Dienstag, 8. Oktober 2013

Großbritannien: Genderzid und Spätabtreibung von Behinderten sind diskriminierend

Politiker quer durch die Parteien fordern Überdenken der Abtreibungspraxis

In Großbritannien wachsen überparteiliche Bündnisse, die aus Anti-Diskriminierungsgründen eine Neuregelung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch fordern. Anlass sind vermehrte Fälle von Spätabtreibungen von behinderten Kindern sowie das Bekanntwerden der gezielten Abtreibung von Mädchen. Dies führt nun offenbar zu einem kritischen Umdenken auf überparteilicher Ebene. 

Das britische Abtreibungsgesetz (Abortion Act) stammt aus dem Jahr 1967 und erlaubt den Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Schwangerschaftswoche (6. Monat). Bei Behinderung des Kindes oder Gefahr für die „mentale oder körperliche Gesundheit“ der Mutter ist die Tötung des Ungeborenen bis zur Geburt legal. Eine Abtreibung allein aufgrund des Geschlechts ist verboten. Im Februar 2012 wurde bekannt, dass in der Praxis diese Gesetze umgangen wurden. Es wurde eine lückenlose Aufklärung gefordert (vgl. IMABE-Newsletter April 2012: „Großbritannien: Skandale um Abtreibungspraxis brechen nicht ab“). 

Das Verfahren gegen zwei Ärzte, die zugegeben hatten, sich auf Wunsch der Eltern bereit erklärt zu haben, eine Abtreibung allein aufgrund des Geschlechts (Genderzid) durchzuführen, wurde nun jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Begründung: Es gebe „kein öffentliches Interesse“ an der Verfolgung der Taten. Dagegen protestierten nun 50 britische Abgeordnete verschiedenster politischer Lager in einem offenen Brief. Sie hätten zwar sehr unterschiedliche Meinungen über die Abtreibung. Geeint seien sie aber „in der Besorgnis“ über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Wenn die gezielte Tötung weiblicher Föten nicht strafrechtlich verfolgt würde, wäre das „ein Schritt zurück im Kampf um die Gleichstellung der Geschlechter“, so die Abgeordneten. Genderzid, also die geschlechtsspezifische Abtreibung, sei „illegal“ und „verfassungswidrig“ (vgl. The Telegraph, online, 17. 9. 2013). Gegenwind bekommen die Abgeordneten von der Leiterin der größten Abtreibungsklinikkette in Großbritannien, Ann Furedi. Sie verteidigt die geschlechtsspezifische Abtreibung als ein Recht der Frau. Ärzte würden im Falle der Verweigerung eines Schwangerschaftsabbruchs bei Geschlechterwunsch die „mentale Gesundheit“ der Frau gefährden (The Daily Telegraph, online, 18. 9. 2013). 

Auch die Änderung der Praxis von Spätabtreibungen bei Behinderung war Anlass für ein überparteiliches Bündnis. Eine parlamentarische Kommission aus Vertretern der Konservativen, der Labour-Partei und der Liberaldemokraten warnte in einem Bericht vor einer „eugenischen Mentalität“, die „nicht zu einer zivilisierten Gesellschaft“ passe. Die Regeln, nach denen Ärzte darüber entscheiden, worin ein „erhebliches Risiko“ für eine „schwere Behinderung“ besteht, seien „zufällig“, ohne klare gesetzliche Definition. Eltern würden zur Abtreibung gedrängt, ohne Information über Alternativen. „Angesichts der Veränderungen im nationalen und internationalen Recht und der gesellschaftlichen Einstellungen, die in den vergangenen Jahren den Blick auf Behinderung verändert haben, empfehlen wir, dass das Parlament die Frage der Abtreibung bei Behinderung neu bewertet“ (vgl. The Daily Telegraph, online, 17. 7. 2013), fordert die Kommission. 

Seit 2011 muss das britische Gesundheitsministerium die medizinischen Gründe für Spätabtreibungen offenlegen. Im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 wurden rund 18.000 ungeborene Kinder nach dem Präntalscreening wegen Verdachts auf Behinderung abgetrieben – darunter fanden sich Indikationen wie Verdacht auf Klumpfuß, Hasenscharte oder Downsyndrom. Die Zahl der Fälle, in denen Ärzte eine Abtreibung bis zum 9. Monat (bzw. 40. SSW) genehmigten, wird mit 2.700 Fällen pro Jahr angegeben. 

Auch in Österreich hatten jüngst Ärzte der Innsbrucker Universitätsklinik besorgt auf die steigende Zahl von Abtreibungen bei Kindern mit Fehlbildungen hingewiesen (vgl. Der Standard, online, 25. 9. 2013). Der Leidensdruck, der durch angeborene Fehlbildungen entsteht, sei bei den Eltern viel größer als bei den Kindern selbst. Diese seien oft „fröhlich und zufrieden“ und kämen „in fast allen Fällen mit ihrer Fehlbildung sehr gut zurecht“, so die auf die Korrektur von Fehlbildungen spezialisierten Innsbrucker Chirurgen. 

Weiterführende Literatur:
Genderzid: Gezielte Abtreibung von Mädchen – ein weltweites Problem, S. Kummer, in: Imago Hominis (2013); 20(1): 10-12
Pränatale Diagnostik (IMABE-INFO Juli 2013)

Foto: Lara Dengs  / pixelio.de

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Dienstag, 14. Mai 2013

USA: Umstrittener Test soll Sterberisiko von Senioren beurteilen


12 Punkte-Test soll Ärzten als Entscheidungsgrundlage für weitere klinische Interventionen dienen

Ein Team rund um die Internistin Marisa L. Cruz von der University of California in San Francisco hat einen Test entwickelt, der die Sterbewahrscheinlichkeit von Senioren für die nächsten zehn Jahre ermitteln soll. Laut Studienleiterin Cruz sei das Ziel der Studie, „eine Kosten-Nutzen-Analyse, um zu klären, welcher Patient von welchem Eingriff profitieren könnte.“ Für den Test, der im Journal of the American Medical Association (2013;309(9):874-876. doi:10.1001/jama.2013.1184) veröffentlicht wurde, haben die Wissenschaftler die Daten von mehr als 20.000 US-Bürgern über 50 Jahren ausgewertet, die zwischen 1998 und 2008 zu ihrer Gesundheit befragt worden waren.

Die 12 Fragen des 10-Year Mortality Index for Older Adults, die der Patient beantworten muss, sind einfach. Männlich oder weiblich? Raucher? Diabetiker? Pro angekreuzte Antwort gibt es eine bestimmte Punktzahl. Gibt jemand beispielsweise an, sich beim Spaziergang um den Häuserblock schwer zu tun, bringt das zwei Punkte. Menschen zwischen 60 und 64 Jahre erhalten automatisch einen Punkt, ab 85 sieben Punkte. Raucher und Lungeinsuffizienz? Jeweils zwei Punkte usw. Wer maximal 26 Punkte erreicht, überlebt das Jahr 2023 laut Sterblichkeitsindex zu 95 Prozent nicht mehr. Bestimmt sei der Test für Patienten, die älter als 60 Jahre sind. „Jede Vorsorgeuntersuchung und jeder klinische Eingriff ist für diese Menschen riskant“, argumentiert Cruz. „Einen Eingriff sollte man nur bei den Patienten auszuführen, denen er nutzt.“

In Deutschland wurde der Test als diskriminierend und wenig wissenschaftlich kritisiert. Der Forschungskoordinator des Leibniz-Instituts für Altersforschung, Wilfried Briest, hält den Test und die Studie, auf der er beruht, für „ethisch bedenklich“, berichtet derSpiegel Online (15. 4. 2013). „Wenn eine Auswertung von nur zwölf Fragen darüber entscheidet, ob dem Patienten eine medizinische Behandlung widerfährt oder nicht, ist das sehr diskriminierend“, sagt Briest. „Am Testende werde ich mit einem Wert konfrontiert, der mir beispielsweise eine Lebenserwartung von vier Jahren verspricht. Und was mache ich dann damit?“

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2013
Foto: © Thorben Wengert  / pixelio.de

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