Qualitätskontrollen von Embryonen im Zuge der IVF oder handfeste ökonomische Interessen von reproduktionsmedizinischen Zentren (die Kosten für PID-Tests liegen bei 2.000 bis 4.000 Euro).
„Menschenwürde ist unteilbar: Die Anerkennung der Würde des Menschen ist an seine Existenz gebunden, nicht an seine Eigenschaften.“ Dass die Zerstörung des Embryos der Menschenwürde widerspricht, wurde erst jüngst in einem EuGH-Urteil (Brüstle vs. Greenpeace C-34/10) bekräftigt. Gesellschaftspolitisch werde der Gleichheitsgrundsatz durch PID untergraben. Hier würden Menschen einem „abstrakten Gesundheitsideal“ zum Opfer fallen: „Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken. Dies widerspricht einer aufgeklärten Gesellschaft, deren wohl höchste Errungenschaft die Menschenrechte sind.“
Selbst wer für strenge Begrenzungen und eine Einzelfallregelung der PID eintritt, scheitert an der Praxis: „ein Indikationsmodell („Watch-Liste“ von Krankheiten) ist praktisch undurchführbar, die Liste wird je nach Stand der Technik immer weiter – und damit auch die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen immer schärfer“, heißt es in der Stellungnahme von IMABE. (Weitere Informationen zur PID: IMABE-Dossier „Präimplantationsdiagnostik“)
Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2011
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Nationalstaaten haben das Recht, eigene Regelungen zu erlassenHintergrund des Urteils war die Klage zweier österreichische Paare, die ihren Kinderwunsch verwirklichen wollten, dies jedoch mit den in Österreich zulässigen Methoden nicht konnten. In beiden Fällen konnten die Frauen keine Eizellen produzieren, einer der Ehemänner war unfruchtbar. Nach geltendem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz darf ein Paar – ausgenommen bei Insemination der Frau durch Samen eines Dritten – keine fremden Eizellen bzw. Samenzellen für eine künstliche Befruchtung verwenden. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof lehnte es ab, die biologische Elternschaft im Zuge der IVF auf drei Personen zu splitten – mit guten Gründen: Zum einen sollten damit „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ durch die Existenz zweier Mütter (einer genetischen und der austragenden) verhindert werden, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen aber auch auf das Risiko, dass Frauen aus „sozial benachteiligten Schichten“ unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.
Nachdem die klagenden Paare mit ihrer Verfassungsbeschwerde im Jahr 1999 abblitzten, wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da sie sich durch die entsprechenden Verbote in ihren Menschenrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 der Menschenrechtskonvention diskriminiert sahen (vgl. IMABE-Newletter April 2010: Eizellen-Spende: EGMR zwingt Österreich zu Liberalisierung). In erster Instanz gab die Kleine Kammer des Straßburger Gerichts 2010 den Paaren recht, die Republik legte Berufung ein.
Die Richter der Großen Kammer betonen nun in ihrem Urteil, dass zwar in den Mitgliedstaaten des Europarates ein klarer Trend zu verzeichnen sei, Keimzellspenden zum Zweck der In-vitro-Fertilisation zu erlauben, dies aber den Beurteilungsspielraum einzelner Staaten jedoch nicht einenge. Die Richter äußerten zudem „grundlegende Bedenken“, dass Keimzellspenden, die den Einsatz Dritter in einem hochgradig technischen medizinischen Verfahren mit sich brächten, in der österreichischen Gesellschaft ein umstrittenes Thema seien. Es werfe „komplexe ethische Fragen auf, zu denen noch kein Konsens besteht“. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zeigte sich über das EGMR-Urteil erfreut: Die Haltung der österreichischen Bundesregierung werde auf ganzer Linie bestätigt. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) will dagegen an seiner Forderung festhalten, das in Österreich bestehende Verbot von Eizellen- und In-vitro-Samenspende aufzuheben – mit dem Ziel, die künstliche Befruchtung auch für Homosexuelle und Alleinstehende zu ermöglichen. Unterstützt wird er dabei u. a. von der Vorsitzenden der Österreichischen Bioethikkommission und Vizerektorin der Meduni Wien, Christiane Druml. (vgl. T. J. Piskernigg, Verbot von Samen- und Eizellenspende: eine Menschenrechtsverletzung?, in: Imago Hominis (2010); 17(2): 143-149)
Quelle: IMABE-Newsletter November 2011
Labels: EGMR, Eizellspenden, Österreich, Samenzellspenden