Montag, 10. Juni 2013

Public Health: Billiges Rauchen hat teure Folgen

Ärztekammer fordert umfassendes Rauchverbot in Österreich

Anlässlich des Weltnichtrauchertags der WHO am 1. Juni forderte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger, einen umfassenden Nichtraucherschutz, bessere Prävention und ein flächendeckendes Rauchverbot, insbesondere in der Gastronomie. „Die jetzige Lösung ist unbefriedigend", betonte Wechselberger (Presseaussendung, 30. 5. 2013). Getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher in der Gastronomie seien kein ausreichender Schutz, im Gegenteil: „Wir wissen dank umfangreicher Tests der Medizinischen Universität Wien, dass die Feinstaubbelastung in abgetrennten Nichtraucherbereichen fast halb so hoch ist wie in den Raucherbereichen. Von Gesundheitsschutz kann man daher nicht sprechen“, erklärte Wechselberger, selbst Arbeitsmediziner. Die einzig gangbare Lösung sei folglich ein striktes Rauchverbot im öffentlichen Raum, im Speziellen in der Gastronomie, wie es in anderen europäischen Ländern längst umgesetzt sei (vgl. IMABE 2011, Großbritannien: Immer mehr Raucher unterstützen „rauchfreies Gesetz“). 

Das Lungenkarzinom ist von allen Krebsarten die tödlichste. Europaweit sterben jedes Jahr mehr Menschen daran als an Darm-, Brust- und Prostatakrebs zusammen. In Österreich verstarben im Jahr 2010 laut Statistik Austria mehr als 3.600 Personen an Lungenkrebs. Laut Georg Christian Funk, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP), werden neun von zehn Lungenkrebstoten durch Tabakrauchen verursacht, berichtet der Standard (online, 28.5.2013). „Rauchen erhöht das Lungenkrebsrisiko um das 10- bis 30-Fache. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Anzahl der täglich gerauchten Zigaretten“, betonte Funk. Dass auch Passivrauchen die Entstehung von Lungenkrebs erhöht, wurde in verschiedenen Studien nachgewiesen. Das Erkrankungsrisiko steht dabei in Relation zur „Lebensdosis“ an Zigaretten. Experten schätzen, dass in Österreich jährlich 1.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben (vgl. IMABE 2010: Studie: Jährlich 600 000 Tote durch Passivrauchen; IMABE 2009: Studie: Drastischer Schutz von Nichtrauchern senkt Herzinfarktrate). 

Zentraler Kritikpunkt für Sophie Meingassner von der Beratungsstelle Rauchertelefon: Die Zigaretten seien in Österreich viel zu billig. Gerade bei Jugendlichen sei der Kostenfaktor das wichtigste Argument, um das Rauchen bleiben zu lassen (vgl. orf.at, online, 2. 6. 2013). Laut Meingassner wäre ein Preissprung von zwei Euro oder mehr nötig, um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Das wäre umso wichtiger, als der Einstieg ins Rauchen vor allem im Kindes- und Jugendalter erfolge. 

Auch US-Ärzte der Mayo Clinic fordern zur Verhaltensänderung eine Steuererhöhung auf Tabak, alkoholische Getränke, aber auch auf zuckerhaltige Getränke und fetthaltige Nahrungsmittel. Allein durch eine Erhöhung der Tabaksteuer um 50 Cent pro Packung könnten, so die Autoren im Journal Mayo Clinic Proceedings (2013; 88(6): 536-539, Pressemitteilung online, 3. 6. 2013), in den nächsten 10 Jahren fast 80 Milliarden US-Dollar eingenommen werden. Sie sollten für Public-Health-Maßnahmen, und Forschung eingesetzt werden.

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Montag, 8. Oktober 2012

Deutschland: Debatte über „ärztlich begleiteten Selbstmord“ hält an


Ärztekammer lehnt Sterbehilfe ab, Ethikrat diskutiert über Gesetzesentwurf

In Deutschland wird derzeit die Frage der Suizid-Beihilfe diskutiert. Dürfen Ärzte oder nahe Anverwandte Patienten dabei assistieren, wenn sie sich aufgrund schwerer Erkrankung, Demenz oder Depression das Leben nehmen wollen? Anlass ist ein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzesentwurf. Demnach soll Sterbehilfe durch Organisationen, die damit Geld verdienen, zwar unter Strafe gestellt werden, nicht aber die Suizidbeihilfe durch nahe Angehörige oder einen nahestehenden Arzt. Diese Aufweichung lasse die Vermutung zu, dass das Justizministerium die Suizidbeihilfe über die Hintertür salonfähig machen möchte, sagen Kritiker. 

Der Präsident der Deutschen Bundesärztekammer, Frank Montgomery, lehnt jegliche Sterbehilfe durch Ärzte kategorisch ab. Der ärztlich assistierte Suizid sei berufsrechtlich zu missbilligen, betonte Montgomery anlässlich der Sitzung des Deutschen Ethikrats zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe (Ärztezeitung, online 27.9.2012) in Berlin. „Es darf keine Option ärztlichen Handelns sein, auch nicht in schwierigen oder hoffnungslosen Situationen. Ärztliche Aufgabe ist es vielmehr, das Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen“, so der Mediziner. Kritik ernteten Ärzte mit dieser Position vor allem von Juristen, etwa Reinhard Merkel, selbst Mitglied des Deutschen Ethikrats. „Es gibt Situationen, wo die einzige verbleibende Hilfe in der Hilfe zum humanen Suizid besteht“, meint er. Laut Merkel sei es ethisch nicht akzeptabel, dass Ärzte sich in dieser Situation komplett zurückziehen. 

Über den Gesetzesentwurf zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe soll demnächst im Bundestag abgestimmt werden. Abgeordnete verlangten eine Aufhebung des Fraktionszwangs. Zahlreiche NGOs, Kirchen und Interessensverbände hatten massiv gegen den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium protestiert. Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sprach von einem „Bärendienst für Schwerstkranke und Sterbende" (vgl. Stellungnahme, online, 25.9.2012). Er forderte mehr Schutz für selbstmordgefährdete Menschen. In Belgien wurde erst kürzlich erstmals einem Häftling das Recht auf Sterbehilfe gewährt (vgl. Die Welt, online 13.9.2012). 

In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selbst herbeiführt (sich das Gift selbst verabreicht). In Österreich ist dagegen laut Strafgesetzbuch (StGB) sowohl die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) als auch die Mitwirkung am Suizid verboten und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (vgl. § 78).

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