Österreich: Ärzte fordern Schutz der Menschenwürde in der Verfassung
Mehr Ausbildung auf Betreuung von Sterbenden nötig, sagt deutsche Studie
Die Österreichische Palliativgesellschaft
zeigt sich besorgt über die Strömungen in Europa zur gesetzlichen
Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe und fordert daher, den „Schutz der
Menschenwürde“ in der österreichischen Verfassung zu verankern. Die Online-Petition
wurde in wenigen Tagen von rund 800 Personen unterzeichnet. Laut
Dietmar Weixler, Palliativmediziner und Mit-Initiator, liegt das Ziel
der Petition bei 4000 Unterschriften bis Ende des Jahres.
In der Petition heißt es wörtlich: „Der Wert der
Menschenwürde ist allen Menschen zu eigen, von der ersten
Lebensstunde bis zur letzten. (…) Aus historischen und humanitären
Gründen sind wir bestrebt, jene Menschen zu schützen und zu achten,
die unter den Ansprüchen eines radikalen utilitaristischen Denkens zu
Opfern werden.“ Menschenwürde könne weder erworben werden noch
verloren gehen, sondern komme jedem Menschen zu, „unabhängig von
Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität,
Gesundheitszustand, mentalem Status oder religiöser Zugehörigkeit“.
Auch Kardinal Christoph Schönborn appellierte an die
verantwortlichen Politiker, den bewährten Weg der medizinischen und
menschlichen Sterbebegleitung weiterzugehen, und nicht die aktive
Sterbehilfe zu fördern, wie dies in anderen Ländern Europas geschehe.
„Es gibt nur die aktive Tötung eines Menschen oder die Begleitung.
Einen dritten Weg gibt es nicht“, betonte der Wiener Erzbischof (vgl. Kathweb, online, 2. 11. 2013). Er sprach sich für ein Verbot von aktiver Sterbehilfe in der österreichischen Verfassung aus.
Eine aktuelle Erhebung unter Pflegekräften und
Ärzten in 212 deutschen Kliniken zeigt, dass jeder zweite
Schwerstkranke im Krankenhaus stirbt. Bei 40% der Todkranken würden
noch unnötige medizinische Therapien vorgenommen, bemängelt
Studienleiter Wolfgang George in der Frankfurter Rundschau (online, 8. 10. 2103).
Der Sterbeprozess irritiere die zunehmend standardisierten und
optimierten Abläufe, betont George. Weder Strukturen in den
Krankenhäusern noch Medizinstudium sind auf die Betreuung Sterbender
ausgerichtet. „Von den 270 befragten Ärzten gab es keinen, der gesagt
hätte, er habe eine sehr gute oder auch nur gute Ausbildung in diesem
Bereich gehabt.“
Quelle: IMABE-Newsletter November 2013
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Labels: Menschenwürde, Österreich, Palliativmedizin, Verfassung
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