Dienstag, 14. Oktober 2014

Pränatale Diagnostik: Besser informierte Frauen verzichten auf Pränataltest

Schwangere sollten über Risiko und Aussagekraft besser aufgeklärt werden

Das Angebot für pränatale Diagnostik wächst, für viele Schwangere und Paare entstehen daraus Entscheidungskonflikte, auf die sie kaum vorbereitet sind. Screenings beruhen auf dem Berechnen von Wahrscheinlichkeiten, sie bieten keine exakte Diagnose, verunsichern und stellen bei vermuteter Behinderung wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) vor die Entscheidung für oder gegen das Kind (vgl. Die Welt, online, 26. 8. 2014). 

Das mangelnde Wissen über die tatsächliche Aussagekraft der Tests nahmen die Gynäkologin Miriam Kuppermann von der University of California/San Francisco und Kollegen zum Anlass, ein Tool für eine bessere Vorab-Information von Schwangeren zu entwickeln. Je besser die werdenden Mütter informiert waren, desto eher verzichteten sie auf pränatale Untersuchungen, so das Ergebnis der jüngst in JAMA publizierten Studie (2014;312(12):1210-1217, doi:10.1001/jama.2014.11479). 

Zwischen 2010 und 2013 wurden rund 750 Frauen, die bis zur 20. Woche schwanger waren, nach dem Zufallsprinzip auf zwei Gruppen aufgeteilt. Die einen wurden mit einem 45-minütigen computergestützten interaktiven Entscheidungsprogramm informiert. Das Programm lieferte am Ende zwar eine personalisierte Empfehlung zum Test, überließ aber den Betroffenen die Entscheidung. Die zweite Gruppe wurde auf gängige Weise informiert. Der Test war für beide Gruppen kostenlos. 

Das Ergebnis: In der Gruppe, wo jede Schwangere personalisierte, umfassende Informationen über die Möglichkeiten und Grenzen pränataler Tests erhielt, verzichteten signifikant mehr Frauen überhaupt auf jeglichen Test (25,6 Prozent versus 20,4 Prozent). Die Nutzerinnen des Computerprogramms besaßen ferner ein generell höheres Wissen über das Schwangerschaftsgeschehen. Insbesondere wussten sie signifikant besser über das Abortrisiko einer Fruchtwasserentnahme Bescheid oder über Risikoangaben, ein Kind mit einer Trisomie 21 zu gebären (58,7 Prozent versus 46,1 Prozent). Einen invasiven Test nach einem Screening ließen in dieser Gruppe schließlich nur 5,9 Prozent vornehmen, während es in der Normalversorgungsgruppe 12,2 Prozent der Teilnehmerinnen waren. 

Die Autoren plädieren dafür, Maßnahmen zu setzen, um werdende Mütter klarer über Vor-und Nachteile der zahlreichen – und kostspieligen – pränatalen Tests zu informieren Die Entscheidung für oder gegen eine Untersuchung sollte tatsächlich auf einem Informed Consent beruhen. Es wird deutlich, dass Schwangere heute „keine ausreichende Beratung“ über Möglichkeiten und Einschränkungen der Untersuchung erhalten. Pränataldiagnostik sei „nicht für jeden geeignet“, der „Verzicht auf Tests ist eine vernünftige Wahl“, schreiben die Autoren. Weiterführender Link: IMABE-Info Pränatale Diagnostik.

Foto:  © Der Arzt - Fotolia

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Donnerstag, 13. Dezember 2012

IMAGO-HOMINIS-Vorschau: Pränatale Diagnostik

Die Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik sind in den vergangenen 20 Jahren rasant gestiegen – und damit der Druck, das Angebot auch in Anspruch zu nehmen. 80 Prozent der Schwangeren lassen mittlerweile eine über die vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen hinausgehende pränatale Diagnostik vornehmen. Aufgrund zunehmend eugenischer Tendenzen werden vorgeburtliche Untersuchungen aber inzwischen auch zwiespältig beurteilt. Worin bestehen heute Logik, Praxis und Folgen vorgeburtlicher Diagnostik? Dieser Frage gehen Experten verschiedenster Fachrichtung in der kommenden Ausgabe von Imago Hominis mit dem Schwerpunktthema „Pränatale Diagnostik“ nach. 

Jeanne Nicklas-Faust (Ärztin und Bundesgeschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe) stellt die Ergebnisse einer repräsentativen Studie vor, die sowohl das Schwangerschaftserleben von Frauen in Deutschland untersuchte als auch Aussagen zur Inanspruchnahme der Pränataldiagnostik (PND) ermöglicht. Erschreckend ist festzustellen, wie stark die Tests in Anspruch genommen werden – und wie wenig die Betroffenen über die Tests und deren Aussagekraft eigentlich wissen. 

Der Sozialethiker Manfred Spieker (Universität Osnabrück) zeigt, wie sich schleichend der Bedeutungshorizont des Begriffs Verantwortung wandelt. Angesichts eines „vermeidbaren“ kranken Kindes schlägt Verantwortung um in die Pflicht, nur noch „qualitätsgesicherte“, gesunde Kinder zur Welt zu bringen. 

Die medizinischen Aspekte der Pränataldiagnostik in ihren Möglichkeiten und Grenzen werden von Karl Radner (Facharzt für Frauenheilkunde und Gynäkologie, Wien) und dem Mediziner Walter Rella umfassend erörtert. Sie stellen zahlreiche wissenschaftliche Studien vor und beleuchten die selten gestellte Frage, inwieweit pränatale Untersuchungen wie etwa zu häufiger Ultraschall selbst schon schädigende Nebenwirkungen auf das ungeborene Kind haben können. 

Der Moraltheologe Josef Spindelböck (Philosophisch-Theologische Hochschule St. Pölten) erörtert das ethische Dilemma, in das Ärzte geraten können, wenn sie vermuten müssen, dass die Information über eine etwaige Risikoschwangerschaft eine Abtreibung zur Folge haben wird. Welche Mittel stehen zur Verfügung, um einerseits umfassend über die Fakten zu informieren und andererseits die Frau in ihrer jeweiligen Situation zu unterstützen? 

Ist nicht im Grunde jedes Leben eine „Zumutung“? In einem religionsphilosophischen Nachdenken geht Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (EUPHRat - Europäisches Institut für Philosophie und Religion, Heiligenkreuz) der Frage nach der Zumutbarkeit des Lebens nach. Dieses als Gabe anzunehmen widerspreche dem modernen Denken, zu dem die Planbarkeit des Lebens und die kontrollierte Fortpflanzung gehören, wodurch sich ethische Konflikte ergeben. 

Anhand des jüngst auf den Markt gekommenen Bluttest zur Erkennung von Trisomie 21-Kindern (PraenaTest) zeigt Erika Feyerabend (BioSkop: Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien) die Hintergründe auf, wie es in der Schwangerenvorsorge – und im gesamten Gesundheitswesen – auch um Marktpotentiale, Forschungsinteressen, Patente und sehr viel Geld geht. 

Eine Vorschau der Imago-Hominis-Ausgabe 4/2012 mit dem Schwerpunkt „Pränatale Diagnostik“ findet sich auf http://www.imabe.org/index.php?id=1522, das Einzelheft kann um 10 Euro bezogen werden.

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2012

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Montag, 6. August 2012

Gentechnik: Neuer Bluttest auf Down-Syndrom löst heftige Debatte aus

Ärzte befürchten durch den PraenaTest Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik

Das Deutsche Bundesforschungsministerium hatte die Entwicklung des Trisomie 21-Erkennungstests mit 230.000 Euro gefördert. Nun ist der Bluttest, der Babys mit Down-Syndrom während der Schwangerschaft erkennen soll, marktreif. Das deutsche Pharmaunternehmen LifeCodexx verspricht, dass der Test sicher und ungefährlich ist, da er die bislang notwendige invasive Fruchtwasseruntersuchung ablöst, bei der die Gefährdung des Kindes, durch einen Spontanabort zu sterben, rund 1 Prozent beträgt. Den Start des Produkts PraenaTest musste der Konzern allerdings nach heftigen Protesten von Ärzten, Behindertenverbänden, Politikern und Ethikern auf Mitte August verlegen (vgl. Die Welt, 28.7.2012). Die Schweiz hat bereits grünes Licht für eine Einführung gegeben. Österreich prüft noch die rechtlichen Möglichkeiten, das AKH Wien hat bereits Interesse an dem 1.200 Euro teuren Test angemeldet (vgl. Die Presse, online 30.7.2012).

Das Verfahren des PraenaTests beruht auf dem Umstand, dass im Blut einer Schwangeren kindliches Erbgut zu finden ist. So kann mit einem Bluttest festgestellt werden, ob das Ungeborene Trisomie 21, also das Down-Syndrom, hat. Dies führt im Großteil der Fälle zur Abtreibung des behinderten Kindes. Kritiker halten die Einführung des Tests für einen Rückschritt: Es gehe um ein neues Mittel zur „Aussortierung von Behinderten“; der Druck auf Frauen, auf eigene Kosten den Test durchführen zu lassen, würde steigen, die Schwelle zur „genetischen Selektion“ sinken. Der nicht-invasive Test, der wegen seiner leichten Handhabung als Screening auch ohne besondere Indikation angewendet werden könnte, werde in der Gesellschaft bald nur noch als Instrument zur umfassenden „Verhinderung“ der Geburt von Kindern mit Down-Syndrom wahrgenommen. „Eine solche kollektivistische Strategie hätte neoeugenische Züge und wäre mit dem ärztlichen Berufsethos unvereinbar“, schreibt Wolfram Henn vom Institut für Humangenetik der Universität des Saarlandes kritisch im Deutschen Ärzteblatt (2012; 109(25): A-1306 / B-1129 / C-1111). Er spricht von einem „Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik“.

PraenaTest steht erst am Anfang neuer denkbarer humangenetischer Diagnoseverfahren. Die Forschung bereitet schon die nächsten Schritte vor. Vor kurzem berichteten US-Wissenschaftler, das gesamte Genom - also alle genetischen Informationen - eines ungeborenen Kindes entschlüsseln zu können – durch das mütterliche Blut und den väterlichen Speichel (vgl. Die Zeit, online 3.6.2012). Inwieweit aus DNA-Informationen abgeleitete statistische Aussagen zur Wahrscheinlichkeit für diese oder jene Krankheit hilfreich sind, bleibt offen. Ein Umdenken in der Pränataldiagnostik, die zunehmend als Instrument zu „Rasterfahndung" von behinderten Menschen eingesetzt wird, ist jedenfalls dringend notwendig.

Quelle: IMABE-Newsletter August 2012

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Montag, 14. Februar 2011

Österreich: Debatte um „Kind als Schaden“-Gesetzesnovelle geht weiter

Widerstand gegen Novellen-Gegner wächst, IMABE unterstützt Gesetzesänderung

Die öffentliche Debatte um die „Kind als Schaden“-Gesetzesnovelle in Österreich geht weiter. Während sich Bundespolitiker mit Aussagen zurückhalten, melden sich Interessensvertreter, Ärzte, Juristen und Bioethiker zu Wort. In einer Stellungnahme auf einer von der Aktion Leben eingerichteten Internet-Plattform www.contra-schadenersatz.at kritisiert IMABE die derzeitige widersprüchliche Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH). Er versuche, die Existenz des behinderten Kindes und seinen Unterhalt fein säuberlich voneinander zu trennen – was einer Quadratur des Kreises gleichkomme. „Wer außerdem behauptet, dass im Falle einer Gesetzesänderung die Qualität der Pränataldiagnostik schwer leiden würde, dürfte schon jetzt an einer Fehlauffassung des ärztlichen Ethos erkrankt sein. Gott sei Dank dürfte es nur sehr wenige Gynäkologen – und auch sonst Ärzte – geben, die die Qualität ihres ärztlichen Handelns vorwiegend an der drohenden Schadenshaftung ausrichten, sozusagen nur dann gut arbeiten, wenn sie die Faust des Gesetzes im Nacken spüren“, so die IMABE-Stellungnahme (online, 04. 02. 2011).

Namhafte Juristen sind sich einig, dass die Debatte um das Schadenersatzrecht auf einer „juristisch vollkommen falschen Basis“ geführt werde, nämlich indem eine fehlerhafte Pränataldiagnose (Schädigung des Embryos durch unterlassene Therapie) gleichgesetzt werde mit der unterlassenen Tötung des Embryos. Ein Arzt könne nicht für eine nichterfolgte Abtreibung haftbar gemacht werden, betont der ehemalige Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz, Rudolf Reischauer, in einem Kommentar in der Presse (online, 02. 02. 2011). Ergänzend gibt der Wiener Jurist Thomas Piskernigg zu bedenken, dass die OGH-Urteile eine klare Diskriminierung Behinderter beinhalten: „Was nützt es dem (behinderten) Kind, wenn seine Eltern im allgemeinen ‚Menschenfreunde’ sind, die Unterhaltspflicht für ihr ganz konkret vor ihnen stehendes Kind aber als Schaden betrachten und damit ablehnen? (…) Die rechtliche Negativbewertung der Unterhaltspflicht schlägt also wiederum auf die Kindesexistenz selbst durch und widerspricht daher der Menschenwürde“, betont der Jurist und IMABE-Mitarbeiter im Standard (online, 08. 02. 2011).

Laut der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde seien internationalen Studien zufolge schon jetzt „zumindest 30% aller Befunde unnötigerweise erhoben“, da Ärzte Angst hätten, etwas zu übersehen und dafür haftbar gemacht zu werden (Pressemitteilung, online 13. 01. 2011). Wer einer Defensivmedizin gesetzlich Vorschub leiste, steigere damit auch unnötig Kosten für das Gesundheitssystem, so die Kritik.

Die österreichische Chirurgin Hildegunde Piza, selbst bis 2007 Mitglied der Bioethikkommission, plädiert in einem Standard-Kommentar (online, 04. 02. 2011) für ein prinzipielles Umdenken in der Ärzteschaft. Ärzte seien verführbarer geworden, da sie nicht mehr nur für Krankheiten, sondern für das gesamte Lebensglück der Patienten zuständig seien. Deren Wünsche spiegelten oftmals einen überzogenen Heilsanspruch wider. In einer auf Leistung und Perfektion ausgerichteten Gesellschaft sei es notwendig, dass Ärzte auch gegen den herrschenden Mainstream ihr berufliches Ethos verteidigen.

Quelle: IMABE-Newsletter Februar 2011

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Donnerstag, 3. Februar 2011

Seltsame Blüten in der Debatte über das Schadenersatzrecht

Die derzeitige Diskussion über pränatale Fehldiagnosen und ihre Folgen wird auf einer juristisch völlig falschen Basis geführt. (Gastkommentar)

Die Diskussion um die Haftung wegen einer fehlerhaften Pränataldiagnostik treibt seltsame Blüten. Vor allem wird sie, sofern es um die Schädigung des Embryos durch einen Diagnosefehler geht, auf einer juristisch vollkommen falschen Basis geführt. Jedem Juristen muss dies klar sein. Juristischen Laien kann man dies nicht vorwerfen, sie handelten denn wider besseres Wissen. Dies will ich nicht unterstellen. Polemik verdient in solider Diskussion keine Antwort.


Husslein auf dem Holzweg

Die Aussage des Gynäkologen Professor Peter Husslein in seinem Gastkommentar „Ärztekammer, Schutzpatronin der Schlampigen“ („Die Presse“ vom 24.1.), dass der Ministerialentwurf zur Aufhebung des Schadenersatzes bei fehlerhafter Pränataldiagnostik führe, ist, soweit es um die Gesundheitsbeeinträchtigung des Embryos geht, schlechthin falsch, und zwar unwiderlegbar. Sollte die von Husslein ins Treffen geführte Bioethikkommission seine Fehlvorstellung teilen, befände sie sich auf demselben Holzweg.

Erkennt der behandelnde Arzt am Embryo einen schon im Mutterleib behandelbaren Defekt sorgfaltswidrig nicht, oder macht er die Schwangere sorgfaltswidrig nicht darauf aufmerksam, dass eine Untersuchung von einem anderen, fachlich kompetenteren oder mit besseren Mitteln ausgestatteten Arzt vorzunehmen ist, und erleidet der Embryo dadurch Schaden, so begeht der Behandelnde durch diese Unterlassung das Delikt der Körperverletzung.


Juristische Binsenweisheit

Er wird dem Geborenen wegen dieser Körperverletzung schadenersatzpflichtig (§ 1325 iVm § 22 ABGB); dies unabhängig davon, ob er mit der Schwangeren einen Behandlungsvertrag geschlossen hat oder nicht. An dieser Rechtslage würde auch die vom Justizministerium ins Auge gefasste Novellierung nichts ändern: § 1293 Abs 2 des Entwurfs lautet: „Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes kann niemand Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt.“

Dass die Gesundheitsbeeinträchtigung infolge Nichtvornahme einer gebotenen Behandlung eine Körperverletzung im Rechtssinn ist, zählt zu den juristischen Binsenweisheiten. Die Haftung des sorgfaltswidrig handelnden Arztes ist nach dem Entwurf zweifellos weiter gegeben.

„Der Sinn der Pränataldiagnostik ist es nicht, Chromosomenstörungen und Fehlbildungen zu diagnostizieren und Schwangerschaften abzubrechen, sondern ,Problemkinder‘ rechtzeitig zu erkennen – und soweit es möglich ist, bereits vor der Geburt zu behandeln“, schreiben die Gynäkologen Prof. Philipp und Prof. Hafner in ihrem Leserbrief in der „Presse“ vom 24.1. Das habe auch ich, ein medizinischer Laie, immer so verstanden. Diesem Sinn steht der Ministerialentwurf nicht im Wege, er trägt ihm vielmehr Rechnung.


Haftung bleicht aufrecht

Die Haftung für die Beeinträchtigung des Embryos bleibt aufrecht. Die einschlägige Prävention zwecks rechtzeitiger Erkenntnis von therapierbaren Behinderungen und potenzieller Therapie infolge dessen ebenfalls. Mit der Frage des Ersatzes der Unterhaltskosten wegen Nichtabtreibung infolge einer fehlerhaften Pränataldiagnostik hat das Ganze nicht das Geringste zu tun. Hier führt der Fehler nicht zur Beeinträchtigung des Embryos, sondern zur Geburt eines Menschen.


Em. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer (*27.10.1941 in Salzburg) war Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Uni Linz und Dekan der dortigen rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Quelle: "Die Presse" vom 02. Februar 2011

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