Montag, 16. Januar 2012

IMABE-Symposium: "Konfliktpotential Krankenhaus: Ärztliches Ethos versus ökonomische Zwänge", 24. Mai 2012 in Wien

Ärzteschaft und Pflegepersonal haben ihren Beruf stets in erster Linie als spezifisch karitative Berufung verstanden. Die Aufgabe des Managements war es, die anfallenden Kosten über Politik, öffentliche Hand, Versicherungen und Spenden aufzubringen. In den letzten Jahren ist jedoch eine Trendumkehr zu verzeichnen: Krankenhäuser werden wie moderne Wirtschaftsunternehmen geführt, von denen eine ausgeglichene Bilanz gefordert wird, während die soziale Komponente in den Hintergrund tritt. Der Patient wird zunehmend als Kunde und nicht mehr als Hilfsbedürftiger betrachtet.

Dementsprechend wird das strukturelle Angebot zur Patientenversorgung nicht mehr von der Ärzteschaft nach den Bedürfnissen der Patienten vorgegeben, sondern von Managern nach ökonomischen Gesichtspunkten bestimmt. Diese Entwicklung ist für viele Ärzte, Pflegepersonen und Therapeuten belastend - und hat zu einem erheblichen Konfliktpotential zwischen Ärzteschaft und Management beigetragen.

Im Rahmen des von IMABE - Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) veranstalteten Symposiums „KONFLIKTPOTENTIAL KRANKENHAUS: ÄRZTLICHES ETHOS VERSUS ÖKONOMISCHE ZWÄNGE“ diskutieren am 24. Mai 2012 namhafte Experten, welche Weichenstellungen es braucht, um Medizin auch in Zukunft mit Qualität, Kostenbewusstsein und Menschlichkeit zu verwirklichen.

Das interdisziplinäre Symposium findet in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA, 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65) statt. Nähere Informationen auf http://www.imabe.org/index.php?id=1660.

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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Studie: Neue Quellen für Stammzellen in der Nase entdeckt

Deutsche Forscher sehen zukunftsträchtige Möglichkeiten für Therapien

Einem Forschungsteam unter Leitung der Zellbiologin Barbara Kaltschmidt von der Universität Bielefeld ist es gelungen, Stammzellen aus der menschlichen Nase zu kultivieren und in Nerven-, Knochen-, Fett- und Knorpelzellen umzuwandeln. Laut den Wissenschaftlern können mit dieser Methode in kurzer Zeit große Mengen von Zellen hergestellt werden. Damit ergeben sich neue Möglichkeiten für Behandlungen von akuten und chronischen Verletzungen im Gesicht. Ihre Ergebnisse haben die Wissenschaftler nun u. a. in Stem Cells and Development (2011: 2053-2064) veröffentlicht, heißt es in einer Pressemitteilung (online 23.12.2011).

Das Forschungsteam arbeitet mit Stammzellen aus der unteren Nasenmuschel. Damit sind diese Stammzellen sehr leicht zugänglich. Eine weitere Besonderheit: Sie können bis ins hohe Alter von Patienten isoliert und dazu angeregt werden, zu spezialisierten Zellen zu werden. Mit der neuen Methode eröffnen sich den Wissenschaftlern zufolge neue Chancen für Behandlungen von Verletzungen und Krankheiten. So könnten die Stammzellen in der Chirurgie genutzt werden, um nach Verbrennungen oder Schnittverletzungen im Gesicht das defekte Gewebe mit neu kultivierten Haut-, Knochen- und Nervenzellen wieder herzustellen.

Die Wissenschaftler verwenden für die Vermehrung der Stammzellen Blutplasma von Menschen und verzichten auf tierische Zusatzstoffe. Bei der Behandlung eines Patienten, können so patienteneigene Stammzellen in eigenem Blutplasma kultiviert werden. Das hat den Vorteil, dass der Körper das neue Gewebe nicht abstößt. Hinzu kommt, dass durch die Verwendung des Blutplasmas eine dreidimensionale Matrix entsteht, welche die ursprüngliche Nische der Stammzellen nachahmt.

In weiteren Studien wollen die Forscher untersuchen, wie sich die adulten Stammzellen aus der Nase so „umprogrammieren“ lassen, dass sie noch vielseitiger werden. Aus forschungsethischer Sicht zeigt die Studie das große Potenzial der sogenannten adulten Stammzellen und den unproblematischen Verzicht auf die embryonalen Stammzellen. Letztere sind ethisch abzulehnen, da zu ihrer Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden müssen.

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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Analyse: Intensivmediziner handeln häufig gegen ihre Überzeugungen

Burnout bei Personal auf Intensivstationen als Folge von „akutem moralischem Distress“?

Pflegekräfte und Ärzte auf Intensivstationen handeln häufig entgegen ihren persönlichen Überzeugungen. Dies ergab eine Umfrage in Europa und Israel, die im Journal of the American Medical Association (2011; 306: 2694-2703) veröffentlicht wurde (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 28.12.2011).

Ruth Piers von der Geriatrischen Abteilung der Universitätsklinik Gent/Belgien und Kollegen befragten im Mai 2010 rund 2000 Ärzte und Pflegekräfte. Die Befragten waren an 82 Intensivstationen für Erwachsene in 9 europäischen Ländern und Israel tätig und sollten beantworten, inwieweit sie ihr Handeln sowohl medizinisch als auch ihren persönlichen Überzeugungen entsprechend als angemessen betrachten. Die Rücklaufquote betrug 93 Prozent.

Eine von vier Pflegekräften und einer von drei Intensivmedizinern gaben an, dass sie derzeit wenigstens einen Patienten wider bessere Überzeugung behandelten. Am häufigsten hatten sie den Eindruck einer wenig sinnvollen „Überbehandlung“. Der umgekehrt Falle - dass nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden – wurde nur selten angegeben. Der zweithäufigste ethische Vorbehalt betraf die Verteilungsgerechtigkeit und war ein vor allem bei Ärzten verbreitetes Gefühl: Es gebe sicherlich andere Patienten, die das Intensivbett dringender benötigen als ihr aktueller Patient.

Die ethischen Bedenken gegen das eigene Handeln waren mit einer vermehrten Unzufriedenheit am Arbeitsplatz verbunden. Ein Drittel aller Befragten gab an, schon einmal über einen Arbeitsplatzwechsel nachgedacht zu haben. Die Frustration über die unangemessene Behandlung ihrer Patienten war in einer Multivariat-Analyse der stärkste Motivator.

Die Autoren fügen hinzu, dass die Herausforderung für die Intensivmediziner darin bestünde, "auf Intensivstationen die Selbst-Reflexion, das gegenseitige Vertrauen, eine offene Kommunikation und eine gemeinsame Entscheidungsfindung zu fördern, um so das Wohlbefinden des einzelnen Klinikers und die Qualität in Hinblick auf die Patientenversorgung zu verbessern.“

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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Studie: Nicht veröffentlichte Studiendaten verzerren Therapieeinschätzung

Schaden für Patienten, sinnlose Kosten für das Gesundheitssystem

„Fehlende Studien“ sind kein rein akademisches Problem. Denn eine Fehleinschätzung der Therapie aufgrund mangelhafter Daten aus klinischen Studien kann den Patienten schaden und zu sinnlosen Kosten für die Gesundheitssysteme führen. Davor warnen Experten ausgehend von neueren Studien im British Medical Journal (2012:344:d8158, Pressemitteilung BMJ, online 3.1.2012).

Die in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Studien mit negativem Ausgang „unter den Tisch fallen“ und Meta-Analysen unter Umständen ein zu rosiges Bild von den Möglichkeiten einer Therapie oder Diagnostik zeichnen, scheinen noch nicht zu greifen, wie mehrere Studien nun im BMJ zeigen. Sie bestätigen, dass ein großer Teil der Daten aus klinischen Studien nicht gemeldet wird, und vieles von dem, was berichtet wird, unzureichend ist, um ein ausgewogenes Bild zu bekommen. Andrew Prayle von der Universität Nottingham kann in einer Studie zeigen, dass nur 22 Prozent der meldepflichtigen Ergebnisse innerhalb der geforderten Jahresfrist publiziert wurden (BMJ 2012; 344: d7373).

Dass „nachgereichte“ Studien durchaus therapeutische Empfehlungen beeinflussen könnten, zeigt die Gruppe um Lisa Bero von der Universität von Kalifornien in San Francisco. Sie ließ die verspäteten Ergebnisse zu neun Medikamenten, die die FDA in den Jahren 2001 und 2002 zugelassen hatte, in Meta-Analysen einfließen: Nur in 3 von 41 Analysen (7 Prozent) blieb das ursprüngliche Ergebnis bestehen. In den anderen Fällen wurde eine Korrektur notwendig: In der Hälfte der Fälle wurde die Effektivität des Medikamentes herabgestuft (19/41), in der anderen Hälfte (19/41) kam es hingegen zu einer Heraufstufung (BMJ 2012; 344: d8158).

Richard Lehman von der University of Oxford und der BMJ Clinical Epidemiology Editor Elizabeth Loder sprechen kritisch von einer "Kultur der zufälligen Veröffentlichung und unvollständigen Datenverbreitung". Sie fordern strengere Regulierungen und vollen Zugang zu den rohen Studiendaten, um ein besseres Verständnis von Nutzen und Schaden vieler Arten von Behandlung zu ermöglichen. Das Verschweigen von Daten sei „unethisch“: „Wenn das Wort ‚obligatorisch’ sich als so wenig verpflichtend entpuppt, herrscht eine klare Notwendigkeit stärkerer Durchsetzungsmechanismen", fordern die Autoren.

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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Onkologie: Schwangerschaft auch nach Chemotherapie möglich

Eierstockgewebe wurde eingefroren und zurückverpflanzt, Kinderwunsch erfüllte sich

Erstmals ist in Deutschland ein Kind auf die Welt gekommen, dessen Mutter vor einer Krebsbehandlung Eierstockgewebe entnommen und später wieder eingepflanzt worden war. Die Frau war nach Angaben des Gynäkologen-Teams aus Dresden, Erlangen und Bonn auf natürliche Weise schwanger geworden, nachdem sie ihren Lymphdrüsenkrebs überstanden hatte, berichtet die Nachrichtenagentur dpa (online, 5.1.2012). Der kleine Maximilian kam bereits im Oktober 2011 per Kaiserschnitt zur Welt.

Als Folge einer Chemotherapie können die Eierstöcke von Krebspatientinnen so stark geschädigt sein, dass sie keine Kinder mehr bekommen können. Das Verfahren gibt diesen Patientinnen nun Hoffnung. Das Eierstockgewebe wird ihnen vor der Chemotherapie und Bestrahlung entnommen und so lange eingefroren, bis die Therapie abgeschlossen ist. Danach wird es entweder in den Eierstock selbst oder in das Becken eingesetzt, erklärt der Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Dresden, Wolfgang Distler. Nach eigenen Angaben konnte mittels Proben erstmals nachgewiesen werden, „dass die Eizelle, die zur Schwangerschaft führte, nur aus dem Retransplantat stammen kann.“ Bisher wurden laut Distler weltweit 15 Babys nach einer solchen Behandlung geboren - aber ohne diesen Nachweis.

Bei der heute 33-jährigen Mutter war 2003 das Hodgkin-Lymphom, eine aggressive Form von Lymphdrüsenkrebs, festgestellt worden. Als die Krankheit nach der Chemotherapie zurückkehrte, habe die Familie sie gedrängt, Eierstockgewebe sichern zu lassen, das tiefgefroren und eingelagert wurde. Nach weiteren Chemotherapien und einer Stammzelltransplantation galt die Patientin als geheilt.

2010 wurde ihr per Bauchspiegelung das fünf Jahre zuvor entnommene Gewebe wieder eingesetzt - nahe dem alten Eierstock an der rechten Beckenwand. „Wichtig war, dass das Retransplantat in Reichweite des Eileiters lag, damit dieser unbefruchtete Eizellen aufnehmen konnte.“ Mit Hilfe einer Hormonbehandlung formierte sich aus dem Gewebe ein funktionierender Eierstock, 2011 wurde die Patientin schwanger.

Experten können nicht ausschließen, dass bei solchen Verfahren auch Krebszellen verschleppt werden. Beim Hodgkin-Lymphom sei dies jedoch sehr unwahrscheinlich. „Bei den bisherigen weltweit berichteten Fällen wurden bislang keine Rezidive beschrieben“, sagte Distler. Routinemäßig wird nach Angaben der Gynäkologen ohnehin eine Gewebeprobe im Labor auf Tumorzellen untersucht. Distler und seine Kollegen wollen Mediziner für das Thema sensibilisieren. „Onkologen sollten Frauen mit Tumorerkrankungen, die vor Bestrahlung oder Chemotherapie stehen, über diese Option informieren.“

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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Indien: "Rent-a-Womb"-Industrie boomt und zeigt tragische Kehrseiten

IMABE kritisiert Ausübung der „reproduktiven Rechte“ auf Kosten indischer Frauen in Not

Während in westlichen Nationen die „reproduktiven Rechte“ der Frau - sie reichen vom „Recht“ auf Abtreibung eines Kindes bis zum „Recht“, mit allen Mitteln zu einem Kind zu kommen – als Fortschritt der „Menschenrechte“ propagiert wird, ist von den Kehrseiten dieser Entwicklung kaum die Rede.

„Am Beispiel Indien zeigt sich deutlich, wie Leihmutterschaft sich zu einer neuen Spielart kolonialistischer Ausbeutung entwickelt“, kritisiert Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE. Leihmutterschaft ist in Indien seit 2002 erlaubt und hat sich dort zu einem eigenen Industriezweig entwickelt. Die Indische Industriellenvereinigung CII geht in dieser Sparte für 2012 von einem Umsatz in der Höhe von 2,3 Milliarden Doller (rund 1,5 Milliarden Euro) aus (vgl. The Guardian, online 6.12.2011).

Ein Blick hinter die Kulissen zeige die Tragik der Situation: Frauen stellen ihren Körper als lebenden Brutkasten gegen Bezahlung zur Verfügung, weil sie ihrer eigenen Familie aus der Armutsfalle helfen wollen: Zwar kostet die Leihmutterschaft in Indien nur ein Zehntel im Vergleich zu westlichen Anbietern, für die Frauen entspricht der „Lohn“ in der Höhe von 6.500 bis 7.500 Dollar aber mehreren Jahresgehältern. Kaum bekannt ist, dass die Leihmütter während der Zeit der Schwangerschaft in eigenen Unterkünften leben. Die oft winzigen, ärmlichen Wohnungen liegen meist nur wenige Minuten von den beauftragten Fruchtbarkeitskliniken entfernt, dafür bekommen die Frauen täglich genug zu essen, regelmäßige Medikation - und eine Putzfrau macht sauber, berichtet Times of India (online 12.12.2011). Ein Blick in die Erste lesbisch-schwul-bi-sexuell-transgender freundliche Klinik mit Namen Rotunda, die sich im Internet als www.iwannagetpregnant.com vermarktet und in der Nähe des berühmten Siddhivinayaj-Tempels in Mumbai liegt, zeigt: Die meisten Frauen kommen aus verzweifelter Geldnot. Sie haben kein eigenes Einkommen, die Ehemänner sind entweder arbeitslos oder haben sich von ihnen getrennt bzw. fehlt es an Geld für die Mitgift der Tochter usw.

Auf Druck von NGOs hatte die indische Regierung im Jahr 2010 Regelungen zur Leihmutterschaft erlassen: Nach dem neuen Gesetz werden Frauen nur noch fünf Lebendgeburten zugestanden, die eigenen Kinder eingerechnet, und sie dürfen als Leihmütter nicht älter als 35 Jahre sein. Eine Frau darf außerdem maximal sechsmal Eizellen spenden.

„Von Freiwilligkeit zu sprechen, wenn Frauen sich wie in den überwiegenden Fällen aus Armutsgründen als Leihmütter zur Verfügung stellen, ist ein Hohn. Die Bedingungen, unter denen mehrere Leihmütter in kleinen, neben dem Spital angemieteten Behausungen während der Schwangerschaft quasi ‚gehalten’ werden, sind menschenunwürdig, ebenso wie die Tatsache, dass hier westliche Paare Kinder wie eine Ware zu Dumpingpreisen bestellen“, kritisiert Kummer. Leihmutterschaft ist in Österreich im sog. Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) verboten – und das ist gut so, betont die Ethikerin. Am Beispiel Indiens zeige sich deutlich, dass am Argument, man müsse im eigenen Land alles erlauben, um so den „Fortpflanzungstourismus“ zu verhindern, wenig Substanz ist: „Diesen ‚Tourismus’ wird man nie verhindern können: Amerikanische und kanadische Paare geben Kinder in Indien in Auftrag, nicht weil es im eigenen Land verboten ist. Es ist viel simpler: Es kostet einfach viel weniger.“

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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Großbritannien: Assistierter Suizid bei Lebenserwartung unter 12 Monaten?

Euthanasie-Vorstoß selbst ernannter „unabhängiger“ Kommission sorgt für Wirbel

Ein neuer Vorstoß für Sterbehilfe sorgt in Großbritannien für eine Kontroverse. Nach dem am 4. Jänner 2012 veröffentlichten Vorschlag einer Kommission, die unter der Leitung von Lordkanzler Lord Falconer für eine Gesetzesänderung eintritt, sollen Volljährige, die unheilbar krank sind und eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr haben, einen assistierten Suizid wählen können.

Die Commission on Assisted Dying bezeichnet sich selbst als „unabhängig“. Ein Blick auf die Zusammensetzung der elf Kommissionsmitglieder sowie die Finanzierung zeichnet ein anderes Bild: Acht Mitglieder gelten als klare Pro-Euthanasie-Vertreter. Das Gremium war von der Vereinigung Dignity in Dying aufgestellt worden, die bereits dreimal im britischen Parlament mit dem Vorschlag einer Einführung der Möglichkeit eines assistieren Suizids, zuletzt im Jahr 2009, gescheitert war. Berichten zufolge hatte die Kommission, die u. a. vom schillernden Schriftsteller Sir Terry Pratchett finanziert wird, der öffentlich für Euthanasie bei Menschen mit Demenz eintritt, über ein Jahr hinweg 1.300 Stellungnahmen ausgewertet.

In einem Kommentar über die Hintergründe der selbst ernannten Kommission kritisiert Peter Saunders, Vorsitzender der NGO Care Not Killing, scharf die von Falconer ernannte Gruppe. Sie habe Kritiker des assistierten Suizids von vornherein ausgeschlossen (vgl. Dailymail, online, 5.1.2012).

Dies sei auch der Grund, warum mehr als 40 Organisationen, darunter die Britische Ärztekammer, die mehr als 140.000 Ärzte vertritt, eine Zusammenarbeit am Report verweigert hatten. 95 Prozent der britischen Palliativmediziner und die überwältigende Mehrheit der Ärzteschaft sei gegen eine Gesetzesänderung – und wurde von Falconers Kommission ignoriert (vgl. Blog von Peter Saunders). Neben der Ärzteschaft haben sich die anglikanische Church of England und katholische Vereinigungen scharf gegen eine Legalisierung des assistieren Suizids ausgesprochen.

Quelle: IMABE-Newsletter Jänner 2012

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