Montag, 14. Januar 2013

Euthanasie: Wohin steuert Europas Gesetzgebung?

Breite Proteste gegen die Legalisierung des assistierten Suizids

Die Alterung der Bevölkerung nimmt zu, ein kommender Notstand beim Pflegepersonal wird prophezeit – und zeitgleich wird in mehreren Staaten eine heiße Debatte über die Frage der Legalisierung der Euthanasie und des sogenannten assistieren ärztlichen Suizids geführt, berichtet die internationale Plattform Euthanasia Prevention Coalition (EPCC). Die EPCC mit Sitz in London wurde 1999 von Alex Schadenberg als Netzwerk für Organisationen gegründet, die sich klar gegen ein vermeintliches Recht auf Tötung aussprechen. 

Sollen nicht-gewerbsmäßige Sterbehilfe-Vereine auch bald in Deutschland tätig werden dürfen? In den Niederlanden (vgl. Februar 2012: Euthanasie: Holland bietet „ambulante Todesteams“ und „Lebensende-Klinik“) und in der Schweiz ist dies bereits gelebte Praxis. So ermöglicht der Schweizer Verein Dignitas Kranken (und auch Nichtkranken, vgl. Juli 2009: Sterbetourismus: Britische „Klienten“ bei Dignitas sind keine Terminalpatienten) todeswilligen Menschen den Freitod, sofern sie zahlende Mitglieder des Vereins sind. 

Wenn es nach dem Regierungsentwurf der FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht – er sollte Ende Jänner den Bundestag passieren – wären derartige Organisationen in Deutschland nicht verboten. 

Doch inzwischen gehen die Wogen hoch. Bundesärztekammer, Hospizverbände, Kirchen und zahlreiche NGOs setzen sich seit Wochen gegen die geplante Reform des § 217 StGB ein. Rückenwind bekommen sie u. a. von Seiten der CDU, für die das „Sterbehilfe-Gesetz“ zu einer Belastungsprobe für die Koalition mit der FDP zu werden scheint. 

CDU-Vizechefin Julia Klöckner kritisiert in einem Interview in der Welt (online 12.12.2012) den Entwurf scharf: „Würde dieses Gesetz beschlossen, wäre es auch ein Zeichen des Abschiedes von der Humanität.“ Für sie ist der Entwurf eine „Scheinlösung“: „Darin soll nur die 'gewerbsmäßige Sterbehilfe' verboten werden. Aber die Sterbehilfeorganisationen wissen bereits, dass sie als offen kommerzielle Unternehmen keine Chance hätten. Sie tarnen sich also als Vereine oder sogar gemeinnützige Organisationen, die keine Rechnungen schreiben, sondern Mitgliedsbeiträge erheben. Der Entwurf der Bundesregierung nimmt diese Organisationen nicht in den Blick.“ Klöckler wirft der Justizministerin vor, dass hier offenbar Verhältnisse wie in der Schweiz und den Niederlanden salonfähig gemacht werden sollen. „Das halte ich für hochproblematisch. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf kann demnach im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich sein.“ 

In Belgien, wo die Euthanasie seit 2002 legal ist, soll nach einem Vorschlag der Sozialisten die Möglichkeit der Sterbehilfe auch für Minderjährige und Alzheimer-Patienten ins Auge gefasst werden (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 18.12.2012). 

In Frankreich gab es zahlreiche Proteste (vgl. Alliance Vita) gegen das Vorhaben des sozialistischen Präsidenten Francois Holland, den assistieren Suizid in Frankreich zu legalisieren. Am 13. Jänner 2013 fand eine Massendemonstration in Paris statt, bei der 800.000 Bürger für den Schutz des Lebens und der Familie protestierten. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat inzwischen einen Einspruch eines Braunschweigers abgewiesen, der Deutschland geklagt hatte, weil die Behörden die nötigen tödlichen Medikamente verweigert hatten, die seiner Frau den Suizid ermöglicht hätten (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 19. 12. 2012).

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Abtreibung: Tötung weiblicher Föten auch in Europa verbreitet

EU-Politiker fordern Kampf gegen Genderzid, Abtreibung ist kein Menschenrecht

Dass in Indien und China Millionen Frauen fehlen, weil sie abgetrieben wurden, ist bekannt. Der aktuelle UNFPA-Report Sex Imbalances at birth: Current Trends, Consequences and Policy Implications, August 2012 spricht davon, dass selektive Abtreibungen und Kindesmorde in Asien 117 Millionen Mädchenleben gekostet hätten. Allein China und Indien seien für 85 Millionen verhinderte Frauenleben verantwortlich, trotz Wirtschaftsboom. In China liegt das Verhältnis zwischen Buben und Mädchen bei 118 zu 100, in einigen Gegenden kommen sogar schon über 130 Buben auf 100 Mädchen. Ein normales Geschlechterverhältnis liegt laut WHO bei 102 bis 106 Buben zu 100 Mädchen.

Inzwischen kann es offenbar auch in Europa und im benachbarten Kaukasus für ein Ungeborenes ein todbringender Makel sein, weiblich zu sein. In Armenien und Aserbaidschan kommen auf 100 Mädchen derzeit etwa 115 Buben zur Welt, in Albanien sind es nach den gerade erst veröffentlichten Geburtenstatistiken 112 Buben – das sind in etwa indische Zustände. Auch in Albanien, wo seit dem Fall des Kommunismus Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei ist, gelten Buben kulturell mehr als Mädchen. Laut Demografieexperte Christopher Guilmoto vom Pariser Forschungsinstitut für Entwicklung (IRD) steht Albanien in Europa an der traurigen Spitze, gefolgt von drei weiteren Länder des Balkans: Kosovo (110 Buben), Montenegro (109 Buben) und Mazedonien. Die drei letztgenannten Länder sind EU-Beitrittskandidaten. 

Es ist paradox, aber der medizinische Fortschritt führte dazu, dass Eltern sich den traditionellen Wunsch nach Buben erfüllen können und Mädchen diskriminiert werden. Das Absurde sei, sagt die Grünen-Europaabgeordnete Franziska Brantner, dass die EU die Familienplanung in China kritisieren dürfe, weil China als Entwicklungsland gelte. Das sei bei den Balkanländern, mit denen die EU verhandelt, anders. Hier falle Abtreibung in den Bereich der Gesundheitspolitik – und nicht der Menschenrechtspolitik. „Die EU kann politisch Druck machen, rechtlich hat sie gegen die Beitrittskandidaten mit zweifelhafter Abtreibungspolitik aber keine Handhabe“, kritisiert Brantner, berichtet die Süddeutsche Zeitung (online 1. 1. 2013). Das könnte sich ändern, denn im Frauenausschuss des Europäischen Parlamentes wächst die Empörung. 

Innerhalb der Europäischen Union ist die Praxis offenbar weiter verbreitet als bisher angenommen. Im Oktober 2012 wurde ein dänischer Abtreibungstourismus zum Nachbarn Schweden publik (vgl. diestandard, online 22. 10. 2012). In Dänemark gilt die Fristenregelung bis zu 12. Woche. Zahlreiche Däninnen waren zur Abtreibung über die Grenze gereist, als sie etwa in der 14. Woche erfahren hatten, dass sie ein Mädchen erwarteten. Schweden hatte 2009 entschieden, dass die geschlechtsselektive Abtreibung bis zur 18. Woche erlaubt sei (vgl. Imabe-Newsletter Juni 2009). Auch aus den Niederlanden und Belgien gebe es, so EU-Frauenpolitikerinnen, Berichte über den Trend „Bitte nur kein Mädchen“, ebenso in Großbritannien (April 2012: Skandale um Abtreibungspraxis brechen nicht ab) und Kanada (Februar 2012: Ärzte wehren sich gegen Abtreibung weiblicher Föten). 

„In Ländern, die seit Jahrzehnten eine laxe Abtreibungspraxis akzeptiert haben, ist die Selektion nach dem Geschlecht wohl nur die Spitze des Eisberges“, sagt IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. Es sei schwer vermittelbar, einerseits mit der Nicht-Diskriminierung bei Frauen zu argumentieren und zugleich die Diskriminierung von Behinderten, die in Österreich bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen, zuzulassen, kritisiert die Ethikerin. Der frauenfeindliche Genderzid sollte daher Anstoß für eine tiefere gesellschaftliche Debatte über den Wert und die Würde jedes Menschen in jeder Lebensphase sein, fordert Kummer.

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