Mittwoch, 14. Mai 2014

Stammzellforschung: Die Zeit ist reif für ein internationales Klonverbot

Gesundheitsschäden nach Eizellenspende bei Frauen weiter verharmlost

Im Jahr 2003 gelang es den UNO-Mitgliedsstaaten nicht, dem Klonen von Menschen einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Knapp 10 Jahre danach scheint ein Wettlauf im Kampf um Ergebnisse des sogenannten „therapeutischen Klonens“ eingetreten zu sein. Dieter Egli und sein Team von der privat finanzierten The New York Stem Cell Foundation wollen es nach mehreren Jahren geschafft haben: Aus Hautzellen einer 32-jährigen Patientin mit erblicher Zuckerkrankheit haben die Forscher embryonale Stammzellen geklont, wie sie in Nature (2014, doi:10.1038/nature13287) berichten. Es ist dies innerhalb eines Jahres der dritte Bericht über ein erfolgreich durchgeführtes „therapeutisches Klonen“. Kritiker halten die Verfahren für überflüssig angesichts neuerer Methoden und ethisch nicht tragbar, da menschliche Embryonen zu Objekten degradiert und zerstört werden. Sie fordern ein endgültiges Verbot des Klonens von Menschen, ob nun für Forschungs- oder reproduktive Zwecke (vgl. auch Prat E. H.: Gutes Klonen, Böses Klonen, in: Standard, online, 23. 5. 2013). 

Bei dem ethisch hoch umstrittenen Verfahren wird das Erbgut aus einer Zelle des Patienten in eine gespendete, entkernte menschliche Eizelle übertragen. Mittels Zellkerntransfers („Dolly“-Verfahren) werden Embryonen geschaffen, die das Blastozystenstadium erreichen. Ziel dieser neuen Technik soll sein, aus den Klon-Embryonen patientenspezifische Stammzellen zu gewinnen, die nicht abgestoßen werden, um damit Krankheiten zu heilen. Im Fall der Diabetikerin hofft man, aus den geklonten ES-Zellen jene insulinproduzierenden Beta-Zellen zu erzeugen, die im Zuge der Zuckerkrankheit absterben und ersetzt werden sollen. Etwa zehn Prozent der Spendereizellen, behaupten Egli und seine Kollegen in Nature, konnten am Ende bis zum Blastocysten-Stadium kultiviert werden. 

Eckhard Wolf, Vorstand des Instituts für molekulare Tierzucht an der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität – er klont Rinder und Schweine zu Forschungszwecken –, hält das Experiment allerdings nicht für einen therapeutischen Durchbruch. Das Verfahren des Kerntransfers sei nicht effizient genug, um daraus eine Therapie zu entwickeln, die sich für den Routineeinsatz eignet, berichtet der Tagespiegel (online, 29. 4. 2014). 

„Kaum thematisiert wird dabei die ethisch brisante Frage der Eizellen-Gewinnung“, ergänzt Ethikerin Susanne Kummer von IMABE. Egli benötigte für sein Experiment 571 (!) Eizellen von Frauen, die sich dafür alle einer hormonellen Behandlung unterziehen mussten. Sie stammen aus einem eigens an der öffentlich geförderten New Yorker Columbia University eingerichteten Programm zur Eizellspende gegen Bezahlung – eine Prozedur, die wegen der hohen hormonellen Belastung (vgl. www.eggsploitation.com/) in Österreich (noch) verboten ist, ebenso wie das Klonen menschlicher Zellen. Neben Nature hatte Cell Stem Cell bereits 2011 in einem Manifest (2011; 9,4: 293-294) unter der Ägide von Dieter Egli den Gesetzgeber aufgefordert, die Etablierung eines Marktes für Eizellenspenden für ihre wissenschaftliche Arbeit zu ermöglichen. Ebendort berichtet nun eine Gruppe um Robert Lanza von der Biotechfirma ACT und Dong Ryul Lee vom Stem Cell Institute in Seoul (Cell Stem Cell, doi: 10.1016/jstem.2014.03.015) praktisch zeitgleich zu Eglis Publikation, dass sie Hautzellen von zwei Männern, die 35 beziehungsweise 75 Jahre alt waren, geklont hätten. 

Kritik übte das Center for Genetics and Society, das mehrfach auf Intransparenzen und Interessenskonflikte von Autoren, Fachzeitschriften und privaten Geldgebern der embryonalen Stammzellforschung hinwies (vgl. online, 17. 4. 2014 sowie 7. 10. 2011). Für Jürgen Hescheler vom Institut für Neuropsychologie an der Universität Köln waren die genannten Ergebnisse keine Sensation, berichtet Die Welt (online, 19. 4. 2014). Die iPS-Zellen (induzierte pluripotente Stammzellen) seien Alleskönner-Zellen, die nach derzeitigem Kenntnisstand die wichtigsten Eigenschaften embryonaler Stammzellen besitzen, deren Gewinnung aus normalen Körperzellen aber ethisch unbedenklich ist.

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1 Kommentare:

Am/um 26. Oktober 2021 um 19:43 , Blogger Johanna meinte...

Ich denke, es wird viele interessieren, das ukrainische Leihmutterschaftsgesetz in deutscher Übersetzung zu lesen!
https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf

 

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