Straßburg: Europäisches Parlament lehnt „Estrela-Bericht“ ab
Sexualkunde und Abtreibungsrecht sind keine EU-Kompetenzen
Das Europäische Parlament in Straßburg hat in seiner Plenarsitzung am 10. Dezember 2013 den Estrela-Report
über die sogenannten Rechte zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit
abgelehnt. In einer Aussendung wertet die deutsche
CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Zurückweisung des Estrela-Berichts als
einen wichtigen Erfolg. Dieser habe unter dem Oberbegriff der „sexuellen
und reproduktiven Gesundheit“ ein Recht auf Abtreibung gefordert und
dieses als Handlungsziel europäischer Politik erklärt. „Besonders die
Forderung, das Recht von Ärzten und Krankenpflegern in Frage zu stellen,
aus Gewissensgründen nicht an einer Abtreibung mitzuwirken, lehnen wir
entschieden ab. Nach unserer festen Überzeugung darf es in einem
rechtsstaatlichen Europa kein Recht auf Tötung ungeborener Kindern
geben“, heißt es in der Stellungnahme (online, 12. 12. 2013).
Der nach der portugiesischen Sozialistin Edite
Estrela benannte Bericht hatte die Abtreibung als Menschenrecht, die
Abschaffung der Gewissensfreiheit für medizinisches Personal sowie die
Einführung einer europaweiten Sexualerziehungspflicht in Grund- und
Sekundarschulen, auch ohne die Zustimmung der Eltern oder
Erziehungsberechtigten gefordert. Massive Unterstützung bekam der Report
von internationalen Lobbying-Institutionen u. a. der International Planned Parenthood Federation Europe (IPPF-EN), der European Women’s Lobby (EWL), der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) sowie der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW).
Unter dem Schlagwort Estrela No! hatten
Kritiker des Antrags zu Protesten aufgerufen. Rund 100.000
Protest-Emails landeten bei EP-Abgeordneten, mehrere Protestkundgebungen
fanden vor dem Europäischen Parlament statt. Der Report sei ein
Angriff auf die Grundrechte der Bürger: Die Verweigerung aus
Gewissensgründen ist ein international anerkanntes Recht. Der EuGH hatte
2011 in einer Entscheidung (C-34/10) festgehalten, dass es sich bei
einer befruchteten menschlichen Eizelle rechtlich um einen menschlichen
Embryo handle, der geschützt werden muss (vgl. EuGH: Kein Patent auf humane embryonale Stammzellen, 2011). Es könne daher kein Recht auf Tötung von Menschen in ihrer frühen Lebensphase geben, so die Kritiker.
Schließlich votierten die Abgeordneten mit einer
knappen Mehrheit von 334 zu 327 Stimmen für einen alternativen, von der
EVP eingebrachten Entschließungsantrag. Sowohl die Festlegung der
Gesundheitspolitik, die Organisation des Gesundheitswesens und der
medizinischen Versorgung als auch die schulische Sexualerziehung ist und
bleibt alleinige Zuständigkeit der EU- Mitgliedsstaaten, heißt es in
dem angenommenen Antrag.
Der Estrela-Report galt als schnelle Gegenmaßnahme zur überraschend erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative One of Us:
1,86 Millionen EU-Bürger hatten 2013 in diesem bisher erfolgreichsten
Volksbegehren Europas überhaupt die EU-Kommission aufgefordert,
keinerlei Aktivitäten mit EU-Geldern zu fördern, die eine Zerstörung
menschlicher Embryonen voraussetzen (vgl. IMABE, Februar 2013: EU: Bürgerinitiative One of Us zum Schutz des Embryos gestartet).
Foto: rakoellner / pixelio.de
Labels: Abtreibungsrecht, Estrela, EU, Europäisches Parlament, Sexualkunde, Straßburg
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