Montag, 6. August 2012

Organtransplantation: „Hirntodnachweis ist sicherstes Kriterium zur Feststellung des Todes“

IMABE-Direktor wendet sich gegen Kritiker der Hirntod-Definition

Ab wann ist der Mensch tot? In der medizinischen Wissenschaft besteht kein Zweifel, dass die sicherste Methode zur Todesfeststellung der Nachweis des sogenannten „Hirntodes“ ist. Er ist in seinem Symptomenkomplex klinisch klar definiert (irreversibles Koma, Ausfall der Hirnstammreflexe und Apnoe) und dank modernster technischer Mittel (EEG, MRT, Angiographie, Nuklearmedizin) feststellbar. Umso erstaunlicher scheint es, wenn im Zuge der gesetzlichen Neuregelung zur Organtransplantation in Deutschland eine emotionale Debatte über medizinisch fundierte, seit Jahrzehnten bewährte Leitlinien vom Zaun gebrochen wurde, erklärt IMABE-Direktor Johannes Bonelli in der Neuen Zürcher Zeitung („Zum Streit um den Hirntod“, 14. August 2012).

Der Internist hält fest, dass der Hirntod - der irreversible Zerfallsprozess des Organismus – die davor gängige Definition des Todes (Herz- und Atemstillstand) zu Recht abgelöst habe. Denn erst wenn die Gehirnzellen als Folge des Sauerstoffmangels nach Herz- und Atemstillstand irreversibel zerstört sind, ist der Zerfallsprozess endgültig. Unter normalen Bedingungen beträgt dieses Zeitfenster ca. 8-10 Minuten. Herz- und Kreislaufstillstand zeigen den Tod also nur indirekt an. Mithilfe der Gehirnphysiologie lasse sich eindeutig nachweisen, dass es bei der Zerstörung des Gehirns zu einer Desintegration des Organismus in seiner Ganzheit kommt, betont Bonelli.

Er wehrt sich gegen die Unterstellung einiger Hirntodgegner, dass „die Hirntoddefinition absichtlich nur dazu erstellt wurde, um möglichst leicht vitale Organe für deren Transplantation zu erhalten“. Wenn „der letztlich unaufhaltsame Zersetzungsprozess der Organe des Hirntoten durch eine aufwendige medizinische Intervention von außen noch für einige Stunden künstlich in die Länge gezogen wird, um deren Transplantation zu ermöglichen und einem sonst todgeweihten Mitmenschen das Leben zu retten, kann dies doch nicht plötzlich verwerflich sein“, kontert Bonelli.

Der Nachweis des Funktionsausfalls des Gehirns durch dessen vollständige Zerstörung sei das bis heute sicherste Zeichen beziehungsweise Kriterium für den Tod eines Menschen. Bonelli: „Deshalb kann die Intensivtherapie ohne juristische Komplikationen beendet werden und eine Organentnahme aus dem Leichnam ohne schwerwiegende ethische Bedenken erfolgen.“ In Österreich ist es gesetzlich erlaubt (vgl. Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) § 62a ff.), Menschen, deren Hirntod unwiderruflich festgestellt wurde, Organe zum Zwecke der Transplantation zu entnehmen, sofern im Widerspruchsregister keine Eintragung erfolgt ist.

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Montag, 19. März 2012

Studie: Adulte Stammzellen bauen neues Immunsystem für Organempfänger auf

Patienten konnten nach Nierentransplantation auf Immunsuppressiva komplett verzichten

Organtransplantierte müssen lebenslang Immunsuppressiva einnehmen, da ihr Immunsystem sonst das Transplantat abstoßen würde. Die Therapie belastet die Patienten nicht nur durch die vielen Tabletten, sie kann durch Nebenwirkungen auch die Gesundheit gefährden oder sogar das Transplantat schädigen, was vor allem nach Nierentransplantationen Probleme bereitet. US-Forscher haben nun eine Methode entwickelt, die eine dauerhafte Immuntoleranz auf ein Organtransplantat induziert. Laut ihrem Bericht in Science Translational Medicine (2012; 4: 124ra28) konnten fünf von acht Patienten ein Jahr nach der Nierentransplantation die Immunsuppression komplett absetzen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 8.3.2012).

Die Lösung, an der Suzanne Ildstad vom Institute for Cellular Therapeutics an der Universität in Louisville/Kentucky bereits seit vielen Jahren arbeitet, besteht darin, neben dem Organ eines Lebendspenders auch das Immunsystem zu transplantieren, und zwar in Form von aufbereiteten Stammzellen („facilitating cells“), die etwa ab einem Monat vor der Transplantation im Knochenmark des Empfängers ein neues Immunsystem aufbauen. Es handelt sich dabei um Blutzellen bildende Stammzellen, die auf einen Angriff des Empfängers verzichten. Die Stammzelltherapie baut einen genetischen Chimerismus aus altem und neuem Immunsystem auf.

Bei fünf der acht am Northwestern Memorial Hospital in Chicago so behandelten Patienten im Alter von 29 bis 56 Jahren sei dies gelungen, bei ihnen habe sich ein dauerhafter genetischer Chimerismus entwickelt, berichten die Autoren. Jene Patienten, bei denen das Verfahren geglückt ist, konnten bereits wenige Tage nach der OP das Spital verlassen und hatten nach zwei Wochen ein genügend starkes neues Immunsystem zur Abwehr schwerer Infektionen aufgebaut. Ob die Therapie in der Klinik praktikabel ist, soll jetzt in weiteren Studien geprüft werden.

Quelle: IMABE-Newsletter März 2012

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Montag, 17. Mai 2010

Großbritannien: Euthanasie soll Organspende-Problem lösen

Bioethiker plädiert für Tod von Wachkoma-Patienten zwecks Organentnahme

Die Transplantation des Organs eines Verstorbenen ist für viele Menschen die letzte Hoffnung aufs Überleben. Weltweit herrscht jedoch ein Mangel an Spenderorganen, auch in Großbritannien. Nach einem ethisch gut begründeten internationalen Konsens gelten Menschen dann als tot, wenn das gesamte Gehirn vollständig und irreversibel erloschen ist („Hirntod“). Einem potenziellen Organspender dürfen erst dann Organe entnommen werden, wenn der Hirntod endgültig festgestellt wurde. Wachkomapatienten fallen nicht darunter. Doch nun plädieren der britische Bioethiker Julian Savulescu, Ethikprofessor an der Oxford University, und sein Mitarbeiter Dominic Wilkinson für einen radikal utilitaristischen Ansatz: Um die Zahl und Qualität der Organe für Transplantationen zu maximieren, sollte in Hinkunft Euthanasie an Wachkoma-Patienten, irreversibel Bewusstlosen und Terminalpatienten auf Intensivstationen möglich sein. So könnte man in Großbritannien jährlich an ca. 2.200 weitere, dringend benötigte Spenderorgane gelangen, schreiben sie in Bioethics (Online-Publikation, 3. Mai 2010). Ihr Argument: Intensivmedizin ist teuer, mit dem rechtzeitigen Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bei Terminal- oder Wachkomapatienten könnten Organe für andere Patienten gerettet werden, die sonst „vergeudet“ würden. Terminalpatienten sollten der aktiven Sterbehilfe für Organspenden („Organ Donation Euthanasia“) noch bei Bewusstsein zugestimmt haben. Wachkoma-Patienten wären auch eine beachtenswerte Organquelle, ihren Zustand definieren die Autoren als rein vegetativ und irreversibel.

Sie geben zu, dass die Umsetzung dieses Vorschlags eine Revolution des medizinischen Ethos bedeuten würde, wonach es Ärzten immer verboten war, Menschen zu töten. Doch wenn dadurch „auch nur ein einziges Leben gerettet werden könnte“, wäre diese Vorgangsweise gerechtfertigt. Töten, um Leben zu retten?

Es sei erschreckend, dass diese radikal utilitaristische Logik immer salonfähiger werde, sagt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Die Vernutzung des Menschen, der im Stadium des Embryos für Forschungszwecke zerstört werden darf, soll nun offenbar konsequent auch am Lebensende durchgesetzt werden: „Der überzählig produzierte Embryo, den niemand mehr will, der Sterbende, den niemand mehr braucht: Beide sollen noch ‚für irgendetwas gut sein’ und Teil einer Heilsindustrie werden“, kritisiert Kummer und betont: „Keine noch so gut gemeinte Intention, kein noch so erhabener Zweck kann jemals das Mittel der Tötung heiligen.“

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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