Dienstag, 8. April 2014

Studie: „Pille danach“ hat nachweislich abtreibende Wirkung

Aktuelle IMABE-Empfehlung zu Notfallverhütung nach Vergewaltigung

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) erwägt die EU-weite Freigabe der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristal (UPA, zum Beispiel EllaOne®) für den Apothekenverkauf. Dann müsste diese auch in Österreich oder Deutschland in jeder Apotheke erhältlich sein. Bislang sind in Österreich nur Levonorgestrel-Präparate (LNG, Vikela® u.a.) rezeptfrei. Erst im März 2014 hatte die Deutsche Bundesregierung die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ – sowohl LNG als auch UPA erneuert (vgl. Deutsches Ärzteblatt, 27. 3. 2014). Die amerikanische FDA hat bereits auf eine mögliche frühabtreibende Wirkung von Ulipristal hingewiesen, da diese „Pille danach“ auch verhindern kann, dass sich ein Embryo in die Gebärmutter einnistet, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (online, 21. 3. 2014). 

Das zeigte auch kürzlich eine in Reproductive Science (18. 1. 2014, doi: 10.1177/1933719113519178) veröffentlichte Studie, die die Wirkungsweise von Ulipristal untersuchte. UPA-Präparate werden als die neue, bessere „Pille danach“ propagiert, da sie laut Hersteller bis 120 Stunden nach ungeschütztem Verkehr 80 Prozent jener Schwangerschaften, zu denen es hätte kommen können, verhindern könnten. Die neue „Pille danach“ soll laut Hersteller besser „notfallverhüten“, da UPA auch noch kurz vor dem Eisprung diesen verhindern können soll.

Hier würden aus vorhandenen Studien falsche Schlüsse gezogen, entgegnet nun die Forschergruppe um Bruno Mozzanega von der Universität Padua. Das UPA-Präparat EllaOne wirke über den gleichen Mechanismus wie die ausdrücklich als Abtreibungspille deklarierte Substanz Mifepriston. Ulipristal verändert die Gebärmutterschleimhaut so, dass der Embryo sich nicht mehr einnisten kann. Die Autoren weisen darauf hin, dass UPA häufig zu Blutungen führt, wenn es in der zweiten Zyklusphase verabreicht wird. Die hohe Rate der angeblich verhinderten Schwangerschaften führen die Autoren auf diese Frühabstoßung des Embryos zurück. Das Ergebnis der Wissenschaftler aus Padua zu Ulipristal deckt sich mit der von IMABE bereits 2013 publizierten Aktualisierung der Erkenntnisse zur Wirkweise der „Pille danach“ (online, 19. 2. 2013), in denen IMABE Studien bis zum Jahr 2013 analysierte. 

Gestützt wird die Kritik der italienischen Wissenschaftler durch jüngste Veröffentlichungen, die Ulipristal zur Behandlung von Myomen, (gutartigen Gebärmuttertumoren), untersuchten, heißt es in der FAZ (online, 21. 3. 2014). Unter der Wirkung von UPA würden große Tumoren um 45 bis 55 Prozent schrumpfen. Für die Therapie von Myomen wird eine Wirkweise auf die Gebärmutter angepriesen, die man bisher unter den Tisch fallen ließ, wenn es darum ging, die Substanz als „Pille danach“ zu vermarkten. „Wir sollten äußerst sorgfältig vorgehen, wenn wir es mit Substanzen zu tun haben, die die Implantation des Embryos verhindern“, schreibt daher Mozzanega. 

IMABE hatte auf die unterschiedliche Wirkungsweise der „Pille danach“ je nach Zyklustag der Frau bereits in einer im Februar 2013 veröffentlichen Stellungnahme (online, 13. 2. 2013) hingewiesen. Damals war in Deutschland eine heftige Debatte über die Wirkungsweise der „Pille danach“ aufgeflammt (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 4. 2. 2013). Anlass war die Frage, ob katholische Krankenhäuser die „Pille danach“ an Vergewaltigungsopfer abgeben dürfen. Dazu müsste geklärt sein, ob diese Präparate nur antikonzeptiv oder auch nidationshemmend wirken, was einen erheblichen moralischen Unterschied ausmacht. 

Aus ethischer und aus ärztlicher Sorgfaltspflicht ergibt sich, dass sich jemand, der die Absicht hat, die „Pille danach“ nur zu verabreichen, wenn sie die Ovulation verhindert, nicht aber wenn sie abtreibend wirkt, mit Hilfe medizinischer Methoden vergewissern muss, dass sich die Frau im entsprechenden Stadium des Zyklus befindet. 

IMABE hat Experten gebeten, aktuelle Empfehlungen zur Handhabung der Notfallkontrazeption („Pille danach“) bei Frauen nach einer Vergewaltigung auszuarbeiten. Diese liegen nun vor und soll Ärzten als Instrumentarium dienen, um in dieser Krisensituation den Frauen in ihrer Not zu helfen. Die Empfehlungen wurden in Imago Hominis (2014; 21(1): 68-72) publiziert und sind online abrufbar.

Foto:  Screenshot FAZ

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