Montag, 14. Mai 2012

Strassburg: Wird Eugenik zum fundamentalen Menschenrecht?

Österreichische Politiker fordern Abschaffung der eugenischen Indikation


Ein drastischer „Kind als Schaden“-Fall (Anita KRUZMANE against Latvia no. 33011/08) beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Gibt es in der EU ein Grundrecht auf die vorgeburtliche Tötung eines Kindes aus eugenischen Gründen? Beim Streitfall handelt es sich um eine Lettin, die als 40-Jährige im Jahr 2001 ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt brachte. Sie klagte daraufhin ihren Arzt auf Schadenersatz für emotionalen Stress und finanzielle Schäden. Er hätte sie nicht eindringlich genug auf die Möglichkeit eines pränatalen Screenings auf Down-Syndrom hingewiesen, was ihr die Möglichkeit geraubt habe, sich frei zu entscheiden, das Mädchen auszutragen oder abzutreiben. Die lettischen Gerichte wiesen diese Forderung zurück. Der Arzt habe die Frau untersucht und ihr geraten, einen Spezialisten aufzusuchen, was sie jedoch unterließ. Für den Umstand, dass er nicht nochmals nachgefragt hatte, ob sie seinen Anweisungen gefolgt war, wurde er 2002 von den lettischen Gerichten zu einer Geldstrafe wegen Nachlässigkeit verurteilt.

Nun wendet sich die Lettin unter Berufung auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ an den EGMR. Dieses ihr Recht sei verletzt worden und könne, so argumentiert sie, nur garantiert werden, wenn dieser Trisomie-21-Test als Grundausstattung in der Vorsorge von Schwangeren angeboten werde.

Erstmals sollen nunRichter die Frage eines Rechts auf Abtreibung im Zusammenhang mit der „Krankheit“ eines Kindes prüfen. Der bevorstehende Entscheid wird als Präzedenzfall gewertet, ob es in Zukunft einen formal rechtlich sanktionierten Mechanismus für die Beseitigung von Menschen mit Behinderung geben wird.

Menschenrechtsaktivisten und Behindertenverbände laufen Sturm: Die Plattform Stop Eugenics Now fordert in einer Deklaration, dass Eugenik nicht zu einem Menschenrecht erklärt werden darf. Wenn es „als Menschenrecht anerkannt“ würde, „das Leben eines Kindes mit Down-Syndrom vor seiner Geburt zu beenden“, führe dies dazu, eine Gruppe von Personen „wegen ihres Genoms zu stigmatisieren“ sowie einen „Mechanismus ihrer Eliminierung einzuführen“.

In Österreich haben sich jüngst Vertreter von FPÖ und ÖVP erneut für eine Beseitigung der eugenischen Indikation (vgl. Pressemitteilung, 04. 05. 2012) und der „pränatale Rasterfahndung“ (vgl. Die Presse, online, 03. 05. 2012) ausgesprochen.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2012

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Montag, 9. Mai 2011

Großbritannien: Genetisches Screnning-Programm für Paare mit Kinderwunsch

Determinismusdenken begünstigt Eugenik, sagen Kritiker

Die britische Beratungskommission in humangenetischen Fragen (Human Genetic Commission, HGC) schlägt vor, ein genetisches Screening-Programm bei Paaren mit Kinderwunsch durchzuführen, wenn Verdacht auf vererbbare Erkrankungen besteht. Die Initiative war vom Screening-Komitee der Regierung ausgegangen (vgl. Lancet, 2011, 377:1290). Laut HGC bestehen keinerlei Einwände, doch müsse die Struktur eines solchen Programms gut überlegt sein: Die Leute sollten - neben entsprechender Beratung - auch genug Zeit zum Nachdenken über ihre Entscheidungen erhalten. Genetische Tests bei Paaren mit Kinderwunsch sollen Träger von genetischen Mutationen identifizieren, durch die genetische Störungen auf das Kind übertragen werden können. Je nach Ergebnis kann das Paar seine Fortpflanzungswünsche adaptieren. Wenn z.B. ein Partner als Träger des Gens für zystische Fibrose identifiziert wird, könne eine künstliche Befruchtung angeboten und ein etwaig „erkrankter“ Embryo" entsorgt werden.

Schon seit 2009 bietet das britische Gesundheitssystem Tests für Frauen an, deren Verwandte wegen einer Genmutation an Krebs erkrankt sind (vgl. IMABE-Newsletter Februar 2009). IVF-erzeugte Embryonen werden bei Vorhandensein eines sogenannten Risiko-Gens vernichtet, obwohl bekannt ist, dass Krankheiten wie Brustkrebs oder Alzheimer weder zwingend ausbrechen, noch allein auf ein bestimmtes Gen rückführbar sind.

Helen Wallace von Gene Watch UK nennt den Screnning-Vorstoß "gefährlich und irreführend". Josephine Quintavalle von Comment on Reproductive Ethics bezeichnet den HGC-Bericht als viel zu "freundlich im Umgang mit genetischem Determinismus". In der Öffentlichkeit würden solche Berichte als großartige neuartige Heilungen gehandelt, was besorgniserregend sei. „Man kann den Träger des Erbmerkmals umbringen, aber das heilt noch lange nicht die Krankheit oder schafft sie gar aus der Welt. Wir haben es hier nur mit einer modernen Spielart der Eugenik zu tun."

Quelle: Imabe-Newsletter Mai 2011

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