Montag, 31. Mai 2010

„Ein großer unethischer Menschenversuch“

Im Gespräch: Klaus Beier über Kinderpornographie
Das Institut für Sexualmedizin der Berliner Charité unter der Leitung von Professor Klaus Beier bietet vorbeugende Therapien für pädophile Männer an. Auch Nutzer von Missbrauchsabbildungen im Internet sind angesprochen.
aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 31. Mai 2010

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Dienstag, 25. Mai 2010

Großbritannien erlaubt TV-Werbung für Abtreibung

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5bfe081881d.0.html

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Montag, 17. Mai 2010

IMABE-Aktuell: Symposium „Fehlerkultur in der Medizin“ am 19./20. 11. 2010 in Wien

Der Umgang mit Fehlern in der Medizin ist ein Sorgenkind. Es gibt kaum eine vorausschauende Fehlerkultur, weder im Klinikalltag noch unter den niedergelassenen Ärzten. In der ärztlichen Arbeit über die eigene Fehlbarkeit offen zu sprechen, ist bis heute immer noch stark angstbesetzt, Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnisse steigern die Furcht vor Sanktionen, die Schweigespirale perpetuiert die Anfälligkeit für weitere Fehler. Aus Fehlern soll man lernen können – aber wie?

Namhafte Experten aus den Bereichen Medizin, Pflege, Kommunikation, Recht, Ökonomie und Ethik werden darüber auf Einladung von IMABE · Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik am 19. und 20. November in Wien diskutieren. Das interdisziplinäre Symposium „Fehlerkultur in der Medizin“ findet im Festsaal der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA, 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65) statt. Nähere Informationen unter: http://www.imabe.org/index.php?id=1392

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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Deutschland: Patientin enthält Opferentschädigung nach Schönheits-OP

Wenn Arzt aus rein finanziellen Gründen handelt, gilt die OP als „tätlicher Angriff“

Eine ungenügende ärztliche Aufklärung besonders bei Schönheitsoperationen kann einen Anspruch auf staatliche Opferentschädigung nach sich ziehen. Das entschied das deutsche Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 29. 04. 2010). Es erkannte damit erstmals einen ärztlichen Kunstfehler als Fall für das Opferentschädigungsgesetz an.

Eine 46-Jährige, stark übergewichtige Frau hatte sich Fett absaugen lassen. Der operierende Gynäkologe informierte sie nicht, dass der Eingriff wegen Vorerkrankungen an Herz, Lunge und Kreislauf mit erheblichen, möglicherweise tödlichen Risiken verbunden war. Er verschwieg auch, dass er zu dem Eingriff nicht befähigt war. Die Operation ließ zwei große Narben zurück, ob es andere dauerhafte Folgeschäden gibt, ist noch offen. Weil der Mediziner in mehr als 40 weiteren Fällen seiner Geldbörse den Vorrang vor der Gesundheit der Patientinnen gegeben hatte, war er schließlich im Jahr 2002 zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Strafrechtlich wird jede Operation, für die die Einwilligung „erschlichen“ wurde, als vorsätzliche Körperverletzung gewertet. Das BSG nahm den Streit zum Anlass, seine Rechtsprechung zum „tätlichen Angriff“ fortzuentwickeln. Danach führt eine unzureichende Aufklärung nicht immer zu einem Anspruch auf Opferentschädigung. Laut Gesetz hat Anspruch auf Entschädigung, wer Opfer eines „vorsätzlichen tätlichen Angriffs“ wurde. Voraussetzung sei zudem, dass der Eingriff „in keiner Weise dem Wohl des Patienten gedient hat“. Im Streitfall hatten die Gerichte festgestellt, der Gynäkologe habe allein aus finanziellen Motiven heraus gehandelt. Die Klägerin kann damit für die Folgeschäden der misslungenen Schönheitsoperation staatliche Opferentschädigung beanspruchen.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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Großbritannien: Euthanasie soll Organspende-Problem lösen

Bioethiker plädiert für Tod von Wachkoma-Patienten zwecks Organentnahme

Die Transplantation des Organs eines Verstorbenen ist für viele Menschen die letzte Hoffnung aufs Überleben. Weltweit herrscht jedoch ein Mangel an Spenderorganen, auch in Großbritannien. Nach einem ethisch gut begründeten internationalen Konsens gelten Menschen dann als tot, wenn das gesamte Gehirn vollständig und irreversibel erloschen ist („Hirntod“). Einem potenziellen Organspender dürfen erst dann Organe entnommen werden, wenn der Hirntod endgültig festgestellt wurde. Wachkomapatienten fallen nicht darunter. Doch nun plädieren der britische Bioethiker Julian Savulescu, Ethikprofessor an der Oxford University, und sein Mitarbeiter Dominic Wilkinson für einen radikal utilitaristischen Ansatz: Um die Zahl und Qualität der Organe für Transplantationen zu maximieren, sollte in Hinkunft Euthanasie an Wachkoma-Patienten, irreversibel Bewusstlosen und Terminalpatienten auf Intensivstationen möglich sein. So könnte man in Großbritannien jährlich an ca. 2.200 weitere, dringend benötigte Spenderorgane gelangen, schreiben sie in Bioethics (Online-Publikation, 3. Mai 2010). Ihr Argument: Intensivmedizin ist teuer, mit dem rechtzeitigen Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bei Terminal- oder Wachkomapatienten könnten Organe für andere Patienten gerettet werden, die sonst „vergeudet“ würden. Terminalpatienten sollten der aktiven Sterbehilfe für Organspenden („Organ Donation Euthanasia“) noch bei Bewusstsein zugestimmt haben. Wachkoma-Patienten wären auch eine beachtenswerte Organquelle, ihren Zustand definieren die Autoren als rein vegetativ und irreversibel.

Sie geben zu, dass die Umsetzung dieses Vorschlags eine Revolution des medizinischen Ethos bedeuten würde, wonach es Ärzten immer verboten war, Menschen zu töten. Doch wenn dadurch „auch nur ein einziges Leben gerettet werden könnte“, wäre diese Vorgangsweise gerechtfertigt. Töten, um Leben zu retten?

Es sei erschreckend, dass diese radikal utilitaristische Logik immer salonfähiger werde, sagt Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Die Vernutzung des Menschen, der im Stadium des Embryos für Forschungszwecke zerstört werden darf, soll nun offenbar konsequent auch am Lebensende durchgesetzt werden: „Der überzählig produzierte Embryo, den niemand mehr will, der Sterbende, den niemand mehr braucht: Beide sollen noch ‚für irgendetwas gut sein’ und Teil einer Heilsindustrie werden“, kritisiert Kummer und betont: „Keine noch so gut gemeinte Intention, kein noch so erhabener Zweck kann jemals das Mittel der Tötung heiligen.“

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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Public Health: Kinder werden dicker und unbeweglicher

Zu viel Fernsehen schadet Kindern laut Studie nachhaltig

Immer mehr deutsche Kinder leiden an Übergewicht und werden immer unbeweglicher. Laut einer aktuellen Forsa-Studie der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) erklären 96 Prozent der befragten Mediziner, dass die Anzahl der Buben und Mädchen mit Übergewicht in den letzten 10 Jahren stark (57 Prozent) beziehungsweise etwas (39 Prozent) gestiegen ist. Fast die Hälfte aller Sechs- bis Zehnjährigen sei zu dick, so die Studie. Die meisten motorischen Defizite haben mit 61 Prozent bereits Kleinkinder zwischen drei und fünf Jahren. 87 Prozent der Mediziner stellen fest, dass auch dieses Problem zugenommen hat. Im Praxisalltag beobachten die meisten Kinderärzte Koordinationsprobleme und fehlende Ausdauer. Probleme beim Rückwärtslaufen oder Schwierigkeiten beim Ballfangen stellt knapp die Hälfte fest.

Dass zu viel Fernsehen Kindern nachhaltig schadet, hat nun auch eine kanadische Langzeitstudie untermauert. „Die frühe Kindheit ist eine entscheidende Zeit für die Entwicklung des Gehirns und die Entstehung von Verhalten“, erläuterte Studienleiterin Linda S. Pagani von der Universität Montreal. Wenn Kleinkinder zu viel Zeit vor dem Fernseher verbringen, wirkt sich das langfristig negativ aus, so die im Archives of Pediatrics & Adolescent Medicine publizierten Studie (2010; 164(5): 425-431). Die Forscher zeichneten im Rahmen der Quebec Longitudinal Study of Child Development das Fernsehverhalten von 1.314 Kindern zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren auf und brachten sie in Relation mit dem Verhalten der Kinder als 10-Jährige. Bei mehr als zwei Stunden Fernsehkonsum im Kleinkindalter haben diese Kinder mit zehn Jahren in der Schule eher Probleme, ernähren sich schlechter, sind eher übergewichtig als ihre Altersgenossen und neigen auch noch als Zehnjährige zu weniger Bewegung. Eltern sollten den entsprechenden Richtlinien der amerikanischen Akademie für Kindermedizin folgen: Diese empfiehlt so wenig TV-Konsum wie möglich für Kinder unter zwei Jahren, für Kinder generell nicht mehr als zwei Stunden täglich.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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Studie: Kinder von Fremdsamenspendern suchen nach ihrer Identität

Ethische Bedenken gegen künstliche Fortpflanzung bleiben für IMABE-Geschäftsführer Prat berechtigt

Wie gehen Kinder mit dem Wissen um, dass sie nicht auf natürlichem Weg, sondern künstlich entstanden sind und dass sie sich einem Fremdsamenspender verdanken? Suchen sie nach ihrem biologischen Vater oder potentiellen Halbgeschwistern? Ja, zeigt nun eine Studie in Reproductive BioMedicine Online (2010; 20(4): 523-532), eine der wenigen Publikationen, die auf die psychischen Folgen bei künstlich gezeugten Kindern eingeht, erhoben unter Mitgliedern der Donor Sibling Registration (DSR), einem US-Register, das den Kontakt zwischen dem Nachwuchs von ein und demselben Samenspender ermöglicht.

165 Kinder, die alle durch Fremdsamenspende (heterologe Insemination) entstanden sind, beteiligten sich an der Umfrage. Das Ergebnis: 92 Prozent aller Kinder wollten wissen, wer ihre genetischen Verwandten sind. 64 Prozent aller Befragten suchten sowohl nach Halbgeschwistern als auch nach ihrem genetischen Vater, 13 Prozent nur nach dem Samenspender und 15 Prozent nur nach Halbgeschwistern. Ein Großteil der Kinder gab als Grund für ihre Teilnahme an dieser Umfrage an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle.

Generell hat sich in den letzten Jahren unter den durch Insemination von Dritten gezeugten Kindern ein wachsendes Interesse entwickelt, ihre Samenspender und potentiellen Halbgeschwister ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Viele hatten sich beklagt, dass ihnen Informationen über ihren „Samenvater“ vorenthalten wurden. In vielen Staaten ist es deshalb zur Abschaffung der Anonymität der Spender gekommen.

Angesichts der empirischen Daten der Studie würden die ethischen Bedenken gegen künstliche Fortpflanzungsmethoden, die von vielen Seiten seit 25 Jahren vorgebracht werden, erneut bestätigt, sagt IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat. „Jedes Kind hat ein Recht auf einen Vater und eine Mutter. Durch die Technik der künstlichen Befruchtung wird der Mensch zum Objekt technischer Rationalität gemacht wird, d. h. an sich zum Instrument und Mittel eines technisches Prozesses, was dem Konzept der Menschenwürde diametral widerspricht.“ Prat fordert deshalb Bundesjustizministerin Claudia Bandion-Ortner dringend auf, gegen das jüngste Urteil des EGMR, das Österreich zwingen will, nicht nur Samen, sondern auch Eizellen von Dritten für IVF-Verfahren zuzulassen, Einspruch zu erheben (vgl. IMABE-Newsletter April 2010). Bei In-vitro-Fertilisation sind Samen- und Eizellenspenden derzeit in Österreich verboten.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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Klinische Pharmakologie: Kritik an „Medikamentencocktail im Alter“

IMABE-Direktor Bonelli fordert klinische Studien bei alten, multimorbiden Patienten

„Die heutige Medizin forscht und therapiert an einem großen Teil ihrer Patienten vorbei. Das muss sich ändern“, fordert IMABE-Direktor Johannes Bonelli in einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (online, 25. 04. 2010). In den kommenden Jahren werden die über 65-Jährigen mehr als 20 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Diese Patientengruppe konsumiert rund 50 Prozent aller verschriebenen Medikamente: „Speziell ältere Patienten haben im Durchschnitt rund sieben Diagnosen, sind damit klassisch multimorbid und nehmen mindestens zehn bis 15 Medikamente täglich ein.“ Dennoch gebe es praktisch keine evidenzbasierte Medizin oder einschlägige Literatur über Multimorbidität alter Menschen, kritisiert Bonelli. Die Folge: Ergebnisse von artfremden Einzelstudien wie beispielsweise zu Hypertonie, Diabetes, Hypercholesterinämie, Herzinsuffizienz, Arthritis, usw. würden unreflektiert auf den multimorbiden alten Patienten übertragen, der alle diese Krankheiten auf einmal hat. Dadurch handelt man sich eine exponentielle Kumulation von Nebenwirkungen ein, die zu einer verhängnisvollen „Verschreibungskaskade“ führt: Die durch Medikamente hervorgerufenen Nebenwirkungen werden fälschlicherweise als krankheitsbezogen interpretiert und mit weiteren Medikamenten behandelt.

Bonelli fordert daher, klinische Studien gezielt auch an älteren Menschen durchzuführen, zumal ja bei ihnen auch deutliche Veränderungen in der Pharmakokinetik von Medikamenten bestünden. Zweitens sollte man bei der medikamentösen Behandlung von multimorbiden älteren Patienten nach dem Prinzip vorgehen: „So viel wie unbedingt nötig und so wenig wie nur möglich“. Drittens müsse das alte Prinzip des „primum nil nocere“, also eine gewissenhafte Schaden-Nutzen-Analyse gerade bei dieser wachsenden Patientengruppe mit kritischer Sorgfalt beachtet werden. Der Heilauftrag des Arztes sollte hier primär in der Verbesserung der Lebensqualität liegen und erst sekundär in Maßnahmen zur Lebensverlängerung.

Quelle: IMABE-Newsletter Mai 2010

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