Donnerstag, 13. Dezember 2012

IMAGO-HOMINIS-Vorschau: Pränatale Diagnostik

Die Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik sind in den vergangenen 20 Jahren rasant gestiegen – und damit der Druck, das Angebot auch in Anspruch zu nehmen. 80 Prozent der Schwangeren lassen mittlerweile eine über die vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen hinausgehende pränatale Diagnostik vornehmen. Aufgrund zunehmend eugenischer Tendenzen werden vorgeburtliche Untersuchungen aber inzwischen auch zwiespältig beurteilt. Worin bestehen heute Logik, Praxis und Folgen vorgeburtlicher Diagnostik? Dieser Frage gehen Experten verschiedenster Fachrichtung in der kommenden Ausgabe von Imago Hominis mit dem Schwerpunktthema „Pränatale Diagnostik“ nach. 

Jeanne Nicklas-Faust (Ärztin und Bundesgeschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe) stellt die Ergebnisse einer repräsentativen Studie vor, die sowohl das Schwangerschaftserleben von Frauen in Deutschland untersuchte als auch Aussagen zur Inanspruchnahme der Pränataldiagnostik (PND) ermöglicht. Erschreckend ist festzustellen, wie stark die Tests in Anspruch genommen werden – und wie wenig die Betroffenen über die Tests und deren Aussagekraft eigentlich wissen. 

Der Sozialethiker Manfred Spieker (Universität Osnabrück) zeigt, wie sich schleichend der Bedeutungshorizont des Begriffs Verantwortung wandelt. Angesichts eines „vermeidbaren“ kranken Kindes schlägt Verantwortung um in die Pflicht, nur noch „qualitätsgesicherte“, gesunde Kinder zur Welt zu bringen. 

Die medizinischen Aspekte der Pränataldiagnostik in ihren Möglichkeiten und Grenzen werden von Karl Radner (Facharzt für Frauenheilkunde und Gynäkologie, Wien) und dem Mediziner Walter Rella umfassend erörtert. Sie stellen zahlreiche wissenschaftliche Studien vor und beleuchten die selten gestellte Frage, inwieweit pränatale Untersuchungen wie etwa zu häufiger Ultraschall selbst schon schädigende Nebenwirkungen auf das ungeborene Kind haben können. 

Der Moraltheologe Josef Spindelböck (Philosophisch-Theologische Hochschule St. Pölten) erörtert das ethische Dilemma, in das Ärzte geraten können, wenn sie vermuten müssen, dass die Information über eine etwaige Risikoschwangerschaft eine Abtreibung zur Folge haben wird. Welche Mittel stehen zur Verfügung, um einerseits umfassend über die Fakten zu informieren und andererseits die Frau in ihrer jeweiligen Situation zu unterstützen? 

Ist nicht im Grunde jedes Leben eine „Zumutung“? In einem religionsphilosophischen Nachdenken geht Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (EUPHRat - Europäisches Institut für Philosophie und Religion, Heiligenkreuz) der Frage nach der Zumutbarkeit des Lebens nach. Dieses als Gabe anzunehmen widerspreche dem modernen Denken, zu dem die Planbarkeit des Lebens und die kontrollierte Fortpflanzung gehören, wodurch sich ethische Konflikte ergeben. 

Anhand des jüngst auf den Markt gekommenen Bluttest zur Erkennung von Trisomie 21-Kindern (PraenaTest) zeigt Erika Feyerabend (BioSkop: Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien) die Hintergründe auf, wie es in der Schwangerenvorsorge – und im gesamten Gesundheitswesen – auch um Marktpotentiale, Forschungsinteressen, Patente und sehr viel Geld geht. 

Eine Vorschau der Imago-Hominis-Ausgabe 4/2012 mit dem Schwerpunkt „Pränatale Diagnostik“ findet sich auf http://www.imabe.org/index.php?id=1522, das Einzelheft kann um 10 Euro bezogen werden.

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2012

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Studie: Frauen tragen Hauptlast in der Pflege

Zwei Drittel der Pflegenden in der Familie sind weiblich

Zehn Millionen Deutsche haben einer neuen Studie zufolge einen Pflegefall in der Familie. Bis 2022 könnte sich diese Zahl nahezu verdreifachen. Vor allem für die Frauen dürfte die Belastung noch weiter steigen. 62 Prozent der Umfrageteilnehmer kümmern sich selbst um die Betreuung. Zwei Drittel der Pflegenden sind laut einer vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der R+V-Krankenversicherung durchgeführten Umfrage weiblich. Frauen tragen die Hauptlast, sie seien doppelt betroffen, als Pflegende und – wegen ihrer höheren Lebenserwartung – auch als Pflegebedürftige, erklärt Instituts-Geschäftsführerin Renate Köcher. An der repräsentativen Studie beteiligten sich 1.558 Bundesbürger ab 16 Jahren. Zudem wurden 539 Frauen befragt, die bereits Familienangehörige pflegen oder in den nächsten Jahren damit rechnen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online 4. 12.2012). 

Die Hälfte der Frauen widmet sich demnach länger als drei Jahre und täglich mehr als drei Stunden ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Auch mehr als jede dritte berufstätige Frau (37 Prozent) bringt dieses Pensum auf. Derzeit sind nur 42 Prozent der Frauen, die Angehörige pflegen, überhaupt berufstätig und dann meist in Teilzeit. Jede Achte betreut einen sehr schweren Pflegefall. 

Auch wenn 64 Prozent der Frauen Unterstützung durch andere Familienmitglieder oder einen Pflegedienst erhalten: Jede Vierte kümmert sich nach eigenen Angaben um fast alles selbst, 40 Prozent erledigen den Hauptteil der Arbeit. 70 Prozent der Frauen fühlen sich dadurch in ihrem Alltag häufiger eingeschränkt, zwei Drittel belastet die Pflege psychisch stark oder sogar sehr stark. Vor allem ältere Frauen hätten Angst, dass sie die Situation künftig überfordere, sagte Köcher. 

Der aktuelle Pflegereport 2030 der Bertelsmann Stiftung (online 19. 11. 2012) berechnet, dass bis 2030 der Pflegebedarf in Deutschland um 50 Prozent steigen wird. Rund 500.000 Vollzeitkräfte werden in der Pflege fehlen, wenn nicht rechtzeitige Weichenstellungen vorgenommen werden, so die Warnung.

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Prävention: Nutzen von Mammographie-Screening fraglich

US-Studie spricht von 31 Prozent überdiagnostizierten Frauen in 30 Jahren

Eine jüngst publizierte Auswertung des US-Krebsregisters SEER (Surveillance, Epidemiology and End Results) stellt den tatsächlichen Nutzen der Mammographie erneut infrage. Seit ihrer Einführung ist es laut einer Publikation im New England Journal of Medicine (2012; 367: 1998-2005) nur zu einem geringen Rückgang der Spätdiagnosen gekommen, die die Mammographie vermeiden soll. Gleichzeitig verdoppelte sich die Zahl der Frühdiagnosen. Die Autoren schätzen den Anteil der Überdiagnosen auf 31 Prozent. In den letzten 30 Jahren (1978 – 2008) sei bei 1,3 Millionen Frauen fälschlicher- bzw. unnötigerweise ein Brustkrebs diagnostiziert und vermutlich auch behandelt worden. 

Der Forscher von der Oregon Health and Science University in Portland haben die Daten des US-Krebsregisters SEER ausgewertet, das etwa ein Zehntel der Krebserkrankungen in den USA abdeckt. Die Publikation zeigt, dass es nach der Einführung der Mammographie ab Mitte der 1980er Jahre zu einem deutlichen Anstieg bei den Frühdiagnosen des Mammakarzinoms gekommen ist. Die Inzidenz ist seit 1976 von 112 auf 234 Fälle pro 100.000 Frauen gestiegen. Dies wäre an sich ein gutes Zeichen, wenn gleichzeitig der Anteil der Spätdiagnosen des Mammakarzinoms gesunken wäre. Die Inzidenz ging jedoch nur leicht von 102 auf 94 Fälle pro 100.000 zurück. Damit stehen 122 Überdiagnosen nur 8 Spätdiagnosen auf 100.000 Frauen gegenüber. 

Unter den früh diagnostizierten Tumoren befanden sich auch solche, die sehr langsam wachsen, nicht unbedingt operiert und mit Chemo- oder Strahlentherapie behandelt werden müssten. Auch Tumoren, die sich von selbst zurückentwickeln, gehören in diese Fallgruppe. 

Die Autoren folgern, dass die Routine-Mammographie bei Frauen über 40 in den USA nur einen marginalen positiven Effekt hat. Dem stünden rund 31 Prozent aller gescreenten Frauen gegenüber, die „überdiagnostiziert“ worden waren. Sowohl der Befund als auch die Behandlung würden – abgesehen von den Kosten für das Gesundheitssystem – für die betroffenen Frauen eine unnötige körperliche wie auch hohe psychische Belastung bedeuten.

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Studie: Studenten nehmen deutlich mehr Psychopharmaka

Verschreibung der Medikamente hat sich in vier Jahren verdoppelt

Studenten in Deutschland werden heute doppelt so viele Psychopharmaka verschrieben als noch vor vier Jahren: 2010 erhielt ein Student statistisch betrachtet 13,5 Tagesdosen, um 55 Prozent mehr als 2006 (8,7 Tagesdosen). Jedes fünfte Medikament, das ein Hochschüler konsumiert, war ein Psychopharmakon, wobei sich der Anteil der Antidepressiva um 40 Prozent erhöhte. Das ist das Ergebnis einer von der Techniker Krankenkasse (TK) zur gesundheitlichen Situation von Studierenden im Alter von 20 und 35 Jahren veröffentlichten Studie (vgl. Pressemitteilung, online 28. 11. 2012). Der Verbrauch von Psychopharmaka unter Hochschülern stieg stärker als unter gleichaltrigen Berufstätigen. In dieser Gruppe erhöhte sich die Quote von 7,1 Dosen im Jahr 2006 auf 9,9 Dosen 2010. Das entspricht einem Plus von 39 Prozent. 

Gründe für den gestiegenen Psychopharmaka-Konsum nannte die TK nicht, sie verwies aber auf eine Umfrage, wonach jeder zehnte Student angibt, dass er bzw. sie zur Bekämpfung von Stress Psychopharmaka nehme. 

Gibt es tatsächlich mehr psychische Kranke? Oder bloß mehr Verschreibungen von Psychopharmaka? Diese Frage lässt die TK-Studie unbeantwortet. Der Vorwurf der Erfindung neuer Krankheiten zwecks Steigerung des Absatzes von Produkten der Pharmaindustrie wurde ja im Vorfeld der Neuauflage des Psychiatrie-Handbuchs Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) in Expertenkreisen heftig diskutiert (vgl. Psychiatrie: Mediziner warnen vor Erfindung von Pseudo-Krankheiten). Anfang Dezember 2012 hat nun die Amerikanische Psychiatrische Gesellschaft endgültig grünes Licht für die Neuauflage des ab Mai 2013 erhältlichen DSM-5 gegeben (vgl. Pressemitteilung, online 1. 12. 2012). 

Einige Punkte blieben darin bis zuletzt umstritten, so der Passus über Depression. Laut DSM-5 wird bereits eine länger anhaltende Trauer – etwa nach dem Tod eines geliebten Menschen – als behandelbare Krankheit eingestuft (vgl. Nature, 4. 12. 2012).

Quelle: IMABE-Newsletter Dezember 2012

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Patentstreit: Neue Ausrichtung der Stammzellforschung in Sicht

Auch Deutschland verbietet Patent auf ES-Zellen nach Embryonenvernichtung

Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, dürfen in Deutschland nicht patentiert werden. Mit diesem Urteil vom 27. 11. 2012 zog der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) einen vorläufigen Schlussstrich unter den seit dem Jahr 1999 andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace. Der Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hatte ein Patentierungsverbot von ES-Zellen damit (vgl. 18. 10. 2011, Rechtssache C-34/10) damit begründet, dass die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen und deren Verwendung als Rohstoff für die Forschung gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße (vgl. IMABE-Newsletter November 2011). 

Nun war Deutschland am Zug, das EuGH-Urteil in deutsche Rechtssprechung umzusetzen. Nur dann, so das Urteil der Karlsruher Richter, wenn Stammzellen ohne die Zerstörung von Embryonen gewonnen wurden, kann deren Nutzung Patentschutz erhalten. 

Diese Entscheidung hat für die Wissenschaft wohl keine besonders große Bedeutung mehr, wie sich nun abzeichnet. Inzwischen kennen Wissenschaftler mehrere, unterschiedlich gut erprobte Methoden, mit denen sie an Stammzellen kommen können, ohne Embryonen zu „verbrauchen“. 

Der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese, begrüßte die Entscheidung der deutschen Richter. „Die Entscheidung des BGH ist konsequent. Sie ist ein Sieg menschlicher und ethischer Grundwerte gegenüber den kommerziellen Interessen Einzelner. Ein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen darf es nicht geben“, erklärte Liese (Presseaussendung, online 27. 11. 2012). Der Mediziner Liese forderte die Wissenschaftler in Deutschland und Europa auf, den Fokus nun stärker auf die ethisch vertretbare Alternativen wie adulte Stammzellen, Stammzellen aus dem Nabelschnurblut und induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen) zu legen. 

Die Verleihung des diesjährigen Nobelpreises für Medizin an den Japaner Shimana Yamanka, dem es als erstem gelang, iPS-Zellen herzustellen, zeigt, welche große Bedeutung die quasi-embryonalen Stammzellen inzwischen haben. Yamanaka verwandelte gewöhnliche Körperzellen in vielseitige Stammzellen. Dank seiner Methode lassen sich heute Hautzellen so umsteuern, dass sie quasi-embryonale Fähigkeiten besitzen, ohne dass dabei ein menschlicher Embryo gefährdet oder getötet werden muss. Die Yamanaka-Methode sei in die Forscherlabors längst eingezogen, ihr gehöre vermutlich die Zukunft – auch in der Medizin. Embryonale Stammzellen und mit ihnen Tausende Embryonen in den Gefriertanks der Fortpflanzungskliniken würden nicht mehr gebraucht, kommentierte der Deutschlandfunk (online 2. 12. 2012). Im kommenden Jahr entscheidet die EU, ob die umstrittene Forschung, die die Tötung von Embryonen einschließt, im Rahmen des 8. Forschungsprogramms Horizon 2020 noch weiter finanziell unterstützt werden soll.

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Studie: Möglichkeit zur anonymen Geburt senkt Kindstötungen in Österreich

Kinder sind zur Adoption frei, Mütter bei Entbindung anonym, aber nicht alleine

Die gesetzliche Regelung zur anonymen Entbindung in Österreich hat positive Auswirkungen. Eine jüngst von Wissenschaftlern der Medizinischen Universität Wien im BJOG: An International Journal of Obstetrics & Gynaecology veröffentlichte Studie (DOI: 10.1111/1471-0528.12099) ergab, dass nach Einführung des Gesetzes 2001 sich die Zahl der Kindstötungen, die innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt stattfanden, halbierte. 

Die Wissenschaftler rund um Claudia Klier von der Universitätskinderklinik waren hellhörig geworden, als ihnen bei einer Untersuchung von Kindestötungen bis zum 18. Lebensjahr ein positiver „Knick“ bei Neugeborenen in Österreich auffiel. Die Erklärung liege in der 2001 neu eingeführten Regelung der anonymen Entbindung in Österreich, so die Autoren. 

Die Forscher verglichen die Häufigkeit der Tötung von Säuglingen in Österreich in den Jahren 1991 bis 2001 mit jener im Zeitraum 2002 bis 2009. Neu war im Jahr 2001, dass für Frauen in Österreich auf gesetzlicher Basis die Möglichkeit geschaffen wurde, anonym und auch kostenfrei im Spital entbinden zu können. Dem liegt ein Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 27. Juli 2001 über Babynest und anonyme Geburt in Österreich (JMZ 4600/42-I 1/2001) zugrunde. Mütter in besonderen Notsituationen haben demnach die Möglichkeit, ihr Kind zur Welt zu bringen und der Obhut des Jugendwohlfahrtsträgers (und damit zur Adoption) zu überlassen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. 

Der positive Effekt lässt sich nun erkennen: Ab 2001 gingen Neugeborenen-Tötungen von 7,2 Fällen pro 100.000 Geburten vor der Verabschiedung des Gesetzes (1991 bis 2001) auf 3,1 Fälle pro 100.000 Geburten nach der Verabschiedung des Gesetzes (2002 bis 2009) um mehr als die Hälfte zurück (vgl. Mitteilung der Medizinischen Universität Wien, online 5. 12. 2012). 

Die anonyme Entbindung ist in Österreich viel häufiger als das Benutzen von „Baby-Klappen“. Pro Jahr kommt es zu 30 bis 40 anonymen Entbindungen, während nur zwei bis drei Neugeborene „hinterlegt“ werden. 

Eine vom deutschen Institut für Demoskopie Allensbach im Juni 2012 präsentierte Untersuchung (vgl. Schwangerschaftskonflikt und anonyme Geburt) zeigte, dass neun von zehn der 105 betroffenen Frauen es sehr wichtig fanden, dass es das Angebot der anonymen Geburt gäbe, insgesamt sei diese Möglichkeit aber noch viel zu wenig bekann. Zwei Drittel der Mütter, die anonym gebären konnten, wollten ihr Kind schließlich bei sich behalten und es selbst großziehen.

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