Pränatale Diagnostik: Besser informierte Frauen verzichten auf Pränataltest
Schwangere sollten über Risiko und Aussagekraft besser aufgeklärt werden
Labels: Pränataldiagnostik, Risiko, Schwangerschaft
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Ärzte befürchten durch den PraenaTest Paradigmenwechsel in der PränataldiagnostikDas Verfahren des PraenaTests beruht auf dem Umstand, dass im Blut einer Schwangeren kindliches Erbgut zu finden ist. So kann mit einem Bluttest festgestellt werden, ob das Ungeborene Trisomie 21, also das Down-Syndrom, hat. Dies führt im Großteil der Fälle zur Abtreibung des behinderten Kindes. Kritiker halten die Einführung des Tests für einen Rückschritt: Es gehe um ein neues Mittel zur „Aussortierung von Behinderten“; der Druck auf Frauen, auf eigene Kosten den Test durchführen zu lassen, würde steigen, die Schwelle zur „genetischen Selektion“ sinken. Der nicht-invasive Test, der wegen seiner leichten Handhabung als Screening auch ohne besondere Indikation angewendet werden könnte, werde in der Gesellschaft bald nur noch als Instrument zur umfassenden „Verhinderung“ der Geburt von Kindern mit Down-Syndrom wahrgenommen. „Eine solche kollektivistische Strategie hätte neoeugenische Züge und wäre mit dem ärztlichen Berufsethos unvereinbar“, schreibt Wolfram Henn vom Institut für Humangenetik der Universität des Saarlandes kritisch im Deutschen Ärzteblatt (2012; 109(25): A-1306 / B-1129 / C-1111). Er spricht von einem „Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik“.
PraenaTest steht erst am Anfang neuer denkbarer humangenetischer Diagnoseverfahren. Die Forschung bereitet schon die nächsten Schritte vor. Vor kurzem berichteten US-Wissenschaftler, das gesamte Genom - also alle genetischen Informationen - eines ungeborenen Kindes entschlüsseln zu können – durch das mütterliche Blut und den väterlichen Speichel (vgl. Die Zeit, online 3.6.2012). Inwieweit aus DNA-Informationen abgeleitete statistische Aussagen zur Wahrscheinlichkeit für diese oder jene Krankheit hilfreich sind, bleibt offen. Ein Umdenken in der Pränataldiagnostik, die zunehmend als Instrument zu „Rasterfahndung" von behinderten Menschen eingesetzt wird, ist jedenfalls dringend notwendig.
Quelle: IMABE-Newsletter August 2012
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Widerstand gegen Novellen-Gegner wächst, IMABE unterstützt Gesetzesänderung
Die öffentliche Debatte um die „Kind als Schaden“-Gesetzesnovelle in Österreich geht weiter. Während sich Bundespolitiker mit Aussagen zurückhalten, melden sich Interessensvertreter, Ärzte, Juristen und Bioethiker zu Wort. In einer Stellungnahme auf einer von der Aktion Leben eingerichteten Internet-Plattform www.contra-schadenersatz.at kritisiert IMABE die derzeitige widersprüchliche Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH). Er versuche, die Existenz des behinderten Kindes und seinen Unterhalt fein säuberlich voneinander zu trennen – was einer Quadratur des Kreises gleichkomme. „Wer außerdem behauptet, dass im Falle einer Gesetzesänderung die Qualität der Pränataldiagnostik schwer leiden würde, dürfte schon jetzt an einer Fehlauffassung des ärztlichen Ethos erkrankt sein. Gott sei Dank dürfte es nur sehr wenige Gynäkologen – und auch sonst Ärzte – geben, die die Qualität ihres ärztlichen Handelns vorwiegend an der drohenden Schadenshaftung ausrichten, sozusagen nur dann gut arbeiten, wenn sie die Faust des Gesetzes im Nacken spüren“, so die IMABE-Stellungnahme (online, 04. 02. 2011).
Namhafte Juristen sind sich einig, dass die Debatte um das Schadenersatzrecht auf einer „juristisch vollkommen falschen Basis“ geführt werde, nämlich indem eine fehlerhafte Pränataldiagnose (Schädigung des Embryos durch unterlassene Therapie) gleichgesetzt werde mit der unterlassenen Tötung des Embryos. Ein Arzt könne nicht für eine nichterfolgte Abtreibung haftbar gemacht werden, betont der ehemalige Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz, Rudolf Reischauer, in einem Kommentar in der Presse (online, 02. 02. 2011). Ergänzend gibt der Wiener Jurist Thomas Piskernigg zu bedenken, dass die OGH-Urteile eine klare Diskriminierung Behinderter beinhalten: „Was nützt es dem (behinderten) Kind, wenn seine Eltern im allgemeinen ‚Menschenfreunde’ sind, die Unterhaltspflicht für ihr ganz konkret vor ihnen stehendes Kind aber als Schaden betrachten und damit ablehnen? (…) Die rechtliche Negativbewertung der Unterhaltspflicht schlägt also wiederum auf die Kindesexistenz selbst durch und widerspricht daher der Menschenwürde“, betont der Jurist und IMABE-Mitarbeiter im Standard (online, 08. 02. 2011).
Laut der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde seien internationalen Studien zufolge schon jetzt „zumindest 30% aller Befunde unnötigerweise erhoben“, da Ärzte Angst hätten, etwas zu übersehen und dafür haftbar gemacht zu werden (Pressemitteilung, online 13. 01. 2011). Wer einer Defensivmedizin gesetzlich Vorschub leiste, steigere damit auch unnötig Kosten für das Gesundheitssystem, so die Kritik.
Die österreichische Chirurgin Hildegunde Piza, selbst bis 2007 Mitglied der Bioethikkommission, plädiert in einem Standard-Kommentar (online, 04. 02. 2011) für ein prinzipielles Umdenken in der Ärzteschaft. Ärzte seien verführbarer geworden, da sie nicht mehr nur für Krankheiten, sondern für das gesamte Lebensglück der Patienten zuständig seien. Deren Wünsche spiegelten oftmals einen überzogenen Heilsanspruch wider. In einer auf Leistung und Perfektion ausgerichteten Gesellschaft sei es notwendig, dass Ärzte auch gegen den herrschenden Mainstream ihr berufliches Ethos verteidigen.
Quelle: IMABE-Newsletter Februar 2011
Labels: Kind als Schaden, Politik, Pränataldiagnostik
Die derzeitige Diskussion über pränatale Fehldiagnosen und ihre Folgen wird auf einer juristisch völlig falschen Basis geführt. (Gastkommentar)
Die Diskussion um die Haftung wegen einer fehlerhaften Pränataldiagnostik treibt seltsame Blüten. Vor allem wird sie, sofern es um die Schädigung des Embryos durch einen Diagnosefehler geht, auf einer juristisch vollkommen falschen Basis geführt. Jedem Juristen muss dies klar sein. Juristischen Laien kann man dies nicht vorwerfen, sie handelten denn wider besseres Wissen. Dies will ich nicht unterstellen. Polemik verdient in solider Diskussion keine Antwort.
Husslein auf dem Holzweg
Die Aussage des Gynäkologen Professor Peter Husslein in seinem Gastkommentar „Ärztekammer, Schutzpatronin der Schlampigen“ („Die Presse“ vom 24.1.), dass der Ministerialentwurf zur Aufhebung des Schadenersatzes bei fehlerhafter Pränataldiagnostik führe, ist, soweit es um die Gesundheitsbeeinträchtigung des Embryos geht, schlechthin falsch, und zwar unwiderlegbar. Sollte die von Husslein ins Treffen geführte Bioethikkommission seine Fehlvorstellung teilen, befände sie sich auf demselben Holzweg.
Erkennt der behandelnde Arzt am Embryo einen schon im Mutterleib behandelbaren Defekt sorgfaltswidrig nicht, oder macht er die Schwangere sorgfaltswidrig nicht darauf aufmerksam, dass eine Untersuchung von einem anderen, fachlich kompetenteren oder mit besseren Mitteln ausgestatteten Arzt vorzunehmen ist, und erleidet der Embryo dadurch Schaden, so begeht der Behandelnde durch diese Unterlassung das Delikt der Körperverletzung.
Juristische Binsenweisheit
Dass die Gesundheitsbeeinträchtigung infolge Nichtvornahme einer gebotenen Behandlung eine Körperverletzung im Rechtssinn ist, zählt zu den juristischen Binsenweisheiten. Die Haftung des sorgfaltswidrig handelnden Arztes ist nach dem Entwurf zweifellos weiter gegeben.
„Der Sinn der Pränataldiagnostik ist es nicht, Chromosomenstörungen und Fehlbildungen zu diagnostizieren und Schwangerschaften abzubrechen, sondern ,Problemkinder‘ rechtzeitig zu erkennen – und soweit es möglich ist, bereits vor der Geburt zu behandeln“, schreiben die Gynäkologen Prof. Philipp und Prof. Hafner in ihrem Leserbrief in der „Presse“ vom 24.1. Das habe auch ich, ein medizinischer Laie, immer so verstanden. Diesem Sinn steht der Ministerialentwurf nicht im Wege, er trägt ihm vielmehr Rechnung.
Haftung bleicht aufrecht
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer (*27.10.1941 in Salzburg) war Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Uni Linz und Dekan der dortigen rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Quelle: "Die Presse" vom 02. Februar 2011
Labels: Kind als Schaden, Politik, Pränataldiagnostik